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Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend einen Teil der Strecke 3281 Homburg–Staudernheim –

Vom 30. September 2011

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für einen Teil der stillgelegten Strecke 3281 Homburg–Staudernheim, km 1,200–20,850, eingegangen. Die Strecke durchläuft die Gemeinden Homburg, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Bruchmühlbach-Miesau, Hütschenhausen, Nanzdietschweiler, Niedermohr und Glan-Münchweiler.

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Fläche (m²)

Anfangsparzelle:
Homburg Homburg 19 4713/23 10 120,00
Homburg Homburg 19 4720/41 59 189,00
Endparzelle:
Glan-Münchweiler Glan-Münchweiler 1100/3 14 197,00

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

Saarbrücken, den 30. September 2011

55122 - 551pf/127 - 2011#064

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Im Auftrag

Weber