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Kraftfahrt-Bundesamt

Bekanntmachung
der Änderung und Neufassung
der Übermittlungsstandards für das Fahreignungsregister (FAER)
Standards zur Datenübermittlung
mit dem Fahreignungsregister (FAER)
(Stand: 1. März 2018)

Vom 20. April 2018

Nachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den mitteilungspflichtigen und auskunftsberechtigten Stellen übergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Datenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister – VwV VZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die Änderung und gleichzeitige Neufassung der Übermittlungsstandards FAER vom 1. März 2018 bekannt.

Die Änderungen der Übermittlungsstandards gelten ab dem 3. Mai 2019.

Die Neufassung hat den Stand vom 1. März 2018. Die Übermittlungsstandards sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de eingestellt.

Flensburg, den 20. April 2018

Kraftfahrt-Bundesamt

Der Präsident
Ekhard Zinke

SDÜ-FAER-MIT –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

Anlass der Änderung ist die Anpassung der System- und Softwarearchitektur sowie von technischen Regeln gegenüber dem bisherigen Verfahren.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

0.3 Abkürzungsverzeichnis

0.4 Mitgeltende Dokumente

1 Allgemeine Informationen

1.1 Standards

1.2 Vorgehen bei fehlerbehafteten Mitteilungen

1.3 Kommunikation

1.4 Einzelheiten

1.5 Veröffentlichung

2 Grundsätze der Datenübermittlung

2.1 Übersendung

2.2 Prüfung

2.3 Verantwortung

2.4 Kosten

3 Zeichencodierung

4 Zulassung zum Übermittlungsverfahren

4.1 Anzeige der Teilnahme

4.2 Aufnahme Echtbetrieb

4.3 Angaben zur Zulassung zum Echtbetrieb

4.4 Voraussetzungen zur Zulassung

4.5 Zulassung widerrufen

5 Hinweise zur Datenübertragung

5.1 Anbindung zur Datenübermittlung

5.2 Rahmenbedingungen der Datenübermittlung

5.3 Bearbeitung

6 Plausibilitätsprüfung und Fehlerbehandlung

6.1 Anzuwendende Datenstrukturen

6.2 Vorgehen bei fachlichen Fehlern

6.3 Vorgehen bei erheblichen Mängeln

7 Datenschutz und Datensicherung

7.1 Beauftragung einer externen Stelle

7.2 Aufbewahrung

7.3 Verantwortung

8 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

0.3 Abkürzungsverzeichnis

DOI Deutschland Online Infrastruktur
FAER Fahreignungsregister
FeV Fahrerlaubnis Verordnung
FT File-Transfer
ISDN Integrated Services Digital Network
IT-NetzG Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder – Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes
KBA Kraftfahrt-Bundesamt
SDÜ Standards der Datenübermittlung
StVG Straßenverkehrsgesetz
UTF Unicode Transformation Format
xml extensible markup language
xsd XML Schema Definition
wsdl Web Services Description Language

0.4 Mitgeltende Dokumente

[1]
Antragsformular zu den Datenaustauschverfahren
[2]
Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA
[3]
Technische Rahmenbedingungen Webservice
[4]
Webservice Beschreibung FAER-MIT
[5]
XML-Schemas für Mitteilungsannahme und File-Transfer
[a]
Mitteilungsannahme.xsd
[b]
MitteilungsannahmeBatch.xsd
[c]
MitteilungsannahmeElementdefinitionen.xsd
[d]
MitteilungsannahmeMitteilungRequest.xsd
[e]
MitteilungsannahmeMitteilungResponse.xsd
[f]
MitteilungsannahmeString-Latin.xsd
[g]
MitteilungsannahmeStrukturen.xsd
[h]
MitteilungsannahmeTypdefinitionen.xsd
[i]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest.xsd
[j]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse.xsd
[k]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest.xsd
[l]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse.xsd
[6]
Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen
[7]
Datenstruktur Mitteilungen der Bußgeldbehörden
[8]
Datenstruktur Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden
[9]
Datenstruktur Mitteilungen der Justiz
[10]
Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen
[11]
Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen
[12]
Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen
[13]
Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe
[14]
Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
[15]
Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
[16]
Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten
[17]
Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung

Es sind Schema- bzw. wsdl-Dateien in der Version 1.0 oder höher zu verwenden.

Die mitgeltenden Dokumente können unter www.kba.de über den Pfad

„Zentrale Register/Geschützter Bereich für Behörden, Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber/Informationen für Behörden und Softwareanbieter/Fahreignungsregister/Entwicklungsbereich zur Vollautomatisierung des FAER/Standards für die Übermittlung von Mitteilungen an das FAER“

oder den Link
https://www.kba.de/DE/GeschuetzterBereich/ZentraleRegister/InformationenBehoerdenSoftwareanbieter/Spezifische_Informationen/FAER
heruntergeladen werden. Der Zugangscode zu diesem geschützten Bereich kann beim KBA erfragt werden (siehe hierzu auch mitgeltendes Dokument [2]).

1 Allgemeine Informationen

1.1 Standards

Diese Standards regeln die Art und Weise der Durchführung von Datenübermittlungen für registerpflichtige Entscheidungen, die dem KBA von den mitteilungspflichtigen Stellen zur Speicherung im Fahreignungsregister gemäß § 28 StVG, § 23 KfSachvG und § 39 FahrlG zu übermitteln sind.

1.2 Vorgehen bei fehlerbehafteten Mitteilungen

Darüber hinaus wird in diesen Standards die Rückgabe von mit Fehlern behafteten Mitteilungen geregelt, die von der mitteilenden Stelle an das KBA übermittelt wurden und zum Zwecke der Korrektur durch die mitteilungspflichtige Stelle an diese zurückgegeben werden.

1.3 Kommunikation

Die Kommunikation findet grundsätzlich durch Austausch von XML-Dokumenten statt. Die XML-Dokumente werden mit Schemas beschrieben.

Sollte eine nicht schemavalide Mitteilung per File-Transfer an das KBA geschickt werden, so wird zum Hinweis eine Textdatei mit der entsprechenden Fehlermeldung bereitgestellt.

1.4 Einzelheiten

Einzelheiten zu den zu übermittelnden Daten, deren Aufbau, Inhalt, Form und Format sind in den mitgeltenden Dokumenten (siehe Nummer 0.4) festgelegt. Änderungen der Datenübermittlung auf Grund geänderter rechtlicher Bestimmungen werden nach einer rechtzeitig durchgeführten Unterrichtung der mitteilungspflichtigen Stellen vom KBA vorgenommen. Das KBA stellt sicher, dass für eine Übergangszeit Datensätze der jeweils vorliegenden Fassung übermittelt werden können, soweit dieses rechtlich zulässig ist.

1.5 Veröffentlichung

Diese Standards werden im Bundesanzeiger und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Rechte der zuständigen obersten Landes- und Justizbehörden wurden gewahrt.

2 Grundsätze der Datenübermittlung

2.1 Übersendung

Die an das Fahreignungsregister zu übermittelnden Daten sind dem KBA im Wege der Direkteinstellung per Datenfernübertragung mittels Webservice bzw. per Dateienübertragung mittels File-Transfer mindestens arbeitstäglich zu übersenden.

2.2 Prüfung

Das KBA stellt die an das Fahreignungsregister übermittelten und im Rahmen der Plausibilitätskontrolle als fehlerhaft erkannten Mitteilungen der zuständigen Behörde zwecks Klärung des Sachverhalts im Wege der Datenfernübertragung oder Dateienübertragung arbeitstäglich zum Abruf bereit. Die übermittelnden Stellen haben arbeitstäglich zu prüfen, ob Mitteilungen zur Abholung bereitliegen und diese abzuholen.

2.3 Verantwortung

Für die vollständige, rechtzeitige und richtige Übermittlung der Daten ist jeweils die übermittelnde Stelle verantwortlich. Die zu korrigierenden Mitteilungen sind von der zuständigen Stelle nach Korrektur unverzüglich erneut an das KBA zur Verarbeitung zu übermitteln.

2.4 Kosten

Die für den Aufbau der Kommunikationsverbindung entstehenden Kosten zur Datenübermittlung trägt jeweils die aufbauende Stelle.

3 Zeichencodierung

Die Datenübermittlung ist in UTF-8 Kodierung vorzunehmen. Der zulässige Zeichenvorrat wird durch den Datentyp String.Latin definiert.

4 Zulassung zum Übermittlungsverfahren

4.1 Anzeige der Teilnahme

Die mitteilungspflichtige Stelle zeigt dem KBA die Absicht, am Datenübermittlungsverfahren teilzunehmen oder das Verfahren zu wechseln, mindestens drei Monate vor voraussichtlicher Aufnahme des Betriebs schriftlich an. Die Anzeige hat insbesondere zu enthalten:

Bezeichnung des Teilnehmers, möglichst unter Nennung eines Ansprechpartners für evtl. Rückfragen,
gegebenenfalls eine Erklärung, dass eine externe Stelle (z. B. Rechenzentrum) mit der Datenübermittlung beauftragt wurde und dessen genaue Bezeichnung,
Angaben über die Art sowie den vorgesehenen Beginn der Datenübermittlung,
eine Erklärung darüber, dass die Bestimmungen dieser Standards sowie die Anforderungen an Mitteilungssätzen beachtet werden,
eine Kurzbeschreibung der für die Datenübermittlung einzusetzenden Programme und eine Zusammenstellung der sonstigen Organisationsunterlagen.

4.2 Aufnahme Echtbetrieb

Die Aufnahme des Echtbetriebs der Datenübermittlung ist von einem positiven Testverlauf abhängig. Für den Test Datenfernübertragung mittels Webservice sowie Dateienübertragung sind nach Aufforderung durch das KBA Datensätze bzw. eine Testdatendatei in vereinbarter Form zu übermitteln. Das KBA legt einen Termin für die Testübertragung fest.

4.3 Angaben zur Zulassung zum Echtbetrieb

Das KBA erteilt vor Aufnahme des Echtbetriebs einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung zur Datenübermittlung, der folgende Angaben enthält:

Bezeichnung des Teilnehmers, gegebenenfalls auch der beauftragten Stelle,
gegebenenfalls die Teilnahmeberechtigung der beauftragten Stelle,
Art der Datenübermittlung (Datenfernübertragung bzw. Dateienübertragung),
Beginn der Datenübermittlung,
die für die Datenübermittlung vom KBA zugeteilte 5-stellige Anwendernummer.

4.4 Voraussetzungen zur Zulassung

Der Antrag auf Zulassung ist vom KBA durch schriftlichen Bescheid abzulehnen, wenn der Antragsteller oder die von ihm beauftragte Stelle nicht die rechtlichen oder technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung erfüllt oder nicht Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bietet. Die Ablehnung ist zu begründen.

4.5 Zulassung widerrufen

Die Zulassung kann durch das KBA jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden. Insbesondere kann sie widerrufen werden, wenn bei der Datenübertragung wiederholt Mängel festgestellt werden, die zu einer erheblichen Störung des Arbeitsablaufs führen.

5 Hinweise zur Datenübertragung

5.1 Anbindung zur Datenübermittlung

Für die Datenübermittlung steht grundsätzlich nach § 3 IT-NetzG das DOI-Deutschland-Netz zur Verfügung. Einzelheiten sind in dem Dokument „Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA für Behörden“ (siehe mitgeltendes Dokument [2]) dargestellt.

5.2 Rahmenbedingungen der Datenübermittlung

Bei der Datenübermittlung per Web-Service sind die Daten unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen (siehe mitgeltendes Dokument [3]) nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegten Verfahren zu übermitteln und zu verschlüsseln. Für die Übermittlung der Daten durch File-Transfer ist jeweils eine Datei über gesammelte Mitteilungen zu erstellen und zu übermitteln. Weitere nähere Einzelheiten sind in dem Dokument „Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA für Behörden“ (siehe mitgeltendes Dokument [2]) dargestellt. Der technische und fachliche Inhalt einer Mitteilung entspricht den Angaben gemäß den mitgeltenden Dokumenten [4 bis 17].

5.3 Bearbeitung

Für die per File-Transfer übertragenen Daten werden die im KBA eingehenden Daten unverzüglich bearbeitet. Für die Übermittlung an die zuständigen Behörden stellt das KBA mindestens arbeitstäglich eine oder bei Bedarf mehrere Datei(en) zum Abruf bereit. Die Datei(en) enthält (enthalten) ein XML-Dokument gemäß Verfahrensbeschreibung (siehe mitgeltende Dokumente [4 bis 17]). Die bereitgestellte(n) Datei(en) ist (sind) arbeitstäglich abzurufen.

Bei der Datenübermittlung per Web-Service (Quittierung per Abruf)

Für die per Web-Service übertragenen Daten gibt es zwei Möglichkeiten, den Stand der Bearbeitung abzufragen: entweder als Abruf einer Einzelquittierung anhand des Mitteilungtokens oder als Abruf einer Sammelquittierung anhand der Benutzerkennung/des Behördenkennzeichens (siehe mitgeltendes Dokument [4], Kapitel 3).

6 Plausibilitätsprüfung und Fehlerbehandlung

6.1 Anzuwendende Datenstrukturen

Zur Fehlervermeidung verpflichtet sich die mitteilende Stelle die Datenstrukturen der Mitteilungen (siehe mitgeltende Dokumente [4] bis [17]) anzuwenden.

6.2 Vorgehen bei fachlichen Fehlern

Werden durch das KBA Fehler bei der Verarbeitung der Mitteilungen festgestellt, werden diese zur Fehlerbehandlung grundsätzlich der übermittelnden Stelle zur Nachbearbeitung bereitgestellt. Nach Korrektur sind die registerpflichtigen Mitteilungen erneut unverzüglich als Originalmitteilung an das KBA zu übermitteln.

6.3 Vorgehen bei erheblichen Mängeln

Können Datenlieferungen der mitteilenden Stellen wegen erheblicher Mängel nicht verarbeitet werden, so kann innerhalb der in Nummer 7.2 genannten Fristen bei der mitteilungspflichtigen Stelle Ersatz angefordert werden.

7 Datenschutz und Datensicherung

7.1 Beauftragung einer externen Stelle

Beauftragt die mitteilungspflichtige Stelle ein externes Rechenzentrum mit der Datenverarbeitung und der Datenübermittlung, so legt diese Stelle dem KBA vor Aufnahme des Verfahrens eine Bescheinigung der zuständigen Stelle vor, aus der die Berechtigung zur Durchführung der Datenübermittlungen zum KBA und die Berechtigung zur Übernahme der Daten vom KBA hervorgehen.

7.2 Aufbewahrung

Die dem KBA übermittelten Daten sind durch die mitteilungspflichtige Stelle zu protokollieren und für die Dauer von sechs Monaten aufzubewahren. Das KBA protokolliert die zur Fehlerbehandlung an die zuständige Stelle übermittelten Daten ebenfalls für die Dauer von sechs Monaten.

7.3 Verantwortung

Absender und Empfänger der Daten sind für die Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen im jeweiligen Bereich verantwortlich.

8 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Standards treten am 3. Mai 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die Standards SDÜ-VZR-MIT Version 2.0 vom 08/2002 außer Kraft.

Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung –
Standards
für die Übermittlung durch Dateienübertragung
an das Fahreignungsregister (FAER)
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT und SDÜ-FAER-ANF

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Auskunftserteilung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung

Um eine automatische Verarbeitung sicherzustellen, müssen Konventionen für die Namen der Dateien eingehalten werden, die im File-Transfer-(FT-)Verfahren an das KBA übermittelt werden. Diese werden in diesem Dokument beschrieben.

Übermittlungen von Mitteilungen (nach SDÜ-FAER-MIT, Nummer 5):

faermit_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>

Der jeweilige Anwender hat dann die Datei in dieser Namenskonvention zu liefern:

faermit_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS >_%UNIQUE.xml

Es ist gegebenenfalls ein FT_Script für openft bzw. LOG-FT erforderlich, sodass dieser Dateiname beim FT um eine Zufallszahl (openFT-Variable %UNIQUE) erweitert wird.

Übermittlungen von Quittierungen und Informationen zu schemainvaliden Mitteilungen (nach SDÜ-FAER-MIT, Nummer 5 und 6):

Quittierungen und Informationen zu Mitteilungen werden vom KBA zur Abholung bereitgestellt. Diese werden nach dem Status der Verarbeitung getrennt bereitgestellt (erfolgreich oder fehlerhaft verarbeitet, schemainvalide Mitteilung).

Erfolgreiche Verarbeitung:
faermit_info_erfolgreich_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>.xml
Fehlerhafte Verarbeitung:
faermit_info_fehlerhaft_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>.xml
Schemainvalide Mitteilung (Der Name setzt sich aus dem Namen der Mitteilung und dem Praefix „info_“ zusammen):
faermit_info_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>_<14-stellig Zufallszahl>.txt

Übermittlungen von Anfragen (nach SDÜ-FAER-ANF, Nummer 5):

faeranf_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>

Der jeweilige Anwender hat dann die Datei in dieser Namenskonvention zu liefern:

faeranf_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS >_%UNIQUE.xml

Es ist gegebenenfalls ein FT_Script für openft bzw. LOG-FT erforderlich, sodass dieser Dateiname beim FT um eine Zufallszahl (openFT-Variable %UNIQUE) erweitert wird.

Übermittlungen von Informationen zu schemainvaliden Anfragen (nach SDÜ-FAER-ANF, Nummer 5 und 6):

Zu schemainvaliden Anfragen wird vom KBA eine Information zur Abholung bereitgestellt.

Schemainvalide Anfrage (Der Name setzt sich aus dem Namen der Anfrage und dem Praefix „info_“ zusammen):
faeranf_info_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>_<14-stellig Zufallszahl>.txt

Übermittlungen von Auskünften (nach SDÜ-FAER-ANF, Nummer 5):

Die Auskünfte werden vom KBA zur Abholung bereitgestellt.

faerausk_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTT>_<HHMMSS>.xml

Anwenderhandbuch
Beschreibung des Webservice –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Auskunftserteilung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1  Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

0.3 Abkürzungsverzeichnis

0.4 Mitgeltende Dokumente

1 Einleitung

1.1 Mitteilungen an das FAER

1.2 Technische Beschreibung

1.3 URLs für den Zugriff

2 Übertragung zum KBA: FAER-Mitteilung

2.1 FAER-Mitteilung

2.2 Antwortsatz „Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung“

2.3 Technische Codes im Antwortsatz „MitteilungResponse“

3 Übertragung vom KBA: Verarbeitungsstatus

3.1 Anfrage „Verarbeitungsstatus“

3.2 Antwortsatz „Verarbeitungsstatus“

3.3 Technische Codes im Antwortsatz

3.4 Fachliche Codes im Antwortsatz

3.5 Verwaltung der „Verarbeitungsstatus“ im KBA-System

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

0.3 Abkürzungsverzeichnis

Bit binary digit
DOI Deutschland Online Infrastruktur
FAER Fahreignungsregister
FE Fahrerlaubnis
ISDN Integrated Service Digital Network
KBA Kraftfahrt-Bundesamt
SDÜ Standards der Datenübermittlung
StVG Straßenverkehrsgesetz
URL Uniform Resource Locator
UTF Unicode Transformation Format
WS Webservice als Standard der Datenübermittlung
wsdl Webservices Description Language
XML extensible markup language
xsd XML Schema Definition
ZEVIS Zentrales Verkehrsinformationssystem

0.4 Mitgeltende Dokumente

[1]
Handbuch „Authentifizierung gegenüber Webservices des KBA-Portals“
[2]
Technische Rahmenbedingungen Webservices
[3]
XML-Schema-Mitteilungsannahme
[a]
Mitteilungsannahme.xsd
[b]
MitteilungsannahmeElementdefinitionen.xsd
[c]
MitteilungsannahmeMitteilungRequest.xsd
[d]
MitteilungsannahmeMitteilungResponse.xsd
[e]
MitteilungsannahmeString-Latin.xsd
[f]
MitteilungsannahmeStrukturen.xsd
[g]
MitteilungsannahmeTypdefinitionen.xsd
[h]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest.xsd
[i]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse.xsd
[j]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest.xsd
[k]
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse.xsd
[4]
Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen
[5]
Datenstruktur Mitteilungen der Bußgeldbehörden
[6]
Datenstruktur Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden
[7]
Datenstruktur Mitteilungen der Justiz
[8]
Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen
[9]
Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen
[10]
Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen
[11]
Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe
[12]
Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
[13]
Textkennzahlen der 2. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
[14]
Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten

Es sind Schema- und wsdl-Dateien der Version 1.0 oder höher zu verwenden.

Die mitgeltenden Dokumente können unter www.kba.de und dem Pfad

„Zentrale Register/Fahreignungsregister/Geschützter Bereich für Behörden, Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber/Informationen für Behörden und Softwareanbieter/Fahreignungsregister/Standards für die Übermittlung von Mitteilungen an das FAER“
heruntergeladen werden. Der Zugangscode zu diesem geschützten Bereich kann beim KBA erfragt werden.

1 Einleitung

Das Handbuch richtet sich an die berechtigten Stellen und die von diesen beauftragten Stellen (im Folgenden „mitteilende Stelle“ genannt), die die vom KBA bereitgestellte XML-Schnittstelle für die Programm-zu-Programm-Kommunikation

zur Übermittlung von Mitteilungen an das FAER,
zum Abruf von Verarbeitungsstatus zum Zwecke der Sachverhaltsdarstellung und gegebenenfalls zur Klärung der jeweiligen Fehlersituationen durch die mitteilende Stelle

den dafür zur Verfügung gestellten Mitteilungsannahme-Webservice des KBA nutzen.

Die Kommunikation findet durch den Austausch von XML-Dokumenten statt. Die Validierung der XML-Dokumente erfolgt mit Schemata.

Die Nutzung des Mitteilungsdialogs setzt immer eine erfolgreiche Authentifizierung voraus. Das Authentifizierungsverfahren ist in einem eigenen Dokument beschrieben (siehe mitgeltendes Dokument [1]).

1.1 Mitteilungen an das FAER

Der hier beschriebene Mitteilungsannahme-Webservice ermöglicht den Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörden sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Übermittlung von Daten mittels Webservice, die gemäß § 28 Absatz 3 StVG im FAER zu speichern sind oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führen. Die dafür notwendigen XML-Dokumente sind mit Schemas beschrieben, die in den mitgeltenden Dokumenten erläutert werden. Alle eingehenden Mitteilungen werden, wenn sie Parser konform sind, entgegen genommen und mit einem eindeutigen Schlüssel gekennzeichnet. Eine MitteilungResponse mit diesem Schlüssel wird zurückgegeben.

1.2 Technische Beschreibung

Im geschützten Bereich auf der KBA-Internetseite für Behörden und Softwareanbieter sind detaillierte Dokumentationen der Authentifizierung und technische Rahmenbedingungen gesondert hinterlegt, sie werden deshalb hier nicht weiter erläutert.

Zusätzlich gilt Folgendes:

Die Kapazität der Dialogverfahren (Webservice-Schnittstellen) des KBA orientiert sich am Dialognutzungsfall (direkte, manuelle Eingabe durch den Sachbearbeiter oder maschinengesteuerte Übermittlung auf Client-Seite, bei der auf eine Antwort gewartet wird). Die Kapazität der Server ermöglicht es auch zu Spitzenzeiten alle Dialoganfragen (Request) sofort zu verarbeiten.

Nach der sich anschließenden Bearbeitung einer Mitteilung sind die Prüfungsergebnisse über einen gesonderten Request (wahlweise als „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest“ oder als „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest“) beim KBA abzurufen.

1.3 URLs für den Zugriff

Der Webservice für den Testbetrieb (ausschließlich für die Übermittlung von Testdaten) ist unter folgender URL zu erreichen:

URL für den Testbetrieb:

https://portal.kba.de/faer_test/mitteilungsannahme/soap/mitteilungsannahme.wsdl

Bemerkung:

Die URL für den Produktionsbetrieb (ausschließlich für die Übermittlung von Registerdaten) ist noch nicht festgelegt. Gemäß den geltenden Namenskonventionen könnte die URL wie folgt aussehen:

URL für den Produktionsbetrieb:

https://portal.kba.de/faer_prod/mitteilungsannahme/soap/mitteilungsannahme.wsdl

2 Übertragung zum KBA: FAER-Mitteilung

2.1 FAER-Mitteilung

Die mitteilende Stelle hat dem KBA zur Speicherung im FAER die gemäß § 28 Absatz 3 StVG zu speichernden Daten gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich zu übermitteln, wobei der Webservice für die Mitteilungen der Behörden an das FAER nur mit einem Schema validen XML-Dokument angesprochen werden kann:

XML-Schema für die Mitteilung: MitteilungsannahmeMitteilungRequest.xsd

Dieses Schema ist für alle an das FAER gerichteten Mitteilungen zu nutzen, unabhängig ob es sich um eine Mitteilung der Justiz, der Bußgeldbehörde oder der Fahrerlaubnisbehörde handelt.

Beispiele über den Aufbau einer Mitteilung an das FAER sind dem mitgeltenden Dokument [3c] zu entnehmen.

Es können nur XML-Dokumente bearbeitet werden, die einer zulässigen Datenstruktur entsprechen. Es wird daher vereinbart, bei der Vorgabe für die Formatierung von Dateninhalten zu einer Mitteilung auf die in XML-Schema definierten Datentypen zurückzugreifen. Im mitgeltenden Dokument [3f] „MitteilungsannahmeStrukturenFAER.xsd“ wird die relevante Mitteilung im Namensraum http://www.kba.de/faer definiert. Der Elementaufbau wird in dem mitgeltenden Dokument [3b] „MitteilungsannahmeElementdefinitionen.xsd“ dargestellt.

Aufgrund der Übersichtlichkeit sind die Datenelemente zur Nachricht und deren Beschreibung den gesonderten mitgeltenden Dokumenten zu entnehmen. Die Aufteilung ist wie folgt vorgenommen worden:

Datenstruktur der Mitteilung zu Bußgeldentscheidungen [5]
Datenstruktur der Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde [6]
Datenstruktur der Mitteilung der Justiz [7].

2.2 Antwortsatz „Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung“

Wird eine Mitteilung im KBA entgegengenommen (technisch erfolgreich), wird der Erhalt durch eine MitteilungResponse mit einem zur Kennzeichnung generierten „mitteilungTokenFAER“ als Empfangsbestätigung unmittelbar beantwortet. Die Mitteilung wird dann unter Angabe des Attributs „mitteilungTokenFAER“ in eine Datenbank im KBA geschrieben und für die eigentliche Verarbeitung im FAER bereitgestellt.

XML-Schema für die Empfangsbestätigung: MitteilungsannahmeMitteilungResponse.xsd

Ein Beispiel über den Aufbau der Empfangsbestätigung ist dem mitgeltenden Dokument [3d] zu entnehmen.

2.3 Technische Codes im Antwortsatz „MitteilungResponse“

Folgende Angaben befinden sich im Antwortsatz:

Technischer
Responsecode
Technischer Responsetext
TRC00 Die Übermittlung war erfolgreich.
TRC01 Die Übermittlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten abgebrochen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Sollte das Problem weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an den Support des KBA.

3 Übertragung vom KBA: Verarbeitungsstatus

3.1 Anfrage „Verarbeitungsstatus“

Nach Entgegennahme einer Mitteilung im FAER ist durch die mitteilende Stelle der Verarbeitungsstatus dieser Mitteilung im FAER abzurufen. Der aktuelle Verarbeitungsstatus ist als Einzelabfrage mit einem „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest“ oder als Sammelabfrage mit einem „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest“ mittels Webservice (bei Einzelabfrage unter Angabe des Elements „mitteilungTokenFAER“) durch die mitteilende Stelle abzurufen.

XML-Schema Einzelabfrage:
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest.xsd
XML-Schema Sammelabfrage:
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest.xsd

Beispiele über den Aufbau für die Abfrage eines Verarbeitungsstatus sind den mitgeltenden Dokumenten [3h] und [3j] zu entnehmen.

3.2 Antwortsatz „Verarbeitungsstatus“

Die Response (MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse, bzw. MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse) enthält die Information, ob die jeweilige Mitteilung erfolgreich in das FAER aufgenommen wurde, als fehlerhaft abgewiesen wird (inklusive der Fehlerhinweise) oder sich noch in der Verarbeitung befindet (die endgültige Aufnahme oder Ablehnung erfolgt nach weiteren Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt).

XML-Schema für die Antwort zur Einzelabfrage:
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse.xsd
XML-Schema für die Antwort zur Sammelabfrage:
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse.xsd

Beispiele über den Aufbau eines Verarbeitungsstatus sind den mitgeltenden Dokumenten [3i] und [3k] zu entnehmen.

3.3 Technische Codes im Antwortsatz

„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse“

und
„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse“

Folgende Angaben befinden sich im Antwortsatz:

Technischer
Responsecode
Technischer Responsetext
TRC00 Die Übermittlung war erfolgreich.
TRC01 Die Übermittlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten abgebrochen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Sollte das Problem weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an den Support des KBA.

3.4 Fachliche Codes im Antwortsatz

„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse“

und
„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse“

Fachlicher
Responsecode
Fachlicher Responsetext
FRC00 Mitteilung im FAER aufgenommen/verarbeitet.
FRC01 Mitteilung wegen Fehler abgewiesen.
FRC02 Die Mitteilung wurde im FAER zur weiteren Prüfung/Bearbeitung entgegengenommen. Den endgültigen Verarbeitungsstand erfragen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
FRC03 Zu dem von Ihnen angegebenen Mitteilungstoken liegt hier keine zu bestätigende oder zu verarbeitende Mitteilung vor.

Ausschließlich zum fachlichen Responsecode FRC01 werden Hinweiscode und Hinweistext mit ausgegeben. Im Hinweiscode wird die Kurzbezeichnung und im Hinweistext die Fehlerbeschreibung der negativen Plausibilitätsprüfung angegeben (Plausibilitätsprüfungen, die sich auf die fachliche Logik innerhalb der Mitteilung beziehen sind in den mitgeltenden Dokumenten [8 bis 10] aufgelistet).

Beispiel zum Fachlichen Responsecode FRC01:

Hinweiscode Hinweistext
PL0604 Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle Tagesdatum.

Returncodes zur fehlerhaften Authentifizierung etc. sind hier nicht aufgeführt. Diese sind den Handbüchern zu den technischen Rahmenbedingungen zu entnehmen.

3.5 Verwaltung der „Verarbeitungsstatus“ im KBA-System

Eine abschließend im FAER bearbeitete Mitteilung (aufgenommen oder abgewiesen) erhält im Verarbeitungsstatus einen entsprechenden Zeitstempel. Bei Abruf eines solchen Verarbeitungsstatus wird dieser mit einem weiteren Zeitstempel versehen.

Wird der Verarbeitungsstatus nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach abschließender Bearbeitung abgerufen, erhält die mitteilende Stelle vom KBA eine Aufforderung zur unverzüglichen Abrufung. Nach Ablauf von weiteren sieben Kalendertagen werden die in der Datenbank vorgehaltenen Verarbeitungsstatus gelöscht. Die bis dahin nicht abgerufenen Verarbeitungsstatus mit als fehlerhaft abgewiesenen Mitteilungen werden auf Papier gedruckt und auf dem Postweg an die mitteilende Stelle zur Nachbearbeitung verschickt. Über andere Verarbeitungsstatus erfolgt keine postalische Benachrichtigung.

Die abgerufene Mitteilung bzw. der abgerufene Verarbeitungsstatus wird mit Ablauf des 30. Tages nach der abschließenden Bearbeitung physikalisch gelöscht. Die von der zuständigen Stelle beim KBA abgerufenen Verarbeitungsstatus werden nach der physikalischen Löschung nicht archiviert und stehen somit nicht mehr für einen erneuten Abruf zur Verfügung.

Schlüssel
der Fahrerlaubnisklassen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Schlüsseltabelle für Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen

1.1 Allgemeine (alte) Fahrerlaubnis (bisheriger § 5 StVZO)

1.2 Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV in Verbindung mit 91/439/EWG)

1.3 Ausländische Fahrerlaubnis nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG)

1.4 Dienstfahrerlaubnisse (außer Bundeswehr)

1.4.1 (alte) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)

1.4.2 (neue) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)

1.5 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

1.5.1 Dienst-FE-Klassen (§ 6 in Verbindung mit § 26 FeV)

1.5.2 Dienst-FE-Klassen (Anlage 8 in Verbindung mit § 26 FeV)

1.6 Allgemeine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR (bisheriger § 4 StVZO der DDR)

1.7 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)

1.8 Internationaler/ausländischer Führerschein

1.9 Fahrlehrerlaubnis

1.9.1 (alte) Fahrlehrerlaubnisse für die allgemeine Fahrerlaubnis nach bisherigem § 5 StVZO

1.9.2 Fahrlehrerlaubnisse für die deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV, § 1 FahrlG in Verbindung mit 91/439/EWG)

1.9.3 Dienstfahrlehrerlaubnisse (außer Bundeswehr)

1.9.4 Für die Angabe von Dienstfahrlehrerlaubnissen der Bundeswehr

1.10 Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

1.11 Keine Angaben zur Fahrerlaubnis

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Schlüsseltabelle für Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen

1.1 Allgemeine (alte) Fahrerlaubnis (bisheriger § 5 StVZO)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
1 01001
1a 0101a
1b 0101b
2 01002
3 01003
4 01004
5 01005

1.2 Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV in Verbindung mit 91/439/EWG)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 0200A
A1 020A1
B 0200B
C 0200C
C1 020C1
D 0200D
D1 020D1
BE 020BE
CE 020CE
C1E 02C1E
DE 020DE
D1E 02D1E
L 0200L
M 0200M
T 0200T
S 0200S
A2 020A2
AM 020AM
alt: T/S 02T/S

1.3 Ausländische Fahrerlaubnis nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 0300A
A1 030A1
B 0300B
B1 030B1
C 0300C
C1 030C1
D 0300D
D1 030D1
BE 030BE
CE 030CE
C1E 03C1E
DE 030DE
D1E 03D1E
AM 030AM
A2 030A2
Sonstige nationale Unterklassen 03000

1.4 Dienstfahrerlaubnisse (außer Bundeswehr)

Für Dienstfahrerlaubnisse gelten grundsätzlich die in § 6 Absatz 1 FeV genannten Klassen.

1.4.1 (alte) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
1 41001
1a 4101a
1b 4101b
2 41002
3 41003
5 41005

1.4.2 (neue) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 4200A
A1 420A1
B 4200B
C 4200C
C1 420C1
D 4200D
D1 420D1
BE 420BE
CE 420CE
C1E 42C1E
AM 420AM
A2 420A2
DE 420DE
D1E 42D1E
L 4200L
M 4200M
T 4200T
S 4200S

1.5 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr werden in den aus Muster 2 der Anlage 8 der FeV ersichtlichen Klassen erteilt (§ 26 Absatz 1 FeV).

1.5.1 Dienst-FE-Klassen (§ 6 in Verbindung mit § 26 FeV)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 1400A
A1 140A1
A2 140A2
B 1400B
C 1400C
C75 14C75
C75E 14C7E
D 1400D
E 1400E
F 1400F
4 14004
5 14005

1.5.2 Dienst-FE-Klassen (Anlage 8 in Verbindung mit § 26 FeV)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 0400A
AY 040AY
A1 040A1
B 0400B
C 0400C
C1 040C1
D 0400D
D1 040D1
F 0400F
G 0400G
BE 040BE
CE 040CE
C1E 04C1E
DE 040DE
D1E 04D1E
GE 040GE
L 0400L
M 0400M
T 0400T
P 0400P

1.6 Allgemeine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR (bisheriger § 4 StVZO der DDR)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
1 05001
2 05002
3 05003
4 05004
5 05005
A 0500A
B 0500B
C 0500C
D 0500D
BE 050BE
CE 050CE
DE 050DE
M 0500M
T 0500T

1.7 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
Taxi 06021
Mietwagen 06022
Krankenkraftwagen 06023
Personenkraftwagen im Linienverkehr 06024
Personenkraftwagen, mit dem gewerbsmäßig
Ausflugsfahrten durchgeführt werden
06025
Personenkraftwagen, mit dem Ferienziel-Reisen
durchgeführt werden
06026

1.8 Internationaler/ausländischer Führerschein

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
Die Angabe einzelner Klassen ist nicht erforderlich 07000

1.9 Fahrlehrerlaubnis

1.9.1 (alte) Fahrlehrerlaubnisse für die allgemeine Fahrerlaubnis nach bisherigem § 5 StVZO

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
1 31001
2 31002
3 31003

1.9.2 Fahrlehrerlaubnisse für die deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV, § 1 FahrlG in Verbindung mit 91/439/EWG)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 3200A
BE 320BE
CE 320CE
DE 320DE

1.9.3 Dienstfahrlehrerlaubnisse (außer Bundeswehr)

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 3300A
BE 330BE
CE 330CE
DE 330DE

1.9.4 Für die Angabe von Dienstfahrlehrerlaubnissen der Bundeswehr

Dienstfahrlehrerlaubnisse der Bundeswehr können in zusätzlichen Klassen erteilt werden (§ 30 Absatz 8 FahrlG).

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
A 3400A
BE 340BE
CE 340CE
DE 340DE
Sonstige Dienstfahrlehrerlaubnisklasse
(z. B.: F für Kettenfahrzeuge)
34000

1.10 Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
Keine 08000

1.11 Keine Angaben zur Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisklasse Schlüssel
Keine Angaben 09000

Datenstruktur
Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2  Änderungsverzeichnis

1 Datenstruktur der Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden

1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu A- und B-Mitteilungen

1.1.1 ordnungsdaten

1.1.2 personNatuerlich

1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten

1.1.3 anschriftKomponenten

1.2 Spezifische Datenstrukturen zur A-Mitteilung

1.2.1 aMitteilung

1.2.1.1 aErstMitteilung

1.2.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen

1.2.1.1.2 schluesselGruendeMassnahmeFahrerlaubnis

1.2.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.2.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.2.1.2 aBerichtigungsMitteilung

1.2.1.3 aLoeschungsMitteilung

1.2.1.4 aNachtraeglicheMitteilung

1.2.1.4.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen

1.2.1.4.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.2.1.4.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.3 Spezifische Datenstrukturen zur B-Mitteilung

1.3.1 bMitteilung

1.3.1.1 bErstMitteilung

1.3.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen

1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.3.1.2 bBerichtigungsMitteilung

1.3.1.3 bLoeschungsMitteilung

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Kapitel Überschrift/Elementname Änderung
1.0 23. März 2018     Neuerstellung

1 Datenstruktur der Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden

Fachliche Beschreibung der Mitteilung und ihrer Elemente

Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Mitteilungen und die dazugehörenden Elemente beschrieben, die Fahrerlaubnisbehörden gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich an das FAER zu übermitteln haben. In den einzelnen Beschreibungen zur Datenübermittlung wird der Übersicht halber die Gliederung getrennt nach jeweiliger Mitteilung der Behörde vorgenommen und in separaten mitgeltenden Dokumenten bereitgestellt. Für jede Mitteilung sind spezifische Datenstrukturen für die Übermittlung geschaffen worden.

Den Elementbeschreibungen wurden die Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) sowie die Nummern der die jeweiligen Elemente betreffenden Plausibilitätsprüfungen hinzugefügt.

Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörde

Die Mitteilungsarten A und B finden ihre Verwendung in Verbindung mit negativen bzw. positiven Meldungen der Fahrerlaubnisbehörden über getroffene Entscheidungen zur Fahrerlaubnis.

1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu A- und B-Mitteilungen

Datenstrukturen, die bei allen Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden identisch sind.

Entsprechend der veröffentlichten XSD´s folgen sie den Wurzelelementen ,aMitteilung‘ und ,bMitteilung‘.

1.1.1 ordnungsdaten

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Elementname: kennzeichenMitteilendeStelle
Klartext: Kennzeichen der mitteilenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen: PL0501

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der mitteilenden Stelle.

Anzugeben ist der vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig

Elementname: datumMitteilungMitteilendeStelle
Klartext: Datum der Mitteilung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0604, PL1005, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum, an dem die Mitteilung erstellt wurde.

Elementname: aktenzeichenMitteilendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der mitteilenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der mitteilenden Stelle.

Elementname: identifizierungMitteilendeStelle
Klartext: Identifizierungszeichen durch mitteilende Stelle
Feldlänge: 1 bis 128
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die eindeutige technische Identifizierung der Mitteilung seitens der mitteilenden Stelle. Es dient nur für Zuordnungszwecke der mitteilenden Stelle und wird längstens 30 Tage nach abschließender Bearbeitung einer Mitteilung im FAER gelöscht.

1.1.2 personNatuerlich

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Die Datenstruktur orientiert sich weitgehend an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit ­Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).

Elementname: familienname
Klartext: Familien-(Ehe)Name
DSMeld Blatt: 0101 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1303, PL2101

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet grundsätzlich den Familiennamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Familiennamen sind im Element „familiennameBestandteil“ anzugeben.

Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt weil keine Aufteilung in Vor- und Familienname möglich ist, wird der vollständige Name als Familienname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.

Hinweis:

Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine ­sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.

Elementname: familiennameBestandteil
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens
DSMeld Blatt: 0102 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Familiennamens.

Beispiele:

du (Bois), Da (Costa), von der (Wangen), d´ (Albert), Freiherr vom (Stein).

Elementname: familiennameUnstrukturiert
Klartext: Unstrukturierter Familienname
DSMeld Blatt: 0101a weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Dieses Element dient der Übermittlung der unstrukturierten Schreibweise des Familiennamens.

Enthält das Element „familiennameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Familienname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.

Elementname: familiennameFehltZuRecht
Klartext: Familienname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: In DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Familiennamen.

true: Die Person hat keinen Familiennamen

false: Der Familienname ist angegeben

Elementname: geburtsname
Klartext: Geburtsname
DSMeld Blatt: 0201 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2101, PL2102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet grundsätzlich den Geburtsnamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Geburtsnamen sind im Element „geburtsnameBestandteil“ anzugeben.

Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Geburtsname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.

Hinweis:

Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine ­sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.

Elementname: geburtsnameBestandteil
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens
DSMeld Blatt: 0202 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Geburtsnamens. Hierzu gelten die Erläuterungen zu den Namensbestandteilen des Familiennamens.

Elementname: geburtsnameUnstrukturiert
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname
DSMeld Blatt: 0201a weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Dieses Element beinhaltet die unstrukturierte Schreibweise des Geburtsnamens.

Enthält das Element „geburtsnameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Geburtsname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.

Elementname: geburtsnameFehltZuRecht
Klartext: Geburtsname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: In DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Geburtsnamen.

true: Die Person hat keinen Geburtsnamen

false: Der Geburtsname ist angegeben

Elementname: vornamen
Klartext: Vornamen
DSMeld Blatt: 0301 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2002, PL2101

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den/die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerstelle getrennt. Die Angabe(n) zum Vorname(n) ist/sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen (z. B. bei sri-lankischen Staatbürgern), kann das Element leerbleiben. In diesen Fällen muss das Element „vornameFehltZuRecht“ den Wert „1“ enthalten.

Elementname: vornameFehltZuRecht
Klartext: Vorname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: In DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2002

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Vornamen.

true: Die Person hat keinen Vornamen

false: Der Vorname ist angegeben

Elementname: geburtDatum
Klartext: Geburtsdatum
DSMeld Blatt: 0601 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 8
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format: TTMMJJJJ
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1305, PL1306, PL3004, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Geburtsdatum der zu registrierenden Person im Format TTMMJJJJ.

Die Person darf nicht älter als 110 Jahre und nicht jünger als 14 Jahre sein.

Fehlende Angaben werden jeweils durch Null ersetzt.

Ist das Geburtsdatum gar nicht zu ermitteln, sind acht Nullen einzutragen. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

Bei derartigen Angaben wird die Identifizierung erschwert mit der Folge, dass Mitteilungen und Anfragen nicht immer richtig zugeordnet werden können und somit Falschauskünfte begünstigt werden.

Elementname: geburtOrt
Klartext: Geburtsort
DSMeld Blatt: 0602 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen: An der ersten Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zum Geburtsort.

Ist der mitteilenden Stelle bekannt, dass sich der Name des Geburtsortes geändert hat, so ist an erster Stelle der Ortsname in der zur Zeit der Geburt geltenden Form einzutragen und der neue Ortsname mit „jetzt:“ anzuschließen.

Gibt es für einen Ort neben seiner amtlichen fremdsprachlichen Bezeichnung einen hergebrachten, allgemein bekannten deutschen Namen (z. B. Warschau, Florenz), so ist dieser zu verwenden.

Ist bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland der Kreis bekannt, in dem der Geburtsort liegt, so ist dieser im Anschluss an den Geburtsort mit „Kreis“ anzugeben.

Kann der Geburtsort trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermittelt werden, ist im Element „unbekannt“ anzugeben. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

Elementname: geburtStaat
Klartext: Geburtsstaat
DSMeld Blatt: 0603 stimmt mit DSMeld überein (Codeliste weicht ab)
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen den Gebietsschlüssel des Staates, in dem der Betroffene geboren wurde und ist nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld „Destatis-BEV-Code“, des Statistischen Bundesamtes anzugeben.

Beispiel:

Frankreich = 129

Elementname: ordensname
Klartext: Ordensname
DSMeld Blatt: 0501 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen: Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Ordensnamen.

Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Ordensname im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.

Elementname: kuenstlername
Klartext: Künstlername
DSMeld Blatt: 0502 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen: Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Künstlernamen.

Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Künstlername im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.

Elementname: doktorgrad
Klartext: Doktorgrad
DSMeld Blatt: 0401 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 25
Gültige Zeichen: C, c, D, E, e, H, h, R, r, Punkt und Leerzeichen
Hinter einem Punkt muss nicht immer ein Leerzeichen vorhanden sein. An der ersten Stelle ist nur D zugelassen.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nummer 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.

Zulässig sind: „DR.“ „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „DR.EH.“, „Dr.eh.“.

Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.

Elementname: geschlecht
Klartext: Geschlechts- bzw. Anredeschlüsselnummer
DSMeld Blatt: 0701 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: x, m, w
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.

Derzeit gültige Schlüssel:

x = nicht zu ermitteln

m = männlich

w = weiblich

Elementname: merkmalDatenEinwohnermeldeamt
Klartext: Merkmal: Daten aus Einwohnermeldeamt
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird bestätigt, ob die verwendeten Personendaten mit den Daten des zuständigen Einwohner­meldeamtes übereinstimmen.

Sind Geburtsdatum und/oder Geburtsort bei in Deutschland wohnhaften Personen nicht zu ermitteln, ist in diesem Element mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

true = Personendaten stimmen mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes überein

false = Personendaten nicht mit Einwohnermeldeamt abgeglichen

1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeit“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeiten“.

Elementname: staatsangehoerigkeit
Klartext: Staatsangehörigkeit(en)
DSMeld Blatt: 1001 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Staatsangehörigkeit nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes.

Beispiele:

deutsch = 000

französisch = 129

1.1.3 anschriftKomponenten

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Die Datenstruktur orientiert sich an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).

Elementname: hausnummer
Klartext: Hausnummer
DSMeld Blatt: 1206 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen: 0 bis 9 und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Hausnummer der Anschrift ohne Anschriftenzusätze. Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.

Elementname: hausnummerBuchstabeZusatzziffer
Klartext: Zusätze zur Hausnummer
DSMeld Blatt: 1208 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen: Alle Buchstaben und Zahlen sowie Punkt und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer.

Sind Zusätze zur Hausnummer vorhanden, sind diese hier anzugeben.

Beispiel: A, b, 5

Elementname: postleitzahl
Klartext: Postleitzahl
DSMeld Blatt: 1202 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 12
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z, a bis z, Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich, Punkt
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Postleitzahl. Bei in Deutschland wohnhaften Personen ist die fünfstellige numerische Postleitzahl anzugeben. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die ausländische – gegebenenfalls alpha-numerische – Postleitzahl anzugeben. In diesen Fällen ist im Element „staat“ ein Inhalt erforderlich.

Elementname: staat
Klartext: Staat der Anschrift
DSMeld Blatt: 1232 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel des Staates in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat und ist dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.

Beispiele:

DE oder DEU = 000

FR oder FRA = 129

Neben dem Staatenschlüssel aus der „Codeliste Destatis Staat“ werden folgende Ersatzwerte aus dem Gebietsschlüssel „Codeliste Destatis Staatsgebiet“ zugelassen:

für Palästinensische Gebiete der Wert 459,
für Taiwan der Wert 465.
Elementname: stockwerksWohnungsNummer
Klartext: Stockwerks- oder Wohnungsnummer
DSMeld Blatt: 1210 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen: Alle Buchstaben und Ziffern sowie Punkt und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Stockwerks- oder Wohnungsnummern, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind.

Beispiele:

7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder Wohnung 115

Elementname: strasse
Klartext: Straße
DSMeld Blatt: 1205 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Straßenangabe ohne Hausnummer und Anschriftenzusätze. Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.

Elementname: teilnummerDerHausnummer
Klartext: Teilnummer der Hausnummer
DSMeld Blatt: 1209 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 5
Gültige Zeichen: Alle Ziffern sowie Schrägstrich und Leerzeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Schrägstrich und Leerzeichen.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Teilnummern zur Hausnummer.

Elementname: wohnort
Klartext: Wohnort
DSMeld Blatt: 1203 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Wohnort.

Anzugeben ist der zum Zeitpunkt der Anfrage letzte bekannte Wohnort. Die Angabe ist postalisch richtig anzugeben (in Deutschland: entsprechend des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes); Angaben wie „OT“; „am Main“; „Erzg.“; „ATW“ oder „Stadt“ sind zu unterdrücken.

Elementname: wohnortFruehererGemeindename
Klartext: Früherer Gemeindename
DSMeld Blatt: 1204 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den früheren Gemeindenamen des Wohnortes, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.

Elementname: wohnungsinhaber
Klartext: Angaben zum Wohnungsinhaber
DSMeld Blatt: 1212 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 26
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Angaben zum tatsächlichen Wohnungsinhaber.

Beispiel:

bei Müller; c/o Schmidt

Elementname: zusatzangaben
Klartext: Zusatzangaben zur Anschrift
DSMeld Blatt: 1211 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 21
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element können Zusatzangaben zur Anschrift angegeben werden.

Beispiele:

Hinterhaus, Gartenhaus.

1.2 Spezifische Datenstrukturen zur A-Mitteilung

Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden negativer Art wie zum Beispiel:

Versagung
Entziehung
Beschränkung einer Fahrerlaubnis
Aufhebung einer sofort vollziehbaren Entscheidung
Änderung einer gesetzten Frist
Maßnahmen nach den §§ 2a und 4 StVG (Verwarnung/Ermahnung/Anordnung)

1.2.1 aMitteilung

In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSD´s – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.

1.2.1.1 aErstMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

A-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über Entscheidungen die nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 4 bis 8, 11 StVG
§ 39 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, 7 FahrlG
§ 23 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 KfSachvG

im FAER zu speichern sind.

Beispiele:

Verwaltungsbehördliche Entziehungen, Versagungen, Verzichte, Widerrufe, Verbote usw.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503, PL7610 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6515 (A), PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung.

Mitteilungsart A:

Datum der Entscheidung

Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart A:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: schluesselMassnahme
Klartext: Schlüssel der Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3455 (A), PL6503, PL7003, PL7005 (A), A7108 (A), A7109 (A), PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.

Verwendet werden dürfen nur die Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.

Elementname: datumFristBeendigung
Klartext: Datum der Frist/der Beendigung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6505, PL6506, PL6515 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Frist bzw. der Beendigung einer Maßnahme.

Mitteilungsart A:

a)
das Datum einer gegebenenfalls gesetzten Frist bei Entzügen der Fahrerlaubnis
b)
das Datum der gesetzten Frist bei Maßnahmen nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 StVG
Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.

Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.

true = Fahrerlaubnissperre für immer

false = keine Fahrerlaubnissperre für immer

Elementname: merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis
Klartext: Merkmal: Gutachten zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zum Gutachten der Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Liegt der Entscheidung zu der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme ein Gutachten zugrunde, ist der Wert „true“ zu setzen. Die Art des Gutachtens ist dann im Element „bemerkungen“ anzugeben.

true = Gutachten

false = kein Gutachten

Elementname: rechtsgrundlagen
Klartext: Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.

Die der Maßnahme zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind bereits in den Texten zu den Maßnahmen nach der Schlüsseltabelle „Art der Maßnahme“ hinterlegt.

In diesem Element können weitergehende Rechtsgrundlagen angegeben werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zu Mitteilungsart A:

Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = „true“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: berechneterPunktestand
Klartext: Berechneter Punktestand
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen:  
Format XML: Integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7108 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde berechneten Gesamtpunktestand des Betroffenen.

Wird der Gesamtpunktestand durch die Fahrerlaubnisbehörde abweichend von dem im Kraftfahrt-Bundesamt berechneten Gesamtpunktestand festgesetzt, ist er in diesem Element anzugeben (nur zulässig bei „schluesselMassnahme“ = 032400).

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten 10 Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis. Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselVorangegangeneMaßnahme
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7803

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Verwendet werden dürfen nur die für die Art der vorangegangenen Maßnahme als gültig aufgeführten Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.

Elementname: merkmalFehlendeBefaehigung
Klartext: Merkmal: Fehlende Befähigung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3455 (A)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Fehlende Befähigung“ gekennzeichnet.

Liegt eine „Fehlende Befähigung“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.

Wurde im Element „schluesselMassnahme“ = 020000, 020200, 020201, 020500 oder 020501 angegeben, muss entweder „merkmalFehlendeBefaehigung“ oder „merkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt sein.

true = Fehlende Befähigung

false = keine Fehlende Befähigung

Elementname: merkmalMangelndeEignung
Klartext: Merkmal: Mangelnde Eignung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3455 (A), 3456 (A)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Mangelnde Eignung“ gekennzeichnet.

Liegt eine „Mangelnde Eignung“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.

Wurde im Element „schluesselMassnahme“ = 020000, 020200, 020201, 020500 oder 020501 angegeben, muss entweder „MerkmalFehlendeBefaehigung“ oder „MerkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt sein.

true = Mangelnde Eignung

false = keine Mangelnde Eignung

Elementname: merkmalKoerperlicherGeistigerMangel
Klartext: Merkmal: Körperlicher oder geistiger Mangel
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3456 (A)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Körperlicher oder geistiger Mangel“ gekennzeichnet.

Liegt ein „Körperlicher oder geistiger Mangel“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.

Wurde „merkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt, muss eines der Elemente „merkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ oder „merkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ ebenfalls mit „true“ belegt sein.

true = körperlicher oder geistiger Mangel

false = kein körperlicher oder geistiger Mangel

Elementname: merkmalSonstigerEntscheidungsgrund
Klartext: Merkmal: Sonstiger Entscheidungsgrund
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3456 (A)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Sonstiger Entscheidungsgrund“ gekennzeichnet.

Liegt ein „Sonstiger Entscheidungsgrund“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.

Wurde „merkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt, muss eines der Elemente „merkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ oder „merkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ ebenfalls mit „true“ belegt sein.

true = sonstiger Entscheidungsgrund

false = kein sonstiger Entscheidungsgrund

1.2.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen“.

Elementname: schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel betroffene Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7003, PL7004, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der betroffenen Fahrerlaubnisklasse.

Es ist anzugeben, welche Fahrerlaubnisklassen von der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme betroffen sind.

Für die Angabe sind die Werte aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.

Wird hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben, muss – außer bei Versagungen – im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

1.2.1.1.2 schluesselGruendeMassnahmeFahrerlaubnis

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselGruendeMassnahmeFahrerlaubnis“.

Elementname: schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis
Klartext: Grund für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: Integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7103 (A), PL7105 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zum Grund der Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Er ist dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Entscheidungsgründe“ zu entnehmen.

1.2.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.2.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7002, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis. Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.2.1.2 aBerichtigungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.

Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.

Beispiel: „Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.

Hinweis:

Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503, PL7610 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu berichtigenden Mitteilung in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6515 (A), PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.

Mitteilungsart A:

Datum der Entscheidung

Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu berichtigenden Mitteilung.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart A:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zu Mitteilungsart A:

Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = „true“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:

Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

1.2.1.3 aLoeschungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.

Hinweis:

Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503, PL7610 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu löschenden Mitteilung in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6515 (A), PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu löschenden Mitteilung angegeben.

Mitteilungsart A:

Datum der Entscheidung

Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu löschenden Mitteilung.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart A:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: grundLoeschung
Klartext: Grund der Löschung
Feldlänge: 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: Integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3304, PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.

Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:

11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden

12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen

13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden

14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt

16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig

17 = Tod des Betroffenen

99 = sonstige Gründe

Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungenMassnahme“ konkretisiert werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zu Mitteilungsart A:

Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = true muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Hinweis zur Löschungsmitteilung:

Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

1.2.1.4 aNachtraeglicheMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Nachträgliche A-Mitteilungen sind Mitteilungen nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
§ 28 Absatz 4 StVG
§ 40 Absatz 1 FahrlG
§ 26 Absatz 2 KfSachvG

über Folgeentscheidungen zur Änderung von im FAER registrierten Entscheidungen (z. B. Änderung einer gesetzten Frist oder Bedingung) oder Aufhebungen von im FAER registrierten sofort vollziehbaren Maßnahmen.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.

Hinweis:

Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.

Sie werden – außer bei Aufhebung sofort vollziehbarer Maßnahme/Anordnung zur Löschung – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503, PL7610 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6515 (A), PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung angegeben.

Mitteilungsart A:

Datum der Entscheidung

Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart A:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: schluesselMassnahme
Klartext: Schlüssel der Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3455 (A), PL6503, PL7003, PL7005 (A), A7108 (A), A7109 (A), PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.

Verwendet werden dürfen nur die Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.

Elementname: datumFristBeendigung
Klartext: Datum der Frist/der Beendigung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6505, PL6506, PL6515 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Frist bzw. der Beendigung einer Maßnahme.

Mitteilungsart A:

a)
das Datum einer gegebenenfalls gesetzten Frist bei Entzügen der Fahrerlaubnis
b)
das Datum der gesetzten Frist bei Maßnahmen nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 StVG
Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.

Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.

true = Fahrerlaubnissperre für immer

false = keine Fahrerlaubnissperre für immer

Elementname: merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis
Klartext: Merkmal: Gutachten zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zum Gutachten der Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Liegt der Entscheidung zu der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme ein Gutachten zugrunde, ist der Wert „true“ zu setzen. Die Art des Gutachtens ist dann im Element „bemerkungen“ anzugeben.

true = Gutachten

false = kein Gutachten

Elementname: rechtsgrundlagen
Klartext: Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.

Die der Maßnahme zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind bereits in den Texten zu den Maßnahmen nach der Schlüsseltabelle „Art der Maßnahme“ hinterlegt.

In diesem Element können weitergehende Rechtsgrundlagen angegeben werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zu Mitteilungsart A:

Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = „true“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bei nachträglichen Mitteilungen – z. B. bei Aufhebung einer sofort vollziehbaren Entziehung einer Fahrerlaubnis – ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7803

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Verwendet werden dürfen nur die für die Art der vorangegangenen Maßnahme als gültig aufgeführten Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.

1.2.1.4.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen“.

Elementname: schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel betroffene Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7003, PL7004, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der betroffenen Fahrerlaubnisklasse.

Es ist anzugeben, welche Fahrerlaubnisklassen von der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme betroffen sind.

Für die Angabe sind die Werte aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.

1.2.1.4.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.2.1.4.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7002, PL7005 (A)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen. Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.3 Spezifische Datenstrukturen zur B-Mitteilung

Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden positiver Art wie zum Beispiel:

die Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. an einer verkehrspsychologischen Beratung,
die Aufhebung des Verbots, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

1.3.1 bMitteilung

In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten xsd´s – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.

1.3.1.1 bErstMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

B-Erstmitteilungen sind Mitteilungen die nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 12 und 13 StVG (Teilnahme an Seminaren)
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG (Erteilung der Erlaubnis nach Aberkennung, Aufhebung eines Verbotes oder Bedingung)

im FAER zu speichern sind.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6511 (B), PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung angegeben.

Mitteilungsart B:

a)
Datum der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
b)
Datum der Erteilung einer Erlaubnis von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart B:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Das Datum der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: schluesselMassnahme
Klartext: Schlüssel der Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6503, PL7003, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.

Verwendet werden dürfen nur die Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.

Elementname: rechtsgrundlagen
Klartext: Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.

Die der Maßnahme zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind bereits in den Texten zu den Maßnahmen nach der Schlüsseltabelle „Art der Maßnahme“ hinterlegt.

In diesem Element können weitergehende Rechtsgrundlagen angegeben werden.

Elementname: datumFristBeendigung
Klartext: Datum der Frist/der Beendigung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6505, PL6506, PL6511 (B), PL6514 (B)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Frist bzw. der Beendigung einer Maßnahme.

Mitteilungsart B:

Das Datum der Beendigung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung – z. B. bei Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis – ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom KBA zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselVorangegangeneMaßnahme
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7803

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Verwendet werden dürfen nur die für die Art der vorangegangenen Maßnahme als gültig aufgeführten Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.

1.3.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen“.

Elementname: schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel betroffene Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7003, PL7004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der betroffenen Fahrerlaubnisklasse.

Es ist anzugeben, welche Fahrerlaubnisklassen von der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme betroffen sind.

Für die Angabe sind die Werte aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.

1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7002

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.3.1.2 bBerichtigungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Ausstellungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.

Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.

Beispiel:

„Datum der Ausstellung richtig: 22.05.2017“.

Hinweis:

Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu berichtigenden Mitteilung in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6511 (B), PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.

Mitteilungsart B:

a)
Datum der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
b)
Datum der Erteilung einer Erlaubnis von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu berichtigenden Mitteilung.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart B:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Das Datum der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:

Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

1.3.1.3 bLoeschungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.

Hinweis:

Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig.

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu löschenden Mitteilung in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidungAusstellung
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1205, PL6511 (B), PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu löschenden Mitteilung angegeben.

Mitteilungsart B:

a)
Datum der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
b)
Datum der Erteilung einer Erlaubnis von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL6513

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu löschenden Mitteilung.

Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.

Mitteilungsart B:

a)
das Datum der Unanfechtbarkeit
b)
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
c)
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
d)
Das Datum der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: grundLoeschung
Klartext: Grund der Löschung
Feldlänge: 2
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3304, PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.

Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:

11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden

12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen

13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden

14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt

16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig

17 = Tod des Betroffenen

99 = sonstige Gründe

Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungenMassnahme“ konkretisiert werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL7304

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Löschungsmitteilung:

Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.

Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.

Plausibilitätsprüfungen
für A- und B-Mitteilungen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Plausi-Nummer Änderung in
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen

Es werden die im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Mitteilungsverarbeitung zur Anwendung kommenden Plausibilitätsprüfungen beschrieben. Es handelt sich hierbei um – über die Schemaprüfungen hinausgehende – Prüfungen zur Sicherstellung der inhaltlichen Logik der Mitteilungen. Plausibilitätsprüfungen im KBA, die vorgangsbezogen sind oder auf nur dem KBA bekannte Referenztabellen zugreifen, werden hier nicht aufgeführt.

Erläuterung zu Mitteilungsmerkmal:

E = Erstmitteilung; B = Berichtigungsmitteilung, L = Löschungsmitteilung, N = Nachträgliche Mitteilung

Plausi-
Nummer
Plausi-Text Mitteilungs-
art
Mitteilungs-
merkmal
Logik
PL0501 Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. A, B alle Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ nicht 13-stellig ist und/oder nicht mit „F“ oder „E“ an 1. Stelle beginnt
PL0604 Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle ­Tagesdatum. A, B alle Wenn „datumMitteilungMitteilendeStelle“
> ­Tagesdatum
PL1005 Das Datum der Entscheidung ist größer als das Datum der Mitteilung. A, B alle Wenn „datumEntscheidung“
> „datumMitteilungMitteilendeStelle“
PL1204 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das ­aktuelle Tagesdatum. A, B E Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ ­angegeben und > Tagesdatum
PL1205 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist kleiner als das ­Datum der Entscheidung/Ausstellung. A, B E Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ ­angegeben und < „datumEntscheidungAusstellung“
PL1212 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das ­Datum der Mitteilung. A, B E Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ ­angegeben und > „datumMitteilungMitteilendeStelle“
PL1303 Es fehlen Angaben zum ­Familiennamen. A, B alle Wenn „familienname“ = leer und „familiennameFehltZuRecht“ = 0
PL1305 Das Alter der Person ist 110 Jahre oder höher. A, B alle Wenn „geburtDatum“ + 110 Jahre <= Tagesdatum
PL1306 Die Person ist jünger als 14 Jahre. A, B alle Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > Tagesdatum
PL2002 Es fehlen Angaben zum ­Vornamen. A, B alle Wenn „vorname“ = leer und „vornameFehltZuRecht“ = 0
PL2101 Es ist weder der Geburtsname, der Familienname noch der Vorname angegeben. A, B alle Wenn „geburtsname“ und „familienname“ und „vornamen“ nicht enthalten sind
PL2102 Es fehlen Angaben zum ­Geburtsnamen. A, B alle Wenn „geburtsname“ = leer und „geburtsnameFehltZuRecht“ = 0
PL3004 Geburtsdatum und/oder -ort werden als nicht bekannt ­mitgeteilt. Bei in Deutschland lebenden Personen sind die Daten aus dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzurufen. A, B alle Wenn geburtDatum = 00000000 und/oder geburtort = unbekannt und merkmalDatenEinwohnermeldeamt = 0 und staat = 000
PL3304 Der Grund der Löschung ist unplausibel oder nicht ­angegeben. A, B L Wenn „grundLoeschung“ nicht = 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 99
PL3305 Obwohl als Grund der ­Löschung der Schlüssel 99 ­angegeben wurde, fehlen ­Angaben im Feld ­Bemerkungen. A, B L Wenn „grundLoeschung“ = 99 und „bemerkungen“ nicht angegeben
PL3452 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis dürfen keine Rechtsgrundlagen angegeben sein. A E Wenn „rechtsgrundlagen“ enthalten ist und in der ADMASADMAV-Tabelle zu dem Schlüssel „rechtsgrundlagen“ als Darfnichtfeld gekennzeichnet ist
PL3455 „MerkmalFehlende­Befaehigung“ oder „MerkmalMangelndeEignung“ ist nicht gesetzt/nicht eindeutig. A E Wenn „schluesselMassnahme“ = ADMASGRUPPE GRUPPE „16“ (020000, 020200, 020201, 020500, 020501, 021000, 021001, 022500 oder 022700) und beide Elemente „merkmalFehlendeBefaehigung“ und „merkmalMangelndeEignung“ = 0 oder beide = 1
PL3456 „MerkmalKoerperlicher­GeistigerMangel“ oder „MerkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ ist nicht gesetzt/nicht eindeutig. A E Wenn „merkmalMangelndeEignung“ = 1 und beide Elemente „merkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ und „merkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ = 0 oder beide = 1
PL3460 Bei Angabe eines ,sonstigen‘ Grundes der Maßnahme zur Fahrerlaubnis sind ­Bemerkungen erforderlich. A E Wenn „schluesselGrundMassnahme“ mit „99“ endet und „bemerkungen“ fehlt
PL6503 Der angegebene Schlüssel für die ,Art der Maßnahme‘ ist ­unbekannt. A, B E, N Wenn „schluesselMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL enthalten ist
PL6505 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss ein Fristendatum angegeben sein. A, B E, N Wenn „datumFristBeendigung“ keine Angabe enthält und dies als Mussfeld in der ADMAS/ADMAV-Tabelle deklariert ist
PL6506 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis darf kein Fristendatum angegeben sein. A E, N Wenn „datumFristBeendigung“ eine Angabe enthält und dies als DarfNichtfeld in der ADMAS/ADMAV-Tabelle deklariert ist
PL6511 Das Datum der Beendigung ist größer als das Datum der Ausstellung. B E Wenn „datumFristBeendigung“ größer als „datumEntscheidungAusstellung“ ist
PL6513 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss ein Rechtskraftdatum angegeben sein. A, B E Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ keine Angabe enthält und dies als Mussfeld in der ADMAS/ADMAV-Tabelle deklariert ist
PL6514 Das Datum der Beendigung ist größer als das Datum der Vorlage. B E Wenn „datumFristBeendigung“ größer als „datumRechtskraftUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ ist
PL6515 Das Datum der gesetzten Frist ist nicht größer als das Datum der Entscheidung. A E Wenn „datumFristBeendigung“
<= „datumEntscheidungAusstellung“
PL6822 Bei der vorliegenden Kombi­nation von ,Mitteilungsart‘ und ,Mitteilungsmerkmal‘ ist die Angabe der ,Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘ nicht ­plausibel. A, B E, N Wenn die Kombination nicht in der Referenz­tabelle ADMAS enhalten ist oder der „GUELTIGADMASFLAG“ ungleich 1 ist
PL7002 Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für ,betroffene Fahrerlaubnisklassen‘ ist ­unbekannt. A, B alle Wenn „schluesselFahrerlaubnisklasse“ in ­Referenztabelle FAHRERLAUBNISKLASSE nicht enthalten ist
PL7003 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis ist mindestens eine der angegebenen betroffenen Fahrerlaubnis­klassen nicht plausibel. A, B E Wenn „schlüsselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ nicht zur Fahrerlaubnisgruppe des „schluesselMassnahme“ gehört
PL7004 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss ­mindestens eine betroffene Fahrerlaubnisklasse angegeben sein. A, B E Wenn keine Angabe in „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und in ADMAS-Tabelle als Muss deklariert
PL7005 Teilverzichte auf die FE-Klasse C von über 50-jährigen ­Personen werden nicht im FAER erfasst. A E Wenn ,schluesselMassnahme‘ = 030900 und ,geburtDatum‘ plus 50 Jahre < ,datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage‘ und ,schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse‘ = 0200C, 020C1, 020CE und/oder 02C1E und ,schluesselFahrerlaubnisklasse‘ enthält weitere FE-klassen
PL7103 Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für den ,Grund zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘ ist unbekannt. A E Wenn „schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis“ nicht in Referenztabelle „ENTSCHEIDUNGSGRUND“ Feld „SCHLUESSEL“ enthalten ist
PL7105 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss ­mindestens ein Grund für die Maßnahme angegeben sein. A E Wenn „schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis“ nicht angegeben ist und in ADMAS-Tabelle als Muss deklariert ist
PL7108 Bei dieser Art der Maßnahme muss ein Festgesetzter ­Punktestand angegeben sein. A E Wenn „schluesselMassnahme“ = 032400 und ­„berechneterPunktestand“ nicht angegeben
PL7109 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis darf kein Festgesetzter Punktestand ­angegeben sein. A E Wenn „festgesetzterPunktestand“ angegeben ist und „schluesselMassnahme“ nicht 03240000
PL7302 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis dürfen keine Bemerkungen angegeben sein. A E Wenn „bemerkungen“ angegeben ist und in ADMAS-Tabelle als DarfNicht deklariert ist
PL7304 Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis müssen ­Bemerkungen angegeben sein. A, B E, N Wenn „bemerkungen“ nicht angegeben ist und in ADMAS-Tabelle als Muss deklariert ist
PL7405 Das Datum der ,voran­gegangenen Maßnahme‘ ist größer als das Datum der ­Entscheidung. A, B E, N Wenn „datumVorangegangeneMassnahme“ größer „datumEntscheidungAusstellung“
PL7503 Das angegebene ,Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. A, B E, N Wenn „kennzeichenErkennendeStelleVoran­gegangeneMassnahme“ nicht in BKZ BEHOERDE enthalten ist
PL7610 Die ,erkennende Stelle der ­vorangegangenen Maßnahme‘ muss angegeben sein. A N Wenn keines der Elemente „kennzeichen­ErkennendeStelleVorangMassn“ und „behoerde­VorangegangeneMassnahme“ angegeben ist
PL7803 Der angegebene Schlüssel für die ,Art der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. A, B E, N Wenn „schluesselVorangegangeneMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL ­enthalten ist
PL8201 Die Fahrerlaubnisnummer ist unbekannt. A, B alle Wenn „fahrerlaubnisnummer“ nicht der ­Prüfzifferberechnung entspricht
PL8203 Die Fahrerlaubnisnummer fehlt. A, B E, N Wenn
a)
„schlüsselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ mit
der Angabe „02“ an den ersten beiden Stellen enthalten ist und „schluesselMassnahme“ nicht „020000“
oder
b)
„schlüsselFahrerlaubnisklasse“ mit der Angabe
„02“ an den ersten beiden Stellen enthalten ist
und
„fahrerlaubnisnummer“ nicht angegeben ist
PL8403 Mindestens einer der ­angegebenen Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen ist unbekannt. A, B E, N Wenn „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht in ­Referenztabelle „FAHRERLAUBNISKLASSE“ ­enthalten ist

Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument für die SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis

1.1 Körperliche Mängel

1.2 Geistige Mängel

1.3 Charakterliche Mängel

1.4 Prüfungen nicht bestanden

1.5 Andere Gründe

1.6 Konkrete Gründe für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis

1.1 Körperliche Mängel

Schlüssel Bedeutung
110 Mangelndes Sehvermögen
120 Mangelndes Hörvermögen
131 Funktionseinbuße bei Rumpf- und Gliedmaßen infolge Amputation
132 Funktionseinbuße bei Rumpf- und Gliedmaßen infolge Lähmung
133 Funktionseinbuße bei Rumpf- und Gliedmaßen infolge Versteifung
141 Hirnverletzung
142 Nervenerkrankung
143 Epileptische Anfälle
144 Bewusstseinsstörungen
150 Schwere Herzerkrankungen
199 Sonstige körperliche Mängel

1.2 Geistige Mängel

Schlüssel Bedeutung
211 Geisteskrankheit
212 Geistesschwäche
213 Psychopathie
214 Neurose
221 Geminderte Zurechnungsfähigkeit
222 Entmündigung
299 Sonstige geistige Mängel

1.3 Charakterliche Mängel

Schlüssel Bedeutung
311 Neigung zu Trunksucht
312 Neigung zu Rauschgiftsucht
313 Neigung zu Arzneimittelsucht
321 Neigung zu Ausschreitungen
331 Schwere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen
332 Wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen
341 Schwere Vergehen gegen Strafgesetze
342 Wiederholte Vergehen gegen Strafgesetze
399 Sonstige charakterliche Mängel

1.4 Prüfungen nicht bestanden

Schlüssel Bedeutung
410 Theoretische Prüfung nicht bestanden
420 Praktische Prüfung nicht bestanden
430 Prüfung nach dem FahrlG nicht bestanden
440 Prüfung nach dem KfSachvG nicht bestanden
499 Sonstige Prüfungen nicht bestanden/nicht abgelegt

1.5 Andere Gründe

Schlüssel Bedeutung
520 Fahrpraxisnachweis nicht erbracht
530 Ortskenntnisnachweis nicht erbracht
540 Mangelnde Kenntnis der Verkehrsbestimmungen
551 Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht
552 Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht
562 Nachweis (eines Fahranfängers auf Probe) über Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht erbracht (§ 2a Absatz 5 Satz 1 StVG)
599 Sonstige Entscheidungsgründe

1.6 Konkrete Gründe für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

Schlüssel Bedeutung
601 Erreichen von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 StVG)
611 Vollziehbarer Anordnung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StVG nicht fristgerecht
621 Vollziehbarer Anordnung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG nicht fristgerecht
622 Eine weitere schwerwiegende Zuwiderhandlung innerhalb der Probezeit begangen
623 Zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen
699 Sonstige Entziehungsgründe

Art der Maßnahme
der Fahrerlaubnisbehörde –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument für die SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Änderungsverzeichnis

Version Stand Schlüssel Änderung in Beschreibung der Änderung
1.0 23. März 2018     Neuerstellung

0.2 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Änderungsverzeichnis

0.2 Inhaltsverzeichnis

1 Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde

1 Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde

Die Art der Maßnahme wird im Mitteilungsdatensatz als Schlüssel im Element „schluesselMassnahme“ und die vorangegangene Maßnahme im Element „schluesselVorangegangeneMassnahme“ angegeben.

In diesem Dokument wird für jeden Schlüssel angezeigt bei welcher Mitteilungsart und mit welchem Mitteilungsmerkmal der Schlüssel als Maßnahme oder als vorangegangene Maßnahme gültig ist und angewendet werden kann.

Wird der Schlüssel als Maßnahme verwendet, müssen die jeweils zugehörig aufgeführten Bedingungen im Mitteilungssatz erfüllt sein. Bei Verwendung als vorangegangene Maßnahme sind hier keine weiteren Bedingungen erforderlich.

Erläuterungen:

Merkmal der Mitteilung: E = Erstmitteilung; N = Nachträgliche Mitteilung

Spalten „Datum Unanfechtbarkeit/Vorlage/Abgabe“ bis „Betroffene Fahrerlaubnisklasse“:

D = Darf nicht; M = Muss; leer = Angabe ist erlaubt

Gruppe der Fahrerlaubnisse: Hier werden die gruppenzugehörigen Arten der Fahrerlaubnisse in Form der ersten beiden Ziffern der Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen gemäß Mitgeltendem Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ genannt:

Gruppe 1 = 32, 33, 34 (neue Fahrlehrerlaubnisse)

Gruppe 2 = 02, 04, 06, 14, 41, 42 (neue deutsche Fahrerlaubnisse)

Gruppe 3 = 01, 02, 04, 05, 06, 14, 41, 42 (alle deutschen Fahrerlaubnisse)

Gruppe 4 = 03, 07 (ausländische Fahrerlaubnisse)

Gruppe 5 = 31, 32, 33, 34 (alle Fahrlehrerlaubnisse)

Gruppe 6 = 01, 02, 04, 06, 14, 41, 42 (alle deutschen Fahrerlaubnisse außer DDR)

Gruppe 7 = 06 (Fahrgastbeförderung)

Schlüssel Text der Maßnahme Art der
Mittei-
lung
Merk-
mal
der Mittei-
lung
Gültig
als Art
der
Maß-
nahme
Gültig
als Art
der
voran-
gegan-
genen
Maß-
nahme
Datum
Unan-
fecht-
barkeit/
Vor-
lage/
Ab-
gabe
Datum
Frist/
Been-
digung
Grund
der
Maß-
nahme
Bemer-
kungen
Rechts-
grund-
lagen
Betrof-
fene
Fahr-
erlaub-
nis-
klasse
Gruppe
der
Fahr-
erlaub-
nisse
010200 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG A E ja     D M     M 3
010200 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG A E   ja              
010200 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG A N   ja              
010201 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis mit Ausnahme nach § 3 StVG A E ja     D M     M 3
010201 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis mit Ausnahme nach § 3 StVG A E   ja              
010201 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis mit Ausnahme nach § 3 StVG A N   ja              
010300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrerlaubnis A E ja     D M     M 6
010300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrerlaubnis A E   ja              
010300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrerlaubnis A N   ja              
010400 Sofort vollziehbarer Widerruf der ­Fahrerlaubnis A E ja     D M     M 6
010400 Sofort vollziehbarer Widerruf der ­Fahrerlaubnis A E   ja              
010400 Sofort vollziehbarer Widerruf der ­Fahrerlaubnis A N   ja              
010600 Sofort vollziehbares Verbot, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV A E ja       M     D  
010600 Sofort vollziehbares Verbot, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV A E   ja              
010600 Sofort vollziehbares Verbot, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV A N   ja              
010700 Sofort vollziehbare ­Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV A E ja       M     D  
010700 Sofort vollziehbare ­Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV A N   ja              
010800 Sofort vollziehbare Feststellung des ­fehlenden/nicht ­bestehenden Rechts, von einer auslän­dischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 ­Nummer 3 FeV A E ja             M 4
010800 Sofort vollziehbare Feststellung des ­fehlenden/nicht ­bestehenden Rechts, von einer auslän­dischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 ­Nummer 3 FeV A E   ja              
010800 Sofort vollziehbare Feststellung des ­fehlenden/nicht ­bestehenden Rechts, von einer auslän­dischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 ­Nummer 3 FeV A N   ja              
011000 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG A E ja     D M     M 2
011000 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG A E   ja              
011000 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG A N   ja              
011001 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit ­Ausnahme A E ja     D M     M 2
011001 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit ­Ausnahme A E   ja              
011001 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit ­Ausnahme A N   ja              
012700 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E ja     D M     M 7
012700 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E   ja              
012700 Sofort vollziehbare Entziehung der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A N   ja              
012800 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E ja     D M     M 7
012800 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E   ja              
012800 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A N   ja              
013300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG A E ja     D       M 5
013300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG A N   ja              
013400 Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG A E ja     D       M 5
013400 Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG A E   ja              
013400 Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG A N   ja              
014300 Sofort vollziehbare Rücknahme der amt­lichen Anerkennung einer Fahrlehrer­ausbildungsstätte A E ja     D          
014300 Sofort vollziehbare Rücknahme der amt­lichen Anerkennung einer Fahrlehrer­ausbildungsstätte A E   ja              
014300 Sofort vollziehbare Rücknahme der amt­lichen Anerkennung einer Fahrlehrer­ausbildungsstätte A N   ja              
014400 Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte A E ja     D          
014400 Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte A E   ja              
014400 Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte A N   ja              
015300 Sofort vollziehbare Rücknahme der amt­lichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 1 KfSachvG A E ja     D          
015300 Sofort vollziehbare Rücknahme der amt­lichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 1 KfSachvG A E   ja              
015300 Sofort vollziehbare Rücknahme der amt­lichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 1 KfSachvG A N   ja              
015400 Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 2 KfSachvG A E ja     D          
015400 Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 2 KfSachvG A E   ja              
015400 Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 2 KfSachvG A N   ja              
016300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A E ja     D          
016300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A E   ja              
016300 Sofort vollziehbare Rücknahme der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A N   ja              
016400 Sofort vollziehbarer Widerruf der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A E ja     D          
016400 Sofort vollziehbarer Widerruf der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A E   ja              
016400 Sofort vollziehbarer Widerruf der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A N   ja              
020000 Unanfechtbare ­Versagung der Fahr­erlaubnis nach § 3 ­Absatz 1 Satz 1 FeV A E ja   M   M     M 2
020100 Unanfechtbare ­Ablehnung eines ­Antrags auf ­Verlängerung der ­Geltungsdauer der Fahrerlaubnis A E ja   M   M     M 2
020100 Unanfechtbare ­Ablehnung eines ­Antrags auf ­Verlängerung der ­Geltungsdauer der Fahrerlaubnis A N   ja              
020200 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG A E ja   M   M     M 3
020200 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG A N   ja    
020200 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG B E   ja              
020201 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG mit ­Ausnahme A E ja   M   M     M 3
020201 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG mit ­Ausnahme A N   ja              
020201 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 3 StVG mit ­Ausnahme B E   ja              
020300 Unanfechtbare ­Rücknahme der ­Fahrerlaubnis nach § 48 VwVfG A E ja   M   M     M 6
020300 Unanfechtbare ­Rücknahme der ­Fahrerlaubnis nach § 48 VwVfG A N   ja              
020400 Unanfechtbarer Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 49 VwVfG A E ja   M   M     M 6
020400 Unanfechtbarer Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 49 VwVfG A N   ja              
020600 Unanfechtbares ­Verbot, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV A E ja   M   M     D  
020600 Unanfechtbares ­Verbot, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV A N   ja              
020600 Unanfechtbares ­Verbot, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV B E   ja              
020700 Unanfechtbare ­Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV A E ja   M   M     D  
020700 Unanfechtbare ­Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV A N   ja              
020700 Unanfechtbare ­Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV B E   ja              
020800 Feststellung des ­fehlenden/nicht ­bestehenden Rechts, von einer auslän­dischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 ­Nummer 3 FeV A E ja   M         M 4
020800 Feststellung des ­fehlenden/nicht ­bestehenden Rechts, von einer auslän­dischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 ­Nummer 3 FeV A N   ja              
020800 Feststellung des ­fehlenden/nicht ­bestehenden Rechts, von einer auslän­dischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 ­Nummer 3 FeV B E   ja              
021000 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG A E ja   M   M     M 2
021000 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG A N   ja              
021000 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG B E   ja              
021001 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2 StVG mit ­Ausnahme A E ja   M   M     M 2
021001 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit ­Ausnahme A N   ja              
021001 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit ­Ausnahme B E   ja              
021100 Versagung des ­Antrages auf ­Zuerkennung des Rechts von der ­ausländischen Fahr­erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen A E ja   M         M 4
021100 Versagung des ­Antrages auf ­Zuerkennung des Rechts von der ­ausländischen Fahr­erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen A N   ja              
021100 Versagung des ­Antrages auf ­Zuerkennung des Rechts von der ­ausländischen Fahr­erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen B E   ja              
022500 Unanfechtbare ­Versagung der Fahr­erlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E ja   M   M     M 7
022500 Unanfechtbare ­Versagung der Fahr­erlaubnis zur Fahrgastbeförderung A N   ja              
022600 Unanfechtbare ­Ablehnung eines ­Antrages auf ­Verlängerung der ­Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E ja   M         M 7
022600 Unanfechtbare ­Ablehnung eines ­Antrages auf ­Verlängerung der ­Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A N   ja              
022700 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 ­Absatz 10 FeV A E ja   M   M     M 7
022700 Unanfechtbare ­Entziehung der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 ­Absatz 10 FeV A N   ja              
022800 Unanfechtbare ­Rücknahme der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E ja   M         M 7
022800 Unanfechtbare ­Rücknahme der ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A N   ja              
023000 Unanfechtbare ­Versagung der ­Fahrlehrerlaubnis A E ja   M   M     M 1
023300 Unanfechtbare ­Rücknahme der ­Fahrlehrerlaubnis nach § 8 Absatz 1 FahrlG A E ja   M         M 5
023400 Unanfechtbarer ­Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 ­Absatz 2 FahrlG A E ja   M         M 5
024000 Unanfechtbare ­Versagung der amt­lichen Anerkennung einer Fahrlehrer­ausbildungsstätte A E ja   M D          
024300 Unanfechtbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach § 29 ­Absatz 1 FahrlG A E ja   M D          
024400 Unanfechtbarer ­Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach § 29 ­Absatz 2 FahrlG A E ja   M D          
025000 Unanfechtbare ­Versagung der amt­lichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer A E ja   M D          
025300 Unanfechtbare ­Rücknahme der amt­lichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nacfh § 8 ­Absatz 1 KfSachvG A E ja   M D          
025400 Unanfechtbarer ­Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 ­Absatz 2 KfSachvG A E ja   M D          
026300 Unanfechtbare ­Rücknahme der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A E ja   M D          
026400 Unanfechtbarer ­Widerruf der ­Zustimmung zur ­Betrauung als ­Prüfingenieur A E ja   M D          
030900 Verzicht auf die ­Fahrerlaubnis A E ja   M D D D D M 3
031000 Verzicht auf eine ­ausländische ­Fahrerlaubnis A E ja   M D D D D M 4
031000 Verzicht auf eine ­ausländische ­Fahrerlaubnis B E   ja              
031100 Verzicht auf die ­Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung A E ja   M D D D D M 7
031200 Teilverzicht auf die Fahrerlaubnis A E ja   M D D   D M 3
031600 Anordnung zur ­Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 1 StVG A E ja     M          
031600 Anordnung zur ­Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 1 StVG A E   ja              
031600 Anordnung zur ­Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 1 StVG A N   ja              
031600 Anordnung zur ­Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 1 StVG B E   ja              
031700 Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG A E ja     M          
031700 Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG A E   ja              
031700 Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG A N   ja              
031700 Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG B E   ja              
031800 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen ­Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 2 StVG bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar A E ja     D          
031800 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen ­Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 2 StVG bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar A E   ja              
031800 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen ­Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 2 StVG bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar A N   ja              
031800 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen ­Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 ­Nummer 2 StVG nach bei ­erneuter/n ­Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an ­einem Aufbauseminar B E   ja              
0319001) Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbau­seminar nach § 4 ­Absatz 3 Satz 1 ­Nummer 1 StVG A E ja     D          
031900 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbau­seminar nach § 4 ­Absatz 3 Satz 1 ­Nummer 1 StVG A E   ja              
031900 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbau­seminar nach § 4 ­Absatz 3 Satz 1 ­Nummer 1 StVG A N   ja              
031900 Verwarnung und ­Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbau­seminar nach § 4 ­Absatz 3 Satz 1 ­Nummer 1 StVG B E   ja              
0320001) Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 ­Nummer 2 Satz 1 StVG A E ja     M          
032000 Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 ­Nummer 2 Satz 1 StVG A E   ja              
032000 Anordnung zur ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 ­Nummer 2 Satz 1 StVG A N   ja              
032000 Anordnung zur ­Teilnahme an einem ­Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 ­Nummer 2 Satz 1 StVG B E   ja              
032100 Aufhebung einer ­sofort vollziehbaren Entscheidung A N ja     D          
032200 Änderung einer ­gesetzten Frist A N ja     M   M      
032400 Berechnung des Punktestandes durch die Fahrerlaubnis­behörde A E ja                
032500 Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 StVG A E ja                
032500 Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 StVG A E   ja              
032500 Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 StVG A N   ja              
032600 Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 StVG A E ja                
032600 Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 StVG A E   ja              
032600 Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 StVG A N   ja              
032900 Änderung einer ­Bedingung zur ­Neuerteilung A N ja         M      
033200 Rücknahme eines ­Antrags auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach nicht ­bestandener Prüfung A E ja     D       M 1
033500 Ruhen der Fahrlehr­erlaubnis nach § 7 ­Absatz 1 FahrlG A E ja             M 5
033600 Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 Absatz 2 FahrlG A E ja             M 5
033900 Verzicht auf die ­Fahrlehrerlaubnis A E ja   M D D D D M 5
034900 Verzicht auf die ­amtliche Anerkennung ­einer Fahrlehrer­ausbildungsstätte A E ja   M D D D D    
035500 Ruhen der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 7 ­Absatz 1 KfSachvG A E ja                
035600 Erlöschen der amt­lichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 7 ­Absatz 2 KfSachvG A E ja                
035900 Verzicht auf die amt­liche Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 7 ­Absatz 3 KfSachvG A E ja   M D D D D    
036000 Wegfall der Betrauung als Prüfingenieur mit den Aufgaben nach § 22 Absatz 3 ­Nummer 3 KfSachvG A E ja                
036500 Nichtanerkennung/Verweigerung der ­Zustimmung zur ­Betrauung nach dem KfSachvG aufgrund nicht bestandener Prüfungen A E ja     D   M      
038100 Erteilung der Erlaubnis, von einer ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 4 FeV B E ja             M 4
038200 Aufhebung des ­Verbots, ein fahr­erlaubnisfreies ­Fahrzeug zu führen B E ja             D  
038300 Anerkennung einer ausländischen ­Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen ­Fahrerlaubnis B E ja             M 4
041400 Die/Der Betroffene hat freiwillig an einer verkehrspsycho­logischen Beratung nach § 2a StVG ­teilgenommen. B E ja   M M          
041600 Freiwilliges Fahr­eignungsseminar nach § 4 StVG mit Reduzierung des Punktestandes gemäß § 4 Absatz 7 Satz 1 StVG B E ja   M M          
051200 Die/Der Betroffene hat aufgrund einer ­Anordnung nach § 2a StVG an einem Aufbauseminar ­teilgenommen. B E ja   M M          
051300 Die/Der Betroffene hat aufgrund einer ­Anordnung nach § 2a StVG an einem besonderen ­Aufbauseminar ­teilgenommen. B E ja   M M          
0514002) Angeordnete ­Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 StVG B E ja   M M          
0515002) Angeordnete ­Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 4 StVG B E ja   M M          
057000 Freiwilliges Fahr­eignungsseminar nach § 4a StVG ohne Reduzierung des Punktestandes B E ja   M M          
0615002) Die/Der Betroffene hat aufgrund einer ­Anordnung an einem Aufbauseminar und zugleich freiwillig an einer verkehrs­psychologischen ­Beratung nach 4 StVG teilgenommen. B E ja   M M          
0616002) Die/Der Betroffene hat aufgrund einer ­Anordnung an einem besonderen Aufbau­seminar und zugleich freiwillig an einer verkehrspsycho­logischen Beratung nach § 4 StVG ­teilgenommen. B E ja   M M          
061700 Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 5 StVG nach vorangegangener ­Entziehung B E ja   M M          
0618002) Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 11 StVG nach vorangegangener ­Entziehung B E ja   M M          
061900 Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 2a Absatz 5 StVG nach vorangegangener ­Entziehung B E ja   M M          
0620002) Teilnahme an einem besonderen Aufbau­seminar nach § 4 ­Absatz 11 StVG nach vorangegangener ­Entziehung B E ja   M M          
999900 Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) A E ja         M      
999900 Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) A E   ja              
999900 Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) A N ja         M      
999900 Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) A N   ja              
999900 Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) B E ja         M      
999900 Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) B E   ja              

Anmerkungen:

1)
Die Schlüssel 031900, 032000 sind als Art der Maßnahme nur zulässig, wenn das „datumEntscheidungAusstellung“ kleiner 1. Mai 2014 ist.
2)
Die Schlüssel 051400, 051500, 061500, 061600, 061800 und 062000 sind als Art der Maßnahme nur zulässig, wenn das „datumFristBeendigung“ kleiner 1. Dezember 2014 ist.

Der bisherige Schlüssel 038000 ((Erst-)Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Versagung/Entziehung/isolierter Sperre/Verzicht) entfällt.

Die erforderliche Erfassung im FAER einer erstmaligen Erteilung bzw. der Erteilung nach vorangegangener Negativ-Entscheidung (Versagung, Entzug etc.) erfolgt KBA-intern anhand der Eintragungen in das Zentrale Fahrerlaubnisregister.

Datenstruktur
Mitteilungen der Bußgeldbehörden –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1  Inhaltsverzeichnis

0.2  Änderungsverzeichnis

1 Datenstruktur der Mitteilung der Bußgeldbehörden

1.1 Mitteilungen über Bußgeldentscheidungen

1.2 Gemeinsame Datenstrukturen zu den G-Mitteilungen

1.2.1 ordnungsdaten

1.2.2 personNatuerlich

1.2.2.1 staatsangehoerigkeiten

1.2.3 anschriftKomponenten

1.3 Spezifische Datenstrukturen zur G-Mitteilung

1.3.1 gMitteilung

1.3.1.1 gErstMitteilung

1.3.1.1.1 gMitteilungTaten

1.3.1.1.1.1 gMitteilungTat

1.3.1.1.1.1.1 tatbestaende

1.3.1.1.1.1.1.1 tatbestand

1.3.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen

1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.3.1.2 gFahrverbotsMitteilung

1.3.1.3 gBerichtigungsMitteilung

1.3.1.4 gLoeschungsMitteilung

1.3.1.5 gNachtraeglicheMitteilung

1.3.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.3.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Kapitel Überschrift/Elementname Änderung
1.0 23. März 2018     Neuerstellung

1 Datenstruktur der Mitteilung der Bußgeldbehörden

Fachliche Beschreibung der Mitteilung und ihrer Elemente 

Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Mitteilungen und die dazugehörenden Elemente beschrieben, die Bußgeldbehörden gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich an das FAER zu übermitteln haben. In den einzelnen Beschreibungen zur Datenübermittlung wird der Übersicht halber die Gliederung getrennt nach jeweiliger Mitteilung der Behörde vorgenommen und in separaten mitgeltenden Dokumenten bereitgestellt. Für jede Mitteilung sind spezifische Datenstrukturen für die Übermittlung geschaffen worden.

Den Elementbeschreibungen wurden die Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) sowie die Nummern der die jeweiligen Elemente betreffenden Plausibilitätsprüfungen hinzugefügt.

1.1 Mitteilungen über Bußgeldentscheidungen

Die Mitteilungsart G findet ihre Verwendung in Verbindung mit Mitteilungen der Bußgeldbehörden über rechtskräftige Entscheidungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gemäß § 28 Absatz 3 StVG in das FAER einzutragen sind.

1.2 Gemeinsame Datenstrukturen zu den G-Mitteilungen

Datenstrukturen, die bei allen Mitteilungen der Bußgeldbehörden identisch sind.

Entsprechend der veröffentlichten xsd´s folgen sie dem Wurzelelement ,gMitteilung‘.

1.2.1 ordnungsdaten

Elementname: kennzeichenMitteilendeStelle
Klartext: Kennzeichen der mitteilenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der mitteilenden Stelle.

Anzugeben ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Behörden = 13-stellig

Elementname: datumMitteilungMitteilendeStelle
Klartext: Datum der Mitteilung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0604, PL1005, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum, an dem die Mitteilung erstellt wurde.

Elementname: aktenzeichenMitteilendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der mitteilenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der mitteilenden Stelle.

Elementname: identifizierungMitteilendeStelle
Klartext: Identifizierungszeichen durch mitteilende Stelle
Feldlänge: 1 bis 128
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die eindeutige technische Identifizierung der Mitteilung seitens der mitteilenden Stelle. Es dient nur für Zuordnungszwecke der mitteilenden Stelle und wird längstens 30 Tage nach abschließender Bearbeitung einer Mitteilung im FAER gelöscht.

1.2.2 personNatuerlich

Die Datenstruktur orientiert sich weitgehend an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit ­Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).

Elementname: familienname
Klartext: Familien-(Ehe)Name
DSMeld Blatt: 0101 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1303, PL2101

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet grundsätzlich den Familiennamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Familiennamen sind im Element „familiennameBestandteil“ anzugeben.

Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt weil keine Aufteilung in Vor- und Familienname möglich ist, wird der vollständige Name als Familienname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.

Hinweis:

Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine ­sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.

Elementname: familiennameBestandteil
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens
DSMeld Blatt: 0102 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Familiennamens.

Beispiele:

du (Bois), Da (Costa), von der (Wangen), d´ (Albert), Freiherr vom (Stein).

Elementname: familiennameUnstrukturiert
Klartext: Unstrukturierter Familienname
DSMeld Blatt: 0101a weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Dieses Element dient der Übermittlung der unstrukturierten Schreibweise des Familiennamens.

Enthält das Element „familiennameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Familienname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.

Elementname: familiennameFehltZuRecht
Klartext: Familienname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: In DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Familiennamen.

true: Die Person hat keinen Familiennamen

false: Der Familienname ist angegeben

Elementname: geburtsname
Klartext: Geburtsname
DSMeld Blatt: 0201 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2101, 2102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet grundsätzlich den Geburtsnamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Geburtsnamen sind im Element „geburtsnameBestandteil“ anzugeben.

Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Geburtsname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.

Hinweis:

Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine ­sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.

Elementname: geburtsnameBestandteil
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens
DSMeld Blatt: 0202 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Geburtsnamens. Hierzu gelten die Erläuterungen zu den Namensbestandteilen des Familiennamens.

Elementname: geburtsnameUnstrukturiert
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname
DSMeld Blatt: 0201a weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Dieses Element beinhaltet die unstrukturierte Schreibweise des Geburtsnamens.

Enthält das Element „geburtsnameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Geburtsname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.

Elementname: geburtsnameFehltZuRecht
Klartext: Geburtsname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: In DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Geburtsnamen.

true: Die Person hat keinen Geburtsnamen

false: Der Geburtsname ist angegeben

Elementname: vornamen
Klartext: Vornamen
DSMeld Blatt: 0301 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2002, PL2101

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den/die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerstelle getrennt. Die Angabe(n) zum Vorname(n) ist/sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen (z. B. bei sri-lankischen Staatbürgern), kann das Element leerbleiben. In diesen Fällen muss das Element „vornameFehltZuRecht“ den Wert „1“ enthalten.

Elementname: vornameFehltZuRecht
Klartext: Vorname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: In DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2002

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Vornamen.

true: Die Person hat keinen Vornamen

false: Der Vorname ist angegeben

Elementname: geburtDatum
Klartext: Geburtsdatum
DSMeld Blatt: 0601 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 8
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format TTMMJJJJ
Format XML string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1305, PL1306, PL3004, PL3108

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Geburtsdatum der zu registrierenden Person im Format TTMMJJJJ.

Die Person darf nicht 110 Jahre oder älter sein und nicht jünger als 14 Jahre sein.

Fehlende Angaben werden jeweils durch Null ersetzt.

Ist das Geburtsdatum gar nicht zu ermitteln, sind acht Nullen einzutragen.

In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

Bei derartigen Angaben wird die Identifizierung erschwert mit der Folge, dass Mitteilungen und Anfragen nicht immer richtig zugeordnet werden können und somit Falschauskünfte begünstigt werden.

Elementname: geburtOrt
Klartext: Geburtsort
DSMeld Blatt: 0602 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen: An der 1. Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zum Geburtsort.

Ist der mitteilenden Stelle bekannt, dass sich der Name des Geburtsortes geändert hat, so ist an erster Stelle der Ortsname in der zur Zeit der Geburt geltenden Form einzutragen und der neue Ortsname mit „jetzt:“ anzuschließen.

Gibt es für einen Ort neben seiner amtlichen fremdsprachlichen Bezeichnung einen hergebrachten, allgemein bekannten deutschen Namen (z. B. Warschau, Florenz), so ist dieser zu verwenden.

Ist bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland der Kreis bekannt, in dem der Geburtsort liegt, so ist dieser im Anschluss an den Geburtsort mit „Kreis“ anzugeben.

Kann der Geburtsort trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermittelt werden, ist im Element „unbekannt“ anzugeben. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

Elementname: geburtStaat
Klartext: Geburtsstaat
DSMeld Blatt: 0603 stimmt mit DSMeld überein (Codeliste weicht ab)
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen den Gebietsschlüssel des Staates, in dem der Betroffene geboren wurde und ist nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld „Destatis-BEV-Code“, des Statistischen Bundesamtes anzugeben.

Beispiel:

Frankreich = 129

Elementname: ordensname
Klartext: Ordensname
DSMeld Blatt: 0501 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen: Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Ordensnamen.

Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Ordensname im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.

Elementname: kuenstlername
Klartext: Künstlername
DSMeld Blatt: 0502 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen: Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Künstlernamen.

Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Künstlername im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.

Elementname: doktorgrad
Klartext: Doktorgrad
DSMeld Blatt: 0401 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 25
Gültige Zeichen: C, c, D, E, e, H, h, R, r, Punkt und Leerzeichen
Hinter einem Punkt muss nicht immer ein Leerzeichen vorhanden sein. An der ersten Stelle ist nur D zugelassen.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nummer 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.

Zulässig sind: „DR.“ „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „DR.EH.“, „Dr.eh.“.

Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.

Elementname: geschlecht
Klartext: Geschlechts- bzw. Anredeschlüsselnummer
DSMeld Blatt: 0701 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: x, m, w
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.

Derzeit gültige Schlüssel:

x = nicht zu ermitteln

m = männlich

w = weiblich

Elementname: merkmalDatenEinwohnermeldeamt
Klartext: Merkmal: Daten aus Einwohnermeldeamt
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird bestätigt, ob die verwendeten Personendaten mit den Daten des zuständigen Einwohner­meldeamtes übereinstimmen.

Sind Geburtsdatum und/oder Geburtsort bei in Deutschland wohnhaften Personen nicht zu ermitteln, ist in diesem Element mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

true = Personendaten stimmen mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes überein

false = Personendaten nicht mit Einwohnermeldeamt abgeglichen

1.2.2.1 staatsangehoerigkeiten

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeit“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeiten“.

Elementname: staatsangehoerigkeit
Klartext: Staatsangehörigkeit(en)
DSMeld Blatt: 1001 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Staatsangehörigkeit nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes.

Beispiele:

deutsch = 000

französisch = 129

1.2.3 anschriftKomponenten

Die Datenstruktur orientiert sich an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).

Elementname: hausnummer
Klartext: Hausnummer
DSMeld Blatt: 1206 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen: 0 bis 9 und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Hausnummer der Anschrift ohne Anschriftenzusätze. Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.

Elementname: hausnummerBuchstabeZusatzziffer
Klartext: Zusätze zur Hausnummer
DSMeld Blatt: 1208 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen: Alle Buchstaben und Zahlen sowie Punkt und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer.

Sind Zusätze zur Hausnummer vorhanden, sind diese hier anzugeben.

Beispiel: A, b, 5

Elementname: postleitzahl
Klartext: Postleitzahl
DSMeld Blatt: 1202 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 12
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z, a bis z, Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich, Punkt
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Postleitzahl. Bei in Deutschland wohnhaften Personen ist die fünfstellige numerische Postleitzahl anzugeben. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die ausländische – gegebenenfalls alphanumerische – Postleitzahl anzugeben. In diesen Fällen ist im Element „staat“ ein Inhalt erforderlich.

Elementname: staat
Klartext: Staat der Anschrift
DSMeld Blatt: 1232 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel des Staates in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat und ist dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.

Beispiele:

DE oder DEU = 000

FR oder FRA = 129

Neben dem Staatenschlüssel aus der „Codeliste Destatis Staat“ werden folgende Ersatzwerte aus dem Gebietsschlüssel „Codeliste Destatis Staatsgebiet“ zugelassen:

für Palästinensische Gebiete der Wert 459,
für Taiwan der Wert 465.
Elementname: stockwerksWohnungsNummer
Klartext: Stockwerks- oder Wohnungsnummer
DSMeld Blatt: 1210 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen: Alle Buchstaben und Ziffern sowie Punkt und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Stockwerks- oder Wohnungsnummern, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind.

Beispiele:

7OG,
13OG,
P für Parterre,
HP für Hochparterre,
St für Souterrain oder
Wohnung 115
Elementname: strasse
Klartext: Straße
DSMeld Blatt: 1205 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Straßenangabe ohne Hausnummer und Anschriftenzusätze. Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.

Elementname: teilnummerDerHausnummer
Klartext: Teilnummer der Hausnummer
DSMeld Blatt: 1209 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 5
Gültige Zeichen: Alle Ziffern sowie Schrägstrich und Leerzeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Schrägstrich und Leerzeichen.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Teilnummern zur Hausnummer.

Elementname: wohnort
Klartext: Wohnort
DSMeld Blatt: 1203 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Wohnort.

Anzugeben ist der zum Zeitpunkt der Anfrage letzte bekannte Wohnort. Die Angabe ist postalisch richtig anzugeben (in Deutschland: entsprechend des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes); Angaben wie „OT“; „am Main“; „Erzg.“; „ATW“ oder „Stadt“ sind zu unterdrücken.

Elementname: wohnortFruehererGemeindename
Klartext: Früherer Gemeindename
DSMeld Blatt: 1204 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den früheren Gemeindenamen des Wohnortes, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.

Elementname: wohnungsinhaber
Klartext: Angaben zum Wohnungsinhaber
DSMeld Blatt: 1212 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 26
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Angaben zum tatsächlichen Wohnungsinhaber.

Beispiel:

bei Müller; c/o Schmidt

Elementname: zusatzangaben
Klartext: Zusatzangaben zur Anschrift
DSMeld Blatt: 1211 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 21
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element können Zusatzangaben zur Anschrift angegeben werden.

Beispiele:

Hinterhaus, Gartenhaus.

1.3 Spezifische Datenstrukturen zur G-Mitteilung

1.3.1 gMitteilung

In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten xsd´s – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.

1.3.1.1 gErstMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

G-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über Entscheidungen der Verwaltungsbehörden wegen Ordnungswidrigkeiten, die nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 3 StVG
§ 39 Absatz 2 Nummer 6 FahrlG
§ 23 Absatz 2 Nummer 1 KfSachvG

im FAER zu speichern sind.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat
Klartext: Merkmal: Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).

Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tatmehrheit zu weiteren nichtregisterpflichtigen Tat(en) stehen.

true = Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

false = keine Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nichtregisterpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Anmerkung zu festgesetzten Fahrverboten:

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung wird es möglich sein, mehrere Fahrverbote in einem Verfahren nebeneinander zu verhängen. Aufgrund der fortgeschrittenen Softwareentwicklung kann diese Änderung hier nicht mehr berücksichtigt werden.

In einer erst nach Wirksamkeit dieser SDÜ-FAER-MIT vorgesehenen Anpassung soll der genannte Sachverhalt im Mitteilungsdatensatz durch eine mehrfach wiederholbare Ebene „gMitteilungFahrverbote“ mit den darin aufzuführenden Fahrverbotsangaben berücksichtigt werden (eine Übersicht über die dann gültige Datenstruktur findet sich in der „Anlage Satzbeschreibung xml-Mitteilungen in ARIS“ zur SDÜ-FAER-MIT).

Bis dahin gilt:

Sollte in einem Verfahren mehr als ein Fahrverbot verhängt werden, kann die Fahrverbotsdauer für weitere Fahrverbote im Element „bemerkungenTat“ angegeben werden. Die Fristabläufe der einzelnen Fahrverbote können jeweils mit Fahrverbotsmitteilungen (gFahrverbotsMitteilung) übermittelt werden.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot
Klartext Ausnahme zum Fahrverbot
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.

true = Es besteht eine Ausnahme

false = Es besteht keine Ausnahme

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: wirksamkeitFahrverbot
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: 1, 2
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432 PL5001

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.

Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.

1 =
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
2 =
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).

Achtung:

Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).

1.3.1.1.1 gMitteilungTaten

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

1.3.1.1.1.1 gMitteilungTat

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: datumOWi
Klartext: Datum der Ordnungswidrigkeit
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1222, PL3106, PL3108, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Ordnungswidrigkeit.

Elementname: tatzeit
Klartext: Uhrzeit der Tat
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: time
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Uhrzeit der Tat.

Elementname: tatort
Klartext: Tatort
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Tatort.

Anzugeben ist der Name des Orts in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.

Elementname: merkmalTateinheitNichtregisterpflichtigeTat
Klartext: Merkmal: Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).

Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tateinheit zu weiterer/n nicht registerpflichtiger/n Tat(en) steht/en.

true = Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

false = keine Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.

Elementname: rechtsgrundlagen
Klartext: Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3403 , PL3404

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Rechtsgrundlagen bei Verwendung einer Auffangtatbestandsnummer.

Wird eine Auffang-Tatbestandsnummer verwendet, müssen – außer bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG – die Rechtsgrundlagen in diesem Element angegeben werden.

Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG kann eine Angabe in diesem Element entfallen wenn „schluesselRechtsgrundlage“ die Angabe 508 bzw. 509 enthält.

Werden ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet darf dieses Element keine Angaben enthalten. Zusätz­liche Rechtsgrundlagen sind dann nur im Element „schluesselRechtsgrundlage“ erlaubt.

Elementname: anzahlIdentischeTaten
Klartext: Anzahl der identischen Taten
Feldlänge: 1 bis 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Anzahl der identischen Taten.

Identische Taten liegen vor, wenn durch mehrere tatmehrheitlich begangene Zuwiderhandlungen dieselbe Rechtsvorschrift in gleicher Weise verletzt wurde.

Anzugeben ist hier die genaue Anzahl der identischen tatmehrheitlichen Zuwiderhandlungen.

Der Inhalt dieses Feldes ist für die Punktbewertung der Multiplikationsfaktor.

Wenn dieses Feld einen Inhalt hat, ist für diese identischen Taten das Element „fMitteilungTat“ nur einmal anzugeben.

Beispiel:

Verstoß gegen Handy-Verbot in drei tatmehrheitlichen Fällen mit jeweils gleicher Geldbuße:

Element „tatbestandsnummer“: 123624

Element „anzahlIdentischeTaten“: 3

Keine weitere Nennung dieser Taten.

Elementname: geldbusse
Klartext: Geldbuße
Feldlänge: 7,2
Gültige Zeichen:  
Format XML decimal
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3441, PL3443, PL3445, PL3446

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Geldbuße zur Tat.

Eine Geldbuße muss angegeben sein, wenn:

von der Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer abgewichen wurde

oder

eine Auffang-Tatbestandsnummer nach Nummer 4.1.2 des BET gebildet wurde

oder

mehrere Verstöße in Tateinheit geahndet wurden.

Wurde neben der Verhängung eines Fahrverbotes keine Geldbuße ausgesprochen, ist hier die Angabe „0,00“ zu setzen.

In allen anderen Fällen wird die Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer zugesteuert.

Bei Tatmehrheit ist jeweils die für die jeweilige Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben. Eine eventuell von der Summe der Einzelgeldbußen abweichende Gesamtsumme (z. B. durch Erhöhung wegen Voreintragungen im FAER) kann gegebenenfalls im Element Bemerkungen angegeben und erläutert werden.

Bei identischen Zuwiderhandlungen (anzahlIdentischeTaten > 1) ist ebenfalls nur die für eine einzelne Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben.

Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.

Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.

1. Stelle

1 Führer
2 Halter
3 Führer und Halter
4 Fahrlehrer
5 Sachverständiger/Prüfer
6 sonstige Verkehrsteilnehmer

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle

01 Kraftrad
02 Leichtkraftrad
03 Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa)
04 Pkw
05 Pkw mit Anhänger
06 Lkw
07 Lkw mit Anhänger
08 Kraftomnibus
09 Kraftomnibus mit Anhänger
10 Sattelzugmaschine
11 Sattelzugmaschine mit Anhänger
12 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine
13 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger
14 selbstfahrende Arbeitsmaschine
15 Anhänger
99 sonstige Fahrzeuge

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle

01 Verantwortlicher nach dem FahrlG
02 Verantwortlicher nach dem KfSachvG
99 sonstiger Verantwortlicher

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle

01 Fußgänger
02 Radfahrer
03 Verantwortlicher des Fahrzeugs
04 Verantwortlicher
05 Beifahrer
99 sonstiger Verkehrsteilnehmer

Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.

Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 1 bis 30
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.

Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen.

Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.

Beispiel:

Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199

Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern

Elementname: merkmalVerkehrsunfall
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.

true = Verkehrsunfall

false = kein Verkehrsunfall

Elementname: bemerkungenTat
Klartext: Bemerkungen zur Tat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element werden gegebenenfalls vorhandene Bemerkungen oder Konkretisierungen zur Entscheidung angegeben.

1.3.1.1.1.1.1 tatbestaende

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

1.3.1.1.1.1.1.1 tatbestand

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: tatbestandsnummer
Klartext: Tatbestandsnummer
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1222, PL3403, PL3404, PL3411, PL3415, PL3430, PL3431, PL3432, PL4121, PL4156, PL4159, PL4161, PL4162, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Tatbestandsnummer der Ordnungswidrigkeit nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BET).

In den Ausnahmefällen, in denen keine BET-Tatbestandsnummer zutrifft, ist eine Auffangtatbestandsnummer zu erstellen. Hierbei ist die „Anmerkung zum Aufbau der TBNR für einen Auffangtatbestand:“ in Nummer 4.1.2 BET genauestens zu beachten.

Elementname: textZuwiderhandlung
Klartext: Text der Zuwiderhandlung (verbale Beschreibung der Tat)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen: PL4121, PL4159, PL4161, PL4162

Fachliche Beschreibung

Bei Verwendung einer gültigen Tatbestandsnummer des BET (keine Auffangtatbestandsnummer) sind in diesem ­Element gegebenenfalls lediglich die den BET-Tatbestandstext ergänzenden variablen Werte anzugeben. Die im BET-Tatbestandstext vorgegebene Reihenfolge und Form muss eingehalten werden. Mehrere Variable sind durch ­Semikolon zu trennen.

Sieht der BET-Tatbestandstext keine Variable vor und wird keine Auffangtatbestandsnummer verwendet, bleibt das Element leer.

Wird (in Ausnahmefällen) eine Auffangtatbestandsnummer verwendet, ist in diesem Element die vollständige Tat­bezeichnung der Ordnungswidrigkeit in Textform anzugeben (keine Zusteuerung eines Textes über den BET).

1.3.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlage“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlagen“.

Elementname: schluesselRechtsgrundlage
Klartext: Schlüssel für Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0, 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3403, PL3404, PL3412, PL3416, PL3430, PL3441, PL3443, PL3445

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Schlüssel für (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.

Verwendung von BET-Tatbestandsnummern:

Werden zu einer Tat ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet, sind gegebenenfalls erforderliche zusätz­liche Rechtsgrundlagen hier als Schlüssel anzugeben. Das Element „rechtsgrundlagen“ darf keinen Inhalt haben.

Abschließende Liste der Schlüssel:

500 = § 25 StVG

501 = § 25 Absatz 2a StVG

502 = § 28a Nummer 1 StVG

503 = § 4 Absatz 2 BKatV

504 = § 4 Absatz 4 BKatV

505 = § 17 OWiG

506 = § 19 OWiG

507 = § 20 OWiG

508 = § 36 FahrlG

509 = § 20 KfSachvG

510 = § 31d Absatz 1 StVZO

511 = § 31d Absatz 3 StVZO

512 = § 31d Absatz 4 StVZO

513 = § 32 Absatz 1 StVZO

514 = § 34 Absatz 3 StVZO

515 = § 36 Absatz 2 StVZO

516 = § 57c Absatz 2 StVZO

517 = § 9 Absatz 1 OWiG

518 = § 9 Absatz 2 OWiG

519 = § 14 Absatz 1 OWiG

520 = § 17 Absatz 4 OWiG

521 = § 28a StVG

522 = § 3 Absatz 2 BKatV

523 = § 3 Absatz 3 BKatV

524 = § 3 Absatz 4 BKatV

525 = § 3 Absatz 6 BKatV

Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern:

Bei Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern sind die Rechtsgrundlagen grundsätzlich im Element Rechtsgrundlagen anzugeben.

Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG ist in diesem Element der Schlüssel 508 bzw. 509 anzugeben. In diesem Fall sind weitere Angaben im Element „rechtsgrundlagen“ nicht erforderlich.

1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.3.1.2 gFahrverbotsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Kann in einer Erstmitteilung über eine Entscheidung mit Verhängung eines Fahrverbotes das Ablaufdatum des Fahrverbotes noch nicht benannt werden, ist mit Bekanntwerden des Ablaufdatums eine Fahrverbotsmitteilung mit Angabe des konkreten Datums zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Erstmitteilung in der Fahrverbotsmitteilung anzugeben.

Die Fahrverbotsmitteilung wird als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205 , PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (gFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.

Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.

Bei Fahrverbotsmitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

1.3.1.3 gBerichtigungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.

Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.

Beispiel: „Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.

Hinweis:

Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:

Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.3.1.4 gLoeschungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.

Hinweis:

Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: grundLoeschung
Klartext: Grund der Löschung
Feldlänge: 2
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3304, PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.

Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:

11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden

12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen

13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden

14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt

16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig

17 = Tod des Betroffenen

99 = sonstige Gründe

Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Löschungsmitteilung:

Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.3.1.5 gNachtraeglicheMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Nachträgliche G-Mitteilungen sind Mitteilungen nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
§ 28 Absatz 4 StVG

über Folgeentscheidungen, die zu Änderungen oder Löschungen von im FAER registrierten rechtskräftigen Entscheidungen führen.

Beispiel:

Aufhebung oder Abänderung im Gnadenwege,
Anordnung einer Tilgung usw.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.

Hinweis:

Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.

Sie werden – außer bei Entscheidungen, die zu einer Löschung im FAER führen – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.

Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.

Bei nachträglichen Mitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot
Klartext: Ausnahme zum Fahrverbot
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.

true = Es besteht eine Ausnahme

false = Es besteht keine Ausnahme

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: wirksamkeitFahrverbot
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: 1, 2
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.

Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.

1 =
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
2 =
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).

Achtung:

Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).

1.3.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.3.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

Plausibilitätsprüfungen
für F- und G-Mitteilungen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Plausi-Nummer Änderung in
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen

Es werden die im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Mitteilungsverarbeitung zur Anwendung kommenden Plausibilitätsprüfungen beschrieben. Es handelt sich hierbei um – über die Schemaprüfungen hinausgehende – Prüfungen zur Sicherstellung der inhaltlichen Logik der Mitteilungen. Plausibilitätsprüfungen im KBA, die vorgangsbezogen sind oder auf nur dem KBA bekannte Referenztabellen zugreifen, werden hier nicht aufgeführt.

Erläuterung zu Mitteilungsmerkmal:

E = Erstmitteilung; B = Berichtigungsmitteilung, F = Fahrverbotsmitteilung; L = Löschungsmitteilung, N = Nachträgliche Mitteilung

Plausi-
Nummer
Plausi-Text Mitteilungs-
art
Mitteilungs-
merkmal
Logik
PL0502 Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. F alle Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ 13-stellig ist
PL0503 Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. G alle Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ nicht 13-stellig ist und/oder mit „M“ oder „Z“ an 1. Stelle beginnt
PL0604 Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle ­Tagesdatum. F, G alle Wenn „datumMitteilungMitteilendeStelle“
> ­Tagesdatum
PL0801 Die erkennende Stelle ist nicht angegeben. F E Wenn keines der Elemente ­„kennzeichenErkennendeStelle“ und ­„textBehoerdeErkennendeStelle“ angegeben ist
PL0804 Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. F alle Wenn „kennzeichenErkennendeStelle“ 13-stellig ist
PL1005 Das Datum der Entscheidung ist größer als das Datum der Mitteilung. F, G alle Wenn „datumEntscheidung“
> ­„datumMitteilungMitteilendeStelle“
PL1204 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das ­aktuelle Tagesdatum. F, G E Wenn bei F- und G-Mitteilung ,datumRechtskraft‘ angegeben und > Tagesdatum
PL1205 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist kleiner als das ­Datum der Entscheidung/Ausstellung. F, G E Wenn bei F- und G-Mitteilung ,datumRechtskraft‘ angegeben und < „datumEntscheidung“
PL1212 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das ­Datum der Mitteilung. F, G E Wenn bei F- und G-Mitteilung ,datumRechtskraft‘ angegeben und > „datumMitteilungMitteilendeStelle“
PL1222 Die Mitteilung ist zum ­Zeitpunkt des Eingangs ­bereits tilgungsreif. F, G E
a)
wenn „datumOWi“ < 1. Mai 2014 und
mindestens eine tatbestandsnummer in der ­Referenzliste der mit zwei Punkten zu ­bewertenden „alten“ TBNR enthalten ist und ­datumRechtskraft + 5 Jahre <= Tagesdatum
b)
wenn datumOWi < 1. Mai 2014 und keine
tatbestandsnummer in der Referenzliste der mit zwei Punkten zu bewertenden „alten“ TBNR enthalten ist und datumRechtskraft + 30 Monate <= Tagesdatum
c)
wenn datumOWi >= 1. Mai 2014 und mindestens
eine tatbestandsnummer gem. BET mit zwei Punkten zu bewerten ist und ­datumRechtskraft + 5 Jahre <= Tagesdatum
d)
wenn datumOWi >= 1. Mai 2014 und keine
tatbestandsnummer gemäß BET mit zwei ­Punkten zu bewerten ist und datumRechtskraft + 30 Monate <= Tagesdatum
PL1303 Es fehlen Angaben zum ­Familiennamen. F, G alle Wenn „familienname“ = leer und ­„familiennameFehltZuRecht“ = 0
PL1305 Das Alter der Person ist 110 Jahre oder höher. F, G alle Wenn „geburtDatum“ + 110 Jahre <= Tagesdatum
PL1306 Die Person ist jünger als 14 Jahre. F, G alle Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > Tagesdatum
PL2002 Es fehlen Angaben zum ­Vornamen. F, G alle Wenn „vorname“ = leer und „vornameFehltZuRecht“ = 0
PL2101 Es ist weder der Geburtsname, der Familienname noch der Vorname angegeben. F, G alle Wenn „geburtsname“ und „familienname“ und ­„vornamen“ nicht enthalten sind
PL2102 Es fehlen Angaben zum ­Geburtsnamen. F, G alle Wenn „geburtsname“ = leer und ­„geburtsnameFehltZuRecht“ = 0
PL3004 Geburtsdatum und/oder -ort werden als nicht bekannt ­mitgeteilt. Bei in Deutschland lebenden Personen sind die Daten aus dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzurufen. F, G alle Wenn geburtDatum = 00000000 und/oder geburtort = unbekannt und merkmalDatenEinwohnermeldeamt = 0 und staat = 000
PL3106 Mindestens ein Datum der Tat ist größer als das Datum der Rechtskraft. F, G E Wenn „datumOWI“ > „datumRechtskraft“
PL3108 Die Person ist zum Zeitpunkt der Tat jünger als 14 Jahre. F, G E Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > „datumOWI“
PL3304 Der Grund der Löschung ist unplausibel oder nicht ­angegeben. F, G L Wenn „grundLoeschung“ nicht = 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 99
PL3305 Obwohl als Grund der ­Löschung der Schlüssel 99 ­angegeben wurde, fehlen ­Angaben im Feld ­Bemerkungen. F, G L Wenn „grundLoeschung“ = 99 und „bemerkungen“ nicht angegeben ist
PL3403 Bei mindestens einer Tat fehlen die Rechtsgrundlagen. F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und weder „schluesselRechtsgrundlage“ noch „rechtsgrundlagen“ angegeben ist
PL3404 Bei Verwendung von BET-Tatbestandsnummern ist die Angabe von zusätzlichen Rechtsgrundlagen nur im ­Element SchluesselRechtsgrundlage erlaubt. F, G E Wenn zur Tat ausschließlich BET-Tatbestands­nummern verwendet werden und „rechtsgrundlagen“ eine Angabe enthält
PL3411 Der Auffangtatbestand enthält an Stelle 5 eine ungültige FaP-Kategorie (zulässig 0-2). F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und an fünfter Stelle ungleich 0, 1 oder 2
PL3415 Der Auffangtatbestand enthält an Stelle 6 einen ungültigen Punktewert (zulässig 0-2). F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und an sechster Stelle ungleich 0, 1, 2
PL3416 In einer Mitteilung schließen sich die Vorschriften § 24 (24a, 24c) StVG, § 36 FahrlG und § 20 KfSachVG gegenseitig aus. F, G E Wenn mehr als eine der Angaben „BET-TBNR“, „schluesselRechtsgrundlage“ = „508“ oder „509“ enthalten ist
PL3430 Trotz Angabe von „§ 25 StVG“ fehlt entweder die Dauer/Wirksamkeit des Fahrverbotes oder die Angabe von ­„§ 4 Absatz 4 BKatV“. F, G E (Nach Zusteuerung der BET-Daten)
Wenn ­„tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und wenn „schluesselRechtsgrundlage“ 500 und/oder 501 enthält oder BET zur Tatbestandsnummer im Feld „FAHRVERBOTMONATE“ eine Angabe ­enthält und weder „fahrverbotMonate“, „fahrver­botWochen“, „fahrverbotTage“ und/oder „wirksamkeitFahrverbot“ noch „schluesselRechtsgrundlage“ 504 angegeben ist
PL3431 Für die mitgeteilte Dauer und/oder Wirksamkeit des Fahrverbots ist die ­entsprechende Rechtsgrundlage nicht angegeben. F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und wenn mindestens eines der Elemente ­„fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, ­„fahrverbotTage“ oder „wirksamkeitFahrverbot“ eine Angabe enthält und weder „schlüsselRechtsgrundlage“ die Angabe „500“ oder „501“ noch im BET das Feld „FAHRVERBOTMONATE“ eine Angabe enthält
PL3432 Trotz Anwendung des § 4 ­Absatz 4 BKatV ist die Dauer des Fahrverbots und/oder die Wirksamkeit des Fahrverbots angegeben. F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und wenn mindestens eines der Elemente ­„fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, ­„fahrverbotTage“ oder „wirksamkeitFahrverbot“ eine Angabe enthält und „schlüsselRechtsgrundlage“ enthält „504“
PL3441 Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 36 Absatz 1 FahrlG sind nur dann in das FAER einzutragen, wenn bei der Geldbuße der Mindestgrenzbetrag ein­gehalten wurde. Diese Voraussetzung liegt in vorliegendem Fall bei mindestens einer ­Zuwiderhandlung nicht vor. F, G E Wenn „schluesselRechtsgrundlage“ „508“ enthält und „geldbusse“ < 150,00 € oder nicht angegeben
PL3443 Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 20 Absatz 1 KfSachvG sind nur dann in das FAER einzutragen, wenn bei der Geldbuße der Mindestgrenzbetrag ein­gehalten wurde. Diese Voraussetzung liegt in vorliegendem Fall bei mindestens einer ­Zuwiderhandlung nicht vor. F, G E Wenn „schluesselRechtsgrundlage“ „509“ enthält und „geldbusse“ < 150,00 € oder nicht angegeben
PL3445 Für mindestens eine der mitgeteilten Zuwiderhandlungen liegt die Höhe der Geldbuße unter der Eintragungsgrenze. Da weder ein Fahrverbot ­angeordnet, noch die Geldbuße mit Rücksicht auf die ­wirtschaftl. Verhältnisse ­abweichend vom Regelsatz festgesetzt worden ist (§ 28a StVG), liegen die ­Voraussetzungen für die ­Erfassung im FAER nicht vor. F, G E Wenn „geldbusse“ < 60,00 € oder bei Auffang­tatbestandsnummern nicht angegeben und kein „schluesselRechtsgrundlage“ 500, 501 oder 502 enthalten ist und BET_RECHTSGRUNDLAGE nicht „§ 10 GGBefG“ enthält und keine ­Tatbestandsnummer mit Angabe in ­BET_FAHRVERBOTMONATE enthalten ist.
PL3446 Die Geldbuße ist nicht ­angegeben. F, G E Wenn „geldbusse“ nicht angegeben.
PL4121 Bei mindestens einer Tat fehlt die Beschreibung der ­Ordnungswidrigkeit. F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und das Element „textZuwiderhandlung“ keine Angaben enthält
PL4156 Mindestens eine Tatbestandsnummer ist zum angegebenen Tatdatum unbekannt. F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und TBNR zum Tatdatum keine TBNR des BET ist
PL4159 Bei mindestens einer Tat darf zu einer Tatbestandsnummer kein Text angegeben werden. F, G E Wenn BET-Tatbestandsnummer vorhanden und in „TATBESTANDSTEXT“ keine Variablen vorsieht und das Element „textZuwiderhandlung“ Angaben enthält
PL4161 Bei mindestens einer ­Tatbestandsnummer stimmt die Anzahl der angegebenen variablen Werte nicht mit der Anzahl der im Tatbestands­katalog vorgesehenen variablen Werte überein. F, G E Wenn BET-Tatbestandsnummer in ­„TATBESTANDSTEXT“ Variablen vorsieht und das Element „textZuwiderhandlung“ nicht die ­vorgegebene Anzahl an Variablen enthält
PL4162 Mindestens einer der zur ­Tatbestandsnummer ­angegebenen variablen Werte entspricht nicht der im ­Tatbestandskatalog ­vorgesehenen Zeichenlänge. F, G E Wenn BET-Tatbestandsnummer Variablen in ­„TATBESTANDSTEXT“ vorsieht und mindestens ein im Element „textZuwiderhandlung“ angegeber Wert nicht der vorgegebenen Zeichenlänge entspricht
PL4165 Mindestens eine Tatbestandsnummer ist für das angegebene Tatdatum nicht zulässig. F, G E Wenn „tatbestandsnummer“ < 900 000 und ­„datumOWi“ >= 1. Mai 2014 und die Mitteilung ­mindestens eine zum Tatdatum mit 0 Punkten bewertete TBNR des BET enthält und
a)
die Mitteilung kein Fahrverbot enthält
oder
b)
die Mitteilung eine (weitere) TBNR mit
Regelfahrverbot gemäß BET und das Feld ­„bemerkungen“ je Tat keine Angabe enthält
PL4303 Im Einspruchsverfahren fehlt mindestens eine Angabe zur vorangegangenen Bußgeld­entscheidung. F E Wenn „verfahrensHinweis“ = 1 und mindestens eines der Elemente „behoerdeVorangegangene­Entscheidung“, „datumVorangegangene­Entscheidung“ oder „aktenzeichenVorangegangene­Entscheidung“ fehlt
PL4504 Das Datum der vorangegan­genen Bußgeldentscheidung ist größer als das Datum der ­Entscheidung. F
G (nicht G/E)
E, F, N F, N Wenn „datumVorangegangeneEntscheidung“ ­größer „datumEntscheidung“
PL4908 Trotz Angabe des Ablauf­datums der Fahrverbotsfrist ist die Dauer des Fahrverbots nicht angegeben. F, G E Wenn „datumAblaufFahrverbotsFrist“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält
PL5001 Da die Dauer eines Fahrverbots nicht angegeben ist, ist die Angabe zur Wirksamkeit des Fahrverbots nicht plausibel. F, G E Wenn „wirksamkeitFahrverbot“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, ­„fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ angegeben ist
PL5102 Ein Kennzeichen für eine ­Ausnahme zum Fahrverbot ist ohne Angabe der Dauer eines ­Fahrverbots nicht plausibel. F, G E Wenn „merkmalAusnahmenFahrverbot“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ angegeben ist
PL7904 Der Schlüssel für die Art der Verkehrsbeteiligung ist ­unbekannt. F, G E Wenn „schlüsselVerkehrsbeteiligung“ nicht in ­Referenztabelle „VERKEHRSBETEILIGUNG“ ­enthalten
PL8201 Die Fahrerlaubnisnummer ist unbekannt. F, G alle Wenn „fahrerlaubnisnummer“ nicht der ­Prüfzifferberechnung entspricht
PL8203 Die Fahrerlaubnisnummer fehlt. F, G E, N Wenn
a)
„schlüsselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ mit
der Angabe „02“ an den ersten beiden Stellen enthalten ist und „schluesselMassnahme“ nicht „020000“
oder
b)
„schlüsselFahrerlaubnisklasse“ mit der Angabe
„02“ an den ersten beiden Stellen enthalten ist
und
„fahrerlaubnisnummer“ nicht angegeben ist
PL8403 Mindestens einer der ­angegebenen Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen ist unbekannt. F, G E, N Wenn „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht in ­Referenztabelle „FAHRERLAUBNISKLASSE“ ­enthalten ist

Datenstruktur
Mitteilungen der Justiz –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Datenstruktur der Mitteilung der Justiz

1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu D-, E- und F-Mitteilungen

1.1.1 ordnungsdaten

1.1.2 personNatuerlich

1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten

1.1.3 anschriftKomponenten

1.2 Spezifische Datenstrukturen zur D-Mitteilung

1.2.1 dMitteilung

1.2.1.1 dErstMitteilung

1.2.1.1.1 dMitteilungTat

1.2.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.2.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.2.1.2 dBerichtigungsMitteilung

1.2.1.3 dLoeschungsMitteilung

1.2.1.4 dNachtraeglicheMitteilung

1.2.1.4.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.2.1.4.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.3 Spezifische Datenstrukturen zur E-Mitteilung

1.3.1 eMitteilung

1.3.1.1 eErstMitteilung

1.3.1.1.1 eMitteilungTaten

1.3.1.1.1.1 eMitteilungTat

1.3.1.1.1.1.1 tatkennziffern

1.3.1.1.2 kennzahlen

1.3.1.1.2.1 kennzahl

1.3.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.3.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.3.1.2 eFahrverbotsMitteilung

1.3.1.3 eBerichtigungsMitteilung

1.3.1.4 eLoeschungsMitteilung

1.3.1.5 eNachtraeglicheMitteilung

1.3.1.5.1 kennzahlen

1.3.1.5.1.1 kennzahl

1.3.1.5.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.3.1.5.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.4 Spezifische Datenstrukturen zu F-Mitteilungen

1.4.1 fMitteilung

1.4.1.1 fErstMitteilung

1.4.1.1.1 fMitteilungTaten

1.4.1.1.1.1 fMitteilungTat

1.4.1.1.1.1.1 tatbestaende

1.4.1.1.1.1.1.1 tatbestand

1.4.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen

1.4.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.4.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

1.4.1.2 fFahrverbotsMitteilung

1.4.1.3 fBerichtigungsMitteilung

1.4.1.4 fLoeschungsMitteilung

1.4.1.5 fNachtraeglicheMitteilung

1.4.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale

1.4.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Kapitel Überschrift/Elementname Änderung
1.0 23. März 2018     Neuerstellung

1 Datenstruktur der Mitteilung der Justiz

Fachliche Beschreibung der Mitteilung und ihrer Elemente

Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Mitteilungen und die dazugehörenden Elemente beschrieben, die Gerichte und Staatsanwaltschaften gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich an das FAER zu übermitteln haben. In den einzelnen Beschreibungen zur Datenübermittlung wird der Übersicht halber die Gliederung getrennt nach jeweiliger Mitteilung der zuständigen Behörde vorgenommen und in separaten mitgeltenden Dokumenten bereitgestellt. Für jede Mitteilung sind spezifische Datenstrukturen für die Übermittlung geschaffen worden.

Den Elementbeschreibungen wurden die Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) sowie die Nummern der die jeweiligen Elemente betreffenden Plausibilitätsprüfungen hinzugefügt.

Mitteilungen der Justiz

Die Mitteilungsarten D, E und F finden ihre Verwendung in Verbindung mit sofortigen oder endgültigen Entscheidungen der Justiz.

1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu D-, E- und F-Mitteilungen

Datenstrukturen, die bei allen Mitteilungen der Justiz identisch sind.

Entsprechend der veröffentlichten XSDs folgen sie den Wurzelelementen ,dMitteilung‘, ,eMitteilung‘ und ,fMitteilung‘.

1.1.1 ordnungsdaten

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Elementname: kennzeichenMitteilendeStelle
Klartext: Kennzeichen der mitteilenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0502

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der mitteilenden Stelle.

Anzugeben ist der vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: datumMitteilungMitteilendeStelle
Klartext: Datum der Mitteilung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0604, PL1005, PL1212 (E, F)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum, an dem die Mitteilung erstellt wurde.

Elementname: aktenzeichenMitteilendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der mitteilenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der mitteilenden Stelle.

Elementname: identifizierungMitteilendeStelle
Klartext: Identifizierungszeichen durch mitteilende Stelle
Feldlänge: 1 bis 128
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die eindeutige technische Identifizierung der Mitteilung seitens der mitteilenden Stelle. Es dient nur für Zuordnungszwecke der mitteilenden Stelle und wird längstens 30 Tage nach abschließender Bearbeitung einer Mitteilung im FAER gelöscht.

1.1.2 personNatuerlich

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Die Datenstruktur orientiert sich weitgehend an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit ­Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).

Elementname: familienname
Klartext: Familien-(Ehe)Name
Feldlänge: 1 bis 45
DSMeld Blatt: 0101 weicht von DSMeld ab
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1303, PL2101

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet grundsätzlich den Familiennamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Familiennamen sind im Element „familiennameBestandteil“ anzugeben.

Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt weil keine Aufteilung in Vor- und Familienname möglich ist, wird der vollständige Name als Familienname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.

Hinweis:

Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine ­sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.

Elementname: familiennameBestandteil
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens
DSMeld Blatt: 0102 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Familiennamens.

Beispiele:

du (Bois), Da (Costa), von der (Wangen), d´ (Albert), Freiherr vom (Stein).

Elementname: familiennameUnstrukturiert
Klartext: Unstrukturierter Familienname
DSMeld Blatt: 0101a weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Dieses Element dient der Übermittlung der unstrukturierten Schreibweise des Familiennamens.

Enthält das Element „familiennameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Familienname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.

Elementname: familiennameFehltZuRecht
Klartext: Familienname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: in DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Familiennamen.

true: Die Person hat keinen Familiennamen

false: Der Familienname ist angegeben

Elementname: geburtsname
Klartext: Geburtsname
DSMeld Blatt: 0201 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2101, PL2102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet grundsätzlich den Geburtsnamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Geburtsnamen sind im Element „geburtsnameBestandteil“ anzugeben.

Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Geburtsname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.

Hinweis:

Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine ­sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.

Elementname: geburtsnameBestandteil
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens
DSMeld Blatt: 0202 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Geburtsnamens. Hierzu gelten die Erläuterungen zu den Namensbestandteilen des Familiennamens.

Elementname: geburtsnameUnstrukturiert
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname
DSMeld Blatt: 0201a weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Dieses Element beinhaltet die unstrukturierte Schreibweise des Geburtsnamens.

Enthält das Element „geburtsnameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Geburtsname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.

Elementname: geburtsnameFehltZuRecht
Klartext: Geburtsname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: in DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Geburtsnamen.

true: Die Person hat keinen Geburtsnamen

false: Der Geburtsname ist angegeben

Elementname: vornamen
Klartext: Vornamen
DSMeld Blatt: 0301 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2002, PL2101

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den/die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerstelle getrennt. Die Angabe(n) zum Vorname(n) ist/sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen (z. B. bei sri-lankischen Staatbürgern), kann das Element leerbleiben. In diesen Fällen muss das Element „vornameFehltZuRecht“ den Wert „1“ enthalten.

Elementname: vornameFehltZuRecht
Klartext: Vorname fehlt zu Recht
DSMeld Blatt: in DSMeld nicht vorhanden
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL2002

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Vornamen.

true: Die Person hat keinen Vornamen

false: Der Vorname ist angegeben

Elementname: geburtDatum
Klartext: Geburtsdatum
DSMeld Blatt: 0601 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 8
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format TTMMJJJJ
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1305, PL1306, PL3004, PL3108

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Geburtsdatum der zu registrierenden Person im Format TTMMJJJJ.

Die Person darf nicht 110 Jahre oder älter und nicht jünger als 14 Jahre sein.

Fehlende Angaben werden jeweils durch Null ersetzt.

Ist das Geburtsdatum gar nicht zu ermitteln, sind acht Nullen einzutragen.

In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

Bei derartigen Angaben wird die Identifizierung erschwert mit der Folge, dass Mitteilungen und Anfragen nicht immer richtig zugeordnet werden können und somit Falschauskünfte begünstigt werden.

Elementname: geburtOrt
Klartext: Geburtsort
DSMeld Blatt: 0602 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen: An der 1. Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zum Geburtsort.

Ist der mitteilenden Stelle bekannt, dass sich der Name des Geburtsortes geändert hat, so ist an erster Stelle der Ortsname in der zur Zeit der Geburt geltenden Form einzutragen und der neue Ortsname mit „jetzt:“ anzuschließen.

Gibt es für einen Ort neben seiner amtlichen fremdsprachlichen Bezeichnung einen hergebrachten, allgemein bekannten deutschen Namen (z. B. Warschau, Florenz), so ist dieser zu verwenden.

Ist bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland der Kreis bekannt, in dem der Geburtsort liegt, so ist dieser im Anschluss an den Geburtsort mit „Kreis“ anzugeben.

Kann der Geburtsort trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermittelt werden, ist im Element „unbekannt“ anzugeben. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

Elementname: geburtStaat
Klartext: Geburtsstaat
DSMeld Blatt: 0603 stimmt mit DSMeld überein (Codeliste weicht ab)
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen den Gebietsschlüssel des Staates, in dem der Betroffene geboren wurde und ist nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld „Destatis-BEV-Code“, des Statistischen Bundesamtes anzugeben.

Beispiel:

Frankreich = 129

Elementname: ordensname
Klartext: Ordensname
DSMeld Blatt: 0501 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen: Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Ordensnamen.

Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Ordensname im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.

Elementname: kuenstlername
Klartext: Künstlername
DSMeld Blatt: 0502 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen: Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Künstlernamen.

Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Künstlername im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.

Elementname: doktorgrad
Klartext: Doktorgrad
DSMeld Blatt: 0401 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 25
Gültige Zeichen: C, c, D, E, e, H, h, R, r, Punkt und Leerzeichen
Hinter einem Punkt muss nicht immer ein Leerzeichen vorhanden sein. An der ersten Stelle ist nur D zugelassen.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nummer 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.

Zulässig sind: „DR.“, „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „DR.EH.“, „Dr.eh.“.

Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.

Elementname: geschlecht
Klartext: Geschlechts- bzw. Anredeschlüsselnummer
DSMeld Blatt: 0701 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: x, m, w
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.

Derzeit gültige Schlüssel:

x = nicht zu ermitteln

m = männlich

w = weiblich

Elementname: merkmalDatenEinwohnermeldeamt
Klartext: Merkmal: Daten aus Einwohnermeldeamt
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird bestätigt, ob die verwendeten Personendaten mit den Daten des zuständigen Einwohner­meldeamtes übereinstimmen.

Sind Geburtsdatum und/oder Geburtsort bei in Deutschland wohnhaften Personen nicht zu ermitteln, ist in diesem Element mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.

true = Personendaten stimmen mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes überein

false = Personendaten nicht mit Einwohnermeldeamt abgeglichen

1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeit“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeiten“.

Elementname: staatsangehoerigkeit
Klartext: Staatsangehörigkeit(en)
DSMeld Blatt: 1001 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Staatsangehörigkeit nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes.

Beispiele:

deutsch = 000

französisch = 129

1.1.3 anschriftKomponenten

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Die Datenstruktur orientiert sich an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).

Elementname: hausnummer
Klartext: Hausnummer
DSMeld Blatt: 1206 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen: 0 bis 9 und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Hausnummer der Anschrift ohne Anschriftenzusätze. Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.

Elementname: hausnummerBuchstabeZusatzziffer
Klartext: Zusätze zur Hausnummer
DSMeld Blatt: 1208 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen: Alle Buchstaben und Zahlen sowie Punkt und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer.

Sind Zusätze zur Hausnummer vorhanden, sind diese hier anzugeben.

Beispiel: A, b, 5

Elementname: postleitzahl
Klartext: Postleitzahl
DSMeld Blatt: 1202 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 12
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z, a bis z, Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich, Punkt
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Postleitzahl.

Bei in Deutschland wohnhaften Personen ist die fünfstellige numerische Postleitzahl anzugeben.

Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die ausländische – gegebenenfalls alphanumerische – Postleitzahl anzugeben. In diesen Fällen ist im Element „staat“ ein Inhalt erforderlich.

Elementname: staat
Klartext: Staat der Anschrift
DSMeld Blatt: 1232 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3004

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel des Staates in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat und ist dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.

Beispiele:

DE oder DEU = 000

FR oder FRA = 129

Neben dem Staatenschlüssel aus der „Codeliste Destatis Staat“ werden folgende Ersatzwerte aus dem Gebiets­schlüssel „Codeliste Destatis Staatsgebiet“ zugelassen:

für Palästinensische Gebiete der Wert 459,
für Taiwan der Wert 465.
Elementname: stockwerksWohnungsNummer
Klartext: Stockwerks- oder Wohnungsnummer
DSMeld Blatt: 1210 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 4
Gültige Zeichen: Alle Buchstaben und Ziffern sowie Punkt und Leerzeichen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Stockwerks- oder Wohnungsnummern, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind.

Beispiele:

7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder Wohnung 115.

Elementname: strasse
Klartext: Straße
DSMeld Blatt: 1205 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 55
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Straßenangabe ohne Hausnummer und Anschriftenzusätze.

Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.

Elementname: teilnummerDerHausnummer
Klartext: Teilnummer der Hausnummer
DSMeld Blatt: 1209 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 5
Gültige Zeichen: Alle Ziffern sowie Schrägstrich und Leerzeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Schrägstrich und Leerzeichen.
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Teilnummern zur Hausnummer.

Elementname: wohnort
Klartext: Wohnort
DSMeld Blatt: 1203 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Wohnort.

Anzugeben ist der zum Zeitpunkt der Anfrage letzte bekannte Wohnort. Die Angabe ist postalisch richtig anzugeben (in Deutschland: entsprechend des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes); Angaben wie „OT“; „am Main“; „Erzg.“; „ATW“ oder „Stadt“ sind zu unterdrücken.

Elementname: wohnortFruehererGemeindename
Klartext: Früherer Gemeindename
DSMeld Blatt: 1204 weicht von DSMeld ab
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den früheren Gemeindenamen des Wohnortes, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.

Elementname: wohnungsinhaber
Klartext: Angaben zum Wohnungsinhaber
DSMeld Blatt: 1212 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 26
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Angaben zum tatsächlichen Wohnungsinhaber.

Beispiel: bei Müller; c/o Schmidt

Elementname: zusatzangaben
Klartext: Zusatzangaben zur Anschrift
DSMeld Blatt: 1211 stimmt mit DSMeld überein
Feldlänge: 1 bis 21
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element können Zusatzangaben zur Anschrift angegeben werden.

Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

1.2 Spezifische Datenstrukturen zur D-Mitteilung

Mitteilung der Justiz über sofortige FE-Maßnahmen wie zum Beispiel: Mitteilungen über Entscheidungen nach:

a)
§ 94 StPO (Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung von Führerscheinen bzw. Aufhebung einer solchen Entscheidung),
b)
§ 111a StPO (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Aufhebung der vorläufigen Entziehung).

1.2.1 dMitteilung

In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSDs – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.

1.2.1.1 dErstMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

D-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über vorläufige Entziehungen, Beschlagnahmen, Sicherstellungen und Verwahrungen von Fahrerlaubnissen die nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 2 und 9 StVG

im FAER zu speichern sind.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselMassnahme
Klartext: Schlüssel der Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen: PL6503, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.

D-Erstmitteilungen: 

070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a

070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a mit Ausnahme

075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach StPO § 94

077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach StPO § 94

078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach StPO § 94

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Langform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7803

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a

070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a mit Ausnahme

075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach StPO § 94

077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach StPO § 94

078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach StPO § 94

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.2.1.1.1 dMitteilungTat

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Elementname: datumStraftat
Klartext: Datum der (letzten) Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3108

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der (letzten) Tat.

Elementname: tatort
Klartext: Tatort
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Tatort.

Anzugeben ist der Name des Orts in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.

Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.

Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.

1. Stelle

1 Führer
2 Halter
3 Führer und Halter
4 Fahrlehrer
5 Sachverständiger/Prüfer
6 sonstige Verkehrsteilnehmer

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle

01 Kraftrad
02 Leichtkraftrad
03 Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa)
04 Pkw
05 Pkw mit Anhänger
06 Lkw
07 Lkw mit Anhänger
08 Kraftomnibus
09 Kraftomnibus mit Anhänger
10 Sattelzugmaschine
11 Sattelzugmaschine mit Anhänger
12 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine
13 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger
14 selbstfahrende Arbeitsmaschine
15 Anhänger
99 sonstige Fahrzeuge

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle

01 Verantwortlicher nach dem FahrlG
02 Verantwortlicher nach dem KfSachvG
99 sonstiger Verantwortlicher

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle

01 Fußgänger
02 Radfahrer
03 Verantwortlicher des Fahrzeugs
04 Verantwortlicher
05 Beifahrer
99 sonstiger Verkehrsteilnehmer

Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.

Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 1 bis 30
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.

Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen.

Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.

Beispiel:

Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199

Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern

Elementname: merkmalVerkehrsunfall
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.

true = Verkehrsunfall

false = kein Verkehrsunfall

1.2.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.2.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.2.1.2 dBerichtigungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.

Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.

Beispiel: „Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.

Hinweis:

Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu berichtigenden Mitteilung in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL7405

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Entscheidung der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:

Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.2.1.3 dLoeschungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.

Hinweis:

Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu löschenden Mitteilung in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: grundLoeschung
Klartext: Grund der Löschung
Feldlänge: 2
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3304, PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.

Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:

11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden

12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen

13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden

14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt

16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig

17 = Tod des Betroffenen

99 = sonstige Gründe

Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Löschungsmitteilung:

Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.2.1.4 dNachtraeglicheMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Nachträgliche D-Mitteilungen sind Mitteilungen nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
§ 28 Absatz 4 StVG

über Aufhebungen von im FAER registrierten vorläufig wirksamen Maßnahmen.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.

Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kenn­zeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.

Elementname: schluesselMassnahme
Klartext: Schlüssel der Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6503, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.

D-Nachträgliche Mitteilungen: 

030800 = Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

030810 = Aufhebung der Beschlagnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO

030820 = Aufhebung der Sicherstellung eines Führerscheines nach § 94 StPO

030830 = Aufhebung der Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO

Wird in einer rechtskräftigen Entscheidung eine vorläufige Maßnahme aufgehoben und keine Sperrfrist verhängt, ist die Löschung der ,D-Erstmitteilung‘ aus dem FAER durch Übermittlung einer entsprechenden ,Nachträglichen-D-Mitteilung‘ zu veranlassen.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Elementname: DatumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7405

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bei nachträglichen Mitteilungen – z. B. bei Aufhebung einer vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis – ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom KBA zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Langform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO mit Ausnahme

075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO

077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach § 94 StPO

078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.2.1.4.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.2.1.4.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.3 Spezifische Datenstrukturen zur E-Mitteilung

Mitteilung der Justiz über getroffene strafrechtliche Entscheidungen.

1.3.1 eMitteilung

In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSDs – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.

1.3.1.1 eErstMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

E-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über strafgerichtliche Entscheidungen die nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 1 und 2 StVG

im FAER zu speichern sind.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat
Klartext: Merkmal: Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3561

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).

Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tatmehrheit zu  weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen. Dies gilt auch bei einbezogenen nicht registerpflichtigen Entscheidungen.

true = Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

false = keine Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.

Hinweis zu Mitteilungsart E: 

Zu einbezogenen nicht registerpflichtigen Entscheidungen dürfen – außer diesem Hinweis – keinerlei Angaben übermittelt werden.

Des Weiteren dürfen keine Angaben zur Gesamtstrafe gemacht werden (Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“).

Elementname: artFreiheitsentziehung
Klartext: Art der Freiheitsentziehung
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen: A, F, J, S, JA
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5606, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Art des Freiheitsentzugs.

Wurde Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verhängt, wird hier die Art der Freiheitsentziehung durch Angabe eines der nachfolgenden Großbuchstaben angegeben:

A  =
Jugendarrest
F   =
Freiheitsstrafe
J    =
Jugendstrafe
S  =
Strafarrest
JA =
Jugendstrafe und Jugendarrest
Elementname: gesamtstrafeJahre
Klartext: Gesamtstrafe; Jahre
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Jahre.

Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „artFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.

Elementname: gesamtstrafeMonate
Klartext: Gesamtstrafe; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Monate.

Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „artFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.

Elementname: gesamtstrafeWochen
Klartext: Gesamtstrafe; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Wochen.

Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „artFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.

Elementname: GesamtstrafeTage
Klartext: Gesamtstrafe; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Tage.

Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „ArtFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.

Elementname: freizeiten
Klartext: Freizeiten
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: 1, 2
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Anzahl der Freizeiten.

Enthält das Element „artFreiheitsentziehung“ die Angabe „A“ ist hier die Anzahl der Freizeiten anzugeben.

Elementname: merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe
Klartext: Lebenslange Freiheitsstrafe
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zum lebenslangen Freiheitsentzug.

true = lebenslange Freiheitsstrafe

false = keine lebenslange Freiheitsstrafe

Elementname: merkmalStrafvorbehalt
Klartext: Strafvorbehalt
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zum Strafvorbehalt (§ 59 StGB).

true = Strafvorbehalt

false = kein Strafvorbehalt

Elementname: merkmalVerwarnung
Klartext: Verwarnung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Verwarnung.

true = Verwarnung

false = keine Verwarnung

Elementname: merkmalGeldauflage
Klartext: Geldauflage
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Geldauflage.

true = Geldauflage

false = keine Geldauflage

Elementname: AnzahlTagessaetzeGesamtstrafe
Klartext: Anzahl der Tagessätze Gesamtstrafe
Feldlänge: 1 bis 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3565, PL4252

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Anzahl der verhängten Tagessätze zur Gesamtstrafe.

Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, wird hier gegebenenfalls die Anzahl der gesamt verhängten Tagessätze angegeben. Dies gilt auch, wenn die Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit ­einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.

Elementname: HoeheTagessatz
Klartext: Höhe des Tagessatzes
Feldlänge: 7,2
Gültige Zeichen:  
Format XML: decimal
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL9903, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet bei Geldstrafe die Höhe des verhängten Tagessatzes.

Elementname: merkmalSchuldspruch
Klartext: Schuldspruch
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6204, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet gegebenenfalls das Merkmal zum Schuldspruch (§ 27 JGG)

true = Schuldspruch

false = kein Schuldspruch

Elementname: bewaehrungszeitJahre
Klartext: Bewährungszeit; Jahre
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Jahre.

Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.

Elementname: bewaehrungszeitMonate
Klartext: Bewährungszeit; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Monate.

Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.

Elementname: bewaehrungszeitWochen
Klartext: Bewährungszeit; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Wochen.

Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.

Elementname: bewaehrungszeitTage
Klartext: Bewährungszeit; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Tage.

Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.

Elementname: datumEndeBewaehrungszeit
Klartext: Datum Ende der Bewährungszeit
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum des Endes der Bewährungszeit.

Elementname: fahrerlaubnissperreMonate
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4263, PL4264, PL6504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Monate.

Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Monaten angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in ­Monaten anzugeben.

Elementname: fahrerlaubnissperreWochen
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4263, PL4264, PL6504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Wochen.

Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Wochen angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in Wochen anzugeben.

Elementname: datumAblaufSperrfrist
Klartext: Datum des Ablaufs der Sperrfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6504, PL6603, PL8402, PL9905, PL9906

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum des Ablaufs der Sperrfrist (§ 69a StGB).

Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4263, PL4264, PL6603, PL9905, PL9906

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.

Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.

true = Fahrerlaubnissperre für immer

false = keine Fahrerlaubnissperre für immer

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung – z. B. eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis – ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom KBA zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7803

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO mit Ausnahme

075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO

077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach § 94 StPO

078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO

Wird in einer rechtskräftigen Entscheidung eine vorläufige Maßnahme aufgehoben und keine Sperrfrist verhängt, ist die Löschung der ,D-Erstmitteilung‘ aus dem FAER durch Übermittlung einer entsprechenden ,Nachträglichen-D-Mitteilung‘ zu veranlassen.

Elementname: merkmalTeilrechtskraft
Klartext: Merker: Entscheidung ist teilrechtskräftig
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal ob die Entscheidung bezüglich Sperre bzw. Fahrverbot Teilrechtskraft erlangt hat (Strafmaß noch nicht rechtskräftig).

true = Teilrechtskraft liegt vor

false = Keine Teilrechtskraft

Anmerkung zu festgesetzten Fahrverboten:

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung wird es möglich sein, mehrere Fahrverbote in einem Verfahren nebeneinander zu verhängen. Aufgrund der fortgeschrittenen Softwareentwicklung kann diese Änderung hier nicht mehr berücksichtigt werden.

In einer erst nach Wirksamkeit dieser SDÜ-FAER-MIT vorgesehenen Anpassung soll der genannte Sachverhalt im Mitteilungsdatensatz durch eine mehrfach wiederholbare Ebene „eMitteilungFahrverbote“ mit den darin aufzuführenden Fahrverbotsangaben berücksichtigt werden (eine Übersicht über die dann gültige Datenstruktur findet sich in der „Anlage Satzbeschreibung xml-Mitteilungen in ARIS“ zur SDÜ-FAER-MIT).

Bis dahin gilt:

Sollte in einem Verfahren mehr als ein Fahrverbot verhängt werden, kann die Fahrverbotsdauer für weitere Fahrverbote unter einer „kennzahl“ für Bemerkungen angegeben werden. Die Fristabläufe der einzelnen Fahrverbote können jeweils mit Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsMitteilung) übermittelt werden.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Wird ein Fahrverbot nach § 21 Absatz 1 Satz 2 OWiG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 StVG verhängt, ist die Wirksamkeit mit dem Schlüssel „FVBWS1“ (sofort wirksam) bzw. „FVBWS2“ (4-Monats-Regel) unter „kennzahl“ mitzuteilen.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

1.3.1.1.1 eMitteilungTaten

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „eMitteilungTat“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „eMitteilungTaten“.

1.3.1.1.1.1 eMitteilungTat

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: datumStraftat
Klartext: Datum der (letzten) Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3102, PL3106, PL3108

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der (letzten) Tat.

Elementname: tatzeit
Klartext: Uhrzeit der Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: time
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Uhrzeit der Tat.

Elementname: tatort
Klartext: Tatort
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3302

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Tatort.

Anzugeben ist der Name des Ortes in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.

Elementname: textTatbezeichnung
Klartext: Tatbezeichnung
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL9957

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Tatbezeichnung in Textform.

Beispiel:

„Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Hier dürfen nur einzelne oder tateinheitlich begangene Taten aufgeführt werden.

Tatmehrheitlich begangene Taten müssen jeweils separat in einem Element „e-MitteilungTat“ übermittelt werden.

Elementname: textAngewendeteVorschriften
Klartext: Angewendete Rechtsvorschriften
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3102, PL3302, PL3561, PL3562, PL4170, PL4264, PL4906, PL4907, PL6204, PL7901, PL9905, PL9906, PL9907, PL9957, PL9958, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die angewendeten Rechtsvorschriften.

Da die Rechtsgrundlagen zur maschinellen Auswertung in auslesbare Einzelteile zerlegt werden müssen, sind bei der Angabe folgende Regeln unbedingt einzuhalten. Abweichungen von diesen Regeln führen in den meisten Fällen zu Fehlermeldungen bei der Übermittlung mit Rückweisung zur erneuten Bearbeitung.

1.
Die Zeichenkette muss mit einer Vorschrift (z. B. StGB) beginnen.
Bei den folgenden Vorschriften muss die angegebene Abkürzung verwendet werden:
Strafgesetzbuch = StGB
Jugendgerichtsgesetz = JGG
Strafprozessordnung = StPO
Straßenverkehrsgesetz = StVG
2.
Jedem Paragraph muss ein Paragraphenzeichen vorangestellt sein.
Die Verwendung doppelter Paragraphenzeichen (§§) führt wegen Nichterkennens der Vorschrift zur Fehlermeldung.
3.
Absätze müssen mit der Abkürzung „Abs.“ angegeben werden.
4.
Auch wenn mehrere Absätze zu einem Paragraphen angegeben werden, muss jeder anzugebende Absatz mit der Abkürzung „Abs.“ beginnen.
5.
Nummern müssen mit der Abkürzung „Nr.“ angegeben werden.
Auch wenn mehrere Nummern zu einem Absatz angegeben werden, muss vor jeder anzugebenden Nummer der Absatz stehen.
6.
Vor jeder weiteren Vorschrift, jedem weiteren Paragraphzeichen zu einer Vorschrift und jedem weiteren Absatz zu einem Paragraph muss ein Komma stehen. Das Komma ist das Trennzeichen mit der die angegebene Zeichenkette in separate, auswertbare Teile zerlegt wird.

Beispiel:

Angabe:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 3 Nr. 1, § 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, § 52, § 53, § 54, § 69, § 69a, StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Im KBA entstehen nach Zerlegung an den Kommastellen folgende Einzelteile:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a

Abs. 1 Nr. 2a

Abs. 3 Nr. 1

§ 315d Abs. 1 Nr. 2

Abs. 1 Nr. 3

Abs. 4

§ 52

§ 53

§ 54

§ 69

§ 69a

StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Den Einzelteilen, die mit „Abs.” beginnen, wird der nächste davorliegende Paragraph und die nächste davor liegende Vorschrift vorangestellt.

Den Einzelteilen, die mit „§“ beginnen, wird die nächste davorliegende Vorschrift vorangestellt.

Beispiel:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a

StGB § 315c Abs. 3 Nr. 1

StGB § 315d Abs. 1 Nr. 2

StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3

StGB § 315d Abs. 4

StGB § 52

StGB § 53

StGB § 54

StGB § 69

StGB § 69a

StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Die jetzt vervollständigten Einzelteile können nun zum Abgleich mit Referenztabellen und Plausibilitätsprüfungen verwendet werden.

Elementname: merkmalTateinheitNichtregisterpflichtigeTat
Klartext: Merkmal: Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).

Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tateinheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen.

true = Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

false = keine Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.

Elementname: anzahlIdentischeTaten
Klartext: Anzahl der identischen Taten
Feldlänge: 1 bis 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3561, PL3562

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Anzahl der identischen Taten.

Identische Taten liegen vor, wenn durch mehrere tatmehrheitlich begangene Taten dieselbe Rechtsvorschrift in gleicher Weise verletzt wurde.

Anzugeben ist hier die genaue Anzahl der identischen tatmehrheitlichen Taten.

Der Inhalt dieses Feldes ist für die Punktbewertung der Multiplikationsfaktor.

Wenn dieses Feld einen Inhalt hat, ist für diese identischen Taten das Element ,eMitteilungTat‘ nur einmal anzugeben.

Beispiel:

Fahren ohne Fahrerlaubnis in 10 tatmehrheitlichen Fällen:

Element „textTatbezeichnung“: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Element „anzahlIdentischeTaten“: 10

Keine weitere Nennung dieser Taten.

Elementname: einzelstrafeJahre
Klartext: Einzelstrafe; Jahre
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5606, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Jahre.

Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.

Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.

Elementname: einzelstrafeMonate
Klartext: Einzelstrafe; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5606, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Monate.

Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.

Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.

Elementname: einzelstrafeWochen
Klartext: Einzelstrafe; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5606, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Wochen.

Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.

Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.

Elementname: einzelstrafeTage
Klartext: Einzelstrafe; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5606, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Tage.

Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.

Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.

Elementname: anzahlTagesaetzeEinzelstrafe
Klartext: Anzahl der Tagessätze Einzelstrafe
Feldlänge: 1 bis 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Anzahl der Tagessätze der Einzelstrafe.

Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.

Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.

Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7901

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.

Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.

1. Stelle

1 Führer
2 Halter
3 Führer und Halter
4 Fahrlehrer
5 Sachverständiger/Prüfer
6 sonstige Verkehrsteilnehmer

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle

01 Kraftrad
02 Leichtkraftrad
03 Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa)
04 Pkw
05 Pkw mit Anhänger
06 Lkw
07 Lkw mit Anhänger
08 Kraftomnibus
09 Kraftomnibus mit Anhänger
10 Sattelzugmaschine
11 Sattelzugmaschine mit Anhänger
12 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine
13 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger
14 selbstfahrende Arbeitsmaschine
15 Anhänger
99 sonstige Fahrzeuge

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle

01 Verantwortlicher nach dem FahrlG
02 Verantwortlicher nach dem KfSachvG
99 sonstiger Verantwortlicher

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle

01 Fußgänger
02 Radfahrer
03 Verantwortlicher des Fahrzeugs
04 Verantwortlicher
05 Beifahrer
99 sonstiger Verkehrsteilnehmer

Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.

Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 1 bis 30
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.

Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen.

Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.

Beispiel:

Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199

Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern

Elementname: merkmalVerkehrsunfall
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.

true = Verkehrsunfall

false = kein Verkehrsunfall

Elementname: merkmalRelevanzSperre
Klartext: Merker: Relevanz für Fahrerlaubnissperre
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal ob die Fahrerlaubnissperre (auch) für diese tatmehrheitlich begangene Tat ausgesprochen wurde.

true = Tat ist maßgeblich für Sperre

false = Tat ist nicht maßgeblich für Sperre

Elementname: merkmalRelevanzFahrverbot
Klartext: Merker: Relevanz für Fahrverbot
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal ob das Fahrverbot (auch) für diese tatmehrheitlich begangene Tat ausgesprochen wurde.

true = Tat ist maßgeblich für Fahrverbot

false = Tat ist nicht maßgeblich für Fahrverbot

1.3.1.1.1.1.1 tatkennziffern

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „tatkennziffer“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten ­Elementes „tatkennziffern“.

Elementname: tatkennziffer
Klartext: Tatkennziffer zur Straftat
Feldlänge: 2 bis 3
Gültige Zeichen: A, B, 0 bis 9
An erster Stelle muss A oder B stehen
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4170

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Tatkennziffer zur Straftat.

Sie sind dem mitgeltenden Dokument „Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten“ zu entnehmen.

Hinweise:

Bezüglich Fahranfänger auf Probe ist für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körper­verletzung in Abschnitt A (A21, A22) oder B (B21, B22) der der Tat zugrunde liegende Verkehrsverstoß maßgebend.

Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich § 44 (Fahrverbot):

Wird bei den Taten ,Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Vollrausch, Unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch‘ ein Fahrverbot aber keine Sperre verhängt, muss geprüft werden, ob durch sie eine Straßenverkehrsgefährdung vorlag. Nur dann sind sie als Taten nach Nummer 2.1 der Anlage 13 zu § 40 FeV einzuordnen und die dafür vorgesehenen Tatkennziffern zu verwenden (A 14, B 17, A 20, A 21, B 21, A 22, B 22, A 24 = 2 Punkte).

Wird die Tat lediglich aufgrund eines „Fahrverbots ohne Straßenverkehrsbezug“ mitgeteilt, ist die Tatkennziffer B 26 (Andere Straftaten) zu verwenden (= 0 Punkte).

1.3.1.1.2 kennzahlen

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „kennzahl“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „kennzahlen“.

1.3.1.1.2.1 kennzahl

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: kennzahl
Klartext: Kennzahl
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen: A bis Z, a bis z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3102, PL3302, PL4170, PL4213, PL4252, PL4906, PL6504, PL7901, PL8402, PL9903, PL9906, PL9957, PL9958, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Kennzahl gemäß dem mitgeltenden Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.

Hinweis:

Die Kennzahlen 002002 (Tatbezeichnung), 002013 (Angewendete Vorschriften), 003212 (Verwarnung) und 003245 (Geldauflage) werden hier nicht mehr verwendet. Diese Angaben sind in den Elementen „textTatbezeichnung“, ­„textAngewendeteVorschriften“, „merkmalVerwarnung“ und „merkmalGeldauflage“ mitzuteilen.

Elementname: textZurKennzahl
Klartext: Variabler Text zur Kennzahl
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den variablen Text zur Kennzahl gemäß dem mitgeltendem Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.

Erfordert eine Kennzahl eine zusätzliche Angabe ist sie in diesem Element anzugeben. Die Normtexte zu den Kennzahlen sind nicht zu übermitteln.

1.3.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.3.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.3.1.2 eFahrverbotsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Kann in einer Erstmitteilung über eine Entscheidung mit Verhängung eines Fahrverbotes das Ablaufdatum des Fahrverbotes noch nicht benannt werden, ist mit Bekanntwerden des Ablaufdatums eine Fahrverbotsmitteilung mit Angabe des konkreten Datums zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Erstmitteilung in der Fahrverbotsmitteilung anzugeben.

Die Fahrverbotsmitteilung wird als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bei Fahrverbotsmitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

1.3.1.3 eBerichtigungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.

Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.

Beispiel:

„Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.

Hinweis:

Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:

Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.3.1.4 eLoeschungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.

Hinweis:

Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: grundLoeschung
Klartext: Grund der Löschung
Feldlänge: 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3304, PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.

Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:

11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden

12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen

13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden

14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt

16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig

17 = Tod des Betroffenen

99 = sonstige Gründe

Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Löschungsmitteilung:

Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.3.1.5 eNachtraeglicheMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Nachträgliche E-Mitteilungen sind Mitteilungen nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
§ 28 Absatz 4 StVG

über Folgeentscheidungen, die zu Änderungen oder Löschungen von im FAER registrierten rechtskräftigen Entscheidungen führen.

Beispiele:

Vorzeitige Aufhebung einer Sperrfrist, Beseitigung eines Strafmakels, Aufhebung oder Abänderung im Gnadenwege, Anordnung einer Tilgung usw.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.

Hinweis:

Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.

Sie werden – außer bei Entscheidungen, die zu einer Löschung im FAER führen – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804, PL7503, PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: FahrerlaubnissperreMonate
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4263, PL4264, PL6504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Monate.

Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Monaten angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in ­Monaten anzugeben.

Elementname: FahrerlaubnissperreWochen
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4263, PL4264, PL6504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Wochen.

Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Wochen angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in Wochen anzugeben.

Elementname: DatumAblaufSperrfrist
Klartext: Datum des Ablaufs der Sperrfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL6504, PL6603, PL8402, PL9905, PL9906

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum des Ablaufs der Sperrfrist (§ 69a StGB).

Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4263, PL4264, PL6603, PL9905, PL9906

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.

Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.

true = Fahrerlaubnissperre für immer

false = keine Fahrerlaubnissperre für immer

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: datumVorangegangeneMassnahme
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bei nachträglichen Mitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7503

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.

Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL7610

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.

Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Wird ein Fahrverbot nach § 21 Absatz 1 Satz 2 OWiG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 StVG verhängt, ist die Wirksamkeit mit dem Schlüssel „FVBWS1“ (sofort wirksam) bzw. „FVBWS2“ (4-Monats-Regel) unter „kennzahl“ mitzuteilen.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4264, PL4906, PL4907, PL4908)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

1.3.1.5.1 kennzahlen

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „kennzahl“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „kennzahlen“.

1.3.1.5.1.1 kennzahl

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: kennzahl
Klartext: Kennzahl
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen: A bis Z, a bis z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3102, PL3302, PL4170, PL4213, PL4252, PL4906, PL6504, PL7901, PL8402, PL9903, PL9906, PL9957, PL9958, PL9962

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Kennzahl gemäß dem mitgeltenden Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.

Hinweis:

Die Kennzahlen 002002 (Tatbezeichnung), 002013 (Angewendete Vorschriften), 003212 (Verwarnung) und 003245 (Geldauflage) werden hier nicht mehr verwendet. Diese Angaben sind in den Elementen „textTatbezeichnung“, ­„textAngewendeteVorschriften“, „merkmalVerwarnung“ und „merkmalGeldauflage“ mitzuteilen.

Elementname: textZurKennzahl
Klartext: Variabler Text zur Kennzahl
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den variablen Text zur Kennzahl gemäß dem mitgeltenden Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.

Erfordert eine Kennzahl eine zusätzliche Angabe ist sie in diesem Element anzugeben. Die Normtexte zu den Kennzahlen sind nicht zu übermitteln.

1.3.1.5.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.3.1.5.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.4 Spezifische Datenstrukturen zu F-Mitteilungen

Mitteilung der Justiz über rechtskräftige Entscheidungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gemäß § 28 Absatz 3 StVG in das FAER einzutragen sind.

1.4.1 fMitteilung

In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSDs – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.

1.4.1.1 fErstMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

F-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über Entscheidungen der Gerichte wegen Ordnungswidrigkeiten, die nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 3 StVG
§ 39 Absatz 2 Nummer 6 FahrlG
§ 23 Absatz 2 Nummer 1 KfSachVG

im FAER zu speichern sind.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat
Klartext: Merkmal: Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).

Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tatmehrheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen.

true = Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

false = keine Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.

Hinweis zu Mitteilungsart E:

Des Weiteren dürfen keine Angaben zur Gesamtstrafe gemacht werden (Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“).

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Anmerkung zu festgesetzten Fahrverboten:

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung wird es möglich sein mehrere Fahrverbote in einem Verfahren nebeneinander zu verhängen. Aufgrund der fortgeschrittenen Softwareentwicklung kann diese Änderung hier nicht mehr berücksichtigt werden.

In einer erst nach Wirksamkeit dieser SDÜ-FAER-MIT vorgesehenen Anpassung soll der genannte Sachverhalt im Mitteilungsdatensatz durch eine mehrfach wiederholbare Ebene „fMitteilungFahrverbote“ mit den darin aufzuführenden Fahrverbotsangaben berücksichtigt werden (eine Übersicht über die dann gültige Datenstruktur findet sich in der ­„Anlage Satzbeschreibung xml-Mitteilungen in ARIS“ zur SDÜ-FAER-MIT).

Bis dahin gilt:

Sollte in einem Verfahren mehr als ein Fahrverbot verhängt werden, kann die Fahrverbotsdauer für weitere Fahrverbote im Element „bemerkungenTat“ angegeben werden. Die Fristabläufe der einzelnen Fahrverbote können jeweils mit Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsMitteilung) übermittelt werden.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot
Klartext Ausnahme zum Fahrverbot
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.

true = Es besteht eine Ausnahme

false = Es besteht keine Ausnahme

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: wirksamkeitFahrverbot
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: 1, 2
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.

Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.

1 =
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
2 =
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).

Achtung:

Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).

1.4.1.1.1 fMitteilungTaten

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

1.4.1.1.1.1 fMitteilungTat

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: datumOWi
Klartext: Datum der Ordnungswidrigkeit
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1222, PL3106, PL3108, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Ordnungswidrigkeit.

Elementname: tatzeit
Klartext: Uhrzeit der Tat
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: time
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Uhrzeit der Tat.

Elementname: tatort
Klartext: Tatort
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Tatort.

Anzugeben ist der Name des Orts in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.

Elementname: merkmalTateinheitNichtregisterpflichtigeTat
Klartext: Merkmal: Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger Tat
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).

Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tateinheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen.

true = Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

false = keine Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen

Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.

Elementname: rechtsgrundlagen
Klartext: Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3403, PL3404

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Rechtsgrundlagen bei Verwendung einer Auffangtatbestandsnummer.

Wird eine Auffang-Tatbestandsnummer verwendet, müssen – außer bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachVG – die Rechtsgrundlagen in diesem Element angegeben werden.

Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachVG kann eine Angabe in diesem Element entfallen wenn ­„schluesselRechtsgrundlage“ die Angabe 508 bzw. 509 enthält.

Werden ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet darf dieses Element keine Angaben enthalten. Zusätz­liche Rechtsgrundlagen sind dann nur im Element „schluesselRechtsgrundlage“ erlaubt.

Elementname: anzahlIdentischeTaten
Klartext: Anzahl der identischen Taten
Feldlänge: 1 bis 3
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Anzahl der identischen Taten.

Identische Taten liegen vor, wenn durch mehrere tatmehrheitlich begangene Zuwiderhandlungen dieselbe Rechts­vorschrift in gleicher Weise verletzt wurde.

Anzugeben ist hier die genaue Anzahl der identischen tatmehrheitlichen Zuwiderhandlungen.

Der Inhalt dieses Feldes ist für die Punktbewertung der Multiplikationsfaktor.

Wenn dieses Feld einen Inhalt hat, ist für diese identischen Taten das Element „fMitteilungTat“ nur einmal anzugeben.

Beispiel:

Verstoß gegen Handy-Verbot in drei tatmehrheitlichen Fällen mit jeweils gleicher Geldbuße:

Element „tatbestandsnummer“: 123624

Element „anzahlIdentischeTaten“: 3

Keine weitere Nennung dieser Taten.

Elementname: verfahrensHinweis
Klartext: Verfahrenshinweis
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: 0, 1
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

In diesem Element ist anzugeben, ob es sich um ein Einspruchsverfahren gegen einen verwaltungsbehördlichen Bußgeldbescheid oder um eine Entscheidung im Rahmen eines Strafverfahrens handelt.

0 = Verfolgung der Ordnungswidrigkeit oblag der Staatsanwaltschaft (Gericht wurde in 1. Instanz tätig)

1 = Einspruchsverfahren gegen einen verwaltungsbehördlichen Bußgeldbescheid

Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.

Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Verfahrenshinweis
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303, PL4504

Fachliche Beschreibung

Datum der vorangegangenen Entscheidung.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.

Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.

Elementname: geldbusse
Klartext: Geldbuße
Feldlänge: 7,2
Gültige Zeichen:  
Format XML: decimal
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3441, PL3443, PL3445, PL3446

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Geldbuße zur Tat.

Eine Geldbuße muss angegeben sein, wenn:

von der Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer abgewichen wurde

oder

eine Auffang-Tatbestandsnummer nach Nummer 4.1.2 des BET gebildet wurde

oder

mehrere Verstöße in Tateinheit geahndet wurden.

Wurde neben der Verhängung eines Fahrverbotes keine Geldbuße ausgesprochen, ist hier die Angabe „0,00“ zu setzen.

In allen anderen Fällen wird die Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer zugesteuert.

Bei Tatmehrheit ist jeweils die für die jeweilige Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben. Eine eventuell von der Summe der Einzelgeldbußen abweichende Gesamtsumme (z. B. durch Erhöhung wegen Voreintragungen im FAER) kann ­gegebenenfalls im Element Bemerkungen angegeben und erläutert werden.

Bei identischen Zuwiderhandlungen (anzahlIdentischeTaten > 1) ist ebenfalls nur die für eine einzelne Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben.

Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.

Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.

1. Stelle

1 Führer
2 Halter
3 Führer und Halter
4 Fahrlehrer
5 Sachverständiger/Prüfer
6 sonstige Verkehrsteilnehmer

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle

01 Kraftrad
02 Leichtkraftrad
03 Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa)
04 Pkw
05 Pkw mit Anhänger
06 Lkw
07 Lkw mit Anhänger
08 Kraftomnibus
09 Kraftomnibus mit Anhänger
10 Sattelzugmaschine
11 Sattelzugmaschine mit Anhänger
12 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine
13 land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger
14 selbstfahrende Arbeitsmaschine
15 Anhänger
99 sonstige Fahrzeuge

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle

01 Verantwortlicher nach dem FahrlG
02 Verantwortlicher nach dem KfSachvG
99 sonstiger Verantwortlicher

2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle

01 Fußgänger
02 Radfahrer
03 Verantwortlicher des Fahrzeugs
04 Verantwortlicher
05 Beifahrer
99 sonstiger Verkehrsteilnehmer

Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.

Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung
Feldlänge: 1 bis 30
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.

Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen. Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.

Beispiel:

Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199

Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern

Elementname: merkmalVerkehrsunfall
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.

true = Verkehrsunfall

false = kein Verkehrsunfall

Elementname: bemerkungenTat
Klartext: Bemerkungen zur Tat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element werden gegebenenfalls vorhandene Bemerkungen oder Konkretisierungen zur Entscheidung angegeben.

1.4.1.1.1.1.1 tatbestaende

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

1.4.1.1.1.1.1.1 tatbestand

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: tatbestandsnummer
Klartext: Tatbestandsnummer
Feldlänge: 6
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1222, PL3403, PL3404, PL3411, PL3415, PL3430, PL3431, PL3432, PL4121, PL4156, PL4159, PL4161, PL4162, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Tatbestandsnummer der Ordnungswidrigkeit nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BET).

In den Ausnahmefällen, in denen keine BET-Tatbestandsnummer zutrifft, ist eine Auffangtatbestandsnummer zu erstellen. Hierbei ist die „Anmerkung zum Aufbau der TBNR für einen Auffangtatbestand:“ in Nummer 4.1.2 des BET genauestens zu beachten.

Elementname: textZuwiderhandlung
Klartext: Text der Zuwiderhandlung (verbale Beschreibung der Tat)
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4121, PL4159, PL4161, PL4162

Fachliche Beschreibung

Bei Verwendung einer gültigen Tatbestandsnummer des BET (keine Auffangtatbestandsnummer) sind in diesem ­Element gegebenenfalls lediglich die den BET-Tatbestandstext ergänzenden variablen Werte anzugeben. Die im BET-Tatbestandstext vorgegebene Reihenfolge und Form muss eingehalten werden. Mehrere Variable sind durch ­Semikolon zu trennen.

Sieht der BET-Tatbestandstext keine Variable vor und wird keine Auffangtatbestandsnummer verwendet, bleibt das Element leer.

Wird (in Ausnahmefällen) eine Auffangtatbestandsnummer verwendet, ist in diesem Element die vollständige Tat­bezeichnung der Ordnungswidrigkeit in Textform anzugeben (keine Zusteuerung eines Textes über den BET).

1.4.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlage“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlagen“.

Elementname: schluesselRechtsgrundlage
Klartext: Schlüssel für Rechtsgrundlagen
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen: 0, 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3403, PL3404, PL3412, PL3416, PL3430, PL3441, PL3443, PL3445

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet Schlüssel für (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.

Verwendung von BET-Tatbestandsnummern:

Werden zu einer Tat ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet, sind gegebenenfalls erforderliche zusätz­liche Rechtsgrundlagen hier als Schlüssel anzugeben. Das Element „rechtsgrundlagen“ darf keinen Inhalt haben.

Abschließende Liste der Schlüssel:

500 = § 25 StVG

501 = § 25 Absatz 2a StVG

502 = § 28a Nummer 1 StVG

503 = § 4 Absatz 2 BKatV

504 = § 4 Absatz 4 BKatV

505 = § 17 OWiG

506 = § 19 OWiG

507 = § 20 OWiG

508 = § 36 FahrlG

509 = § 20 KfSachVG

510 = § 31d Absatz 1 StVZO

511 = § 31d Absatz 3 StVZO

512 = § 31d Absatz 4 StVZO

513 = § 32 Absatz 1 StVZO

514 = § 34 Absatz 3 StVZO

515 = § 36 Absatz 2 StVZO

516 = § 57c Absatz 2 StVZO

517 = § 9 Absatz 1 OWiG

518 = § 9 Absatz 2 OWiG

519 = § 14 Absatz 1 OWiG

520 = § 17 Absatz 4 OWiG

521 = § 28a StVG

522 = § 3 Absatz 2 BKatV

523 = § 3 Absatz 3 BKatV

524 = § 3 Absatz 4 BKatV

525 = § 3 Absatz 6 BKatV

Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern:

Bei Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern sind die Rechtsgrundlagen grundsätzlich im Element Rechtsgrundlagen anzugeben.

Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG ist in diesem Element der Schlüssel 508 bzw. 509 anzugeben. In diesem Fall sind weitere Angaben im Element „rechtsgrundlagen“ nicht erforderlich.

1.4.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.4.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

1.4.1.2 fFahrverbotsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Kann in einer Erstmitteilung über eine Entscheidung mit Verhängung eines Fahrverbotes das Ablaufdatum des Fahrverbotes noch nicht benannt werden, ist mit Bekanntwerden des Ablaufdatums eine Fahrverbotsmitteilung mit Angabe des konkreten Datums zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Erstmitteilung in der Fahrverbotsmitteilung anzugeben.

Die Fahrverbotsmitteilung wird als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.

Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.

Bei Fahrverbotsmitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

1.4.1.3 fBerichtigungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.

Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.

Beispiel:

„Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.

Hinweis:

Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu berichtigenden Mitteilung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:

Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.4.1.4 fLoeschungsMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.

Hinweis:

Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.

Elementname: kennzeichenErkennendeStelle
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL0804

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.

Gerichte = 5-stellig

Staatsanwaltschaften = 6-stellig

Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu löschenden Mitteilung.

Elementname: grundLoeschung
Klartext: Grund der Löschung
Feldlänge: 2
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3304, PL3305

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.

Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:

11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden

12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen

13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden

14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt

16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig

17 = Tod des Betroffenen

99 = sonstige Gründe

Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Hinweis zur Löschungsmitteilung:

Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

1.4.1.5 fNachtraeglicheMitteilung

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Nachträgliche F-Mitteilungen sind Mitteilungen nach

§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
§ 28 Absatz 4 StVG

über Folgeentscheidungen, die zu Änderungen oder Löschungen von im FAER registrierten rechtskräftigen Entscheidungen führen.

Beispiel:

Aufhebung oder Abänderung im Gnadenwege,
Anordnung einer Tilgung usw.

Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.

Hinweis:

Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.

Sie werden – außer bei Entscheidungen, die zu einer Löschung im FAER führen – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.

Elementname: datumEntscheidung
Klartext: Datum der Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1005, PL1205, PL3106, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.

Elementname: datumRechtskraft
Klartext: Datum der Rechtskraft
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL1204, PL1205, PL1212, PL1222

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.

Elementname: fahrerlaubnisnummer
Klartext: Fahrerlaubnisnummer
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL8201, PL8203

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.

Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.

Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.

Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303, PL4504

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.

Bei nachträglichen Mitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.

Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung
Feldlänge: 1 bis 36
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4303

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.

Elementname: bemerkungen
Klartext: Bemerkungen
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3305, PL4165

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.

Elementname: fahrverbotMonate
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden, wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotWochen
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden, wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: fahrverbotTage
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage
Feldlänge: 1 bis 2
Gültige Zeichen:  
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.

Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden, wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.

Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.

Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot
Klartext: Ausnahme zum Fahrverbot
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL5102

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.

true = Es besteht eine Ausnahme

false = Es besteht keine Ausnahme

Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL4908

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.

Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.

Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.

Elementname: wirksamkeitFahrverbot
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots
Feldlänge: 1
Gültige Zeichen: 1, 2
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)
Plausibilitätsprüfungen PL3430, PL3431, PL3432, PL5001

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.

Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.

1 =
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
2 =
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).

Achtung:

Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).

1.4.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale

Kardinalität
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.

1.4.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.

Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnis­klassen“ zu verwenden.

Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.

Elementname: angabenZurFahrerlaubnis
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum
Feldlänge: 1 bis 40
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.

Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.

Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.

Abkürzung Bedeutung
BPOL Bundespolizei
BGS Bundesgrenzschutz
BW Bundeswehr
POL Polizei
ST Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister
LK Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor
LRA Landratsamt, Landrat
PP Polizeipräsident, Polizeipräsidium
GEM Gemeinde, Gemeindeverwaltung
VPKA Volkspolizeikreisamt
PKA Polizeikreisamt

Beispiel:

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.

Plausibilitätsprüfungen
für D- und E-Mitteilungen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Plausi-Nummer Änderung in
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen

Es werden die im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Mitteilungsverarbeitung zur Anwendung kommenden Plausibilitätsprüfungen beschrieben. Es handelt sich hierbei um – über die Schemaprüfungen hinausgehende – Prüfungen zur Sicherstellung der inhaltlichen Logik der Mitteilungen. Plausibilitätsprüfungen im KBA, die vorgangsbezogen sind oder auf nur dem KBA bekannte Referenztabellen zugreifen, werden hier nicht aufgeführt.

Erläuterung zu Mitteilungsmerkmal:

E = Erstmitteilung; B = Berichtigungsmitteilung, F = Fahrverbotsmitteilung; L = Löschungsmitteilung, N = Nachträgliche Mitteilung

Plausi-
Nummer
Plausi-Text Mitteilungs-
art
Mitteilungs-
merkmal
Logik
PL0502 Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. D, E alle Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ 13-stellig ist
PL0604 Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle ­Tagesdatum. D, E alle Wenn „datumMitteilungMitteilendeStelle“
> ­Tagesdatum
PL0804 Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. D, E alle Wenn „kennzeichenErkennendeStelle“ 13-stellig ist
PL1005 Das Datum der Entscheidung ist größer als das Datum der Mitteilung. D, E alle Wenn „datumEntscheidung“
> ­„datumMitteilungMitteilendeStelle“
PL1204 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das ­aktuelle Tagesdatum. E E Wenn ,datumRechtskraft‘ angegeben und
> ­Tagesdatum
PL1205 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist kleiner als das ­Datum der Entscheidung/Ausstellung E E Wenn ,datumRechtskraft‘ angegeben und
< ­„datumEntscheidung“
PL1212 Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das ­Datum der Mitteilung. E E Wenn ,datumRechtskraft‘ angegeben und
> ­„datumMitteilungMitteilendeStelle“
PL1303 Es fehlen Angaben zum ­Familiennamen. D, E alle Wenn „familienname“ = leer und ­„familiennameFehltZuRecht“ = 0
PL1305 Das Alter der Person ist 110 Jahre oder höher. D, E alle Wenn „geburtDatum“ + 110 Jahre <= Tagesdatum
PL1306 Die Person ist jünger als 14 Jahre. D, E alle Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > Tagesdatum
PL2002 Es fehlen Angaben zum ­Vornamen. D, E alle Wenn „vorname“ = leer und „vornameFehltZuRecht“ = 0
PL2101 Es ist weder der Geburtsname, der Familienname noch der Vorname angegeben. D, E alle Wenn „geburtsname“ und „familienname“ und ­„vornamen“ nicht enthalten sind
PL2102 Es fehlen Angaben zum ­Geburtsnamen. D, E alle Wenn „geburtsname“ = leer und ­„geburtsnameFehltZuRecht“ = 0
PL3004 Geburtsdatum und/oder -ort werden als nicht bekannt ­mitgeteilt. Bei in Deutschland lebenden Personen sind die Daten aus dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzurufen. D, E alle Wenn geburtDatum = 00000000 und/oder geburtort = unbekannt und merkmalDatenEinwohnermeldeamt = 0 und staat = 000
PL3102 Das Datum der Tat ist nicht angegeben. E E Wenn „datumStraftat“ nicht angegeben und ­„kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält
PL3106 Mindestens ein Datum der Tat ist größer als das Datum der Rechtskraft. E E Wenn „datumStraftat“ > „datumRechtskraft“
PL3108 Die Person ist zum Zeitpunkt der Tat jünger als 14 Jahre. D, E E Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > „datumStraftat“
PL3302 Der Tatort ist nicht angegeben. E E Wenn „tatort“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält
PL3304 Der Grund der Löschung ist unplausibel oder nicht ­angegeben. D, E L Wenn „grundLoeschung“ nicht = 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 99
PL3305 Obwohl als Grund der ­Löschung der Schlüssel 99 ­angegeben wurde, fehlen ­Angaben im Feld ­Bemerkungen. D, E L Wenn „grundLoeschung“ = 99 und „bemerkungen“ nicht angegeben
PL3561 Obwohl StGB § 53 bzw. JGG § 31 Abs. 1 angegeben ist, sind weder tatmehrheitlich ­zueinander stehende Taten, noch das Merkmal ,Tatmehrheit mit nicht registerpflichtiger Tat‘, noch ,Anzahl identische ­Taten‘ > 1 übermittelt worden. E E Wenn „textAngewendeteVorschriften“ „StGB § 53“ oder „JGG § 31 Absatz 1“ enhält und nicht mindestens zwei Elemente „eMitteilungTat“ ­vorhanden sind und/oder „merkmalTatmehrheitNichtregister­pflichtigeTat“ = „true“ und/oder „anzahlIdentischeTaten“ > 1 ist
PL3562 Obwohl tatmehrheitlich ­zueinander stehende Taten und/oder das Merkmal ,Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigerTat‘ und/oder ,Anzahl identische Taten‘ > 1 übermittelt wurden, ist StGB § 53 bzw. JGG § 31 nicht angegeben. E E Wenn mindestens zwei Elemente „eMitteilungTat“ vorhanden sind und/oder „merkmalTatmehrheitNichtregTat“ = 1 und/oder „anzahlIdentischeTaten“ > 1 und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 53“ oder „JGG § 31“ enhält
PL3565 Bei Angabe des Merkmals ,Tatmehrheit mit nicht registerpflichtiger Tat‘ darf die ­Gesamtstrafe nicht mitgeteilt werden. E E Wenn „merkmalTatmehrheitNichtregTat“ = 1 und mindestens eines der Elemente „merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe“, „gesamtstrafeJahre“, ­„gesamtstrafeMonate“, „gesamtstrafeWochen“, ­„gesamtstrafeTage“, „freizeiten“ oder „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ angegeben ist
PL4170 Es wurde keine Tatkennziffer angegeben. E E Wenn „tatkennziffer“ nicht angegeben und ­„kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält
PL4213 Mindestens eine Kennzahl ist unbekannt. E E, F, N Wenn mindestens eine „kennzahl“ nicht in ­KENNZAHL KENNZAHLTEXT enthalten ist
PL4252 Trotz einer nicht register­pflichtigen Entscheidung im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung ist die Gesamtstrafe angegeben. E E Wenn „kennzahl“ = 002126, 002129 und/oder 000VZR und mindestens eines der Elemente ­„merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe“, „gesamt­strafeJahre“, „gesamtstrafeMonate“, „gesamtstrafeWochen“, „gesamtstrafeTage“, „freizeiten“ oder „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ angegeben ist
PL4263 Die Mitteilung enthält eine Fahrerlaubnissperre und ­tatmehrheitliche Taten. Bei ­keiner der Taten ist angegeben, dass sie für die Fahrerlaubnissperre maßgeblich ist. E E Wenn die Mitteilung in mindestens einem der ­Elemente „fahrerlaubnissperreMonate“, „fahr­erlaubnissperreWochen“, „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ eine Angabe und mehr als ein Element „e-MitteilungTat“ enthält und alle Elemente „merkmalRelevanzSperre“ = 0
PL4264 Angewendete Vorschriften: Die Mitteilung enthält ­mindestens eine nicht registerpflichtige Tat/Rechtsgrundlage die nicht maßgebend für die Fahrerlaubnissperre/das ­Fahrverbot ist. E E Wenn die Mitteilung in einem der Elemente ­„fahrerlaubnissperreMonate“, „fahrerlaubnissperre-
Wochen“, „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“, „fahrverbotMonate“, „fahrverbot/Wochen“, ­„fahrverbotTage“ eine Angabe und mehr als ein Element „e-MitteilungTat“ enthält und ­„textAngewendeteVorschriften“ eine ausgelesenen ,unbekannte‘ – nicht in der Referenztabelle „RECHTSGRUNDLAGE“ enthaltene Vorschrift und/oder eine der GRUPPE 3 enthält und in einem dieser Elemente „e-MitteilungTat“ „relevanzSperre“ = 0 und „relevanzFahrverbot“ = 0
PL4906 Für die mitgeteilte Dauer des Fahrverbots ist die ­entsprechende Rechts­grundlage nicht angegeben. E E Wenn mindestens eines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält und „textAngewendete­Vorschriften“ nicht „StGB § 44“ oder „StVG § 25“ enthält und „kennzahl“ nicht 000VZR, 002876, 002130, 002131 oder 002134 enthält
PL4907 Trotz entsprechender Rechtsgrundlage fehlt die Dauer des Fahrverbots. E E Wenn „textAngewendeteVorschriften“ „StGB § 44“ oder „StVG § 25“ enthält und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, ­„fahrverbotTage“ eine Angabe enthält
PL4908 Trotz Angabe des Ablauf­datums der Fahrverbotsfrist ist die Dauer des Fahrverbotes nicht angegeben. E E Wenn „datumAblaufFahrverbotsFrist“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält
PL5606 Im Jugendstrafrecht ist auch bei mehreren Straftaten nur eine einheitliche Festsetzung von Zuchtmitteln oder ­Jugendstrafe vorgesehen. E E Wenn „artFreiheitsentziehung“ = „J“ oder „A“ oder „JA“ und mindestens eines der Elemente „einzelstrafeJahre“, „einzelstrafeMonate“, ­„einzelstrafeWochen“ oder „einzelstrafeTage“ ­angegeben ist
PL6204 Obwohl bei den angewendeten Vorschriften JGG § 27 ­angegeben ist, ist das ­Kennzeichen für einen ,Schuldspruch‘ nicht gesetzt. E E Wenn „textAngewendeteVorschriften“ JGG § 27 ­enthält und „merkmalSchuldspruch“ = 0
PL6503 Der angegebene Schlüssel für die ,Art der Maßnahme‘ ist unbekannt. D E, N Wenn „schluesselMassnahme“ nicht in ­SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL enthalten ist
PL6504 Wenn ein Fristendatum für die Neuerteilung einer ­Fahrerlaubnis angegeben ist, muss auch die Dauer der ­Fahrerlaubnissperre mitgeteilt ­werden. E E Wenn „datumAblaufSperrfrist“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrerlaubnissperreMonate“ und „fahrerlaubnissperreWochen“ eine Angabe ­enthält und „kennzahl“ nicht 002875 enthält
PL6603 Neben einer ,Sperrfrist für ­immer‘ ist die Angabe einer zeitlich begrenzten Frist für die Neuerteilung einer ­Fahrerlaubnis nicht plausibel. E E, N Wenn „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ = 1 und „datumAblaufSperrfrist“ eine Angabe enthält
PL6822 Bei der vorliegenden Kombi­nation von ,Mitteilungsart‘ und ,Mitteilungsmerkmal‘ ist die Angabe der ,Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘ nicht ­plausibel. D E, N Wenn die Kombination nicht in der Referenztabelle ADMAS enhalten ist oder der „GUELTIGADMASFLAG“ ungleich 1 ist
PL7405 Das Datum der ,voran­gegangenen Maßnahme‘ ist größer als das Datum der ­Entscheidung. D E, N Wenn „datumVorangegangeneMassnahme“ größer „datumEntscheidungAusstellung“
PL7503 Das angegebene ,Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. D, E E, F, N Wenn „kennzeichenErkennendeStelleVoran­gegangeneMassnahme“ nicht in BKZ BEHOERDE enthalten ist
PL7610 Die ,erkennende Stelle der ­vorangegangenen Maßnahme‘ muss angegeben sein. D, E F, N Wenn keines der Elemente „kennzeichen­ErkennendeStelleVorangMassn“ und „behoerde­VorangegangeneMassnahme“ angegeben ist
PL7803 Der angegebene Schlüssel für die ,Art der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. D, E E, N Wenn „schluesselVorangegangeneMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL ­enthalten ist
PL7901 Die Art der Verkehrsbeteiligung ist nicht angegeben. E E Wenn „schluesselVerkehrsbeteiligung“ nicht ­angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendete­Vorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält
PL7904 Der Schlüssel für die Art der Verkehrsbeteiligung ist ­unbekannt. D, E E Wenn „schlüsselVerkehrsbeteiligung“ nicht in ­Referenztabelle „VERKEHRSBETEILIGUNG“ ­enthalten
PL8201 Die Fahrerlaubnisnummer ist unbekannt. D, E alle Wenn „fahrerlaubnisnummer“ nicht der Prüfziffer­berechnung entspricht
PL8203 Die Fahrerlaubnisnummer fehlt. D, E E, N Wenn
a)
„schlüsselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ mit
der Angabe „02“ an den ersten beiden Stellen enthalten ist und „schluesselMassnahme“ nicht „020000“
oder
b)
„schlüsselFahrerlaubnisklasse“ mit der Angabe
„02“ an den ersten beiden Stellen enthalten ist
und
„fahrerlaubnisnummer“ nicht angegeben ist
PL8402 Hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse(n) ist eine Angabe ­erforderlich. E E Wenn „datumAblaufSperrfrist“ angegeben und „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht angegeben ist und keine „kennzahl“ 002130, 002131, 002134 oder 000VZR enthalten ist
PL8403 Mindestens einer der ­angegebenen Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen ist unbekannt. D, E E, N Wenn „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht in ­Referenztabelle „FAHRERLAUBNISKLASSE“ ­enthalten ist
PL9903 Wenn die Höhe des Tages­satzes einer Geldstrafe ­angegeben ist, muss auch die Anzahl der Tagessätze ­(Gesamtstrafe oder Einzel­strafe) mitgeteilt werden. E E Wenn „hoeheTagessatz“ angegeben ist und weder „anzahl TagessaetzeGesamtstrafe“ noch ­„anzahlTagessaetzeEinzelstrafe“ angegeben ist und nicht „kennzahl“ „000VZR“ und/oder „002130“ enthalten ist
PL9905 Trotz entsprechender Rechtsgrundlage fehlt das Datum des Ablaufs der Sperfrist oder das Merkmal Fahrerlaubnissperre für immer. E E Wenn „textAngewendeteVorschriften“ StBG § 69, § 69a oder § 69b enthält und „datumAblaufSperrfrist“ und „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ nicht angegeben sind
PL9906 Die Rechtsvorschrift(en) für die Entziehung der Fahrerlaubnis/Anordnung der Sperrfrist ist/sind nicht angegeben. E E Wenn „datumAblaufSperrfrist“ oder „merkmal­FahrerlaubnissperreFuerImmer“ angegeben ist und „textAngewendeteVorschriften“ nicht StBG § 69, § 69a oder § 69b enthält und keine „kennzahl“ 002130, 002131, 002134, 002875 oder 000VZR angegeben ist
PL9907 Die Rechtsvorschriften StGB § 44 und StVG § 25 schließen sich gegenseitig aus. E E Wenn „textAngewendeteVorschriften“ StGB § 44 und StVG § 25 enthalten
PL9957 Zu mindestens einer Tat ist die „Tatbezeichnung“ nicht ­angegeben. E E Wenn in einem Element „eMitteilungTat“ ­„textTatbezeichnung“ nicht angegeben und ­„kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und in keinem Element „eMitteilungTat“ enthält „textAngewendeteVorschriften“ die Angabe „StGB § 20“
PL9958 Zu mindestens einer Tat sind die „Angewendeten ­Vorschriften“ nicht angegeben. E E Wenn in einem Element „eMitteilungTat“ ­„textAngewendeteVorschriften“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und in keinem (anderen) Element „eMitteilungTat“ enthält „textAngewendete­Vorschriften“ die Angabe „StGB § 20“
PL9962 Es fehlen Angaben zum ­Strafausspruch. E E Wenn keines der Elemente „merkmalTeilrechtskraft“, „artFreiheitsentziehung“, „gesamtstrafeJahre“, ­„gesamtstrafeMonate“, „gesamtstrafeWochen“, ­„gesamtstrafeTage“, „freizeiten“, „merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe“, „merkmalStrafvorbehalt“, ­„hoeheTagessatz“, „merkmalSchuldspruch“, ­„merkmalVerwarnung“, „merkmalGeldauflage“, ­„einzelstrafeJahre“, „einzelstrafeMonate“, ­„einzelstrafeWochen“, „einzelstrafeTage“ und keine „kennzahl“ 002130, 002871, 002872, 002873, 003146, 003246, 003344 oder 000VZR angegeben ist und „textAngewendeteVorschriften“ nicht StGB § 20 und/oder § 63 enthält

Textkennzahlen
auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Textkennzahlen auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentral­registergesetzes

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Textkennzahlen auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes

Kennzahl Text
FVBWS1 Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam
FVBWS2 Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung
00F35A Bemerkungen:
00F35B Bemerkungen:
00F35C Bemerkungen:
00F35D Bemerkungen:
00F35E Bemerkungen:
00F357 Bemerkungen:
000VZR Straftat(en) nicht im FAER zu speichern
000011 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Freiheitsstrafe von:
000022 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Strafarrest von:
000055 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Jugendstrafe von:
000066 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Geldstrafe; Anzahl der Tagessätze:
000077 Höhe eines Tagessatzes in DM:
000078 Höhe des Tagessatzes in Euro:
001015 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
001026 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
001034 Sicherungsverwahrung
001045 Berufsverbot als:
001056 Berufsverbot für immer als:
001091 Berufsverbot erledigt am:
001100 Führungsaufsicht bis:
001101 Führungsaufsicht bis:
001111 Ausnahmeregelung bei Sperre für Fahrerlaubnis
001122 Berufsverbot zur Bewährung ausgesetzt bis:
001133 Bewährungszeit für Berufsverbot abgekürzt bis:
001144 Bewährungszeit für Berufsverbot verlängert bis:
001155 Aussetzung des Berufsverbots widerrufen
001166 Berufsverbot im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis:
001168 Bewährungszeit für Berufsverbot im Gnadenwege neu festgesetzt bis:
001177 Dauer des Berufsverbots:
001188 Gnadenweise Aussetzung des Berufsverbots widerrufen
001192 Berufsverbot durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom:
001199 Berufsverbot im Gnadenwege aufgehoben mit Wirkung vom:
001209 Dauer der Führungsaufsicht geändert; Fristende:
001218 Führungsaufsicht im Gnadenwege aufgehoben mit Wirkung vom:
001227 Führungsaufsicht durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom:
001236 Führungsaufsicht erledigt am:
001504 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt
001513 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Bewährung ausgesetzt
001551 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt
001603 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis:
001604 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis:
001606 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis:
001612 Gnadenweise Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus widerrufen
001613 Gnadenweise Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt widerrufen
001615 Gnadenweise Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung widerrufen
001622 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
001623 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
001625 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
001633 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom:
001634 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom:
001636 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom:
001644 Bewährungszeit für Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Gnadenwege neu festgesetzt bis:
001645 Bewährungszeit für Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gnadenwege neu festgesetzt bis:
001647 Bewährungszeit für Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Gnadenwege neu festgesetzt bis:
001706 Aus dem psychiatrischen Krankenhaus in die Entziehungsanstalt überwiesen
001714 Aus der Entziehungsanstalt in das psychiatrische Krankenhaus überwiesen
001731 Aus der Sicherungsverwahrung in das psychiatrische Krankenhaus überwiesen
001738 Aus der Sicherungsverwahrung in die Entziehungsanstalt überwiesen
001742 Überweisung in das psychiatrische Krankenhaus aufgehoben
001743 Überweisung in die Entziehungsanstalt aufgehoben
001761 Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus widerrufen
001762 Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt widerrufen
001764 Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung widerrufen
001805 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erledigt am:
001806 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erledigt am:
001808 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erledigt am:
001911 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Freiheitsstrafe von:
001922 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Strafarrest von:
001955 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Jugendstrafe von:
001966 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Geldstrafe; Zahl der Tagessätze:
001977 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Geldstrafe; Höhe eines Tagessatzes in DM:
001978 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Geldstrafe; Höhe eines Tagessatzes in Euro:
001988 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Vermögensstrafe in Höhe von DM:
001989 Ersatzfreiheitsstrafe von:
001990 Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Vermögensstrafe in Höhe von Euro:
002002 Tatbezeichnung: Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden!
002013 Angewendete Vorschriften: Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden!
002079 Ausnahmeregelung beim Fahrverbot
002090 Einziehung
002100 Maßnahme nach:
002102 Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher
002103 Vermögensstrafe in Höhe von DM:
002104 Ersatzfreiheitsstrafe von:
002105 Vermögensstrafe in Höhe von Euro:
002110 Geburtsort nicht feststellbar
002120 Vorname nicht feststellbar
002123 Einbezogene zentralregisterpflichtige Entscheidung:
002126 Einbezogene nicht zentralregisterpflichtige Entscheidung:
002129 Einbezogene nicht registerpflichtige Entscheidung:
002130 Nach § 460 StPO gebildete Gesamtstrafe
002131 Nachträglich nach § 66 JGG gebildete einheitliche Maßnahme
002134 Nachträglich nach § 66 JGG gebildete einheitliche Jugendstrafe
002145 Rest der Jugendstrafe gemäß § 88 JGG zur Bewährung ausgesetzt bis:
002149 Tat aufgrund Betäubungsmittelabhängigkeit begangen
002167 Jugendstrafe gemäß § 57 JGG zur Bewährung ausgesetzt bis:
002182 Einziehung mit Unbrauchbarmachung
002191 Verfallerklärung
002211 Bewährungszeit abgekürzt bis:
002222 Bewährungszeit verlängert bis:
002234 Strafe erlassen mit Wirkung vom:
002245 Strafrest erlassen mit Wirkung vom:
002255 Strafaussetzung widerrufen
002266 Straferlass widerrufen
002277 Jugendstrafe von unbestimmter Dauer umgewandelt in Jugendstrafe von:
002283 Rest der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt bis:
002292 Jugendstrafe von unbestimmter Dauer umgewandelt in Jugendstrafe von:
002321 Strafmakel beseitigt
002322 Strafmakel im Gnadenwege beseitigt
002332 Strafmakelbeseitigung widerrufen
002333 Gnadenweise Strafmakelbeseitigung widerrufen
002343 Nachträgliche Jugendstrafe von:
002354 Schuldspruch getilgt
002364 Strafe im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis:
002366 Geldstrafe im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis:
002368 Strafe im Gnadenwege teilweise zur Bewährung ausgesetzt bis:
002370 Vermögensstrafe im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
002371 Rest der Vermögensstrafe im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
002372 Vermögensstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf DM:
002373 Vermögensstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf Euro:
002375 Gnadenweise Strafaussetzung widerrufen
002377 Gnadenweise Aussetzung der Geldstrafe widerrufen
002385 Strafe im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
002386 Geldstrafe im Gnadenwege erlassen
002387 Strafe durch Amnestie erlassen mit Wirkung vom:
002388 Geldstrafe durch Amnestie erlassen mit Wirkung vom:
002389 Vermögensstrafe durch Amnestie erlassen mit Wirkung vom:
002394 Strafrest im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom:
002397 Geldstrafe im Gnadenwege teilweise erlassen; Zahl der erlassenen Tagessätze:
002398 Tagessatz der Geldstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf DM:
002399 Tagessatz der Geldstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf Euro:
002402 Strafe im Gnadenwege ermäßigt auf:
002464 Verstorben:
002484 Bewährungszeit im Gnadenwege neu festgesetzt bis:
002486 Bewährungszeit für Geldstrafe im Gnadenwege neu festgesetzt bis:
002530 Sperre für Fahrerlaubnis aufgehoben ab:
002535 Sperre für Fahrerlaubnis teilweise aufgehoben ab:
002590 Sperre für Fahrerlaubnis im Gnadenwege teilweise aufgehoben mit Wirkung vom:
002591 Fahrverbot im Gnadenwege aufgehoben
002595 Sperre für Fahrerlaubnis im Gnadenwege aufgehoben mit Wirkung vom:
002596 Sperre für Fahrerlaubnis durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom:
002696 Wiederaufnahme angeordnet
002705 Teilweise Wiederaufnahme angeordnet wegen:
002714 Entscheidung nach Wiederaufnahme aufrechterhalten
002723 Wegfall der Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren
002761 Frühere Entscheidung:
002797 Frühere nicht registerpflichtige Entscheidung:
002871 Selbständiges Fahrverbot oder selbständige Entziehung der Fahrerlaubnis
002872 Fahrverbot ohne Strafe oder andere Sanktion bei Anwendung von allgemeinem Strafrecht
002873 Fahrverbot ohne Strafe oder andere Sanktion bei Anwendung von Jugendstrafrecht
002875 Aufrechterhaltene Sperrfrist nach Gesamtstrafenbildung
002876 Aufrechterhaltene Nebenstrafe oder Maßnahme nach Gesamtstrafenbildung
002908 Jugendstrafe erlassen mit Wirkung vom:
002917 Rest der Jugendstrafe erlassen mit Wirkung vom:
002925 Zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt am:
002934 Strafvorbehalt erledigt
003146 Richterliche Weisung
003183 Richterliche Weisung durch den Vormundschaftsrichter
003190 Erziehungshilfe
003191 Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsbeistandschaft
003192 Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsbeistandschaft – vom Vormundschaftsrichter angeordnet
003193 Hilfe zur Entziehung in einer betreuten Wohnform
003194 Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform – vom Vormundschaftsrichter angeordnet
003212 Verwarnung Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden!
003223 Wiedergutmachungspflicht
003234 Entschuldigungspflicht
003245 Geldauflage Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden!
003246 Erbringung von Arbeitsleistungen
003256 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Freizeitarrest von:
003257 Wegen Zuwiderhandlung gegen Auflagen oder Weisungen Jugendarrest von:
003267 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Kurzarrest von:
003273 Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Dauerarrest von:
003300 An den Vormundschaftsrichter überwiesen
003344 Ermahnung
006116 Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
009000 Berichtigung einer bereits registrierten Eintragung:
009001 Rücknahme einer zu Unrecht registrierten Eintragung:
009100 Externe Bemerkungen:
777777 (weitere) Einzelstrafe(n):

Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

1 Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

1 Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten

mit der Bewertung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (A- oder B-Fall)
mit der Bewertung im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems (0 bis 3 Punkte)

TKZ Straftat Rechtsgrundlage Punktwertung
mit Entziehung der
Fahrerlaubnis/
isolierter Sperre
mit
Fahrverbot
(FV)
ohne
Entziehung/
Sperre/FV
A1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB 3 2 2
  Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge § 315c StGB      
A2
Alkoholgenusses
  3 2 2
A3
Genusses anderer berauschender Mittel
  3 2 2
A4
geistiger oder körperlicher Mängel
  3 2 2
  Straßenverkehrsgefährdung durch grob ­verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) § 315c StGB      
A5
Vorfahrtmissachtung
  3 2 2
A6
Fehlverhalten beim Überholen
  3 2 2
A7
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen
  3 2 2
A8
zu schnelles Fahren
  3 2 2
A9
Missachtung des Rechtsfahrgebots
  3 2 2
A10
Wenden, rückwärtsfahren, Fahren entgegen
der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder ­Kraftfahrtstraßen
  3 2 2
A11
Nichtkenntlichmachung haltender oder
liegengebliebener Fahrzeuge
  3 2 2
  Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge § 316 StGB      
A12
Alkoholgenusses
  3 2 2
A13
Genusses anderer berauschender Mittel
  3 2 2
A14 Vollrausch** § 323a StGB 3 2 keine
Speicherung
  Führen oder Anordnen oder Zulassen des ­Führens eines Kraftfahrzeugs § 21 StVG      
A15
ohne Fahrerlaubnis
  3 2 2
A16
trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung,
Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
  3 2 2
B17 Kennzeichenmissbrauch** § 22 StVG 3 2 keine
Speicherung
A20 Nötigung** § 240 StGB 3 2 keine
Speicherung
A21* Fahrlässige Tötung** § 222 StGB 3 2 keine
Speicherung
B21* Fahrlässige Tötung** § 222 StGB 3 2 keine
Speicherung
A22* Fahrlässige Körperverletzung** § 229 StGB 3 2 keine
Speicherung
B22* Fahrlässige Körperverletzung** § 229 StGB 3 2 keine
Speicherung
A23 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315b StGB 3 2 2
A24 Unterlassene Hilfeleistung** § 323c StGB 3 2 keine
Speicherung
A27 Verbotene Kraftfahrzeugrennen § 315d Absatz 1 Nummer 2, ­Absatz 1 ­Nummer 3, ­Absatz 2, ­Absatz 4, ­Absatz 5 StGB 3 2 2
  Alle anderen Straftaten, die nicht in der ­Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.        
B26 Andere Straftaten   0 0 keine
Speicherung
*
Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B (Fahranfänger auf Probe) ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.
**
Wird bei diesen Taten ein Fahrverbot aber keine Sperre verhängt, muss geprüft werden, ob durch sie eine Straßenverkehrsgefährdung vorlag. Nur dann sind sie als Taten nach Nummer 2.1 der Anlage 13 zu § 40 FeV einzuordnen und die dafür vorgesehenen Tatkennziffern zu verwenden (A14, B17, A20, A21, B21, A22, B22, A24 = 2 Punkte).

Wird die Tat lediglich aufgrund eines „Fahrverbots ohne Straßenverkehrsbezug“ mitgeteilt, ist die Tatkennziffer B26 (Andere Straftaten = 0 Punkte) zu verwenden.