Daten und Statistiken
Wir bieten Ihnen hier regelmäßig aktualisierte Daten und Statistiken zu verschiedenen Themen rund um den Bundesanzeiger an. Den jeweiligen Stand der Daten und Statistiken finden Sie in den jeweiligen Dokumenten, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung stehen. In den aktuellen Meldungen auf der Startseite des Bundesanzeigers wird auf neue Versionen der Dokumente hingewiesen.
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der „Abruf“ von „eingetragenen“ Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat keine Möglichkeit, diese Angebote und Bescheide zu unterbinden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.
Wir weisen darauf hin, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des „Angebots“ keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Die Ablehnung der Angebote hat keine rechtliche Auswirkung auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Die derzeit hier bekannten Anbieter solcher „Leistungen“ haben wir in einer Liste zusammengestellt.
PDF-Datei (PDF 436,4 kB)
CSV-Datei (PDF 27,7 kB)
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor unlauteren Anbietern, welche im Namen der angeblichen Bundes- oder Landesämter - Amtsgericht, Bundeszentralamt für Steuern - Zahlungsaufforderungen und Rechnungen über verschiedene Unternehmenseintragungen und Versäumnisse bezüglich des Ordnungsgeldverfahrens an Unternehmen versenden. Generell gilt, alle Schreiben bitte sorgfältig lesen und prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben oder Rechnungen überweisen. Bei Zweifel fragen Sie nach, z. B. bei der IHK oder beim zuständigen Amtsgericht.
Um Manipulationen bei Rechnungen zu vermeiden und eine höchstmögliche Fälschungssicherheit zu gewährleisten, versendet der Bundesanzeiger Verlag Rechnungen ausschließlich als textbasierte PDF-Dateien (keine reinen Bild-PDFs; Texte können markiert, kopiert und durchsucht werden) und setzt SPF (Sender Policy Framework) und DKIM (DomainKeys Identified Mail) als E-Mail-Authentifizierungsverfahren ein. Bitte prüfen Sie bei E-Mails, die Sie im Namen des Bundesanzeiger Verlags erhalten, immer sorgfältig die PDF-Dateien, insbesondere die Kontoverbindung (teilanonymisierte IBAN des Bundesanzeiger Verlags: DE57 37•• •••• •••• •••5 09) und die Absender-E-Mail-Adresse und setzen Sie sich bei Unstimmigkeiten mit unserem Kundenservice in Verbindung.
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