Herzlich willkommen.

Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Anzeiger.
Wir erklären Ihnen die Internet-Seite vom Bundes-Anzeiger
in Leichter Sprache.

Leichte Sprache hilft vielen Menschen.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
  • Menschen, die nicht so gut lesen können.
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Menschen, die nicht so gut Deutsch können.

Manche Wörter haben wir farbig gemacht.
Das sind schwere Wörter.
Diese Wörter erklären wir in einem Wörter-Buch.
Das Wörter-Buch finden Sie hier

Das ist der Bundes-Anzeiger

Der Bundes-Anzeiger ist eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite vom Bundes-Anzeiger werden
Amtliche Nachrichten veröffentlicht.
Zum Beispiel von Behörden und Gerichten.
Und wichtige Nachrichten von den Unternehmen in Deutschland.

Die Infos sind in einer Daten-Bank gespeichert.

Eine Daten-Bank ist eine besondere Liste auf einem Computer.
Oder im Internet.
Infos werden gespeichert in der Daten-Bank.
Die Liste ist besonders:
Weil man darin zum Beispiel Sachen automatisch suchen kann.
Oder weil man die Liste sortieren kann:
Wie man das braucht.

Die Infos vom Bundes-Anzeiger gibt es nur im Internet.
Die Seite heißt www.bundesanzeiger.de

Wenn Sie mehr über den Bundes-Anzeiger erfahren wollen:
Sie finden hier die Infos vom Bundes-Anzeiger.
Wenn Sie rechts auf den Pfeil klicken, sehen Sie die Infos.

So ist der Bundes-Anzeiger entstanden.

Es gibt den Bundes-Anzeiger seit dem Jahr 1949.
Das ist über 70 Jahre her.
Der Bundes-Anzeiger war früher eine Zeitung.
Die Zeitung gab es an 5 Tagen in der Woche.
Jetzt gibt es den Bundes-Anzeiger nur noch im Internet.
Neue Infos werden jeden Tag veröffentlicht
außer samstags und sonntags.
Behörden und Gerichte machen
Bekanntmachungen und Verkündungen im Bundes-Anzeiger.
Und Unternehmen veröffentlichen Infos im Bundes-Anzeiger.

Gut zu wissen:
Eine Bekanntmachung ist eine amtliche Info.
Ein Wahl-Ergebnis wird zum Beispiel bekannt gemacht.
Auch eine Verkündung ist eine amtliche Info.
Ein Gesetz wird zum Beispiel verkündet.
Verkünden ist ein altmodisches Wort für bekannt machen.

Infos im Bundes-Anzeiger anzusehen kostet kein Geld.
Sie können Infos kostenlos suchen und ansehen.
Aber die Behörden und Unternehmen zahlen Geld:
Damit der Bundes-Anzeiger ihre Infos veröffentlicht.

Das sind die Teile vom Bundes-Anzeiger.
  • Amtlicher Teil
    Diese Infos sind zum Beispiel im Amtlichen Teil:
    Verkündungen
    Bekanntmachungen
    Ausschreibungen
  • Nicht-Amtlicher Teil
    Hier gibt es Infos von Vereinen und Verbänden.
    Zum Beispiel Infos über neue Regeln oder neue Hand-Bücher.
  • Gerichtlicher Teil
    Hier gibt es Infos von Gerichten.
    Zum Beispiel bei Erbfällen.
  • Gesellschafts-Bekanntmachungen
    Hier gibt es Infos von Unternehmen.
    Zum Beispiel Einladungen zu Haupt-Versammlungen.
    Haupt-Versammlung ist der Name vom Treffen der Aktionäre.
  • Rechnungs-Legung/Finanz-Berichte
    Hier gibt es Finanz-Infos von Unternehmen.
    Zum Beispiel Jahres-Abschlüsse von Unternehmen.
  • Kapital-Markt
    Hier gibt es Infos von Aktien-Gesellschaften.
    Zum Beispiel Preise von Aktien.
  • Verschiedene Bekanntmachungen
    Hier gibt es viele unterschiedliche Infos:
    Zum Beispiel von Kranken-Kassen oder Vereinen.
So suchen Sie im Bundes-Anzeiger.

Sie finden Infos über Behörden und Unternehmen
im Bundes-Anzeiger.
Sie benutzen dafür die Such-Funktion auf der Start-Seite.

Sie schreiben den Namen von der Behörde oder vom Unternehmen in das weiße Feld.

Schaugrafik, um dem Benutzer zu zeigen, wie die Suche funktioniert.

Sie klicken dann auf das grüne Feld Suchen.
Sie sehen dann eine neue Seite.
Sie sehen eine Liste mit den Ergebnissen auf der neuen Seite.

Sie können auch nach anderen Infos suchen.
Sie benutzen dann die Erweiterte Suche.

Aufträge von Behörden oder Unternehmen an den Bundes-Anzeiger: So geht es.

Behörden und Unternehmen geben dem Bundes-Anzeiger Aufträge:
Damit der Bundes-Anzeiger Infos veröffentlicht.
Die Behörden und Unternehmen müssen Geld bezahlen
für die Veröffentlichung.

Schaugrafik, um dem Benutzer die Erstellung eines Auftrags im Bundes-Anzeiger zu erklären.

Die Behörden und Unternehmen benutzen für die Aufträge die Funktion
auf der Startseite.
Wir erklären hier:
Wie Behörden und Unternehmen den Bundes-Anzeiger nutzen können.
Private Menschen können den Bundes-Anzeiger so nicht nutzen.

Die Behörden und Unternehmen
klicken dann auf das grüne Feld Auftrag übermitteln.
Es öffnet sich dann eine neue Seite.
Die Behörden und Unternehmen
geben auf der Seite die Infos ein.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Hinweise

Wir erklären Ihnen den Bundes-Anzeiger in Leichter Sprache.
Die Erklärungen stimmen.
Die Erklärungen sind aber nicht rechts-verbindlich.
Das bedeutet:
Nur die Texte in schwerer Sprache sind gültig.

Manchmal haben wir die Sachen einfacher geschrieben.
Oder Sachen nicht erklärt:
Die sehr selten sind.

Wenn Sie noch mehr Fragen haben:
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Oder Sie fragen Menschen:
Die schwere Sprache können.

Wir schreiben manche Wörter auseinander.
Zum Beispiel Bundes-Anzeiger.
In schwerer Sprache ist das anders.
Wir machen das:
Damit die Wörter einfacher zu lesen sind.

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finden Sie hier.

Fragen

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Sie können uns schreiben
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von Montag bis Freitag.
Von 8 Uhr morgens
bis 18:30 Uhr abends.
Die Telefon-Nummer ist
0800 12 34 339.
Der Anruf kostet nichts
vom Festnetz-Telefon.

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Die Adresse ist service@bundesanzeiger.de.

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Wörter-Buch gemacht.
Hier erklären wir
schwere Wörter oder
wir erklären Abkürzungen.