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vom: 08.05.2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 19.05.2023 B1
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Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie vom 16. November 2021 (BAnz AT 01.12.2021 B1) wird wie folgt geändert:
„Dabei sind die Skizzen jeweils zum 1. März, 30. Juni und 15. Oktober eines Jahres einzureichen. Eine erstmalige Skizzeneinreichung war zum 1. März 2021 (Baustein A), zum 30. Juni 2021 (Baustein B) und 1. März 2022 (Baustein C). Zusätzlich ist eine Skizzeneinreichung zum 15. Oktober 2023 und letztmalig zum 30. Juni 2024 möglich. Nach den veröffentlichten Stichtagen eingegangene Skizzen können grundsätzlich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.“
„Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2025 hinaus.“
Im Übrigen behalten die Bestimmungen der Richtlinie in der Fassung vom 16. November 2021 ihre Gültigkeit.
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
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