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vom: 08.04.2020
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BAnz AT 30.04.2020 B2
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Das Bundesministerium des Innern hat mit Verfügung vom 14. August 2017 den Verein „linksunten.indymedia“ verboten. Der verfügende Teil des Verbots wurde mit Bekanntmachung vom 25. August 2017 (BAnz AT 25.08.2017 B1) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die gegen das Verbot gerichteten Klagen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 29. Januar 2020 abgewiesen; damit ist das Verbot unanfechtbar geworden. Der verfügende Teil wird nach § 7 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) geändert worden ist, nachfolgend nochmals bekannt gegeben.
Verfügung
Mit der Einziehung und Abwicklung des Vereinsvermögens wurde nach § 11 Absatz 3 des Vereinsgesetzes das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beauftragt.
Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat
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