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Land Schleswig-Holstein

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
für den Antrag der Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum
für Material- und Küstenforschung GmbH
zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1
und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors
sowie zur Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs
Otto Hahn nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG)

Vom 16. November 2016

Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) geändert worden ist, wird darauf hingewiesen, dass in Ausgabe Nr. 48 des Amtsblatts für Schleswig-Holstein sowie in folgenden Tageszeitungen:

a)
Bergedorfer Zeitung,
b)
Landeszeitung für die Lüneburger Heide

jeweils in der Ausgabe vom 28. November 2016 die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung von Antrag und Unterlagen sowie die Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 Absatz 3 AtG auf Antrag der Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie zur Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn, erfolgen wird.

Kiel, den 16. November 2016

Ministerium
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein

Im Auftrag
Niels Ortlepp