Registrieren
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn Sie den Bundesanzeiger nach Veröffentlichungen durchsuchen möchten.
Eine Registrierung ist erforderlich, wenn Sie
- im Bundesanzeiger einen Info-Dienst beauftragen möchten,
- sich auf der Publikations-Plattform identifizieren möchten (sofern Sie bereits auf der Publikations-Plattform registriert sind, können Sie die Identifizierung in dem bestehenden Konto vornehmen),
- auf der Publikations-Plattform einen Auftrag an das Unternehmensregister und/oder den Bundesanzeiger übermitteln möchten (ist Ihr Unternehmen beim Registergericht eingetragen, halten Sie bitte Ihre Handelsregisterdaten – Registergericht, Registerart und Registernummer – bereit),
- beim Bundesanzeiger bzw. im Unternehmensregister hinterlegte Jahresabschlussunterlagen beauskunften möchten,
- im Unternehmensregister einen Antrag auf Beglaubigung eines Jahresabschlusses stellen möchten,
- im Unternehmensregister eine Speicherung des Dokumentenkorbs über das Sitzungsende hinaus wünschen,
- im Unternehmensregister unbegrenzte Einsicht in Ihre Abrufdaten haben möchten.
Ihre Registrierung und Anmeldedaten (E-Mail-Adresse/Benutzername und Passwort) gelten für den Bundesanzeiger, das Unternehmensregister und die Publikations-Plattform – unabhängig davon, auf welcher der drei Plattformen Sie sich registriert haben.
Die wichtigsten Informationen dazu haben wir in einem Dokument zusammengefasst.
Download Arbeitshilfe zur Registrierung (PDF 477,8 kB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Publikations-Plattform unter "Wissenswertes - So geht´s - Registrieren / Identifizieren".
Veröffentlichen
Ihren Jahresabschluss oder andere Veröffentlichungen können Sie über die Publikations-Plattform einreichen.
Kontakt
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