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Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend einen Teil der Strecke 3003 Jünkerath–Losheim-Grenze –

Vom 6. Februar 2013

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist für zwei Teilabschnitte der stillgelegten Strecke 3003 Jünkerath–Losheim-Grenze, und zwar Teilabschnitt A: km 1,118 (Anfangsparzelle: Ortsgemeinde Jünkerath, Gemarkung Jünkerath, Flur 15, Flurstück Nr. 49/4) bis 5,830 (Endparzelle: Ortsgemeinde Stadtkyll, Gemarkung Stadtkyll, Flur 11, Flurstück Nr. 33) sowie Teilabschnitt B: km 9,290 (Anfangsparzelle: Ortsgemeinde Hallschlag, Gemarkung Hallschlag, Flur 8, Flurstück Nr. 133/3) bis 15,120 (Endparzelle: Ortsgemeinde Hallschlag, Gemarkung Hallschlag, Flur 5, Flurstück Nr. 91/6), ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung des genannten Streckenabschnitts von Bahnbetriebszwecken sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

Saarbrücken, den 6. Februar 2013

551pf/128 - 2012#034 / 55122 - 12 - 0667 e

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Im Auftrag
Dörrenbächer