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Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
für den Antrag der Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum
für Material- und Küstenforschung GmbH zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1
und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors
sowie zur Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG)
Vom 16. November 2016
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 4
des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) geändert worden ist, wird darauf
hingewiesen, dass in Ausgabe Nr. 48 des Amtsblatts für Schleswig-Holstein sowie in
folgenden Tageszeitungen:
a)
Bergedorfer Zeitung,
b)
Landeszeitung für die Lüneburger Heide
jeweils in der Ausgabe vom 28. November 2016 die öffentliche Bekanntmachung über die
Auslegung von Antrag und Unterlagen sowie die Durchführung des Erörterungstermins
im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 Absatz 3 AtG auf Antrag
der Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH zur
Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage
und des Heißen Labors sowie zur Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs
Otto Hahn, erfolgen wird.
Kiel, den
16. November 2016
Ministerium
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
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