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vom: 20.04.2018
Kraftfahrt-Bundesamt
BAnz AT 11.07.2018 B9
Kraftfahrt-Bundesamt
Bekanntmachung
der Änderung und Neufassung
der Übermittlungsstandards für das Fahreignungsregister (FAER)
Standards zur Datenübermittlung
mit dem Fahreignungsregister (FAER)
(Stand: 1. März 2018)
Nachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den mitteilungspflichtigen und auskunftsberechtigten Stellen übergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Datenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister – VwV VZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die Änderung und gleichzeitige Neufassung der Übermittlungsstandards FAER vom 1. März 2018 bekannt.
Die Änderungen der Übermittlungsstandards gelten ab dem 3. Mai 2019.
Die Neufassung hat den Stand vom 1. März 2018. Die Übermittlungsstandards sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de eingestellt.
Kraftfahrt-Bundesamt
Der PräsidentEkhard Zinke
SDÜ-FAER-MIT –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
Anlass der Änderung ist die Anpassung der System- und Softwarearchitektur sowie von technischen Regeln gegenüber dem bisherigen Verfahren.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
0.3 Abkürzungsverzeichnis
0.4 Mitgeltende Dokumente
1 Allgemeine Informationen
1.1 Standards
1.2 Vorgehen bei fehlerbehafteten Mitteilungen
1.3 Kommunikation
1.4 Einzelheiten
1.5 Veröffentlichung
2 Grundsätze der Datenübermittlung
2.1 Übersendung
2.2 Prüfung
2.3 Verantwortung
2.4 Kosten
3 Zeichencodierung
4 Zulassung zum Übermittlungsverfahren
4.1 Anzeige der Teilnahme
4.2 Aufnahme Echtbetrieb
4.3 Angaben zur Zulassung zum Echtbetrieb
4.4 Voraussetzungen zur Zulassung
4.5 Zulassung widerrufen
5 Hinweise zur Datenübertragung
5.1 Anbindung zur Datenübermittlung
5.2 Rahmenbedingungen der Datenübermittlung
5.3 Bearbeitung
6 Plausibilitätsprüfung und Fehlerbehandlung
6.1 Anzuwendende Datenstrukturen
6.2 Vorgehen bei fachlichen Fehlern
6.3 Vorgehen bei erheblichen Mängeln
7 Datenschutz und Datensicherung
7.1 Beauftragung einer externen Stelle
7.2 Aufbewahrung
7.3 Verantwortung
8 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
0.3 Abkürzungsverzeichnis
DOI | Deutschland Online Infrastruktur |
FAER | Fahreignungsregister |
FeV | Fahrerlaubnis Verordnung |
FT | File-Transfer |
ISDN | Integrated Services Digital Network |
IT-NetzG | Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder – Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes |
KBA | Kraftfahrt-Bundesamt |
SDÜ | Standards der Datenübermittlung |
StVG | Straßenverkehrsgesetz |
UTF | Unicode Transformation Format |
xml | extensible markup language |
xsd | XML Schema Definition |
wsdl | Web Services Description Language |
0.4 Mitgeltende Dokumente
- [1]
-
Antragsformular zu den Datenaustauschverfahren
- [2]
-
Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA
- [3]
-
Technische Rahmenbedingungen Webservice
- [4]
-
Webservice Beschreibung FAER-MIT
- [5]
-
XML-Schemas für Mitteilungsannahme und File-Transfer
- [a]
-
Mitteilungsannahme.xsd
- [b]
-
MitteilungsannahmeBatch.xsd
- [c]
-
MitteilungsannahmeElementdefinitionen.xsd
- [d]
-
MitteilungsannahmeMitteilungRequest.xsd
- [e]
-
MitteilungsannahmeMitteilungResponse.xsd
- [f]
-
MitteilungsannahmeString-Latin.xsd
- [g]
-
MitteilungsannahmeStrukturen.xsd
- [h]
-
MitteilungsannahmeTypdefinitionen.xsd
- [i]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest.xsd
- [j]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse.xsd
- [k]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest.xsd
- [l]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse.xsd
- [6]
-
Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen
- [7]
-
Datenstruktur Mitteilungen der Bußgeldbehörden
- [8]
-
Datenstruktur Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden
- [9]
-
Datenstruktur Mitteilungen der Justiz
- [10]
-
Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen
- [11]
-
Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen
- [12]
-
Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen
- [13]
-
Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe
- [14]
-
Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
- [15]
-
Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
- [16]
-
Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten
- [17]
-
Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung
Es sind Schema- bzw. wsdl-Dateien in der Version 1.0 oder höher zu verwenden.
Die mitgeltenden Dokumente können unter www.kba.de über den Pfad
„Zentrale Register/Geschützter Bereich für Behörden, Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber/Informationen
für Behörden und Softwareanbieter/Fahreignungsregister/Entwicklungsbereich zur Vollautomatisierung
des FAER/Standards für die Übermittlung von Mitteilungen an das FAER“
https://www.kba.de/DE/GeschuetzterBereich/ZentraleRegister/InformationenBehoerdenSoftwareanbieter/Spezifische_Informationen/FAER
heruntergeladen werden. Der Zugangscode zu diesem geschützten Bereich kann beim KBA erfragt werden (siehe hierzu auch mitgeltendes Dokument [2]).
1 Allgemeine Informationen
1.1 Standards
Diese Standards regeln die Art und Weise der Durchführung von Datenübermittlungen für registerpflichtige Entscheidungen, die dem KBA von den mitteilungspflichtigen Stellen zur Speicherung im Fahreignungsregister gemäß § 28 StVG, § 23 KfSachvG und § 39 FahrlG zu übermitteln sind.
1.2 Vorgehen bei fehlerbehafteten Mitteilungen
Darüber hinaus wird in diesen Standards die Rückgabe von mit Fehlern behafteten Mitteilungen geregelt, die von der mitteilenden Stelle an das KBA übermittelt wurden und zum Zwecke der Korrektur durch die mitteilungspflichtige Stelle an diese zurückgegeben werden.
1.3 Kommunikation
Die Kommunikation findet grundsätzlich durch Austausch von XML-Dokumenten statt. Die XML-Dokumente werden mit Schemas beschrieben.
Sollte eine nicht schemavalide Mitteilung per File-Transfer an das KBA geschickt werden, so wird zum Hinweis eine Textdatei mit der entsprechenden Fehlermeldung bereitgestellt.
1.4 Einzelheiten
Einzelheiten zu den zu übermittelnden Daten, deren Aufbau, Inhalt, Form und Format sind in den mitgeltenden Dokumenten (siehe Nummer 0.4) festgelegt. Änderungen der Datenübermittlung auf Grund geänderter rechtlicher Bestimmungen werden nach einer rechtzeitig durchgeführten Unterrichtung der mitteilungspflichtigen Stellen vom KBA vorgenommen. Das KBA stellt sicher, dass für eine Übergangszeit Datensätze der jeweils vorliegenden Fassung übermittelt werden können, soweit dieses rechtlich zulässig ist.
1.5 Veröffentlichung
Diese Standards werden im Bundesanzeiger und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Rechte der zuständigen obersten Landes- und Justizbehörden wurden gewahrt.
2 Grundsätze der Datenübermittlung
2.1 Übersendung
Die an das Fahreignungsregister zu übermittelnden Daten sind dem KBA im Wege der Direkteinstellung per Datenfernübertragung mittels Webservice bzw. per Dateienübertragung mittels File-Transfer mindestens arbeitstäglich zu übersenden.
2.2 Prüfung
Das KBA stellt die an das Fahreignungsregister übermittelten und im Rahmen der Plausibilitätskontrolle als fehlerhaft erkannten Mitteilungen der zuständigen Behörde zwecks Klärung des Sachverhalts im Wege der Datenfernübertragung oder Dateienübertragung arbeitstäglich zum Abruf bereit. Die übermittelnden Stellen haben arbeitstäglich zu prüfen, ob Mitteilungen zur Abholung bereitliegen und diese abzuholen.
2.3 Verantwortung
Für die vollständige, rechtzeitige und richtige Übermittlung der Daten ist jeweils die übermittelnde Stelle verantwortlich. Die zu korrigierenden Mitteilungen sind von der zuständigen Stelle nach Korrektur unverzüglich erneut an das KBA zur Verarbeitung zu übermitteln.
2.4 Kosten
Die für den Aufbau der Kommunikationsverbindung entstehenden Kosten zur Datenübermittlung trägt jeweils die aufbauende Stelle.
3 Zeichencodierung
Die Datenübermittlung ist in UTF-8 Kodierung vorzunehmen. Der zulässige Zeichenvorrat wird durch den Datentyp String.Latin definiert.
4 Zulassung zum Übermittlungsverfahren
4.1 Anzeige der Teilnahme
Die mitteilungspflichtige Stelle zeigt dem KBA die Absicht, am Datenübermittlungsverfahren teilzunehmen oder das Verfahren zu wechseln, mindestens drei Monate vor voraussichtlicher Aufnahme des Betriebs schriftlich an. Die Anzeige hat insbesondere zu enthalten:
- –
-
Bezeichnung des Teilnehmers, möglichst unter Nennung eines Ansprechpartners für evtl. Rückfragen,
- –
-
gegebenenfalls eine Erklärung, dass eine externe Stelle (z. B. Rechenzentrum) mit der Datenübermittlung beauftragt wurde und dessen genaue Bezeichnung,
- –
-
Angaben über die Art sowie den vorgesehenen Beginn der Datenübermittlung,
- –
-
eine Erklärung darüber, dass die Bestimmungen dieser Standards sowie die Anforderungen an Mitteilungssätzen beachtet werden,
- –
-
eine Kurzbeschreibung der für die Datenübermittlung einzusetzenden Programme und eine Zusammenstellung der sonstigen Organisationsunterlagen.
4.2 Aufnahme Echtbetrieb
Die Aufnahme des Echtbetriebs der Datenübermittlung ist von einem positiven Testverlauf abhängig. Für den Test Datenfernübertragung mittels Webservice sowie Dateienübertragung sind nach Aufforderung durch das KBA Datensätze bzw. eine Testdatendatei in vereinbarter Form zu übermitteln. Das KBA legt einen Termin für die Testübertragung fest.
4.3 Angaben zur Zulassung zum Echtbetrieb
Das KBA erteilt vor Aufnahme des Echtbetriebs einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung zur Datenübermittlung, der folgende Angaben enthält:
- –
-
Bezeichnung des Teilnehmers, gegebenenfalls auch der beauftragten Stelle,
- –
-
gegebenenfalls die Teilnahmeberechtigung der beauftragten Stelle,
- –
-
Art der Datenübermittlung (Datenfernübertragung bzw. Dateienübertragung),
- –
-
Beginn der Datenübermittlung,
- –
-
die für die Datenübermittlung vom KBA zugeteilte 5-stellige Anwendernummer.
4.4 Voraussetzungen zur Zulassung
Der Antrag auf Zulassung ist vom KBA durch schriftlichen Bescheid abzulehnen, wenn der Antragsteller oder die von ihm beauftragte Stelle nicht die rechtlichen oder technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung erfüllt oder nicht Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bietet. Die Ablehnung ist zu begründen.
4.5 Zulassung widerrufen
Die Zulassung kann durch das KBA jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden. Insbesondere kann sie widerrufen werden, wenn bei der Datenübertragung wiederholt Mängel festgestellt werden, die zu einer erheblichen Störung des Arbeitsablaufs führen.
5 Hinweise zur Datenübertragung
5.1 Anbindung zur Datenübermittlung
Für die Datenübermittlung steht grundsätzlich nach § 3 IT-NetzG das DOI-Deutschland-Netz zur Verfügung. Einzelheiten sind in dem Dokument „Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA für Behörden“ (siehe mitgeltendes Dokument [2]) dargestellt.
5.2 Rahmenbedingungen der Datenübermittlung
Bei der Datenübermittlung per Web-Service sind die Daten unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen (siehe mitgeltendes Dokument [3]) nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegten Verfahren zu übermitteln und zu verschlüsseln. Für die Übermittlung der Daten durch File-Transfer ist jeweils eine Datei über gesammelte Mitteilungen zu erstellen und zu übermitteln. Weitere nähere Einzelheiten sind in dem Dokument „Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA für Behörden“ (siehe mitgeltendes Dokument [2]) dargestellt. Der technische und fachliche Inhalt einer Mitteilung entspricht den Angaben gemäß den mitgeltenden Dokumenten [4 bis 17].
5.3 Bearbeitung
Für die per File-Transfer übertragenen Daten werden die im KBA eingehenden Daten unverzüglich bearbeitet. Für die Übermittlung an die zuständigen Behörden stellt das KBA mindestens arbeitstäglich eine oder bei Bedarf mehrere Datei(en) zum Abruf bereit. Die Datei(en) enthält (enthalten) ein XML-Dokument gemäß Verfahrensbeschreibung (siehe mitgeltende Dokumente [4 bis 17]). Die bereitgestellte(n) Datei(en) ist (sind) arbeitstäglich abzurufen.
Bei der Datenübermittlung per Web-Service (Quittierung per Abruf)
Für die per Web-Service übertragenen Daten gibt es zwei Möglichkeiten, den Stand der Bearbeitung abzufragen: entweder als Abruf einer Einzelquittierung anhand des Mitteilungtokens oder als Abruf einer Sammelquittierung anhand der Benutzerkennung/des Behördenkennzeichens (siehe mitgeltendes Dokument [4], Kapitel 3).
6 Plausibilitätsprüfung und Fehlerbehandlung
6.1 Anzuwendende Datenstrukturen
Zur Fehlervermeidung verpflichtet sich die mitteilende Stelle die Datenstrukturen der Mitteilungen (siehe mitgeltende Dokumente [4] bis [17]) anzuwenden.
6.2 Vorgehen bei fachlichen Fehlern
Werden durch das KBA Fehler bei der Verarbeitung der Mitteilungen festgestellt, werden diese zur Fehlerbehandlung grundsätzlich der übermittelnden Stelle zur Nachbearbeitung bereitgestellt. Nach Korrektur sind die registerpflichtigen Mitteilungen erneut unverzüglich als Originalmitteilung an das KBA zu übermitteln.
6.3 Vorgehen bei erheblichen Mängeln
Können Datenlieferungen der mitteilenden Stellen wegen erheblicher Mängel nicht verarbeitet werden, so kann innerhalb der in Nummer 7.2 genannten Fristen bei der mitteilungspflichtigen Stelle Ersatz angefordert werden.
7 Datenschutz und Datensicherung
7.1 Beauftragung einer externen Stelle
Beauftragt die mitteilungspflichtige Stelle ein externes Rechenzentrum mit der Datenverarbeitung und der Datenübermittlung, so legt diese Stelle dem KBA vor Aufnahme des Verfahrens eine Bescheinigung der zuständigen Stelle vor, aus der die Berechtigung zur Durchführung der Datenübermittlungen zum KBA und die Berechtigung zur Übernahme der Daten vom KBA hervorgehen.
7.2 Aufbewahrung
Die dem KBA übermittelten Daten sind durch die mitteilungspflichtige Stelle zu protokollieren und für die Dauer von sechs Monaten aufzubewahren. Das KBA protokolliert die zur Fehlerbehandlung an die zuständige Stelle übermittelten Daten ebenfalls für die Dauer von sechs Monaten.
7.3 Verantwortung
Absender und Empfänger der Daten sind für die Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen im jeweiligen Bereich verantwortlich.
8 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Standards treten am 3. Mai 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die Standards SDÜ-VZR-MIT Version 2.0 vom 08/2002 außer Kraft.
Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung –
Standards
für die Übermittlung durch Dateienübertragung
an das Fahreignungsregister (FAER)
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT und SDÜ-FAER-ANF
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Auskunftserteilung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Dateinamen für die Übermittlung durch Dateienübertragung
Um eine automatische Verarbeitung sicherzustellen, müssen Konventionen für die Namen der Dateien eingehalten werden, die im File-Transfer-(FT-)Verfahren an das KBA übermittelt werden. Diese werden in diesem Dokument beschrieben.
Übermittlungen von Mitteilungen (nach SDÜ-FAER-MIT, Nummer 5):
faermit_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>
Der jeweilige Anwender hat dann die Datei in dieser Namenskonvention zu liefern:
faermit_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS >_%UNIQUE.xml
Es ist gegebenenfalls ein FT_Script für openft bzw. LOG-FT erforderlich, sodass dieser Dateiname beim FT um eine Zufallszahl (openFT-Variable %UNIQUE) erweitert wird.
Übermittlungen von Quittierungen und Informationen zu schemainvaliden Mitteilungen (nach SDÜ-FAER-MIT, Nummer 5 und 6):
Quittierungen und Informationen zu Mitteilungen werden vom KBA zur Abholung bereitgestellt. Diese werden nach dem Status der Verarbeitung getrennt bereitgestellt (erfolgreich oder fehlerhaft verarbeitet, schemainvalide Mitteilung).
- –
-
Erfolgreiche Verarbeitung:faermit_info_erfolgreich_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>.xml
- –
-
Fehlerhafte Verarbeitung:faermit_info_fehlerhaft_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>.xml
- –
-
Schemainvalide Mitteilung (Der Name setzt sich aus dem Namen der Mitteilung und dem Praefix „info_“ zusammen):faermit_info_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>_<14-stellig Zufallszahl>.txt
Übermittlungen von Anfragen (nach SDÜ-FAER-ANF, Nummer 5):
faeranf_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>
Der jeweilige Anwender hat dann die Datei in dieser Namenskonvention zu liefern:
faeranf_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS >_%UNIQUE.xml
Es ist gegebenenfalls ein FT_Script für openft bzw. LOG-FT erforderlich, sodass dieser Dateiname beim FT um eine Zufallszahl (openFT-Variable %UNIQUE) erweitert wird.
Übermittlungen von Informationen zu schemainvaliden Anfragen (nach SDÜ-FAER-ANF, Nummer 5 und 6):
Zu schemainvaliden Anfragen wird vom KBA eine Information zur Abholung bereitgestellt.
- –
-
Schemainvalide Anfrage (Der Name setzt sich aus dem Namen der Anfrage und dem Praefix „info_“ zusammen):faeranf_info_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTTHHMMSS>_<14-stellig Zufallszahl>.txt
Übermittlungen von Auskünften (nach SDÜ-FAER-ANF, Nummer 5):
Die Auskünfte werden vom KBA zur Abholung bereitgestellt.
faerausk_<RZNR 5-stellig>_<JJJJMMTT>_<HHMMSS>.xml
Anwenderhandbuch
Beschreibung des Webservice –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Auskunftserteilung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
0.3 Abkürzungsverzeichnis
0.4 Mitgeltende Dokumente
1 Einleitung
1.1 Mitteilungen an das FAER
1.2 Technische Beschreibung
1.3 URLs für den Zugriff
2 Übertragung zum KBA: FAER-Mitteilung
2.1 FAER-Mitteilung
2.2 Antwortsatz „Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung“
2.3 Technische Codes im Antwortsatz „MitteilungResponse“
3 Übertragung vom KBA: Verarbeitungsstatus
3.1 Anfrage „Verarbeitungsstatus“
3.2 Antwortsatz „Verarbeitungsstatus“
3.3 Technische Codes im Antwortsatz
3.4 Fachliche Codes im Antwortsatz
3.5 Verwaltung der „Verarbeitungsstatus“ im KBA-System
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
0.3 Abkürzungsverzeichnis
Bit | binary digit |
DOI | Deutschland Online Infrastruktur |
FAER | Fahreignungsregister |
FE | Fahrerlaubnis |
ISDN | Integrated Service Digital Network |
KBA | Kraftfahrt-Bundesamt |
SDÜ | Standards der Datenübermittlung |
StVG | Straßenverkehrsgesetz |
URL | Uniform Resource Locator |
UTF | Unicode Transformation Format |
WS | Webservice als Standard der Datenübermittlung |
wsdl | Webservices Description Language |
XML | extensible markup language |
xsd | XML Schema Definition |
ZEVIS | Zentrales Verkehrsinformationssystem |
0.4 Mitgeltende Dokumente
- [1]
-
Handbuch „Authentifizierung gegenüber Webservices des KBA-Portals“
- [2]
-
Technische Rahmenbedingungen Webservices
- [3]
-
XML-Schema-Mitteilungsannahme
- [a]
-
Mitteilungsannahme.xsd
- [b]
-
MitteilungsannahmeElementdefinitionen.xsd
- [c]
-
MitteilungsannahmeMitteilungRequest.xsd
- [d]
-
MitteilungsannahmeMitteilungResponse.xsd
- [e]
-
MitteilungsannahmeString-Latin.xsd
- [f]
-
MitteilungsannahmeStrukturen.xsd
- [g]
-
MitteilungsannahmeTypdefinitionen.xsd
- [h]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest.xsd
- [i]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse.xsd
- [j]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest.xsd
- [k]
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse.xsd
- [4]
-
Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen
- [5]
-
Datenstruktur Mitteilungen der Bußgeldbehörden
- [6]
-
Datenstruktur Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden
- [7]
-
Datenstruktur Mitteilungen der Justiz
- [8]
-
Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen
- [9]
-
Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen
- [10]
-
Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen
- [11]
-
Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe
- [12]
-
Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
- [13]
-
Textkennzahlen der 2. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
- [14]
-
Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten
Es sind Schema- und wsdl-Dateien der Version 1.0 oder höher zu verwenden.
Die mitgeltenden Dokumente können unter www.kba.de und dem Pfad
heruntergeladen werden. Der Zugangscode zu diesem geschützten Bereich kann beim KBA erfragt werden.
1 Einleitung
Das Handbuch richtet sich an die berechtigten Stellen und die von diesen beauftragten Stellen (im Folgenden „mitteilende Stelle“ genannt), die die vom KBA bereitgestellte XML-Schnittstelle für die Programm-zu-Programm-Kommunikation
- –
-
zur Übermittlung von Mitteilungen an das FAER,
- –
-
zum Abruf von Verarbeitungsstatus zum Zwecke der Sachverhaltsdarstellung und gegebenenfalls zur Klärung der jeweiligen Fehlersituationen durch die mitteilende Stelle
den dafür zur Verfügung gestellten Mitteilungsannahme-Webservice des KBA nutzen.
Die Kommunikation findet durch den Austausch von XML-Dokumenten statt. Die Validierung der XML-Dokumente erfolgt mit Schemata.
Die Nutzung des Mitteilungsdialogs setzt immer eine erfolgreiche Authentifizierung voraus. Das Authentifizierungsverfahren ist in einem eigenen Dokument beschrieben (siehe mitgeltendes Dokument [1]).
1.1 Mitteilungen an das FAER
Der hier beschriebene Mitteilungsannahme-Webservice ermöglicht den Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörden sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Übermittlung von Daten mittels Webservice, die gemäß § 28 Absatz 3 StVG im FAER zu speichern sind oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führen. Die dafür notwendigen XML-Dokumente sind mit Schemas beschrieben, die in den mitgeltenden Dokumenten erläutert werden. Alle eingehenden Mitteilungen werden, wenn sie Parser konform sind, entgegen genommen und mit einem eindeutigen Schlüssel gekennzeichnet. Eine MitteilungResponse mit diesem Schlüssel wird zurückgegeben.
1.2 Technische Beschreibung
Im geschützten Bereich auf der KBA-Internetseite für Behörden und Softwareanbieter sind detaillierte Dokumentationen der Authentifizierung und technische Rahmenbedingungen gesondert hinterlegt, sie werden deshalb hier nicht weiter erläutert.
Zusätzlich gilt Folgendes:
Die Kapazität der Dialogverfahren (Webservice-Schnittstellen) des KBA orientiert sich am Dialognutzungsfall (direkte, manuelle Eingabe durch den Sachbearbeiter oder maschinengesteuerte Übermittlung auf Client-Seite, bei der auf eine Antwort gewartet wird). Die Kapazität der Server ermöglicht es auch zu Spitzenzeiten alle Dialoganfragen (Request) sofort zu verarbeiten.
Nach der sich anschließenden Bearbeitung einer Mitteilung sind die Prüfungsergebnisse über einen gesonderten Request (wahlweise als „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest“ oder als „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest“) beim KBA abzurufen.
1.3 URLs für den Zugriff
Der Webservice für den Testbetrieb (ausschließlich für die Übermittlung von Testdaten) ist unter folgender URL zu erreichen:
URL für den Testbetrieb:
https://portal.kba.de/faer_test/mitteilungsannahme/soap/mitteilungsannahme.wsdl
Bemerkung:
Die URL für den Produktionsbetrieb (ausschließlich für die Übermittlung von Registerdaten) ist noch nicht festgelegt. Gemäß den geltenden Namenskonventionen könnte die URL wie folgt aussehen:
URL für den Produktionsbetrieb:
https://portal.kba.de/faer_prod/mitteilungsannahme/soap/mitteilungsannahme.wsdl
2 Übertragung zum KBA: FAER-Mitteilung
2.1 FAER-Mitteilung
Die mitteilende Stelle hat dem KBA zur Speicherung im FAER die gemäß § 28 Absatz 3 StVG zu speichernden Daten gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich zu übermitteln, wobei der Webservice für die Mitteilungen der Behörden an das FAER nur mit einem Schema validen XML-Dokument angesprochen werden kann:
XML-Schema für die Mitteilung: MitteilungsannahmeMitteilungRequest.xsd
Dieses Schema ist für alle an das FAER gerichteten Mitteilungen zu nutzen, unabhängig ob es sich um eine Mitteilung der Justiz, der Bußgeldbehörde oder der Fahrerlaubnisbehörde handelt.
Beispiele über den Aufbau einer Mitteilung an das FAER sind dem mitgeltenden Dokument [3c] zu entnehmen.
Es können nur XML-Dokumente bearbeitet werden, die einer zulässigen Datenstruktur entsprechen. Es wird daher vereinbart, bei der Vorgabe für die Formatierung von Dateninhalten zu einer Mitteilung auf die in XML-Schema definierten Datentypen zurückzugreifen. Im mitgeltenden Dokument [3f] „MitteilungsannahmeStrukturenFAER.xsd“ wird die relevante Mitteilung im Namensraum http://www.kba.de/faer definiert. Der Elementaufbau wird in dem mitgeltenden Dokument [3b] „MitteilungsannahmeElementdefinitionen.xsd“ dargestellt.
Aufgrund der Übersichtlichkeit sind die Datenelemente zur Nachricht und deren Beschreibung den gesonderten mitgeltenden Dokumenten zu entnehmen. Die Aufteilung ist wie folgt vorgenommen worden:
- –
-
Datenstruktur der Mitteilung zu Bußgeldentscheidungen [5]
- –
-
Datenstruktur der Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde [6]
- –
-
Datenstruktur der Mitteilung der Justiz [7].
2.2 Antwortsatz „Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung“
Wird eine Mitteilung im KBA entgegengenommen (technisch erfolgreich), wird der Erhalt durch eine MitteilungResponse mit einem zur Kennzeichnung generierten „mitteilungTokenFAER“ als Empfangsbestätigung unmittelbar beantwortet. Die Mitteilung wird dann unter Angabe des Attributs „mitteilungTokenFAER“ in eine Datenbank im KBA geschrieben und für die eigentliche Verarbeitung im FAER bereitgestellt.
XML-Schema für die Empfangsbestätigung: MitteilungsannahmeMitteilungResponse.xsd
Ein Beispiel über den Aufbau der Empfangsbestätigung ist dem mitgeltenden Dokument [3d] zu entnehmen.
2.3 Technische Codes im Antwortsatz „MitteilungResponse“
Folgende Angaben befinden sich im Antwortsatz:
Technischer Responsecode |
Technischer Responsetext |
---|---|
TRC00 | Die Übermittlung war erfolgreich. |
TRC01 | Die Übermittlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten abgebrochen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Sollte das Problem weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an den Support des KBA. |
3 Übertragung vom KBA: Verarbeitungsstatus
3.1 Anfrage „Verarbeitungsstatus“
Nach Entgegennahme einer Mitteilung im FAER ist durch die mitteilende Stelle der Verarbeitungsstatus dieser Mitteilung im FAER abzurufen. Der aktuelle Verarbeitungsstatus ist als Einzelabfrage mit einem „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest“ oder als Sammelabfrage mit einem „MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest“ mittels Webservice (bei Einzelabfrage unter Angabe des Elements „mitteilungTokenFAER“) durch die mitteilende Stelle abzurufen.
- XML-Schema Einzelabfrage:
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelRequest.xsd
- XML-Schema Sammelabfrage:
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelRequest.xsd
Beispiele über den Aufbau für die Abfrage eines Verarbeitungsstatus sind den mitgeltenden Dokumenten [3h] und [3j] zu entnehmen.
3.2 Antwortsatz „Verarbeitungsstatus“
Die Response (MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse, bzw. MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse) enthält die Information, ob die jeweilige Mitteilung erfolgreich in das FAER aufgenommen wurde, als fehlerhaft abgewiesen wird (inklusive der Fehlerhinweise) oder sich noch in der Verarbeitung befindet (die endgültige Aufnahme oder Ablehnung erfolgt nach weiteren Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt).
- XML-Schema für die Antwort zur Einzelabfrage:
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse.xsd
- XML-Schema für die Antwort zur Sammelabfrage:
-
MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse.xsd
Beispiele über den Aufbau eines Verarbeitungsstatus sind den mitgeltenden Dokumenten [3i] und [3k] zu entnehmen.
3.3 Technische Codes im Antwortsatz
„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse“
„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse“
Folgende Angaben befinden sich im Antwortsatz:
Technischer Responsecode |
Technischer Responsetext |
---|---|
TRC00 | Die Übermittlung war erfolgreich. |
TRC01 | Die Übermittlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten abgebrochen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Sollte das Problem weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an den Support des KBA. |
3.4 Fachliche Codes im Antwortsatz
„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusEinzelResponse“
„MitteilungsannahmeVerarbeitungStatusSammelResponse“
Fachlicher Responsecode |
Fachlicher Responsetext |
---|---|
FRC00 | Mitteilung im FAER aufgenommen/verarbeitet. |
FRC01 | Mitteilung wegen Fehler abgewiesen. |
FRC02 | Die Mitteilung wurde im FAER zur weiteren Prüfung/Bearbeitung entgegengenommen. Den endgültigen Verarbeitungsstand erfragen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt. |
FRC03 | Zu dem von Ihnen angegebenen Mitteilungstoken liegt hier keine zu bestätigende oder zu verarbeitende Mitteilung vor. |
Ausschließlich zum fachlichen Responsecode FRC01 werden Hinweiscode und Hinweistext mit ausgegeben. Im Hinweiscode wird die Kurzbezeichnung und im Hinweistext die Fehlerbeschreibung der negativen Plausibilitätsprüfung angegeben (Plausibilitätsprüfungen, die sich auf die fachliche Logik innerhalb der Mitteilung beziehen sind in den mitgeltenden Dokumenten [8 bis 10] aufgelistet).
Beispiel zum Fachlichen Responsecode FRC01:
Hinweiscode | Hinweistext |
---|---|
PL0604 | Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle Tagesdatum. |
Returncodes zur fehlerhaften Authentifizierung etc. sind hier nicht aufgeführt. Diese sind den Handbüchern zu den technischen Rahmenbedingungen zu entnehmen.
3.5 Verwaltung der „Verarbeitungsstatus“ im KBA-System
Eine abschließend im FAER bearbeitete Mitteilung (aufgenommen oder abgewiesen) erhält im Verarbeitungsstatus einen entsprechenden Zeitstempel. Bei Abruf eines solchen Verarbeitungsstatus wird dieser mit einem weiteren Zeitstempel versehen.
Wird der Verarbeitungsstatus nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach abschließender Bearbeitung abgerufen, erhält die mitteilende Stelle vom KBA eine Aufforderung zur unverzüglichen Abrufung. Nach Ablauf von weiteren sieben Kalendertagen werden die in der Datenbank vorgehaltenen Verarbeitungsstatus gelöscht. Die bis dahin nicht abgerufenen Verarbeitungsstatus mit als fehlerhaft abgewiesenen Mitteilungen werden auf Papier gedruckt und auf dem Postweg an die mitteilende Stelle zur Nachbearbeitung verschickt. Über andere Verarbeitungsstatus erfolgt keine postalische Benachrichtigung.
Die abgerufene Mitteilung bzw. der abgerufene Verarbeitungsstatus wird mit Ablauf des 30. Tages nach der abschließenden Bearbeitung physikalisch gelöscht. Die von der zuständigen Stelle beim KBA abgerufenen Verarbeitungsstatus werden nach der physikalischen Löschung nicht archiviert und stehen somit nicht mehr für einen erneuten Abruf zur Verfügung.
Schlüssel
der Fahrerlaubnisklassen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Schlüsseltabelle für Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen
1.1 Allgemeine (alte) Fahrerlaubnis (bisheriger § 5 StVZO)
1.2 Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV in Verbindung mit 91/439/EWG)
1.3 Ausländische Fahrerlaubnis nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG)
1.4 Dienstfahrerlaubnisse (außer Bundeswehr)
1.4.1 (alte) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)
1.4.2 (neue) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)
1.5 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
1.5.1 Dienst-FE-Klassen (§ 6 in Verbindung mit § 26 FeV)
1.5.2 Dienst-FE-Klassen (Anlage 8 in Verbindung mit § 26 FeV)
1.6 Allgemeine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR (bisheriger § 4 StVZO der DDR)
1.7 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
1.8 Internationaler/ausländischer Führerschein
1.9 Fahrlehrerlaubnis
1.9.1 (alte) Fahrlehrerlaubnisse für die allgemeine Fahrerlaubnis nach bisherigem § 5 StVZO
1.9.2 Fahrlehrerlaubnisse für die deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV, § 1 FahrlG in Verbindung mit 91/439/EWG)
1.9.3 Dienstfahrlehrerlaubnisse (außer Bundeswehr)
1.9.4 Für die Angabe von Dienstfahrlehrerlaubnissen der Bundeswehr
1.10 Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
1.11 Keine Angaben zur Fahrerlaubnis
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Schlüsseltabelle für Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen
1.1 Allgemeine (alte) Fahrerlaubnis (bisheriger § 5 StVZO)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
1 | 01001 |
1a | 0101a |
1b | 0101b |
2 | 01002 |
3 | 01003 |
4 | 01004 |
5 | 01005 |
1.2 Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV in Verbindung mit 91/439/EWG)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 0200A |
A1 | 020A1 |
B | 0200B |
C | 0200C |
C1 | 020C1 |
D | 0200D |
D1 | 020D1 |
BE | 020BE |
CE | 020CE |
C1E | 02C1E |
DE | 020DE |
D1E | 02D1E |
L | 0200L |
M | 0200M |
T | 0200T |
S | 0200S |
A2 | 020A2 |
AM | 020AM |
alt: T/S | 02T/S |
1.3 Ausländische Fahrerlaubnis nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 0300A |
A1 | 030A1 |
B | 0300B |
B1 | 030B1 |
C | 0300C |
C1 | 030C1 |
D | 0300D |
D1 | 030D1 |
BE | 030BE |
CE | 030CE |
C1E | 03C1E |
DE | 030DE |
D1E | 03D1E |
AM | 030AM |
A2 | 030A2 |
Sonstige nationale Unterklassen | 03000 |
1.4 Dienstfahrerlaubnisse (außer Bundeswehr)
Für Dienstfahrerlaubnisse gelten grundsätzlich die in § 6 Absatz 1 FeV genannten Klassen.
1.4.1 (alte) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
1 | 41001 |
1a | 4101a |
1b | 4101b |
2 | 41002 |
3 | 41003 |
5 | 41005 |
1.4.2 (neue) Dienst-FE-Klassen (bisheriger § 5 in Verbindung mit § 14 StVZO)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 4200A |
A1 | 420A1 |
B | 4200B |
C | 4200C |
C1 | 420C1 |
D | 4200D |
D1 | 420D1 |
BE | 420BE |
CE | 420CE |
C1E | 42C1E |
AM | 420AM |
A2 | 420A2 |
DE | 420DE |
D1E | 42D1E |
L | 4200L |
M | 4200M |
T | 4200T |
S | 4200S |
1.5 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr werden in den aus Muster 2 der Anlage 8 der FeV ersichtlichen Klassen erteilt (§ 26 Absatz 1 FeV).
1.5.1 Dienst-FE-Klassen (§ 6 in Verbindung mit § 26 FeV)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 1400A |
A1 | 140A1 |
A2 | 140A2 |
B | 1400B |
C | 1400C |
C75 | 14C75 |
C75E | 14C7E |
D | 1400D |
E | 1400E |
F | 1400F |
4 | 14004 |
5 | 14005 |
1.5.2 Dienst-FE-Klassen (Anlage 8 in Verbindung mit § 26 FeV)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 0400A |
AY | 040AY |
A1 | 040A1 |
B | 0400B |
C | 0400C |
C1 | 040C1 |
D | 0400D |
D1 | 040D1 |
F | 0400F |
G | 0400G |
BE | 040BE |
CE | 040CE |
C1E | 04C1E |
DE | 040DE |
D1E | 04D1E |
GE | 040GE |
L | 0400L |
M | 0400M |
T | 0400T |
P | 0400P |
1.6 Allgemeine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR (bisheriger § 4 StVZO der DDR)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
1 | 05001 |
2 | 05002 |
3 | 05003 |
4 | 05004 |
5 | 05005 |
A | 0500A |
B | 0500B |
C | 0500C |
D | 0500D |
BE | 050BE |
CE | 050CE |
DE | 050DE |
M | 0500M |
T | 0500T |
1.7 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
Taxi | 06021 |
Mietwagen | 06022 |
Krankenkraftwagen | 06023 |
Personenkraftwagen im Linienverkehr | 06024 |
Personenkraftwagen, mit dem gewerbsmäßig Ausflugsfahrten durchgeführt werden |
06025 |
Personenkraftwagen, mit dem Ferienziel-Reisen durchgeführt werden |
06026 |
1.8 Internationaler/ausländischer Führerschein
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
Die Angabe einzelner Klassen ist nicht erforderlich | 07000 |
1.9 Fahrlehrerlaubnis
1.9.1 (alte) Fahrlehrerlaubnisse für die allgemeine Fahrerlaubnis nach bisherigem § 5 StVZO
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
1 | 31001 |
2 | 31002 |
3 | 31003 |
1.9.2 Fahrlehrerlaubnisse für die deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (§ 6 FeV, § 1 FahrlG in Verbindung mit 91/439/EWG)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 3200A |
BE | 320BE |
CE | 320CE |
DE | 320DE |
1.9.3 Dienstfahrlehrerlaubnisse (außer Bundeswehr)
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 3300A |
BE | 330BE |
CE | 330CE |
DE | 330DE |
1.9.4 Für die Angabe von Dienstfahrlehrerlaubnissen der Bundeswehr
Dienstfahrlehrerlaubnisse der Bundeswehr können in zusätzlichen Klassen erteilt werden (§ 30 Absatz 8 FahrlG).
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
A | 3400A |
BE | 340BE |
CE | 340CE |
DE | 340DE |
Sonstige Dienstfahrlehrerlaubnisklasse (z. B.: F für Kettenfahrzeuge) |
34000 |
1.10 Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
Keine | 08000 |
1.11 Keine Angaben zur Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisklasse | Schlüssel |
---|---|
Keine Angaben | 09000 |
Datenstruktur
Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Datenstruktur der Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden
1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu A- und B-Mitteilungen
1.1.1 ordnungsdaten
1.1.2 personNatuerlich
1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten
1.1.3 anschriftKomponenten
1.2 Spezifische Datenstrukturen zur A-Mitteilung
1.2.1 aMitteilung
1.2.1.1 aErstMitteilung
1.2.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen
1.2.1.1.2 schluesselGruendeMassnahmeFahrerlaubnis
1.2.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.2.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.2.1.2 aBerichtigungsMitteilung
1.2.1.3 aLoeschungsMitteilung
1.2.1.4 aNachtraeglicheMitteilung
1.2.1.4.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen
1.2.1.4.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.2.1.4.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.3 Spezifische Datenstrukturen zur B-Mitteilung
1.3.1 bMitteilung
1.3.1.1 bErstMitteilung
1.3.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen
1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.3.1.2 bBerichtigungsMitteilung
1.3.1.3 bLoeschungsMitteilung
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Kapitel | Überschrift/Elementname | Änderung |
---|---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Datenstruktur der Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden
Fachliche Beschreibung der Mitteilung und ihrer Elemente
Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Mitteilungen und die dazugehörenden Elemente beschrieben, die Fahrerlaubnisbehörden gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich an das FAER zu übermitteln haben. In den einzelnen Beschreibungen zur Datenübermittlung wird der Übersicht halber die Gliederung getrennt nach jeweiliger Mitteilung der Behörde vorgenommen und in separaten mitgeltenden Dokumenten bereitgestellt. Für jede Mitteilung sind spezifische Datenstrukturen für die Übermittlung geschaffen worden.
Den Elementbeschreibungen wurden die Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) sowie die Nummern der die jeweiligen Elemente betreffenden Plausibilitätsprüfungen hinzugefügt.
Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörde
Die Mitteilungsarten A und B finden ihre Verwendung in Verbindung mit negativen bzw. positiven Meldungen der Fahrerlaubnisbehörden über getroffene Entscheidungen zur Fahrerlaubnis.
1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu A- und B-Mitteilungen
Datenstrukturen, die bei allen Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörden identisch sind.
Entsprechend der veröffentlichten XSD´s folgen sie den Wurzelelementen ,aMitteilung‘ und ,bMitteilung‘.
1.1.1 ordnungsdaten
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Elementname: kennzeichenMitteilendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der mitteilenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen: | PL0501 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der mitteilenden Stelle.
Anzugeben ist der vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig
Elementname: datumMitteilungMitteilendeStelle | |
Klartext: Datum der Mitteilung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0604, PL1005, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum, an dem die Mitteilung erstellt wurde.
Elementname: aktenzeichenMitteilendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der mitteilenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der mitteilenden Stelle.
Elementname: identifizierungMitteilendeStelle | |
Klartext: Identifizierungszeichen durch mitteilende Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 128 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die eindeutige technische Identifizierung der Mitteilung seitens der mitteilenden Stelle. Es dient nur für Zuordnungszwecke der mitteilenden Stelle und wird längstens 30 Tage nach abschließender Bearbeitung einer Mitteilung im FAER gelöscht.
1.1.2 personNatuerlich
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Die Datenstruktur orientiert sich weitgehend an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).
Elementname: familienname | |
Klartext: Familien-(Ehe)Name | |
DSMeld Blatt: 0101 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1303, PL2101 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet grundsätzlich den Familiennamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Familiennamen sind im Element „familiennameBestandteil“ anzugeben.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt weil keine Aufteilung in Vor- und Familienname möglich ist, wird der vollständige Name als Familienname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.
Hinweis:
Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.
Elementname: familiennameBestandteil | |
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens | |
DSMeld Blatt: 0102 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Familiennamens.
Beispiele:
du (Bois), Da (Costa), von der (Wangen), d´ (Albert), Freiherr vom (Stein).
Elementname: familiennameUnstrukturiert | |
Klartext: Unstrukturierter Familienname | |
DSMeld Blatt: 0101a | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Dieses Element dient der Übermittlung der unstrukturierten Schreibweise des Familiennamens.
Enthält das Element „familiennameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Familienname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.
Elementname: familiennameFehltZuRecht | |
Klartext: Familienname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | In DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Familiennamen.
true: Die Person hat keinen Familiennamen
false: Der Familienname ist angegeben
Elementname: geburtsname | |
Klartext: Geburtsname | |
DSMeld Blatt: 0201 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2101, PL2102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet grundsätzlich den Geburtsnamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Geburtsnamen sind im Element „geburtsnameBestandteil“ anzugeben.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Geburtsname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.
Hinweis:
Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.
Elementname: geburtsnameBestandteil | |
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens | |
DSMeld Blatt: 0202 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Geburtsnamens. Hierzu gelten die Erläuterungen zu den Namensbestandteilen des Familiennamens.
Elementname: geburtsnameUnstrukturiert | |
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname | |
DSMeld Blatt: 0201a | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Dieses Element beinhaltet die unstrukturierte Schreibweise des Geburtsnamens.
Enthält das Element „geburtsnameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Geburtsname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.
Elementname: geburtsnameFehltZuRecht | |
Klartext: Geburtsname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | In DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Geburtsnamen.
true: Die Person hat keinen Geburtsnamen
false: Der Geburtsname ist angegeben
Elementname: vornamen | |
Klartext: Vornamen | |
DSMeld Blatt: 0301 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2002, PL2101 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den/die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerstelle getrennt. Die Angabe(n) zum Vorname(n) ist/sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen (z. B. bei sri-lankischen Staatbürgern), kann das Element leerbleiben. In diesen Fällen muss das Element „vornameFehltZuRecht“ den Wert „1“ enthalten.
Elementname: vornameFehltZuRecht | |
Klartext: Vorname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | In DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2002 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Vornamen.
true: Die Person hat keinen Vornamen
false: Der Vorname ist angegeben
Elementname: geburtDatum | |
Klartext: Geburtsdatum | |
DSMeld Blatt: 0601 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 8 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format: | TTMMJJJJ |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1305, PL1306, PL3004, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Geburtsdatum der zu registrierenden Person im Format TTMMJJJJ.
Die Person darf nicht älter als 110 Jahre und nicht jünger als 14 Jahre sein.
Fehlende Angaben werden jeweils durch Null ersetzt.
Ist das Geburtsdatum gar nicht zu ermitteln, sind acht Nullen einzutragen. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Bei derartigen Angaben wird die Identifizierung erschwert mit der Folge, dass Mitteilungen und Anfragen nicht immer richtig zugeordnet werden können und somit Falschauskünfte begünstigt werden.
Elementname: geburtOrt | |
Klartext: Geburtsort | |
DSMeld Blatt: 0602 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | An der ersten Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zum Geburtsort.
Ist der mitteilenden Stelle bekannt, dass sich der Name des Geburtsortes geändert hat, so ist an erster Stelle der Ortsname in der zur Zeit der Geburt geltenden Form einzutragen und der neue Ortsname mit „jetzt:“ anzuschließen.
Gibt es für einen Ort neben seiner amtlichen fremdsprachlichen Bezeichnung einen hergebrachten, allgemein bekannten deutschen Namen (z. B. Warschau, Florenz), so ist dieser zu verwenden.
Ist bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland der Kreis bekannt, in dem der Geburtsort liegt, so ist dieser im Anschluss an den Geburtsort mit „Kreis“ anzugeben.
Kann der Geburtsort trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermittelt werden, ist im Element „unbekannt“ anzugeben. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Elementname: geburtStaat | |
Klartext: Geburtsstaat | |
DSMeld Blatt: 0603 | stimmt mit DSMeld überein (Codeliste weicht ab) |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen den Gebietsschlüssel des Staates, in dem der Betroffene geboren wurde und ist nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld „Destatis-BEV-Code“, des Statistischen Bundesamtes anzugeben.
Beispiel:
Frankreich = 129
Elementname: ordensname | |
Klartext: Ordensname | |
DSMeld Blatt: 0501 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Ordensnamen.
Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Ordensname im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.
Elementname: kuenstlername | |
Klartext: Künstlername | |
DSMeld Blatt: 0502 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Künstlernamen.
Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Künstlername im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.
Elementname: doktorgrad | |
Klartext: Doktorgrad | |
DSMeld Blatt: 0401 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 25 |
Gültige Zeichen: | C, c, D, E, e, H, h, R, r, Punkt und Leerzeichen Hinter einem Punkt muss nicht immer ein Leerzeichen vorhanden sein. An der ersten Stelle ist nur D zugelassen. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nummer 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.
Zulässig sind: „DR.“ „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „DR.EH.“, „Dr.eh.“.
Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Elementname: geschlecht | |
Klartext: Geschlechts- bzw. Anredeschlüsselnummer | |
DSMeld Blatt: 0701 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | x, m, w |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.
Derzeit gültige Schlüssel:
x = nicht zu ermitteln
m = männlich
w = weiblich
Elementname: merkmalDatenEinwohnermeldeamt | |
Klartext: Merkmal: Daten aus Einwohnermeldeamt | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird bestätigt, ob die verwendeten Personendaten mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Sind Geburtsdatum und/oder Geburtsort bei in Deutschland wohnhaften Personen nicht zu ermitteln, ist in diesem Element mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
true = Personendaten stimmen mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes überein
false = Personendaten nicht mit Einwohnermeldeamt abgeglichen
1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeit“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeiten“.
Elementname: staatsangehoerigkeit | |
Klartext: Staatsangehörigkeit(en) | |
DSMeld Blatt: 1001 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Staatsangehörigkeit nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes.
Beispiele:
deutsch = 000
französisch = 129
1.1.3 anschriftKomponenten
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Die Datenstruktur orientiert sich an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).
Elementname: hausnummer | |
Klartext: Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1206 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Hausnummer der Anschrift ohne Anschriftenzusätze. Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.
Elementname: hausnummerBuchstabeZusatzziffer | |
Klartext: Zusätze zur Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1208 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | Alle Buchstaben und Zahlen sowie Punkt und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer.
Sind Zusätze zur Hausnummer vorhanden, sind diese hier anzugeben.
Beispiel: A, b, 5
Elementname: postleitzahl | |
Klartext: Postleitzahl | |
DSMeld Blatt: 1202 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 12 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z, a bis z, Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich, Punkt |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Postleitzahl. Bei in Deutschland wohnhaften Personen ist die fünfstellige numerische Postleitzahl anzugeben. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die ausländische – gegebenenfalls alpha-numerische – Postleitzahl anzugeben. In diesen Fällen ist im Element „staat“ ein Inhalt erforderlich.
Elementname: staat | |
Klartext: Staat der Anschrift | |
DSMeld Blatt: 1232 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel des Staates in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat und ist dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.
Beispiele:
DE oder DEU = 000
FR oder FRA = 129
Neben dem Staatenschlüssel aus der „Codeliste Destatis Staat“ werden folgende Ersatzwerte aus dem Gebietsschlüssel „Codeliste Destatis Staatsgebiet“ zugelassen:
- –
-
für Palästinensische Gebiete der Wert 459,
- –
-
für Taiwan der Wert 465.
Elementname: stockwerksWohnungsNummer | |
Klartext: Stockwerks- oder Wohnungsnummer | |
DSMeld Blatt: 1210 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | Alle Buchstaben und Ziffern sowie Punkt und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Stockwerks- oder Wohnungsnummern, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind.
Beispiele:
7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder Wohnung 115
Elementname: strasse | |
Klartext: Straße | |
DSMeld Blatt: 1205 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Straßenangabe ohne Hausnummer und Anschriftenzusätze. Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.
Elementname: teilnummerDerHausnummer | |
Klartext: Teilnummer der Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1209 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 5 |
Gültige Zeichen: | Alle Ziffern sowie Schrägstrich und Leerzeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Schrägstrich und Leerzeichen. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Teilnummern zur Hausnummer.
Elementname: wohnort | |
Klartext: Wohnort | |
DSMeld Blatt: 1203 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Wohnort.
Anzugeben ist der zum Zeitpunkt der Anfrage letzte bekannte Wohnort. Die Angabe ist postalisch richtig anzugeben (in Deutschland: entsprechend des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes); Angaben wie „OT“; „am Main“; „Erzg.“; „ATW“ oder „Stadt“ sind zu unterdrücken.
Elementname: wohnortFruehererGemeindename | |
Klartext: Früherer Gemeindename | |
DSMeld Blatt: 1204 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den früheren Gemeindenamen des Wohnortes, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.
Elementname: wohnungsinhaber | |
Klartext: Angaben zum Wohnungsinhaber | |
DSMeld Blatt: 1212 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 26 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Angaben zum tatsächlichen Wohnungsinhaber.
Beispiel:
bei Müller; c/o Schmidt
Elementname: zusatzangaben | |
Klartext: Zusatzangaben zur Anschrift | |
DSMeld Blatt: 1211 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 21 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element können Zusatzangaben zur Anschrift angegeben werden.
Beispiele:
Hinterhaus, Gartenhaus.
1.2 Spezifische Datenstrukturen zur A-Mitteilung
Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden negativer Art wie zum Beispiel:
- –
-
Versagung
- –
-
Entziehung
- –
-
Beschränkung einer Fahrerlaubnis
- –
-
Aufhebung einer sofort vollziehbaren Entscheidung
- –
-
Änderung einer gesetzten Frist
- –
-
Maßnahmen nach den §§ 2a und 4 StVG (Verwarnung/Ermahnung/Anordnung)
1.2.1 aMitteilung
In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSD´s – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.
1.2.1.1 aErstMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
A-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über Entscheidungen die nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 4 bis 8, 11 StVG
- –
-
§ 39 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, 7 FahrlG
- –
-
§ 23 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 KfSachvG
im FAER zu speichern sind.
Beispiele:
Verwaltungsbehördliche Entziehungen, Versagungen, Verzichte, Widerrufe, Verbote usw.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503, PL7610 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6515 (A), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung.
Mitteilungsart A:
Datum der Entscheidung
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart A:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: schluesselMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3455 (A), PL6503, PL7003, PL7005 (A), A7108 (A), A7109 (A), PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.
Verwendet werden dürfen nur die Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.
Elementname: datumFristBeendigung | |
Klartext: Datum der Frist/der Beendigung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6505, PL6506, PL6515 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Frist bzw. der Beendigung einer Maßnahme.
Mitteilungsart A:
- a)
-
das Datum einer gegebenenfalls gesetzten Frist bei Entzügen der Fahrerlaubnis
- b)
-
das Datum der gesetzten Frist bei Maßnahmen nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 StVG
Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer | |
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.
Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.
true = Fahrerlaubnissperre für immer
false = keine Fahrerlaubnissperre für immer
Elementname: merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis | |
Klartext: Merkmal: Gutachten zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zum Gutachten der Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Liegt der Entscheidung zu der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme ein Gutachten zugrunde, ist der Wert „true“ zu setzen. Die Art des Gutachtens ist dann im Element „bemerkungen“ anzugeben.
true = Gutachten
false = kein Gutachten
Elementname: rechtsgrundlagen | |
Klartext: Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.
Die der Maßnahme zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind bereits in den Texten zu den Maßnahmen nach der Schlüsseltabelle „Art der Maßnahme“ hinterlegt.
In diesem Element können weitergehende Rechtsgrundlagen angegeben werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zu Mitteilungsart A:
Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = „true“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: berechneterPunktestand | |
Klartext: Berechneter Punktestand | |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | Integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7108 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde berechneten Gesamtpunktestand des Betroffenen.
Wird der Gesamtpunktestand durch die Fahrerlaubnisbehörde abweichend von dem im Kraftfahrt-Bundesamt berechneten Gesamtpunktestand festgesetzt, ist er in diesem Element anzugeben (nur zulässig bei „schluesselMassnahme“ = 032400).
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten 10 Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis. Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselVorangegangeneMaßnahme | |
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7803 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Verwendet werden dürfen nur die für die Art der vorangegangenen Maßnahme als gültig aufgeführten Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.
Elementname: merkmalFehlendeBefaehigung | |
Klartext: Merkmal: Fehlende Befähigung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3455 (A) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Fehlende Befähigung“ gekennzeichnet.
Liegt eine „Fehlende Befähigung“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.
Wurde im Element „schluesselMassnahme“ = 020000, 020200, 020201, 020500 oder 020501 angegeben, muss entweder „merkmalFehlendeBefaehigung“ oder „merkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt sein.
true = Fehlende Befähigung
false = keine Fehlende Befähigung
Elementname: merkmalMangelndeEignung | |
Klartext: Merkmal: Mangelnde Eignung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3455 (A), 3456 (A) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Mangelnde Eignung“ gekennzeichnet.
Liegt eine „Mangelnde Eignung“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.
Wurde im Element „schluesselMassnahme“ = 020000, 020200, 020201, 020500 oder 020501 angegeben, muss entweder „MerkmalFehlendeBefaehigung“ oder „MerkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt sein.
true = Mangelnde Eignung
false = keine Mangelnde Eignung
Elementname: merkmalKoerperlicherGeistigerMangel | |
Klartext: Merkmal: Körperlicher oder geistiger Mangel | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3456 (A) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Körperlicher oder geistiger Mangel“ gekennzeichnet.
Liegt ein „Körperlicher oder geistiger Mangel“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.
Wurde „merkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt, muss eines der Elemente „merkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ oder „merkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ ebenfalls mit „true“ belegt sein.
true = körperlicher oder geistiger Mangel
false = kein körperlicher oder geistiger Mangel
Elementname: merkmalSonstigerEntscheidungsgrund | |
Klartext: Merkmal: Sonstiger Entscheidungsgrund | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3456 (A) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird die Einstufung des Grundes für die Maßnahme als „Sonstiger Entscheidungsgrund“ gekennzeichnet.
Liegt ein „Sonstiger Entscheidungsgrund“ vor, ist hier der Wert „true“ anzugeben.
Wurde „merkmalMangelndeEignung“ mit „true“ belegt, muss eines der Elemente „merkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ oder „merkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ ebenfalls mit „true“ belegt sein.
true = sonstiger Entscheidungsgrund
false = kein sonstiger Entscheidungsgrund
1.2.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen“.
Elementname: schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel betroffene Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7003, PL7004, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der betroffenen Fahrerlaubnisklasse.
Es ist anzugeben, welche Fahrerlaubnisklassen von der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme betroffen sind.
Für die Angabe sind die Werte aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wird hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben, muss – außer bei Versagungen – im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
1.2.1.1.2 schluesselGruendeMassnahmeFahrerlaubnis
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselGruendeMassnahmeFahrerlaubnis“.
Elementname: schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis | |
Klartext: Grund für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | Integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7103 (A), PL7105 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zum Grund der Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Er ist dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Entscheidungsgründe“ zu entnehmen.
1.2.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.2.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7002, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis. Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.2.1.2 aBerichtigungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.
Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.
Beispiel: „Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.
Hinweis:
Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503, PL7610 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu berichtigenden Mitteilung in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6515 (A), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.
Mitteilungsart A:
Datum der Entscheidung
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu berichtigenden Mitteilung.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart A:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zu Mitteilungsart A:
Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = „true“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:
Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
1.2.1.3 aLoeschungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.
Hinweis:
Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503, PL7610 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu löschenden Mitteilung in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6515 (A), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu löschenden Mitteilung angegeben.
Mitteilungsart A:
Datum der Entscheidung
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu löschenden Mitteilung.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart A:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: grundLoeschung | |
Klartext: Grund der Löschung | |
Feldlänge: | 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | Integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3304, PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.
Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden
12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen
13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden
14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt
16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig
17 = Tod des Betroffenen
99 = sonstige Gründe
Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungenMassnahme“ konkretisiert werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zu Mitteilungsart A:
Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = true muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Hinweis zur Löschungsmitteilung:
Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
1.2.1.4 aNachtraeglicheMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Nachträgliche A-Mitteilungen sind Mitteilungen nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
- –
-
§ 28 Absatz 4 StVG
- –
-
§ 40 Absatz 1 FahrlG
- –
-
§ 26 Absatz 2 KfSachvG
über Folgeentscheidungen zur Änderung von im FAER registrierten Entscheidungen (z. B. Änderung einer gesetzten Frist oder Bedingung) oder Aufhebungen von im FAER registrierten sofort vollziehbaren Maßnahmen.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.
Hinweis:
Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.
Sie werden – außer bei Aufhebung sofort vollziehbarer Maßnahme/Anordnung zur Löschung – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503, PL7610 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6515 (A), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung angegeben.
Mitteilungsart A:
Datum der Entscheidung
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart A:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Bei Entscheidungen im Sinne des § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG ist in diesem Feld das Datum der Unanfechtbarkeit, der sofortigen Vollziehbarkeit, der Rechtskraft, des Ruhens oder des Erlöschens anzugeben.
Elementname: schluesselMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3455 (A), PL6503, PL7003, PL7005 (A), A7108 (A), A7109 (A), PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.
Verwendet werden dürfen nur die Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.
Elementname: datumFristBeendigung | |
Klartext: Datum der Frist/der Beendigung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6505, PL6506, PL6515 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Frist bzw. der Beendigung einer Maßnahme.
Mitteilungsart A:
- a)
-
das Datum einer gegebenenfalls gesetzten Frist bei Entzügen der Fahrerlaubnis
- b)
-
das Datum der gesetzten Frist bei Maßnahmen nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 StVG
Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer | |
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.
Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.
true = Fahrerlaubnissperre für immer
false = keine Fahrerlaubnissperre für immer
Elementname: merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis | |
Klartext: Merkmal: Gutachten zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zum Gutachten der Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Liegt der Entscheidung zu der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme ein Gutachten zugrunde, ist der Wert „true“ zu setzen. Die Art des Gutachtens ist dann im Element „bemerkungen“ anzugeben.
true = Gutachten
false = kein Gutachten
Elementname: rechtsgrundlagen | |
Klartext: Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.
Die der Maßnahme zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind bereits in den Texten zu den Maßnahmen nach der Schlüsseltabelle „Art der Maßnahme“ hinterlegt.
In diesem Element können weitergehende Rechtsgrundlagen angegeben werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL3460 (A), PL7302 (A), PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zu Mitteilungsart A:
Bei Verwendung der Angabe im Element „schluesselMassnahme“ = 032200, 036500, 999900, der Angabe im Element „schluesselGrundMassnahme“ = 199, 299, 399, 499, 599, 699 und bei Angabe im Element „merkmalGutachtenMassnahmeFahrerlaubnis“ = „true“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bei nachträglichen Mitteilungen – z. B. bei Aufhebung einer sofort vollziehbaren Entziehung einer Fahrerlaubnis – ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7803 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Verwendet werden dürfen nur die für die Art der vorangegangenen Maßnahme als gültig aufgeführten Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.
1.2.1.4.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen“.
Elementname: schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel betroffene Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7003, PL7004, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der betroffenen Fahrerlaubnisklasse.
Es ist anzugeben, welche Fahrerlaubnisklassen von der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme betroffen sind.
Für die Angabe sind die Werte aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
1.2.1.4.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.2.1.4.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7002, PL7005 (A) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen. Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.3 Spezifische Datenstrukturen zur B-Mitteilung
Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden positiver Art wie zum Beispiel:
- –
-
die Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. an einer verkehrspsychologischen Beratung,
- –
-
die Aufhebung des Verbots, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
1.3.1 bMitteilung
In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten xsd´s – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.
1.3.1.1 bErstMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
B-Erstmitteilungen sind Mitteilungen die nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 12 und 13 StVG (Teilnahme an Seminaren)
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG (Erteilung der Erlaubnis nach Aberkennung, Aufhebung eines Verbotes oder Bedingung)
im FAER zu speichern sind.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6511 (B), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung angegeben.
Mitteilungsart B:
- a)
-
Datum der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- b)
-
Datum der Erteilung einer Erlaubnis von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart B:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Das Datum der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: schluesselMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6503, PL7003, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.
Verwendet werden dürfen nur die Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.
Elementname: rechtsgrundlagen | |
Klartext: Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.
Die der Maßnahme zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind bereits in den Texten zu den Maßnahmen nach der Schlüsseltabelle „Art der Maßnahme“ hinterlegt.
In diesem Element können weitergehende Rechtsgrundlagen angegeben werden.
Elementname: datumFristBeendigung | |
Klartext: Datum der Frist/der Beendigung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6505, PL6506, PL6511 (B), PL6514 (B) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Frist bzw. der Beendigung einer Maßnahme.
Mitteilungsart B:
Das Datum der Beendigung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung – z. B. bei Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis – ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom KBA zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselVorangegangeneMaßnahme | |
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7803 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Verwendet werden dürfen nur die für die Art der vorangegangenen Maßnahme als gültig aufgeführten Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Art der Maßnahme“.
1.3.1.1.1 schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklassen“.
Elementname: schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel betroffene Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7003, PL7004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der betroffenen Fahrerlaubnisklasse.
Es ist anzugeben, welche Fahrerlaubnisklassen von der im Element „schluesselMassnahme“ angegebenen Maßnahme betroffen sind.
Für die Angabe sind die Werte aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7002 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.3.1.2 bBerichtigungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Ausstellungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.
Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.
Beispiel:
„Datum der Ausstellung richtig: 22.05.2017“.
Hinweis:
Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu berichtigenden Mitteilung in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6511 (B), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.
Mitteilungsart B:
- a)
-
Datum der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- b)
-
Datum der Erteilung einer Erlaubnis von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu berichtigenden Mitteilung.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart B:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Das Datum der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:
Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
1.3.1.3 bLoeschungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.
Hinweis:
Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig.
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu löschenden Mitteilung in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidungAusstellung | |
Klartext: Datum der Entscheidung/Ausstellung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1205, PL6511 (B), PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung bzw. Ausstellung der zu löschenden Mitteilung angegeben.
Mitteilungsart B:
- a)
-
Datum der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- b)
-
Datum der Erteilung einer Erlaubnis von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Elementname: datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage | |
Klartext: Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL6513 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Unanfechtbarkeit bzw. der Abgabe bzw. der Vorlage der zu löschenden Mitteilung.
Das Datum muss gültig sein und darf nicht in der Zukunft liegen.
Mitteilungsart B:
- a)
-
das Datum der Unanfechtbarkeit
- b)
-
das Datum des Zugangs der Verzichtserklärung auf eine Fahrerlaubnis
- c)
-
das Datum der Abgabe einer „Erklärung“ (z. B. Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis) nach § 39 Absatz 2 FahrlG oder nach § 23 Absatz 2 KfSachvG.
- d)
-
Das Datum der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, einem Fahreignungsseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Elementname: grundLoeschung | |
Klartext: Grund der Löschung | |
Feldlänge: | 2 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3304, PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.
Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden
12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen
13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden
14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt
16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig
17 = Tod des Betroffenen
99 = sonstige Gründe
Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungenMassnahme“ konkretisiert werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL7304 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Löschungsmitteilung:
Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.
Wenn in einem der Elemente „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und/oder „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss (außer bei Versagung) hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Wurde vor einer Versagung keine Fahrerlaubnisnummer vergeben, darf keine Eintragung erfolgen.
Plausibilitätsprüfungen
für A- und B-Mitteilungen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Plausi-Nummer | Änderung in |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen
Es werden die im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Mitteilungsverarbeitung zur Anwendung kommenden Plausibilitätsprüfungen beschrieben. Es handelt sich hierbei um – über die Schemaprüfungen hinausgehende – Prüfungen zur Sicherstellung der inhaltlichen Logik der Mitteilungen. Plausibilitätsprüfungen im KBA, die vorgangsbezogen sind oder auf nur dem KBA bekannte Referenztabellen zugreifen, werden hier nicht aufgeführt.
Erläuterung zu Mitteilungsmerkmal:
E = Erstmitteilung; B = Berichtigungsmitteilung, L = Löschungsmitteilung, N = Nachträgliche Mitteilung
Plausi- Nummer |
Plausi-Text | Mitteilungs- art |
Mitteilungs- merkmal |
Logik |
---|---|---|---|---|
PL0501 | Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. | A, B | alle | Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ nicht 13-stellig ist und/oder nicht mit „F“ oder „E“ an 1. Stelle beginnt |
PL0604 | Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle Tagesdatum. | A, B | alle | Wenn „datumMitteilungMitteilendeStelle“ > Tagesdatum |
PL1005 | Das Datum der Entscheidung ist größer als das Datum der Mitteilung. | A, B | alle | Wenn „datumEntscheidung“ > „datumMitteilungMitteilendeStelle“ |
PL1204 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das aktuelle Tagesdatum. | A, B | E | Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ angegeben und > Tagesdatum |
PL1205 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist kleiner als das Datum der Entscheidung/Ausstellung. | A, B | E | Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ angegeben und < „datumEntscheidungAusstellung“ |
PL1212 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das Datum der Mitteilung. | A, B | E | Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ angegeben und > „datumMitteilungMitteilendeStelle“ |
PL1303 | Es fehlen Angaben zum Familiennamen. | A, B | alle | Wenn „familienname“ = leer und „familiennameFehltZuRecht“ = 0 |
PL1305 | Das Alter der Person ist 110 Jahre oder höher. | A, B | alle | Wenn „geburtDatum“ + 110 Jahre <= Tagesdatum |
PL1306 | Die Person ist jünger als 14 Jahre. | A, B | alle | Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > Tagesdatum |
PL2002 | Es fehlen Angaben zum Vornamen. | A, B | alle | Wenn „vorname“ = leer und „vornameFehltZuRecht“ = 0 |
PL2101 | Es ist weder der Geburtsname, der Familienname noch der Vorname angegeben. | A, B | alle | Wenn „geburtsname“ und „familienname“ und „vornamen“ nicht enthalten sind |
PL2102 | Es fehlen Angaben zum Geburtsnamen. | A, B | alle | Wenn „geburtsname“ = leer und „geburtsnameFehltZuRecht“ = 0 |
PL3004 | Geburtsdatum und/oder -ort werden als nicht bekannt mitgeteilt. Bei in Deutschland lebenden Personen sind die Daten aus dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzurufen. | A, B | alle | Wenn geburtDatum = 00000000 und/oder geburtort = unbekannt und merkmalDatenEinwohnermeldeamt = 0 und staat = 000 |
PL3304 | Der Grund der Löschung ist unplausibel oder nicht angegeben. | A, B | L | Wenn „grundLoeschung“ nicht = 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 99 |
PL3305 | Obwohl als Grund der Löschung der Schlüssel 99 angegeben wurde, fehlen Angaben im Feld Bemerkungen. | A, B | L | Wenn „grundLoeschung“ = 99 und „bemerkungen“ nicht angegeben |
PL3452 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis dürfen keine Rechtsgrundlagen angegeben sein. | A | E | Wenn „rechtsgrundlagen“ enthalten ist und in der ADMASADMAV-Tabelle zu dem Schlüssel „rechtsgrundlagen“ als Darfnichtfeld gekennzeichnet ist |
PL3455 | „MerkmalFehlendeBefaehigung“ oder „MerkmalMangelndeEignung“ ist nicht gesetzt/nicht eindeutig. | A | E | Wenn „schluesselMassnahme“ = ADMASGRUPPE GRUPPE „16“ (020000, 020200, 020201, 020500, 020501, 021000, 021001, 022500 oder 022700) und beide Elemente „merkmalFehlendeBefaehigung“ und „merkmalMangelndeEignung“ = 0 oder beide = 1 |
PL3456 | „MerkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ oder „MerkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ ist nicht gesetzt/nicht eindeutig. | A | E | Wenn „merkmalMangelndeEignung“ = 1 und beide Elemente „merkmalKoerperlicherGeistigerMangel“ und „merkmalSonstigerEntscheidungsgrund“ = 0 oder beide = 1 |
PL3460 | Bei Angabe eines ,sonstigen‘ Grundes der Maßnahme zur Fahrerlaubnis sind Bemerkungen erforderlich. | A | E | Wenn „schluesselGrundMassnahme“ mit „99“ endet und „bemerkungen“ fehlt |
PL6503 | Der angegebene Schlüssel für die ,Art der Maßnahme‘ ist unbekannt. | A, B | E, N | Wenn „schluesselMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL enthalten ist |
PL6505 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss ein Fristendatum angegeben sein. | A, B | E, N | Wenn „datumFristBeendigung“ keine Angabe enthält und dies als Mussfeld in der ADMAS/ADMAV-Tabelle deklariert ist |
PL6506 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis darf kein Fristendatum angegeben sein. | A | E, N | Wenn „datumFristBeendigung“ eine Angabe enthält und dies als DarfNichtfeld in der ADMAS/ADMAV-Tabelle deklariert ist |
PL6511 | Das Datum der Beendigung ist größer als das Datum der Ausstellung. | B | E | Wenn „datumFristBeendigung“ größer als „datumEntscheidungAusstellung“ ist |
PL6513 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss ein Rechtskraftdatum angegeben sein. | A, B | E | Wenn „datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ keine Angabe enthält und dies als Mussfeld in der ADMAS/ADMAV-Tabelle deklariert ist |
PL6514 | Das Datum der Beendigung ist größer als das Datum der Vorlage. | B | E | Wenn „datumFristBeendigung“ größer als „datumRechtskraftUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage“ ist |
PL6515 | Das Datum der gesetzten Frist ist nicht größer als das Datum der Entscheidung. | A | E | Wenn „datumFristBeendigung“ <= „datumEntscheidungAusstellung“ |
PL6822 | Bei der vorliegenden Kombination von ,Mitteilungsart‘ und ,Mitteilungsmerkmal‘ ist die Angabe der ,Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘ nicht plausibel. | A, B | E, N | Wenn die Kombination nicht in der Referenztabelle ADMAS enhalten ist oder der „GUELTIGADMASFLAG“ ungleich 1 ist |
PL7002 | Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für ,betroffene Fahrerlaubnisklassen‘ ist unbekannt. | A, B | alle | Wenn „schluesselFahrerlaubnisklasse“ in Referenztabelle FAHRERLAUBNISKLASSE nicht enthalten ist |
PL7003 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis ist mindestens eine der angegebenen betroffenen Fahrerlaubnisklassen nicht plausibel. | A, B | E | Wenn „schlüsselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ nicht zur Fahrerlaubnisgruppe des „schluesselMassnahme“ gehört |
PL7004 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss mindestens eine betroffene Fahrerlaubnisklasse angegeben sein. | A, B | E | Wenn keine Angabe in „schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse“ und in ADMAS-Tabelle als Muss deklariert |
PL7005 | Teilverzichte auf die FE-Klasse C von über 50-jährigen Personen werden nicht im FAER erfasst. | A | E | Wenn ,schluesselMassnahme‘ = 030900 und ,geburtDatum‘ plus 50 Jahre < ,datumUnanfechtbarkeitAbgabeVorlage‘ und ,schluesselBetroffeneFahrerlaubnisklasse‘ = 0200C, 020C1, 020CE und/oder 02C1E und ,schluesselFahrerlaubnisklasse‘ enthält weitere FE-klassen |
PL7103 | Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für den ,Grund zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘ ist unbekannt. | A | E | Wenn „schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis“ nicht in Referenztabelle „ENTSCHEIDUNGSGRUND“ Feld „SCHLUESSEL“ enthalten ist |
PL7105 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis muss mindestens ein Grund für die Maßnahme angegeben sein. | A | E | Wenn „schluesselGrundMassnahmeFahrerlaubnis“ nicht angegeben ist und in ADMAS-Tabelle als Muss deklariert ist |
PL7108 | Bei dieser Art der Maßnahme muss ein Festgesetzter Punktestand angegeben sein. | A | E | Wenn „schluesselMassnahme“ = 032400 und „berechneterPunktestand“ nicht angegeben |
PL7109 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis darf kein Festgesetzter Punktestand angegeben sein. | A | E | Wenn „festgesetzterPunktestand“ angegeben ist und „schluesselMassnahme“ nicht 03240000 |
PL7302 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis dürfen keine Bemerkungen angegeben sein. | A | E | Wenn „bemerkungen“ angegeben ist und in ADMAS-Tabelle als DarfNicht deklariert ist |
PL7304 | Bei dieser Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis müssen Bemerkungen angegeben sein. | A, B | E, N | Wenn „bemerkungen“ nicht angegeben ist und in ADMAS-Tabelle als Muss deklariert ist |
PL7405 | Das Datum der ,vorangegangenen Maßnahme‘ ist größer als das Datum der Entscheidung. | A, B | E, N | Wenn „datumVorangegangeneMassnahme“ größer „datumEntscheidungAusstellung“ |
PL7503 | Das angegebene ,Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. | A, B | E, N | Wenn „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ nicht in BKZ BEHOERDE enthalten ist |
PL7610 | Die ,erkennende Stelle der vorangegangenen Maßnahme‘ muss angegeben sein. | A | N | Wenn keines der Elemente „kennzeichenErkennendeStelleVorangMassn“ und „behoerdeVorangegangeneMassnahme“ angegeben ist |
PL7803 | Der angegebene Schlüssel für die ,Art der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. | A, B | E, N | Wenn „schluesselVorangegangeneMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL enthalten ist |
PL8201 | Die Fahrerlaubnisnummer ist unbekannt. | A, B | alle | Wenn „fahrerlaubnisnummer“ nicht der Prüfzifferberechnung entspricht |
PL8203 | Die Fahrerlaubnisnummer fehlt. | A, B | E, N | Wenn
|
PL8403 | Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen ist unbekannt. | A, B | E, N | Wenn „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht in Referenztabelle „FAHRERLAUBNISKLASSE“ enthalten ist |
Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument für die SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
1.1 Körperliche Mängel
1.2 Geistige Mängel
1.3 Charakterliche Mängel
1.4 Prüfungen nicht bestanden
1.5 Andere Gründe
1.6 Konkrete Gründe für die Entziehung einer Fahrerlaubnis
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Schlüsseltabelle der Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
1.1 Körperliche Mängel
Schlüssel | Bedeutung |
---|---|
110 | Mangelndes Sehvermögen |
120 | Mangelndes Hörvermögen |
131 | Funktionseinbuße bei Rumpf- und Gliedmaßen infolge Amputation |
132 | Funktionseinbuße bei Rumpf- und Gliedmaßen infolge Lähmung |
133 | Funktionseinbuße bei Rumpf- und Gliedmaßen infolge Versteifung |
141 | Hirnverletzung |
142 | Nervenerkrankung |
143 | Epileptische Anfälle |
144 | Bewusstseinsstörungen |
150 | Schwere Herzerkrankungen |
199 | Sonstige körperliche Mängel |
1.2 Geistige Mängel
Schlüssel | Bedeutung |
---|---|
211 | Geisteskrankheit |
212 | Geistesschwäche |
213 | Psychopathie |
214 | Neurose |
221 | Geminderte Zurechnungsfähigkeit |
222 | Entmündigung |
299 | Sonstige geistige Mängel |
1.3 Charakterliche Mängel
Schlüssel | Bedeutung |
---|---|
311 | Neigung zu Trunksucht |
312 | Neigung zu Rauschgiftsucht |
313 | Neigung zu Arzneimittelsucht |
321 | Neigung zu Ausschreitungen |
331 | Schwere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen |
332 | Wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen |
341 | Schwere Vergehen gegen Strafgesetze |
342 | Wiederholte Vergehen gegen Strafgesetze |
399 | Sonstige charakterliche Mängel |
1.4 Prüfungen nicht bestanden
Schlüssel | Bedeutung |
---|---|
410 | Theoretische Prüfung nicht bestanden |
420 | Praktische Prüfung nicht bestanden |
430 | Prüfung nach dem FahrlG nicht bestanden |
440 | Prüfung nach dem KfSachvG nicht bestanden |
499 | Sonstige Prüfungen nicht bestanden/nicht abgelegt |
1.5 Andere Gründe
Schlüssel | Bedeutung |
---|---|
520 | Fahrpraxisnachweis nicht erbracht |
530 | Ortskenntnisnachweis nicht erbracht |
540 | Mangelnde Kenntnis der Verkehrsbestimmungen |
551 | Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht |
552 | Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht |
562 | Nachweis (eines Fahranfängers auf Probe) über Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht erbracht (§ 2a Absatz 5 Satz 1 StVG) |
599 | Sonstige Entscheidungsgründe |
1.6 Konkrete Gründe für die Entziehung einer Fahrerlaubnis
Schlüssel | Bedeutung |
---|---|
601 | Erreichen von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 StVG) |
611 | Vollziehbarer Anordnung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StVG nicht fristgerecht |
621 | Vollziehbarer Anordnung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG nicht fristgerecht |
622 | Eine weitere schwerwiegende Zuwiderhandlung innerhalb der Probezeit begangen |
623 | Zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen |
699 | Sonstige Entziehungsgründe |
Art der Maßnahme
der Fahrerlaubnisbehörde –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument für die SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Schlüssel | Änderung in | Beschreibung der Änderung |
---|---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
0.2 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Änderungsverzeichnis
0.2 Inhaltsverzeichnis
1 Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
1 Art der Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
Die Art der Maßnahme wird im Mitteilungsdatensatz als Schlüssel im Element „schluesselMassnahme“ und die vorangegangene Maßnahme im Element „schluesselVorangegangeneMassnahme“ angegeben.
In diesem Dokument wird für jeden Schlüssel angezeigt bei welcher Mitteilungsart und mit welchem Mitteilungsmerkmal der Schlüssel als Maßnahme oder als vorangegangene Maßnahme gültig ist und angewendet werden kann.
Wird der Schlüssel als Maßnahme verwendet, müssen die jeweils zugehörig aufgeführten Bedingungen im Mitteilungssatz erfüllt sein. Bei Verwendung als vorangegangene Maßnahme sind hier keine weiteren Bedingungen erforderlich.
Erläuterungen:
Merkmal der Mitteilung: E = Erstmitteilung; N = Nachträgliche Mitteilung
Spalten „Datum Unanfechtbarkeit/Vorlage/Abgabe“ bis „Betroffene Fahrerlaubnisklasse“:
D = Darf nicht; M = Muss; leer = Angabe ist erlaubt
Gruppe der Fahrerlaubnisse: Hier werden die gruppenzugehörigen Arten der Fahrerlaubnisse in Form der ersten beiden Ziffern der Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen gemäß Mitgeltendem Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ genannt:
Gruppe 1 = 32, 33, 34 (neue Fahrlehrerlaubnisse)
Gruppe 2 = 02, 04, 06, 14, 41, 42 (neue deutsche Fahrerlaubnisse)
Gruppe 3 = 01, 02, 04, 05, 06, 14, 41, 42 (alle deutschen Fahrerlaubnisse)
Gruppe 4 = 03, 07 (ausländische Fahrerlaubnisse)
Gruppe 5 = 31, 32, 33, 34 (alle Fahrlehrerlaubnisse)
Gruppe 6 = 01, 02, 04, 06, 14, 41, 42 (alle deutschen Fahrerlaubnisse außer DDR)
Gruppe 7 = 06 (Fahrgastbeförderung)
Schlüssel | Text der Maßnahme | Art der Mittei- lung |
Merk- mal der Mittei- lung |
Gültig als Art der Maß- nahme |
Gültig als Art der voran- gegan- genen Maß- nahme |
Datum Unan- fecht- barkeit/ Vor- lage/ Ab- gabe |
Datum Frist/ Been- digung |
Grund der Maß- nahme |
Bemer- kungen |
Rechts- grund- lagen |
Betrof- fene Fahr- erlaub- nis- klasse |
Gruppe der Fahr- erlaub- nisse |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
010200 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG | A | E | ja | D | M | M | 3 | ||||
010200 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG | A | E | ja | ||||||||
010200 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG | A | N | ja | ||||||||
010201 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis mit Ausnahme nach § 3 StVG | A | E | ja | D | M | M | 3 | ||||
010201 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis mit Ausnahme nach § 3 StVG | A | E | ja | ||||||||
010201 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis mit Ausnahme nach § 3 StVG | A | N | ja | ||||||||
010300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrerlaubnis | A | E | ja | D | M | M | 6 | ||||
010300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrerlaubnis | A | E | ja | ||||||||
010300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrerlaubnis | A | N | ja | ||||||||
010400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrerlaubnis | A | E | ja | D | M | M | 6 | ||||
010400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrerlaubnis | A | E | ja | ||||||||
010400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrerlaubnis | A | N | ja | ||||||||
010600 | Sofort vollziehbares Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV | A | E | ja | M | D | ||||||
010600 | Sofort vollziehbares Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV | A | E | ja | ||||||||
010600 | Sofort vollziehbares Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV | A | N | ja | ||||||||
010700 | Sofort vollziehbare Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV | A | E | ja | M | D | ||||||
010700 | Sofort vollziehbare Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 3 FeV | A | N | ja | ||||||||
010800 | Sofort vollziehbare Feststellung des fehlenden/nicht bestehenden Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 Nummer 3 FeV | A | E | ja | M | 4 | ||||||
010800 | Sofort vollziehbare Feststellung des fehlenden/nicht bestehenden Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 Nummer 3 FeV | A | E | ja | ||||||||
010800 | Sofort vollziehbare Feststellung des fehlenden/nicht bestehenden Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 Nummer 3 FeV | A | N | ja | ||||||||
011000 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG | A | E | ja | D | M | M | 2 | ||||
011000 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG | A | E | ja | ||||||||
011000 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG | A | N | ja | ||||||||
011001 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit Ausnahme | A | E | ja | D | M | M | 2 | ||||
011001 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit Ausnahme | A | E | ja | ||||||||
011001 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit Ausnahme | A | N | ja | ||||||||
012700 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | D | M | M | 7 | ||||
012700 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | ||||||||
012700 | Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | N | ja | ||||||||
012800 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | D | M | M | 7 | ||||
012800 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | ||||||||
012800 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | N | ja | ||||||||
013300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG | A | E | ja | D | M | 5 | |||||
013300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG | A | N | ja | ||||||||
013400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG | A | E | ja | D | M | 5 | |||||
013400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG | A | E | ja | ||||||||
013400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 FahrlG | A | N | ja | ||||||||
014300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | E | ja | D | |||||||
014300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | E | ja | ||||||||
014300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | N | ja | ||||||||
014400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | E | ja | D | |||||||
014400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | E | ja | ||||||||
014400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | N | ja | ||||||||
015300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 1 KfSachvG | A | E | ja | D | |||||||
015300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 1 KfSachvG | A | E | ja | ||||||||
015300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 1 KfSachvG | A | N | ja | ||||||||
015400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 2 KfSachvG | A | E | ja | D | |||||||
015400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 2 KfSachvG | A | E | ja | ||||||||
015400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 2 KfSachvG | A | N | ja | ||||||||
016300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | E | ja | D | |||||||
016300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | E | ja | ||||||||
016300 | Sofort vollziehbare Rücknahme der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | N | ja | ||||||||
016400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | E | ja | D | |||||||
016400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | E | ja | ||||||||
016400 | Sofort vollziehbarer Widerruf der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | N | ja | ||||||||
020000 | Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | A | E | ja | M | M | M | 2 | ||||
020100 | Unanfechtbare Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis | A | E | ja | M | M | M | 2 | ||||
020100 | Unanfechtbare Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis | A | N | ja | ||||||||
020200 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG | A | E | ja | M | M | M | 3 | ||||
020200 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG | A | N | ja | – | – | – | – | – | |||
020200 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG | B | E | ja | ||||||||
020201 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG mit Ausnahme | A | E | ja | M | M | M | 3 | ||||
020201 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG mit Ausnahme | A | N | ja | ||||||||
020201 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG mit Ausnahme | B | E | ja | ||||||||
020300 | Unanfechtbare Rücknahme der Fahrerlaubnis nach § 48 VwVfG | A | E | ja | M | M | M | 6 | ||||
020300 | Unanfechtbare Rücknahme der Fahrerlaubnis nach § 48 VwVfG | A | N | ja | ||||||||
020400 | Unanfechtbarer Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 49 VwVfG | A | E | ja | M | M | M | 6 | ||||
020400 | Unanfechtbarer Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 49 VwVfG | A | N | ja | ||||||||
020600 | Unanfechtbares Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | A | E | ja | M | M | D | |||||
020600 | Unanfechtbares Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | A | N | ja | ||||||||
020600 | Unanfechtbares Verbot, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | B | E | ja | ||||||||
020700 | Unanfechtbare Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | A | E | ja | M | M | D | |||||
020700 | Unanfechtbare Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | A | N | ja | ||||||||
020700 | Unanfechtbare Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV | B | E | ja | ||||||||
020800 | Feststellung des fehlenden/nicht bestehenden Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 Nummer 3 FeV | A | E | ja | M | M | 4 | |||||
020800 | Feststellung des fehlenden/nicht bestehenden Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 Nummer 3 FeV | A | N | ja | ||||||||
020800 | Feststellung des fehlenden/nicht bestehenden Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 3 Nummer 3 FeV | B | E | ja | ||||||||
021000 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG | A | E | ja | M | M | M | 2 | ||||
021000 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG | A | N | ja | ||||||||
021000 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG | B | E | ja | ||||||||
021001 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2 StVG mit Ausnahme | A | E | ja | M | M | M | 2 | ||||
021001 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit Ausnahme | A | N | ja | ||||||||
021001 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG mit Ausnahme | B | E | ja | ||||||||
021100 | Versagung des Antrages auf Zuerkennung des Rechts von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen | A | E | ja | M | M | 4 | |||||
021100 | Versagung des Antrages auf Zuerkennung des Rechts von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen | A | N | ja | ||||||||
021100 | Versagung des Antrages auf Zuerkennung des Rechts von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen | B | E | ja | ||||||||
022500 | Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | M | M | M | 7 | ||||
022500 | Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | N | ja | ||||||||
022600 | Unanfechtbare Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | M | M | 7 | |||||
022600 | Unanfechtbare Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | N | ja | ||||||||
022700 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Absatz 10 FeV | A | E | ja | M | M | M | 7 | ||||
022700 | Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Absatz 10 FeV | A | N | ja | ||||||||
022800 | Unanfechtbare Rücknahme der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | M | M | 7 | |||||
022800 | Unanfechtbare Rücknahme der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | N | ja | ||||||||
023000 | Unanfechtbare Versagung der Fahrlehrerlaubnis | A | E | ja | M | M | M | 1 | ||||
023300 | Unanfechtbare Rücknahme der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 Absatz 1 FahrlG | A | E | ja | M | M | 5 | |||||
023400 | Unanfechtbarer Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nach § 8 Absatz 2 FahrlG | A | E | ja | M | M | 5 | |||||
024000 | Unanfechtbare Versagung der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | E | ja | M | D | ||||||
024300 | Unanfechtbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach § 29 Absatz 1 FahrlG | A | E | ja | M | D | ||||||
024400 | Unanfechtbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach § 29 Absatz 2 FahrlG | A | E | ja | M | D | ||||||
025000 | Unanfechtbare Versagung der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer | A | E | ja | M | D | ||||||
025300 | Unanfechtbare Rücknahme der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nacfh § 8 Absatz 1 KfSachvG | A | E | ja | M | D | ||||||
025400 | Unanfechtbarer Widerruf der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 8 Absatz 2 KfSachvG | A | E | ja | M | D | ||||||
026300 | Unanfechtbare Rücknahme der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | E | ja | M | D | ||||||
026400 | Unanfechtbarer Widerruf der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur | A | E | ja | M | D | ||||||
030900 | Verzicht auf die Fahrerlaubnis | A | E | ja | M | D | D | D | D | M | 3 | |
031000 | Verzicht auf eine ausländische Fahrerlaubnis | A | E | ja | M | D | D | D | D | M | 4 | |
031000 | Verzicht auf eine ausländische Fahrerlaubnis | B | E | ja | ||||||||
031100 | Verzicht auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | A | E | ja | M | D | D | D | D | M | 7 | |
031200 | Teilverzicht auf die Fahrerlaubnis | A | E | ja | M | D | D | D | M | 3 | ||
031600 | Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | M | |||||||
031600 | Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | ||||||||
031600 | Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | N | ja | ||||||||
031600 | Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | B | E | ja | ||||||||
031700 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | M | |||||||
031700 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | ||||||||
031700 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | N | ja | ||||||||
031700 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG | B | E | ja | ||||||||
031800 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar | A | E | ja | D | |||||||
031800 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar | A | E | ja | ||||||||
031800 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar | A | N | ja | ||||||||
031800 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG nach bei erneuter/n Zuwiderhandlung/en nach Teilnahme an einem Aufbauseminar | B | E | ja | ||||||||
0319001) | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | D | |||||||
031900 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | ||||||||
031900 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | N | ja | ||||||||
031900 | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StVG | B | E | ja | ||||||||
0320001) | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 StVG | A | E | ja | M | |||||||
032000 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 StVG | A | E | ja | ||||||||
032000 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 StVG | A | N | ja | ||||||||
032000 | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 StVG | B | E | ja | ||||||||
032100 | Aufhebung einer sofort vollziehbaren Entscheidung | A | N | ja | D | |||||||
032200 | Änderung einer gesetzten Frist | A | N | ja | M | M | ||||||
032400 | Berechnung des Punktestandes durch die Fahrerlaubnisbehörde | A | E | ja | ||||||||
032500 | Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | ||||||||
032500 | Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | E | ja | ||||||||
032500 | Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 StVG | A | N | ja | ||||||||
032600 | Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 StVG | A | E | ja | ||||||||
032600 | Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 StVG | A | E | ja | ||||||||
032600 | Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 StVG | A | N | ja | ||||||||
032900 | Änderung einer Bedingung zur Neuerteilung | A | N | ja | M | |||||||
033200 | Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach nicht bestandener Prüfung | A | E | ja | D | M | 1 | |||||
033500 | Ruhen der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 Absatz 1 FahrlG | A | E | ja | M | 5 | ||||||
033600 | Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 Absatz 2 FahrlG | A | E | ja | M | 5 | ||||||
033900 | Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis | A | E | ja | M | D | D | D | D | M | 5 | |
034900 | Verzicht auf die amtliche Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte | A | E | ja | M | D | D | D | D | |||
035500 | Ruhen der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 7 Absatz 1 KfSachvG | A | E | ja | ||||||||
035600 | Erlöschen der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 7 Absatz 2 KfSachvG | A | E | ja | ||||||||
035900 | Verzicht auf die amtliche Anerkennung als Sachverständiger/Prüfer nach § 7 Absatz 3 KfSachvG | A | E | ja | M | D | D | D | D | |||
036000 | Wegfall der Betrauung als Prüfingenieur mit den Aufgaben nach § 22 Absatz 3 Nummer 3 KfSachvG | A | E | ja | ||||||||
036500 | Nichtanerkennung/Verweigerung der Zustimmung zur Betrauung nach dem KfSachvG aufgrund nicht bestandener Prüfungen | A | E | ja | D | M | ||||||
038100 | Erteilung der Erlaubnis, von einer ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen nach § 29 Absatz 4 FeV | B | E | ja | M | 4 | ||||||
038200 | Aufhebung des Verbots, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen | B | E | ja | D | |||||||
038300 | Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis | B | E | ja | M | 4 | ||||||
041400 | Die/Der Betroffene hat freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a StVG teilgenommen. | B | E | ja | M | M | ||||||
041600 | Freiwilliges Fahreignungsseminar nach § 4 StVG mit Reduzierung des Punktestandes gemäß § 4 Absatz 7 Satz 1 StVG | B | E | ja | M | M | ||||||
051200 | Die/Der Betroffene hat aufgrund einer Anordnung nach § 2a StVG an einem Aufbauseminar teilgenommen. | B | E | ja | M | M | ||||||
051300 | Die/Der Betroffene hat aufgrund einer Anordnung nach § 2a StVG an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen. | B | E | ja | M | M | ||||||
0514002) | Angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 StVG | B | E | ja | M | M | ||||||
0515002) | Angeordnete Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 4 StVG | B | E | ja | M | M | ||||||
057000 | Freiwilliges Fahreignungsseminar nach § 4a StVG ohne Reduzierung des Punktestandes | B | E | ja | M | M | ||||||
0615002) | Die/Der Betroffene hat aufgrund einer Anordnung an einem Aufbauseminar und zugleich freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung nach 4 StVG teilgenommen. | B | E | ja | M | M | ||||||
0616002) | Die/Der Betroffene hat aufgrund einer Anordnung an einem besonderen Aufbauseminar und zugleich freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 4 StVG teilgenommen. | B | E | ja | M | M | ||||||
061700 | Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 5 StVG nach vorangegangener Entziehung | B | E | ja | M | M | ||||||
0618002) | Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Absatz 11 StVG nach vorangegangener Entziehung | B | E | ja | M | M | ||||||
061900 | Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 2a Absatz 5 StVG nach vorangegangener Entziehung | B | E | ja | M | M | ||||||
0620002) | Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach § 4 Absatz 11 StVG nach vorangegangener Entziehung | B | E | ja | M | M | ||||||
999900 | Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) | A | E | ja | M | |||||||
999900 | Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) | A | E | ja | ||||||||
999900 | Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) | A | N | ja | M | |||||||
999900 | Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) | A | N | ja | ||||||||
999900 | Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) | B | E | ja | M | |||||||
999900 | Sonstige Maßnahme(n) (siehe ,Bemerkungen zur Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘) | B | E | ja |
Anmerkungen:
- 1)
-
Die Schlüssel 031900, 032000 sind als Art der Maßnahme nur zulässig, wenn das „datumEntscheidungAusstellung“ kleiner 1. Mai 2014 ist.
- 2)
-
Die Schlüssel 051400, 051500, 061500, 061600, 061800 und 062000 sind als Art der Maßnahme nur zulässig, wenn das „datumFristBeendigung“ kleiner 1. Dezember 2014 ist.
Der bisherige Schlüssel 038000 ((Erst-)Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Versagung/Entziehung/isolierter Sperre/Verzicht) entfällt.
Die erforderliche Erfassung im FAER einer erstmaligen Erteilung bzw. der Erteilung nach vorangegangener Negativ-Entscheidung (Versagung, Entzug etc.) erfolgt KBA-intern anhand der Eintragungen in das Zentrale Fahrerlaubnisregister.
Datenstruktur
Mitteilungen der Bußgeldbehörden –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Datenstruktur der Mitteilung der Bußgeldbehörden
1.1 Mitteilungen über Bußgeldentscheidungen
1.2 Gemeinsame Datenstrukturen zu den G-Mitteilungen
1.2.1 ordnungsdaten
1.2.2 personNatuerlich
1.2.2.1 staatsangehoerigkeiten
1.2.3 anschriftKomponenten
1.3 Spezifische Datenstrukturen zur G-Mitteilung
1.3.1 gMitteilung
1.3.1.1 gErstMitteilung
1.3.1.1.1 gMitteilungTaten
1.3.1.1.1.1 gMitteilungTat
1.3.1.1.1.1.1 tatbestaende
1.3.1.1.1.1.1.1 tatbestand
1.3.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen
1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.3.1.2 gFahrverbotsMitteilung
1.3.1.3 gBerichtigungsMitteilung
1.3.1.4 gLoeschungsMitteilung
1.3.1.5 gNachtraeglicheMitteilung
1.3.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.3.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Kapitel | Überschrift/Elementname | Änderung |
---|---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Datenstruktur der Mitteilung der Bußgeldbehörden
Fachliche Beschreibung der Mitteilung und ihrer Elemente
Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Mitteilungen und die dazugehörenden Elemente beschrieben, die Bußgeldbehörden gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich an das FAER zu übermitteln haben. In den einzelnen Beschreibungen zur Datenübermittlung wird der Übersicht halber die Gliederung getrennt nach jeweiliger Mitteilung der Behörde vorgenommen und in separaten mitgeltenden Dokumenten bereitgestellt. Für jede Mitteilung sind spezifische Datenstrukturen für die Übermittlung geschaffen worden.
Den Elementbeschreibungen wurden die Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) sowie die Nummern der die jeweiligen Elemente betreffenden Plausibilitätsprüfungen hinzugefügt.
1.1 Mitteilungen über Bußgeldentscheidungen
Die Mitteilungsart G findet ihre Verwendung in Verbindung mit Mitteilungen der Bußgeldbehörden über rechtskräftige Entscheidungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gemäß § 28 Absatz 3 StVG in das FAER einzutragen sind.
1.2 Gemeinsame Datenstrukturen zu den G-Mitteilungen
Datenstrukturen, die bei allen Mitteilungen der Bußgeldbehörden identisch sind.
Entsprechend der veröffentlichten xsd´s folgen sie dem Wurzelelement ,gMitteilung‘.
1.2.1 ordnungsdaten
Elementname: kennzeichenMitteilendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der mitteilenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der mitteilenden Stelle.
Anzugeben ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Behörden = 13-stellig
Elementname: datumMitteilungMitteilendeStelle | |
Klartext: Datum der Mitteilung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0604, PL1005, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum, an dem die Mitteilung erstellt wurde.
Elementname: aktenzeichenMitteilendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der mitteilenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der mitteilenden Stelle.
Elementname: identifizierungMitteilendeStelle | |
Klartext: Identifizierungszeichen durch mitteilende Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 128 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die eindeutige technische Identifizierung der Mitteilung seitens der mitteilenden Stelle. Es dient nur für Zuordnungszwecke der mitteilenden Stelle und wird längstens 30 Tage nach abschließender Bearbeitung einer Mitteilung im FAER gelöscht.
1.2.2 personNatuerlich
Die Datenstruktur orientiert sich weitgehend an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).
Elementname: familienname | |
Klartext: Familien-(Ehe)Name | |
DSMeld Blatt: 0101 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1303, PL2101 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet grundsätzlich den Familiennamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Familiennamen sind im Element „familiennameBestandteil“ anzugeben.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt weil keine Aufteilung in Vor- und Familienname möglich ist, wird der vollständige Name als Familienname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.
Hinweis:
Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.
Elementname: familiennameBestandteil | |
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens | |
DSMeld Blatt: 0102 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Familiennamens.
Beispiele:
du (Bois), Da (Costa), von der (Wangen), d´ (Albert), Freiherr vom (Stein).
Elementname: familiennameUnstrukturiert | |
Klartext: Unstrukturierter Familienname | |
DSMeld Blatt: 0101a | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Dieses Element dient der Übermittlung der unstrukturierten Schreibweise des Familiennamens.
Enthält das Element „familiennameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Familienname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.
Elementname: familiennameFehltZuRecht | |
Klartext: Familienname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | In DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Familiennamen.
true: Die Person hat keinen Familiennamen
false: Der Familienname ist angegeben
Elementname: geburtsname | |
Klartext: Geburtsname | |
DSMeld Blatt: 0201 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2101, 2102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet grundsätzlich den Geburtsnamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Geburtsnamen sind im Element „geburtsnameBestandteil“ anzugeben.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Geburtsname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.
Hinweis:
Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.
Elementname: geburtsnameBestandteil | |
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens | |
DSMeld Blatt: 0202 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Geburtsnamens. Hierzu gelten die Erläuterungen zu den Namensbestandteilen des Familiennamens.
Elementname: geburtsnameUnstrukturiert | |
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname | |
DSMeld Blatt: 0201a | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Dieses Element beinhaltet die unstrukturierte Schreibweise des Geburtsnamens.
Enthält das Element „geburtsnameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Geburtsname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.
Elementname: geburtsnameFehltZuRecht | |
Klartext: Geburtsname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | In DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Geburtsnamen.
true: Die Person hat keinen Geburtsnamen
false: Der Geburtsname ist angegeben
Elementname: vornamen | |
Klartext: Vornamen | |
DSMeld Blatt: 0301 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2002, PL2101 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den/die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerstelle getrennt. Die Angabe(n) zum Vorname(n) ist/sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen (z. B. bei sri-lankischen Staatbürgern), kann das Element leerbleiben. In diesen Fällen muss das Element „vornameFehltZuRecht“ den Wert „1“ enthalten.
Elementname: vornameFehltZuRecht | |
Klartext: Vorname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | In DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2002 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Vornamen.
true: Die Person hat keinen Vornamen
false: Der Vorname ist angegeben
Elementname: geburtDatum | |
Klartext: Geburtsdatum | |
DSMeld Blatt: 0601 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 8 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format | TTMMJJJJ |
Format XML | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1305, PL1306, PL3004, PL3108 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Geburtsdatum der zu registrierenden Person im Format TTMMJJJJ.
Die Person darf nicht 110 Jahre oder älter sein und nicht jünger als 14 Jahre sein.
Fehlende Angaben werden jeweils durch Null ersetzt.
Ist das Geburtsdatum gar nicht zu ermitteln, sind acht Nullen einzutragen.
In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Bei derartigen Angaben wird die Identifizierung erschwert mit der Folge, dass Mitteilungen und Anfragen nicht immer richtig zugeordnet werden können und somit Falschauskünfte begünstigt werden.
Elementname: geburtOrt | |
Klartext: Geburtsort | |
DSMeld Blatt: 0602 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | An der 1. Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zum Geburtsort.
Ist der mitteilenden Stelle bekannt, dass sich der Name des Geburtsortes geändert hat, so ist an erster Stelle der Ortsname in der zur Zeit der Geburt geltenden Form einzutragen und der neue Ortsname mit „jetzt:“ anzuschließen.
Gibt es für einen Ort neben seiner amtlichen fremdsprachlichen Bezeichnung einen hergebrachten, allgemein bekannten deutschen Namen (z. B. Warschau, Florenz), so ist dieser zu verwenden.
Ist bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland der Kreis bekannt, in dem der Geburtsort liegt, so ist dieser im Anschluss an den Geburtsort mit „Kreis“ anzugeben.
Kann der Geburtsort trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermittelt werden, ist im Element „unbekannt“ anzugeben. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Elementname: geburtStaat | |
Klartext: Geburtsstaat | |
DSMeld Blatt: 0603 | stimmt mit DSMeld überein (Codeliste weicht ab) |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen den Gebietsschlüssel des Staates, in dem der Betroffene geboren wurde und ist nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld „Destatis-BEV-Code“, des Statistischen Bundesamtes anzugeben.
Beispiel:
Frankreich = 129
Elementname: ordensname | |
Klartext: Ordensname | |
DSMeld Blatt: 0501 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Ordensnamen.
Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Ordensname im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.
Elementname: kuenstlername | |
Klartext: Künstlername | |
DSMeld Blatt: 0502 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Künstlernamen.
Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Künstlername im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.
Elementname: doktorgrad | |
Klartext: Doktorgrad | |
DSMeld Blatt: 0401 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 25 |
Gültige Zeichen: | C, c, D, E, e, H, h, R, r, Punkt und Leerzeichen Hinter einem Punkt muss nicht immer ein Leerzeichen vorhanden sein. An der ersten Stelle ist nur D zugelassen. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nummer 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.
Zulässig sind: „DR.“ „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „DR.EH.“, „Dr.eh.“.
Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Elementname: geschlecht | |
Klartext: Geschlechts- bzw. Anredeschlüsselnummer | |
DSMeld Blatt: 0701 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | x, m, w |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.
Derzeit gültige Schlüssel:
x = nicht zu ermitteln
m = männlich
w = weiblich
Elementname: merkmalDatenEinwohnermeldeamt | |
Klartext: Merkmal: Daten aus Einwohnermeldeamt | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird bestätigt, ob die verwendeten Personendaten mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Sind Geburtsdatum und/oder Geburtsort bei in Deutschland wohnhaften Personen nicht zu ermitteln, ist in diesem Element mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
true = Personendaten stimmen mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes überein
false = Personendaten nicht mit Einwohnermeldeamt abgeglichen
1.2.2.1 staatsangehoerigkeiten
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeit“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeiten“.
Elementname: staatsangehoerigkeit | |
Klartext: Staatsangehörigkeit(en) | |
DSMeld Blatt: 1001 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Staatsangehörigkeit nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes.
Beispiele:
deutsch = 000
französisch = 129
1.2.3 anschriftKomponenten
Die Datenstruktur orientiert sich an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).
Elementname: hausnummer | |
Klartext: Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1206 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Hausnummer der Anschrift ohne Anschriftenzusätze. Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.
Elementname: hausnummerBuchstabeZusatzziffer | |
Klartext: Zusätze zur Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1208 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | Alle Buchstaben und Zahlen sowie Punkt und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer.
Sind Zusätze zur Hausnummer vorhanden, sind diese hier anzugeben.
Beispiel: A, b, 5
Elementname: postleitzahl | |
Klartext: Postleitzahl | |
DSMeld Blatt: 1202 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 12 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z, a bis z, Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich, Punkt |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Postleitzahl. Bei in Deutschland wohnhaften Personen ist die fünfstellige numerische Postleitzahl anzugeben. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die ausländische – gegebenenfalls alphanumerische – Postleitzahl anzugeben. In diesen Fällen ist im Element „staat“ ein Inhalt erforderlich.
Elementname: staat | |
Klartext: Staat der Anschrift | |
DSMeld Blatt: 1232 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel des Staates in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat und ist dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.
Beispiele:
DE oder DEU = 000
FR oder FRA = 129
Neben dem Staatenschlüssel aus der „Codeliste Destatis Staat“ werden folgende Ersatzwerte aus dem Gebietsschlüssel „Codeliste Destatis Staatsgebiet“ zugelassen:
- –
-
für Palästinensische Gebiete der Wert 459,
- –
-
für Taiwan der Wert 465.
Elementname: stockwerksWohnungsNummer | |
Klartext: Stockwerks- oder Wohnungsnummer | |
DSMeld Blatt: 1210 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | Alle Buchstaben und Ziffern sowie Punkt und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Stockwerks- oder Wohnungsnummern, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind.
Beispiele:
- –
-
7OG,
- –
-
13OG,
- –
-
P für Parterre,
- –
-
HP für Hochparterre,
- –
-
St für Souterrain oder
- –
-
Wohnung 115
Elementname: strasse | |
Klartext: Straße | |
DSMeld Blatt: 1205 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Straßenangabe ohne Hausnummer und Anschriftenzusätze. Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.
Elementname: teilnummerDerHausnummer | |
Klartext: Teilnummer der Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1209 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 5 |
Gültige Zeichen: | Alle Ziffern sowie Schrägstrich und Leerzeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Schrägstrich und Leerzeichen. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Teilnummern zur Hausnummer.
Elementname: wohnort | |
Klartext: Wohnort | |
DSMeld Blatt: 1203 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Wohnort.
Anzugeben ist der zum Zeitpunkt der Anfrage letzte bekannte Wohnort. Die Angabe ist postalisch richtig anzugeben (in Deutschland: entsprechend des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes); Angaben wie „OT“; „am Main“; „Erzg.“; „ATW“ oder „Stadt“ sind zu unterdrücken.
Elementname: wohnortFruehererGemeindename | |
Klartext: Früherer Gemeindename | |
DSMeld Blatt: 1204 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den früheren Gemeindenamen des Wohnortes, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.
Elementname: wohnungsinhaber | |
Klartext: Angaben zum Wohnungsinhaber | |
DSMeld Blatt: 1212 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 26 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Angaben zum tatsächlichen Wohnungsinhaber.
Beispiel:
bei Müller; c/o Schmidt
Elementname: zusatzangaben | |
Klartext: Zusatzangaben zur Anschrift | |
DSMeld Blatt: 1211 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 21 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element können Zusatzangaben zur Anschrift angegeben werden.
Beispiele:
Hinterhaus, Gartenhaus.
1.3 Spezifische Datenstrukturen zur G-Mitteilung
1.3.1 gMitteilung
In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten xsd´s – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.
1.3.1.1 gErstMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
G-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über Entscheidungen der Verwaltungsbehörden wegen Ordnungswidrigkeiten, die nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 3 StVG
- –
-
§ 39 Absatz 2 Nummer 6 FahrlG
- –
-
§ 23 Absatz 2 Nummer 1 KfSachvG
im FAER zu speichern sind.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat | |
Klartext: Merkmal: Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).
Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tatmehrheit zu weiteren nichtregisterpflichtigen Tat(en) stehen.
true = Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
false = keine Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nichtregisterpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Anmerkung zu festgesetzten Fahrverboten:
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung wird es möglich sein, mehrere Fahrverbote in einem Verfahren nebeneinander zu verhängen. Aufgrund der fortgeschrittenen Softwareentwicklung kann diese Änderung hier nicht mehr berücksichtigt werden.
In einer erst nach Wirksamkeit dieser SDÜ-FAER-MIT vorgesehenen Anpassung soll der genannte Sachverhalt im Mitteilungsdatensatz durch eine mehrfach wiederholbare Ebene „gMitteilungFahrverbote“ mit den darin aufzuführenden Fahrverbotsangaben berücksichtigt werden (eine Übersicht über die dann gültige Datenstruktur findet sich in der „Anlage Satzbeschreibung xml-Mitteilungen in ARIS“ zur SDÜ-FAER-MIT).
Bis dahin gilt:
Sollte in einem Verfahren mehr als ein Fahrverbot verhängt werden, kann die Fahrverbotsdauer für weitere Fahrverbote im Element „bemerkungenTat“ angegeben werden. Die Fristabläufe der einzelnen Fahrverbote können jeweils mit Fahrverbotsmitteilungen (gFahrverbotsMitteilung) übermittelt werden.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot | |
Klartext Ausnahme zum Fahrverbot | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.
true = Es besteht eine Ausnahme
false = Es besteht keine Ausnahme
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: wirksamkeitFahrverbot | |
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots | |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | 1, 2 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432 PL5001 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.
Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.
- 1 =
-
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
- 2 =
-
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).
Achtung:
Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).
1.3.1.1.1 gMitteilungTaten
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
1.3.1.1.1.1 gMitteilungTat
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: datumOWi | |
Klartext: Datum der Ordnungswidrigkeit | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1222, PL3106, PL3108, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Ordnungswidrigkeit.
Elementname: tatzeit | |
Klartext: Uhrzeit der Tat | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | time |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Uhrzeit der Tat.
Elementname: tatort | |
Klartext: Tatort | |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Tatort.
Anzugeben ist der Name des Orts in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elementname: merkmalTateinheitNichtregisterpflichtigeTat | |
Klartext: Merkmal: Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).
Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tateinheit zu weiterer/n nicht registerpflichtiger/n Tat(en) steht/en.
true = Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
false = keine Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.
Elementname: rechtsgrundlagen | |
Klartext: Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3403 , PL3404 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Rechtsgrundlagen bei Verwendung einer Auffangtatbestandsnummer.
Wird eine Auffang-Tatbestandsnummer verwendet, müssen – außer bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG – die Rechtsgrundlagen in diesem Element angegeben werden.
Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG kann eine Angabe in diesem Element entfallen wenn „schluesselRechtsgrundlage“ die Angabe 508 bzw. 509 enthält.
Werden ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet darf dieses Element keine Angaben enthalten. Zusätzliche Rechtsgrundlagen sind dann nur im Element „schluesselRechtsgrundlage“ erlaubt.
Elementname: anzahlIdentischeTaten | |
Klartext: Anzahl der identischen Taten | |
Feldlänge: | 1 bis 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Anzahl der identischen Taten.
Identische Taten liegen vor, wenn durch mehrere tatmehrheitlich begangene Zuwiderhandlungen dieselbe Rechtsvorschrift in gleicher Weise verletzt wurde.
Anzugeben ist hier die genaue Anzahl der identischen tatmehrheitlichen Zuwiderhandlungen.
Der Inhalt dieses Feldes ist für die Punktbewertung der Multiplikationsfaktor.
Wenn dieses Feld einen Inhalt hat, ist für diese identischen Taten das Element „fMitteilungTat“ nur einmal anzugeben.
Beispiel:
Verstoß gegen Handy-Verbot in drei tatmehrheitlichen Fällen mit jeweils gleicher Geldbuße:
Element „tatbestandsnummer“: 123624
Element „anzahlIdentischeTaten“: 3
Keine weitere Nennung dieser Taten.
Elementname: geldbusse | |
Klartext: Geldbuße | |
Feldlänge: | 7,2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML | decimal |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3441, PL3443, PL3445, PL3446 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Geldbuße zur Tat.
Eine Geldbuße muss angegeben sein, wenn:
- –
-
von der Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer abgewichen wurde
oder
- –
-
eine Auffang-Tatbestandsnummer nach Nummer 4.1.2 des BET gebildet wurde
oder
- –
-
mehrere Verstöße in Tateinheit geahndet wurden.
Wurde neben der Verhängung eines Fahrverbotes keine Geldbuße ausgesprochen, ist hier die Angabe „0,00“ zu setzen.
In allen anderen Fällen wird die Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer zugesteuert.
Bei Tatmehrheit ist jeweils die für die jeweilige Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben. Eine eventuell von der Summe der Einzelgeldbußen abweichende Gesamtsumme (z. B. durch Erhöhung wegen Voreintragungen im FAER) kann gegebenenfalls im Element Bemerkungen angegeben und erläutert werden.
Bei identischen Zuwiderhandlungen (anzahlIdentischeTaten > 1) ist ebenfalls nur die für eine einzelne Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben.
Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.
Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.
1. Stelle
1 | Führer |
2 | Halter |
3 | Führer und Halter |
4 | Fahrlehrer |
5 | Sachverständiger/Prüfer |
6 | sonstige Verkehrsteilnehmer |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle
01 | Kraftrad |
02 | Leichtkraftrad |
03 | Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa) |
04 | Pkw |
05 | Pkw mit Anhänger |
06 | Lkw |
07 | Lkw mit Anhänger |
08 | Kraftomnibus |
09 | Kraftomnibus mit Anhänger |
10 | Sattelzugmaschine |
11 | Sattelzugmaschine mit Anhänger |
12 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine |
13 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger |
14 | selbstfahrende Arbeitsmaschine |
15 | Anhänger |
99 | sonstige Fahrzeuge |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle
01 | Verantwortlicher nach dem FahrlG |
02 | Verantwortlicher nach dem KfSachvG |
99 | sonstiger Verantwortlicher |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle
01 | Fußgänger |
02 | Radfahrer |
03 | Verantwortlicher des Fahrzeugs |
04 | Verantwortlicher |
05 | Beifahrer |
99 | sonstiger Verkehrsteilnehmer |
Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.
Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 1 bis 30 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.
Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen.
Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.
Beispiel:
Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199
Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern
Elementname: merkmalVerkehrsunfall | |
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.
true = Verkehrsunfall
false = kein Verkehrsunfall
Elementname: bemerkungenTat | |
Klartext: Bemerkungen zur Tat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element werden gegebenenfalls vorhandene Bemerkungen oder Konkretisierungen zur Entscheidung angegeben.
1.3.1.1.1.1.1 tatbestaende
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
1.3.1.1.1.1.1.1 tatbestand
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: tatbestandsnummer | |
Klartext: Tatbestandsnummer | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1222, PL3403, PL3404, PL3411, PL3415, PL3430, PL3431, PL3432, PL4121, PL4156, PL4159, PL4161, PL4162, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Tatbestandsnummer der Ordnungswidrigkeit nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BET).
In den Ausnahmefällen, in denen keine BET-Tatbestandsnummer zutrifft, ist eine Auffangtatbestandsnummer zu erstellen. Hierbei ist die „Anmerkung zum Aufbau der TBNR für einen Auffangtatbestand:“ in Nummer 4.1.2 BET genauestens zu beachten.
Elementname: textZuwiderhandlung | |
Klartext: Text der Zuwiderhandlung (verbale Beschreibung der Tat) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen: | PL4121, PL4159, PL4161, PL4162 |
Fachliche Beschreibung
Bei Verwendung einer gültigen Tatbestandsnummer des BET (keine Auffangtatbestandsnummer) sind in diesem Element gegebenenfalls lediglich die den BET-Tatbestandstext ergänzenden variablen Werte anzugeben. Die im BET-Tatbestandstext vorgegebene Reihenfolge und Form muss eingehalten werden. Mehrere Variable sind durch Semikolon zu trennen.
Sieht der BET-Tatbestandstext keine Variable vor und wird keine Auffangtatbestandsnummer verwendet, bleibt das Element leer.
Wird (in Ausnahmefällen) eine Auffangtatbestandsnummer verwendet, ist in diesem Element die vollständige Tatbezeichnung der Ordnungswidrigkeit in Textform anzugeben (keine Zusteuerung eines Textes über den BET).
1.3.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlage“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlagen“.
Elementname: schluesselRechtsgrundlage | |
Klartext: Schlüssel für Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0, 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3403, PL3404, PL3412, PL3416, PL3430, PL3441, PL3443, PL3445 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Schlüssel für (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.
Verwendung von BET-Tatbestandsnummern:
Werden zu einer Tat ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet, sind gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Rechtsgrundlagen hier als Schlüssel anzugeben. Das Element „rechtsgrundlagen“ darf keinen Inhalt haben.
Abschließende Liste der Schlüssel:
500 = § 25 StVG
501 = § 25 Absatz 2a StVG
502 = § 28a Nummer 1 StVG
503 = § 4 Absatz 2 BKatV
504 = § 4 Absatz 4 BKatV
505 = § 17 OWiG
506 = § 19 OWiG
507 = § 20 OWiG
508 = § 36 FahrlG
509 = § 20 KfSachvG
510 = § 31d Absatz 1 StVZO
511 = § 31d Absatz 3 StVZO
512 = § 31d Absatz 4 StVZO
513 = § 32 Absatz 1 StVZO
514 = § 34 Absatz 3 StVZO
515 = § 36 Absatz 2 StVZO
516 = § 57c Absatz 2 StVZO
517 = § 9 Absatz 1 OWiG
518 = § 9 Absatz 2 OWiG
519 = § 14 Absatz 1 OWiG
520 = § 17 Absatz 4 OWiG
521 = § 28a StVG
522 = § 3 Absatz 2 BKatV
523 = § 3 Absatz 3 BKatV
524 = § 3 Absatz 4 BKatV
525 = § 3 Absatz 6 BKatV
Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern:
Bei Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern sind die Rechtsgrundlagen grundsätzlich im Element Rechtsgrundlagen anzugeben.
Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG ist in diesem Element der Schlüssel 508 bzw. 509 anzugeben. In diesem Fall sind weitere Angaben im Element „rechtsgrundlagen“ nicht erforderlich.
1.3.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.3.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.3.1.2 gFahrverbotsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Kann in einer Erstmitteilung über eine Entscheidung mit Verhängung eines Fahrverbotes das Ablaufdatum des Fahrverbotes noch nicht benannt werden, ist mit Bekanntwerden des Ablaufdatums eine Fahrverbotsmitteilung mit Angabe des konkreten Datums zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Erstmitteilung in der Fahrverbotsmitteilung anzugeben.
Die Fahrverbotsmitteilung wird als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205 , PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (gFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.
Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.
Bei Fahrverbotsmitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
1.3.1.3 gBerichtigungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.
Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.
Beispiel: „Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.
Hinweis:
Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:
Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.3.1.4 gLoeschungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.
Hinweis:
Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: grundLoeschung | |
Klartext: Grund der Löschung | |
Feldlänge: | 2 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3304, PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.
Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden
12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen
13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden
14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt
16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig
17 = Tod des Betroffenen
99 = sonstige Gründe
Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Löschungsmitteilung:
Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.3.1.5 gNachtraeglicheMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Nachträgliche G-Mitteilungen sind Mitteilungen nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
- –
-
§ 28 Absatz 4 StVG
über Folgeentscheidungen, die zu Änderungen oder Löschungen von im FAER registrierten rechtskräftigen Entscheidungen führen.
Beispiel:
- –
-
Aufhebung oder Abänderung im Gnadenwege,
- –
-
Anordnung einer Tilgung usw.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.
Hinweis:
Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.
Sie werden – außer bei Entscheidungen, die zu einer Löschung im FAER führen – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.
Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.
Bei nachträglichen Mitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot | |
Klartext: Ausnahme zum Fahrverbot | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.
true = Es besteht eine Ausnahme
false = Es besteht keine Ausnahme
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: wirksamkeitFahrverbot | |
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots | |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | 1, 2 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.
Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.
- 1 =
-
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
- 2 =
-
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).
Achtung:
Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).
1.3.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.3.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
Plausibilitätsprüfungen
für F- und G-Mitteilungen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Plausi-Nummer | Änderung in |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Plausibilitätsprüfungen für F- und G-Mitteilungen
Es werden die im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Mitteilungsverarbeitung zur Anwendung kommenden Plausibilitätsprüfungen beschrieben. Es handelt sich hierbei um – über die Schemaprüfungen hinausgehende – Prüfungen zur Sicherstellung der inhaltlichen Logik der Mitteilungen. Plausibilitätsprüfungen im KBA, die vorgangsbezogen sind oder auf nur dem KBA bekannte Referenztabellen zugreifen, werden hier nicht aufgeführt.
Erläuterung zu Mitteilungsmerkmal:
E = Erstmitteilung; B = Berichtigungsmitteilung, F = Fahrverbotsmitteilung; L = Löschungsmitteilung, N = Nachträgliche Mitteilung
Plausi- Nummer |
Plausi-Text | Mitteilungs- art |
Mitteilungs- merkmal |
Logik |
---|---|---|---|---|
PL0502 | Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. | F | alle | Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ 13-stellig ist |
PL0503 | Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. | G | alle | Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ nicht 13-stellig ist und/oder mit „M“ oder „Z“ an 1. Stelle beginnt |
PL0604 | Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle Tagesdatum. | F, G | alle | Wenn „datumMitteilungMitteilendeStelle“ > Tagesdatum |
PL0801 | Die erkennende Stelle ist nicht angegeben. | F | E | Wenn keines der Elemente „kennzeichenErkennendeStelle“ und „textBehoerdeErkennendeStelle“ angegeben ist |
PL0804 | Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. | F | alle | Wenn „kennzeichenErkennendeStelle“ 13-stellig ist |
PL1005 | Das Datum der Entscheidung ist größer als das Datum der Mitteilung. | F, G | alle | Wenn „datumEntscheidung“ > „datumMitteilungMitteilendeStelle“ |
PL1204 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das aktuelle Tagesdatum. | F, G | E | Wenn bei F- und G-Mitteilung ,datumRechtskraft‘ angegeben und > Tagesdatum |
PL1205 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist kleiner als das Datum der Entscheidung/Ausstellung. | F, G | E | Wenn bei F- und G-Mitteilung ,datumRechtskraft‘ angegeben und < „datumEntscheidung“ |
PL1212 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das Datum der Mitteilung. | F, G | E | Wenn bei F- und G-Mitteilung ,datumRechtskraft‘ angegeben und > „datumMitteilungMitteilendeStelle“ |
PL1222 | Die Mitteilung ist zum Zeitpunkt des Eingangs bereits tilgungsreif. | F, G | E |
|
PL1303 | Es fehlen Angaben zum Familiennamen. | F, G | alle | Wenn „familienname“ = leer und „familiennameFehltZuRecht“ = 0 |
PL1305 | Das Alter der Person ist 110 Jahre oder höher. | F, G | alle | Wenn „geburtDatum“ + 110 Jahre <= Tagesdatum |
PL1306 | Die Person ist jünger als 14 Jahre. | F, G | alle | Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > Tagesdatum |
PL2002 | Es fehlen Angaben zum Vornamen. | F, G | alle | Wenn „vorname“ = leer und „vornameFehltZuRecht“ = 0 |
PL2101 | Es ist weder der Geburtsname, der Familienname noch der Vorname angegeben. | F, G | alle | Wenn „geburtsname“ und „familienname“ und „vornamen“ nicht enthalten sind |
PL2102 | Es fehlen Angaben zum Geburtsnamen. | F, G | alle | Wenn „geburtsname“ = leer und „geburtsnameFehltZuRecht“ = 0 |
PL3004 | Geburtsdatum und/oder -ort werden als nicht bekannt mitgeteilt. Bei in Deutschland lebenden Personen sind die Daten aus dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzurufen. | F, G | alle | Wenn geburtDatum = 00000000 und/oder geburtort = unbekannt und merkmalDatenEinwohnermeldeamt = 0 und staat = 000 |
PL3106 | Mindestens ein Datum der Tat ist größer als das Datum der Rechtskraft. | F, G | E | Wenn „datumOWI“ > „datumRechtskraft“ |
PL3108 | Die Person ist zum Zeitpunkt der Tat jünger als 14 Jahre. | F, G | E | Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > „datumOWI“ |
PL3304 | Der Grund der Löschung ist unplausibel oder nicht angegeben. | F, G | L | Wenn „grundLoeschung“ nicht = 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 99 |
PL3305 | Obwohl als Grund der Löschung der Schlüssel 99 angegeben wurde, fehlen Angaben im Feld Bemerkungen. | F, G | L | Wenn „grundLoeschung“ = 99 und „bemerkungen“ nicht angegeben ist |
PL3403 | Bei mindestens einer Tat fehlen die Rechtsgrundlagen. | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und weder „schluesselRechtsgrundlage“ noch „rechtsgrundlagen“ angegeben ist |
PL3404 | Bei Verwendung von BET-Tatbestandsnummern ist die Angabe von zusätzlichen Rechtsgrundlagen nur im Element SchluesselRechtsgrundlage erlaubt. | F, G | E | Wenn zur Tat ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet werden und „rechtsgrundlagen“ eine Angabe enthält |
PL3411 | Der Auffangtatbestand enthält an Stelle 5 eine ungültige FaP-Kategorie (zulässig 0-2). | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und an fünfter Stelle ungleich 0, 1 oder 2 |
PL3415 | Der Auffangtatbestand enthält an Stelle 6 einen ungültigen Punktewert (zulässig 0-2). | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und an sechster Stelle ungleich 0, 1, 2 |
PL3416 | In einer Mitteilung schließen sich die Vorschriften § 24 (24a, 24c) StVG, § 36 FahrlG und § 20 KfSachVG gegenseitig aus. | F, G | E | Wenn mehr als eine der Angaben „BET-TBNR“, „schluesselRechtsgrundlage“ = „508“ oder „509“ enthalten ist |
PL3430 | Trotz Angabe von „§ 25 StVG“ fehlt entweder die Dauer/Wirksamkeit des Fahrverbotes oder die Angabe von „§ 4 Absatz 4 BKatV“. | F, G | E | (Nach Zusteuerung der BET-Daten) Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und wenn „schluesselRechtsgrundlage“ 500 und/oder 501 enthält oder BET zur Tatbestandsnummer im Feld „FAHRVERBOTMONATE“ eine Angabe enthält und weder „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ und/oder „wirksamkeitFahrverbot“ noch „schluesselRechtsgrundlage“ 504 angegeben ist |
PL3431 | Für die mitgeteilte Dauer und/oder Wirksamkeit des Fahrverbots ist die entsprechende Rechtsgrundlage nicht angegeben. | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und wenn mindestens eines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ oder „wirksamkeitFahrverbot“ eine Angabe enthält und weder „schlüsselRechtsgrundlage“ die Angabe „500“ oder „501“ noch im BET das Feld „FAHRVERBOTMONATE“ eine Angabe enthält |
PL3432 | Trotz Anwendung des § 4 Absatz 4 BKatV ist die Dauer des Fahrverbots und/oder die Wirksamkeit des Fahrverbots angegeben. | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und wenn mindestens eines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ oder „wirksamkeitFahrverbot“ eine Angabe enthält und „schlüsselRechtsgrundlage“ enthält „504“ |
PL3441 | Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 36 Absatz 1 FahrlG sind nur dann in das FAER einzutragen, wenn bei der Geldbuße der Mindestgrenzbetrag eingehalten wurde. Diese Voraussetzung liegt in vorliegendem Fall bei mindestens einer Zuwiderhandlung nicht vor. | F, G | E | Wenn „schluesselRechtsgrundlage“ „508“ enthält und „geldbusse“ < 150,00 € oder nicht angegeben |
PL3443 | Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 20 Absatz 1 KfSachvG sind nur dann in das FAER einzutragen, wenn bei der Geldbuße der Mindestgrenzbetrag eingehalten wurde. Diese Voraussetzung liegt in vorliegendem Fall bei mindestens einer Zuwiderhandlung nicht vor. | F, G | E | Wenn „schluesselRechtsgrundlage“ „509“ enthält und „geldbusse“ < 150,00 € oder nicht angegeben |
PL3445 | Für mindestens eine der mitgeteilten Zuwiderhandlungen liegt die Höhe der Geldbuße unter der Eintragungsgrenze. Da weder ein Fahrverbot angeordnet, noch die Geldbuße mit Rücksicht auf die wirtschaftl. Verhältnisse abweichend vom Regelsatz festgesetzt worden ist (§ 28a StVG), liegen die Voraussetzungen für die Erfassung im FAER nicht vor. | F, G | E | Wenn „geldbusse“ < 60,00 € oder bei Auffangtatbestandsnummern nicht angegeben und kein „schluesselRechtsgrundlage“ 500, 501 oder 502 enthalten ist und BET_RECHTSGRUNDLAGE nicht „§ 10 GGBefG“ enthält und keine Tatbestandsnummer mit Angabe in BET_FAHRVERBOTMONATE enthalten ist. |
PL3446 | Die Geldbuße ist nicht angegeben. | F, G | E | Wenn „geldbusse“ nicht angegeben. |
PL4121 | Bei mindestens einer Tat fehlt die Beschreibung der Ordnungswidrigkeit. | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle = 9 und das Element „textZuwiderhandlung“ keine Angaben enthält |
PL4156 | Mindestens eine Tatbestandsnummer ist zum angegebenen Tatdatum unbekannt. | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ an erster Stelle nicht 9 und TBNR zum Tatdatum keine TBNR des BET ist |
PL4159 | Bei mindestens einer Tat darf zu einer Tatbestandsnummer kein Text angegeben werden. | F, G | E | Wenn BET-Tatbestandsnummer vorhanden und in „TATBESTANDSTEXT“ keine Variablen vorsieht und das Element „textZuwiderhandlung“ Angaben enthält |
PL4161 | Bei mindestens einer Tatbestandsnummer stimmt die Anzahl der angegebenen variablen Werte nicht mit der Anzahl der im Tatbestandskatalog vorgesehenen variablen Werte überein. | F, G | E | Wenn BET-Tatbestandsnummer in „TATBESTANDSTEXT“ Variablen vorsieht und das Element „textZuwiderhandlung“ nicht die vorgegebene Anzahl an Variablen enthält |
PL4162 | Mindestens einer der zur Tatbestandsnummer angegebenen variablen Werte entspricht nicht der im Tatbestandskatalog vorgesehenen Zeichenlänge. | F, G | E | Wenn BET-Tatbestandsnummer Variablen in „TATBESTANDSTEXT“ vorsieht und mindestens ein im Element „textZuwiderhandlung“ angegeber Wert nicht der vorgegebenen Zeichenlänge entspricht |
PL4165 | Mindestens eine Tatbestandsnummer ist für das angegebene Tatdatum nicht zulässig. | F, G | E | Wenn „tatbestandsnummer“ < 900 000 und „datumOWi“ >= 1. Mai 2014 und die Mitteilung
mindestens eine zum Tatdatum mit 0 Punkten bewertete TBNR des BET enthält und
|
PL4303 | Im Einspruchsverfahren fehlt mindestens eine Angabe zur vorangegangenen Bußgeldentscheidung. | F | E | Wenn „verfahrensHinweis“ = 1 und mindestens eines der Elemente „behoerdeVorangegangeneEntscheidung“, „datumVorangegangeneEntscheidung“ oder „aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung“ fehlt |
PL4504 | Das Datum der vorangegangenen Bußgeldentscheidung ist größer als das Datum der Entscheidung. | F G (nicht G/E) |
E, F, N F, N | Wenn „datumVorangegangeneEntscheidung“ größer „datumEntscheidung“ |
PL4908 | Trotz Angabe des Ablaufdatums der Fahrverbotsfrist ist die Dauer des Fahrverbots nicht angegeben. | F, G | E | Wenn „datumAblaufFahrverbotsFrist“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält |
PL5001 | Da die Dauer eines Fahrverbots nicht angegeben ist, ist die Angabe zur Wirksamkeit des Fahrverbots nicht plausibel. | F, G | E | Wenn „wirksamkeitFahrverbot“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ angegeben ist |
PL5102 | Ein Kennzeichen für eine Ausnahme zum Fahrverbot ist ohne Angabe der Dauer eines Fahrverbots nicht plausibel. | F, G | E | Wenn „merkmalAusnahmenFahrverbot“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ angegeben ist |
PL7904 | Der Schlüssel für die Art der Verkehrsbeteiligung ist unbekannt. | F, G | E | Wenn „schlüsselVerkehrsbeteiligung“ nicht in Referenztabelle „VERKEHRSBETEILIGUNG“ enthalten |
PL8201 | Die Fahrerlaubnisnummer ist unbekannt. | F, G | alle | Wenn „fahrerlaubnisnummer“ nicht der Prüfzifferberechnung entspricht |
PL8203 | Die Fahrerlaubnisnummer fehlt. | F, G | E, N | Wenn
|
PL8403 | Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen ist unbekannt. | F, G | E, N | Wenn „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht in Referenztabelle „FAHRERLAUBNISKLASSE“ enthalten ist |
Datenstruktur
Mitteilungen der Justiz –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Datenstruktur der Mitteilung der Justiz
1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu D-, E- und F-Mitteilungen
1.1.1 ordnungsdaten
1.1.2 personNatuerlich
1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten
1.1.3 anschriftKomponenten
1.2 Spezifische Datenstrukturen zur D-Mitteilung
1.2.1 dMitteilung
1.2.1.1 dErstMitteilung
1.2.1.1.1 dMitteilungTat
1.2.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.2.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.2.1.2 dBerichtigungsMitteilung
1.2.1.3 dLoeschungsMitteilung
1.2.1.4 dNachtraeglicheMitteilung
1.2.1.4.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.2.1.4.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.3 Spezifische Datenstrukturen zur E-Mitteilung
1.3.1 eMitteilung
1.3.1.1 eErstMitteilung
1.3.1.1.1 eMitteilungTaten
1.3.1.1.1.1 eMitteilungTat
1.3.1.1.1.1.1 tatkennziffern
1.3.1.1.2 kennzahlen
1.3.1.1.2.1 kennzahl
1.3.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.3.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.3.1.2 eFahrverbotsMitteilung
1.3.1.3 eBerichtigungsMitteilung
1.3.1.4 eLoeschungsMitteilung
1.3.1.5 eNachtraeglicheMitteilung
1.3.1.5.1 kennzahlen
1.3.1.5.1.1 kennzahl
1.3.1.5.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.3.1.5.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.4 Spezifische Datenstrukturen zu F-Mitteilungen
1.4.1 fMitteilung
1.4.1.1 fErstMitteilung
1.4.1.1.1 fMitteilungTaten
1.4.1.1.1.1 fMitteilungTat
1.4.1.1.1.1.1 tatbestaende
1.4.1.1.1.1.1.1 tatbestand
1.4.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen
1.4.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.4.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
1.4.1.2 fFahrverbotsMitteilung
1.4.1.3 fBerichtigungsMitteilung
1.4.1.4 fLoeschungsMitteilung
1.4.1.5 fNachtraeglicheMitteilung
1.4.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale
1.4.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Kapitel | Überschrift/Elementname | Änderung |
---|---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Datenstruktur der Mitteilung der Justiz
Fachliche Beschreibung der Mitteilung und ihrer Elemente
Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Mitteilungen und die dazugehörenden Elemente beschrieben, die Gerichte und Staatsanwaltschaften gemäß § 28 Absatz 4 StVG unverzüglich an das FAER zu übermitteln haben. In den einzelnen Beschreibungen zur Datenübermittlung wird der Übersicht halber die Gliederung getrennt nach jeweiliger Mitteilung der zuständigen Behörde vorgenommen und in separaten mitgeltenden Dokumenten bereitgestellt. Für jede Mitteilung sind spezifische Datenstrukturen für die Übermittlung geschaffen worden.
Den Elementbeschreibungen wurden die Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) sowie die Nummern der die jeweiligen Elemente betreffenden Plausibilitätsprüfungen hinzugefügt.
Mitteilungen der Justiz
Die Mitteilungsarten D, E und F finden ihre Verwendung in Verbindung mit sofortigen oder endgültigen Entscheidungen der Justiz.
1.1 Gemeinsame Datenstrukturen zu D-, E- und F-Mitteilungen
Datenstrukturen, die bei allen Mitteilungen der Justiz identisch sind.
Entsprechend der veröffentlichten XSDs folgen sie den Wurzelelementen ,dMitteilung‘, ,eMitteilung‘ und ,fMitteilung‘.
1.1.1 ordnungsdaten
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Elementname: kennzeichenMitteilendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der mitteilenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0502 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der mitteilenden Stelle.
Anzugeben ist der vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: datumMitteilungMitteilendeStelle | |
Klartext: Datum der Mitteilung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0604, PL1005, PL1212 (E, F) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum, an dem die Mitteilung erstellt wurde.
Elementname: aktenzeichenMitteilendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der mitteilenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der mitteilenden Stelle.
Elementname: identifizierungMitteilendeStelle | |
Klartext: Identifizierungszeichen durch mitteilende Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 128 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die eindeutige technische Identifizierung der Mitteilung seitens der mitteilenden Stelle. Es dient nur für Zuordnungszwecke der mitteilenden Stelle und wird längstens 30 Tage nach abschließender Bearbeitung einer Mitteilung im FAER gelöscht.
1.1.2 personNatuerlich
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Die Datenstruktur orientiert sich weitgehend an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).
Elementname: familienname | |
Klartext: Familien-(Ehe)Name | |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
DSMeld Blatt: 0101 | weicht von DSMeld ab |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1303, PL2101 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet grundsätzlich den Familiennamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Familiennamen sind im Element „familiennameBestandteil“ anzugeben.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt weil keine Aufteilung in Vor- und Familienname möglich ist, wird der vollständige Name als Familienname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.
Hinweis:
Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.
Elementname: familiennameBestandteil | |
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens | |
DSMeld Blatt: 0102 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Familiennamens.
Beispiele:
du (Bois), Da (Costa), von der (Wangen), d´ (Albert), Freiherr vom (Stein).
Elementname: familiennameUnstrukturiert | |
Klartext: Unstrukturierter Familienname | |
DSMeld Blatt: 0101a | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Dieses Element dient der Übermittlung der unstrukturierten Schreibweise des Familiennamens.
Enthält das Element „familiennameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Familienname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.
Elementname: familiennameFehltZuRecht | |
Klartext: Familienname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | in DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Familiennamen.
true: Die Person hat keinen Familiennamen
false: Der Familienname ist angegeben
Elementname: geburtsname | |
Klartext: Geburtsname | |
DSMeld Blatt: 0201 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2101, PL2102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet grundsätzlich den Geburtsnamen. Eventuelle Namensbestandsteile zum Geburtsnamen sind im Element „geburtsnameBestandteil“ anzugeben.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Geburtsname der Person übermittelt, während für den Vornamen im Element „vornameFehltZuRecht“ der Wert „1“ einzutragen ist.
Hinweis:
Wenn der Familienname und der Geburtsname der betroffenen Person voneinander abweichen, müssen für eine sichere Identifizierung beide Namen angegeben sein.
Elementname: geburtsnameBestandteil | |
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens | |
DSMeld Blatt: 0202 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 45 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Namensbestandteile des Geburtsnamens. Hierzu gelten die Erläuterungen zu den Namensbestandteilen des Familiennamens.
Elementname: geburtsnameUnstrukturiert | |
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname | |
DSMeld Blatt: 0201a | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Dieses Element beinhaltet die unstrukturierte Schreibweise des Geburtsnamens.
Enthält das Element „geburtsnameBestandteil“ eine Angabe, muss der vollständige Geburtsname inklusive der Namensbestandteile in diesem Element angegeben werden.
Elementname: geburtsnameFehltZuRecht | |
Klartext: Geburtsname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | in DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Geburtsnamen.
true: Die Person hat keinen Geburtsnamen
false: Der Geburtsname ist angegeben
Elementname: vornamen | |
Klartext: Vornamen | |
DSMeld Blatt: 0301 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | Das Element muss, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einer der folgenden Zeichen beginnen: M̂, N̂, m̂, n̂, D̂, d̂, J̌, L̂ oder l̂. Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2002, PL2101 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den/die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerstelle getrennt. Die Angabe(n) zum Vorname(n) ist/sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen (z. B. bei sri-lankischen Staatbürgern), kann das Element leerbleiben. In diesen Fällen muss das Element „vornameFehltZuRecht“ den Wert „1“ enthalten.
Elementname: vornameFehltZuRecht | |
Klartext: Vorname fehlt zu Recht | |
DSMeld Blatt: | in DSMeld nicht vorhanden |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL2002 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet ein Merkmal zum fehlenden Vornamen.
true: Die Person hat keinen Vornamen
false: Der Vorname ist angegeben
Elementname: geburtDatum | |
Klartext: Geburtsdatum | |
DSMeld Blatt: 0601 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 8 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format | TTMMJJJJ |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1305, PL1306, PL3004, PL3108 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Geburtsdatum der zu registrierenden Person im Format TTMMJJJJ.
Die Person darf nicht 110 Jahre oder älter und nicht jünger als 14 Jahre sein.
Fehlende Angaben werden jeweils durch Null ersetzt.
Ist das Geburtsdatum gar nicht zu ermitteln, sind acht Nullen einzutragen.
In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Bei derartigen Angaben wird die Identifizierung erschwert mit der Folge, dass Mitteilungen und Anfragen nicht immer richtig zugeordnet werden können und somit Falschauskünfte begünstigt werden.
Elementname: geburtOrt | |
Klartext: Geburtsort | |
DSMeld Blatt: 0602 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | An der 1. Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zum Geburtsort.
Ist der mitteilenden Stelle bekannt, dass sich der Name des Geburtsortes geändert hat, so ist an erster Stelle der Ortsname in der zur Zeit der Geburt geltenden Form einzutragen und der neue Ortsname mit „jetzt:“ anzuschließen.
Gibt es für einen Ort neben seiner amtlichen fremdsprachlichen Bezeichnung einen hergebrachten, allgemein bekannten deutschen Namen (z. B. Warschau, Florenz), so ist dieser zu verwenden.
Ist bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland der Kreis bekannt, in dem der Geburtsort liegt, so ist dieser im Anschluss an den Geburtsort mit „Kreis“ anzugeben.
Kann der Geburtsort trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermittelt werden, ist im Element „unbekannt“ anzugeben. In diesem Fall ist bei in Deutschland wohnhaften Personen im Element „merkmalDatenEinwohnermeldeamt“ mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Elementname: geburtStaat | |
Klartext: Geburtsstaat | |
DSMeld Blatt: 0603 | stimmt mit DSMeld überein (Codeliste weicht ab) |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen den Gebietsschlüssel des Staates, in dem der Betroffene geboren wurde und ist nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld „Destatis-BEV-Code“, des Statistischen Bundesamtes anzugeben.
Beispiel:
Frankreich = 129
Elementname: ordensname | |
Klartext: Ordensname | |
DSMeld Blatt: 0501 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Ordensnamen.
Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Ordensname im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.
Elementname: kuenstlername | |
Klartext: Künstlername | |
DSMeld Blatt: 0502 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | Alle Zeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Punkt und Bindestrich. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Künstlernamen.
Ist neben dem Geburts- und Familiennamen noch ein Künstlername im Personalausweis oder Reisepass vermerkt, so ist dieser hier mitzuteilen.
Elementname: doktorgrad | |
Klartext: Doktorgrad | |
DSMeld Blatt: 0401 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 25 |
Gültige Zeichen: | C, c, D, E, e, H, h, R, r, Punkt und Leerzeichen Hinter einem Punkt muss nicht immer ein Leerzeichen vorhanden sein. An der ersten Stelle ist nur D zugelassen. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nummer 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.
Zulässig sind: „DR.“, „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „DR.EH.“, „Dr.eh.“.
Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Elementname: geschlecht | |
Klartext: Geschlechts- bzw. Anredeschlüsselnummer | |
DSMeld Blatt: 0701 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | x, m, w |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.
Derzeit gültige Schlüssel:
x = nicht zu ermitteln
m = männlich
w = weiblich
Elementname: merkmalDatenEinwohnermeldeamt | |
Klartext: Merkmal: Daten aus Einwohnermeldeamt | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird bestätigt, ob die verwendeten Personendaten mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
Sind Geburtsdatum und/oder Geburtsort bei in Deutschland wohnhaften Personen nicht zu ermitteln, ist in diesem Element mit der Angabe „true“ zu bestätigen, dass die angegebenen Personendaten mit den Angaben des zuständigen Einwohnermeldeamtes übereinstimmen.
true = Personendaten stimmen mit den Daten des zuständigen Einwohnermeldeamtes überein
false = Personendaten nicht mit Einwohnermeldeamt abgeglichen
1.1.2.1 staatsangehoerigkeiten
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeit“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „staatsangehoerigkeiten“.
Elementname: staatsangehoerigkeit | |
Klartext: Staatsangehörigkeit(en) | |
DSMeld Blatt: 1001 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Staatsangehörigkeit nach dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes.
Beispiele:
deutsch = 000
französisch = 129
1.1.3 anschriftKomponenten
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Die Datenstruktur orientiert sich an dem Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil) – DSMeld, mit Wirkung vom 1. November 2015 herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 wird die Herausgeberschaft des DSMeld – gestützt auf die Regelungen des Bundesmeldegesetzes – auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards [KoSIT] übertragen).
Elementname: hausnummer | |
Klartext: Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1206 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Hausnummer der Anschrift ohne Anschriftenzusätze. Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.
Elementname: hausnummerBuchstabeZusatzziffer | |
Klartext: Zusätze zur Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1208 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | Alle Buchstaben und Zahlen sowie Punkt und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer.
Sind Zusätze zur Hausnummer vorhanden, sind diese hier anzugeben.
Beispiel: A, b, 5
Elementname: postleitzahl | |
Klartext: Postleitzahl | |
DSMeld Blatt: 1202 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 12 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z, a bis z, Leerzeichen, Bindestrich, Schrägstrich, Punkt |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Postleitzahl.
Bei in Deutschland wohnhaften Personen ist die fünfstellige numerische Postleitzahl anzugeben.
Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die ausländische – gegebenenfalls alphanumerische – Postleitzahl anzugeben. In diesen Fällen ist im Element „staat“ ein Inhalt erforderlich.
Elementname: staat | |
Klartext: Staat der Anschrift | |
DSMeld Blatt: 1232 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3004 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel des Staates in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat und ist dem Verzeichnis „Staats- und Gebietssystematik“, Teil 2, Feld Destatis-BEV-Code, des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.
Beispiele:
DE oder DEU = 000
FR oder FRA = 129
Neben dem Staatenschlüssel aus der „Codeliste Destatis Staat“ werden folgende Ersatzwerte aus dem Gebietsschlüssel „Codeliste Destatis Staatsgebiet“ zugelassen:
- –
-
für Palästinensische Gebiete der Wert 459,
- –
-
für Taiwan der Wert 465.
Elementname: stockwerksWohnungsNummer | |
Klartext: Stockwerks- oder Wohnungsnummer | |
DSMeld Blatt: 1210 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 4 |
Gültige Zeichen: | Alle Buchstaben und Ziffern sowie Punkt und Leerzeichen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Stockwerks- oder Wohnungsnummern, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind.
Beispiele:
7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder Wohnung 115.
Elementname: strasse | |
Klartext: Straße | |
DSMeld Blatt: 1205 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 55 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Straßenangabe ohne Hausnummer und Anschriftenzusätze.
Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.
Elementname: teilnummerDerHausnummer | |
Klartext: Teilnummer der Hausnummer | |
DSMeld Blatt: 1209 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 5 |
Gültige Zeichen: | Alle Ziffern sowie Schrägstrich und Leerzeichen. An der ersten Stelle nicht zugelassen sind Schrägstrich und Leerzeichen. |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Teilnummern zur Hausnummer.
Elementname: wohnort | |
Klartext: Wohnort | |
DSMeld Blatt: 1203 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Wohnort.
Anzugeben ist der zum Zeitpunkt der Anfrage letzte bekannte Wohnort. Die Angabe ist postalisch richtig anzugeben (in Deutschland: entsprechend des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes); Angaben wie „OT“; „am Main“; „Erzg.“; „ATW“ oder „Stadt“ sind zu unterdrücken.
Elementname: wohnortFruehererGemeindename | |
Klartext: Früherer Gemeindename | |
DSMeld Blatt: 1204 | weicht von DSMeld ab |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den früheren Gemeindenamen des Wohnortes, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.
Elementname: wohnungsinhaber | |
Klartext: Angaben zum Wohnungsinhaber | |
DSMeld Blatt: 1212 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 26 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Angaben zum tatsächlichen Wohnungsinhaber.
Beispiel: bei Müller; c/o Schmidt
Elementname: zusatzangaben | |
Klartext: Zusatzangaben zur Anschrift | |
DSMeld Blatt: 1211 | stimmt mit DSMeld überein |
Feldlänge: | 1 bis 21 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element können Zusatzangaben zur Anschrift angegeben werden.
Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.
1.2 Spezifische Datenstrukturen zur D-Mitteilung
Mitteilung der Justiz über sofortige FE-Maßnahmen wie zum Beispiel: Mitteilungen über Entscheidungen nach:
- a)
-
§ 94 StPO (Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung von Führerscheinen bzw. Aufhebung einer solchen Entscheidung),
- b)
-
§ 111a StPO (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Aufhebung der vorläufigen Entziehung).
1.2.1 dMitteilung
In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSDs – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.
1.2.1.1 dErstMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
D-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über vorläufige Entziehungen, Beschlagnahmen, Sicherstellungen und Verwahrungen von Fahrerlaubnissen die nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 2 und 9 StVG
im FAER zu speichern sind.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen: | PL6503, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.
D-Erstmitteilungen:
070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a
070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a mit Ausnahme
075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach StPO § 94
077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach StPO § 94
078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach StPO § 94
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Langform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7803 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a
070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a mit Ausnahme
075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach StPO § 94
077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach StPO § 94
078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach StPO § 94
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.2.1.1.1 dMitteilungTat
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Elementname: datumStraftat | |
Klartext: Datum der (letzten) Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3108 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der (letzten) Tat.
Elementname: tatort | |
Klartext: Tatort | |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Tatort.
Anzugeben ist der Name des Orts in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.
Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.
1. Stelle
1 | Führer |
2 | Halter |
3 | Führer und Halter |
4 | Fahrlehrer |
5 | Sachverständiger/Prüfer |
6 | sonstige Verkehrsteilnehmer |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle
01 | Kraftrad |
02 | Leichtkraftrad |
03 | Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa) |
04 | Pkw |
05 | Pkw mit Anhänger |
06 | Lkw |
07 | Lkw mit Anhänger |
08 | Kraftomnibus |
09 | Kraftomnibus mit Anhänger |
10 | Sattelzugmaschine |
11 | Sattelzugmaschine mit Anhänger |
12 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine |
13 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger |
14 | selbstfahrende Arbeitsmaschine |
15 | Anhänger |
99 | sonstige Fahrzeuge |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle
01 | Verantwortlicher nach dem FahrlG |
02 | Verantwortlicher nach dem KfSachvG |
99 | sonstiger Verantwortlicher |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle
01 | Fußgänger |
02 | Radfahrer |
03 | Verantwortlicher des Fahrzeugs |
04 | Verantwortlicher |
05 | Beifahrer |
99 | sonstiger Verkehrsteilnehmer |
Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.
Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 1 bis 30 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.
Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen.
Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.
Beispiel:
Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199
Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern
Elementname: merkmalVerkehrsunfall | |
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.
true = Verkehrsunfall
false = kein Verkehrsunfall
1.2.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.2.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.2.1.2 dBerichtigungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.
Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.
Beispiel: „Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.
Hinweis:
Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu berichtigenden Mitteilung in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL7405 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der Entscheidung der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:
Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.2.1.3 dLoeschungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.
Hinweis:
Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle der zu löschenden Mitteilung in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: grundLoeschung | |
Klartext: Grund der Löschung | |
Feldlänge: | 2 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3304, PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.
Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden
12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen
13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden
14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt
16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig
17 = Tod des Betroffenen
99 = sonstige Gründe
Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Löschungsmitteilung:
Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.2.1.4 dNachtraeglicheMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Nachträgliche D-Mitteilungen sind Mitteilungen nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
- –
-
§ 28 Absatz 4 StVG
über Aufhebungen von im FAER registrierten vorläufig wirksamen Maßnahmen.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Kennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: textBehoerdeErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenbezeichnung der erkennenden Stelle (Textform) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die erkennende Stelle in Textform.
Die erkennende Stelle ist dann in Textform anzugeben, wenn die Angabe eines Kennzeichens im Element „kennzeichenErkennendeStelle“ nicht möglich ist und mitteilende und erkennende Stelle nicht identisch sind.
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Entscheidung.
Elementname: schluesselMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6503, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der Maßnahme.
D-Nachträgliche Mitteilungen:
030800 = Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO
030810 = Aufhebung der Beschlagnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO
030820 = Aufhebung der Sicherstellung eines Führerscheines nach § 94 StPO
030830 = Aufhebung der Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO
Wird in einer rechtskräftigen Entscheidung eine vorläufige Maßnahme aufgehoben und keine Sperrfrist verhängt, ist die Löschung der ,D-Erstmitteilung‘ aus dem FAER durch Übermittlung einer entsprechenden ,Nachträglichen-D-Mitteilung‘ zu veranlassen.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Elementname: DatumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7405 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bei nachträglichen Mitteilungen – z. B. bei Aufhebung einer vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis – ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom KBA zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Langform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO
070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO mit Ausnahme
075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO
077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach § 94 StPO
078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.2.1.4.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.2.1.4.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.3 Spezifische Datenstrukturen zur E-Mitteilung
Mitteilung der Justiz über getroffene strafrechtliche Entscheidungen.
1.3.1 eMitteilung
In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSDs – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.
1.3.1.1 eErstMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
E-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über strafgerichtliche Entscheidungen die nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 1 und 2 StVG
im FAER zu speichern sind.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat | |
Klartext: Merkmal: Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3561 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).
Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tatmehrheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen. Dies gilt auch bei einbezogenen nicht registerpflichtigen Entscheidungen.
true = Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
false = keine Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.
Hinweis zu Mitteilungsart E:
Zu einbezogenen nicht registerpflichtigen Entscheidungen dürfen – außer diesem Hinweis – keinerlei Angaben übermittelt werden.
Des Weiteren dürfen keine Angaben zur Gesamtstrafe gemacht werden (Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“).
Elementname: artFreiheitsentziehung | |
Klartext: Art der Freiheitsentziehung | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | A, F, J, S, JA |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5606, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Art des Freiheitsentzugs.
Wurde Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verhängt, wird hier die Art der Freiheitsentziehung durch Angabe eines der nachfolgenden Großbuchstaben angegeben:
- A =
-
Jugendarrest
- F =
-
Freiheitsstrafe
- J =
-
Jugendstrafe
- S =
-
Strafarrest
- JA =
-
Jugendstrafe und Jugendarrest
Elementname: gesamtstrafeJahre | |
Klartext: Gesamtstrafe; Jahre | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Jahre.
Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „artFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.
Elementname: gesamtstrafeMonate | |
Klartext: Gesamtstrafe; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Monate.
Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „artFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.
Elementname: gesamtstrafeWochen | |
Klartext: Gesamtstrafe; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Wochen.
Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „artFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.
Elementname: GesamtstrafeTage | |
Klartext: Gesamtstrafe; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Gesamtfreiheitsstrafe; hier: Tage.
Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, so ist die gesamte Dauer der im Element „ArtFreiheitsentziehung“ bezeichneten Freiheitsentziehung anzugeben. Dies gilt auch, wenn eine Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.
Elementname: freizeiten | |
Klartext: Freizeiten | |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | 1, 2 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Anzahl der Freizeiten.
Enthält das Element „artFreiheitsentziehung“ die Angabe „A“ ist hier die Anzahl der Freizeiten anzugeben.
Elementname: merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe | |
Klartext: Lebenslange Freiheitsstrafe | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zum lebenslangen Freiheitsentzug.
true = lebenslange Freiheitsstrafe
false = keine lebenslange Freiheitsstrafe
Elementname: merkmalStrafvorbehalt | |
Klartext: Strafvorbehalt | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zum Strafvorbehalt (§ 59 StGB).
true = Strafvorbehalt
false = kein Strafvorbehalt
Elementname: merkmalVerwarnung | |
Klartext: Verwarnung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Verwarnung.
true = Verwarnung
false = keine Verwarnung
Elementname: merkmalGeldauflage | |
Klartext: Geldauflage | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Geldauflage.
true = Geldauflage
false = keine Geldauflage
Elementname: AnzahlTagessaetzeGesamtstrafe | |
Klartext: Anzahl der Tagessätze Gesamtstrafe | |
Feldlänge: | 1 bis 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3565, PL4252 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Anzahl der verhängten Tagessätze zur Gesamtstrafe.
Ist eine strafgerichtliche Entscheidung vollinhaltlich in das FAER einzutragen, wird hier gegebenenfalls die Anzahl der gesamt verhängten Tagessätze angegeben. Dies gilt auch, wenn die Straftat ausschließlich in Tateinheit (§ 52 StGB) mit einer/mehreren weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) geahndet wurde.
Elementname: HoeheTagessatz | |
Klartext: Höhe des Tagessatzes | |
Feldlänge: | 7,2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | decimal |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL9903, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet bei Geldstrafe die Höhe des verhängten Tagessatzes.
Elementname: merkmalSchuldspruch | |
Klartext: Schuldspruch | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6204, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet gegebenenfalls das Merkmal zum Schuldspruch (§ 27 JGG)
true = Schuldspruch
false = kein Schuldspruch
Elementname: bewaehrungszeitJahre | |
Klartext: Bewährungszeit; Jahre | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Jahre.
Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.
Elementname: bewaehrungszeitMonate | |
Klartext: Bewährungszeit; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Monate.
Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.
Elementname: bewaehrungszeitWochen | |
Klartext: Bewährungszeit; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Wochen.
Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.
Elementname: bewaehrungszeitTage | |
Klartext: Bewährungszeit; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Bewährungszeit; hier: Tage.
Wurde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes oder einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen oder ein Schuldspruch verhängt, ist die Bewährungszeit anzugeben.
Elementname: datumEndeBewaehrungszeit | |
Klartext: Datum Ende der Bewährungszeit | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum des Endes der Bewährungszeit.
Elementname: fahrerlaubnissperreMonate | |
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4263, PL4264, PL6504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Monate.
Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Monaten angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in Monaten anzugeben.
Elementname: fahrerlaubnissperreWochen | |
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4263, PL4264, PL6504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Wochen.
Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Wochen angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in Wochen anzugeben.
Elementname: datumAblaufSperrfrist | |
Klartext: Datum des Ablaufs der Sperrfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6504, PL6603, PL8402, PL9905, PL9906 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum des Ablaufs der Sperrfrist (§ 69a StGB).
Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer | |
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4263, PL4264, PL6603, PL9905, PL9906 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.
Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.
true = Fahrerlaubnissperre für immer
false = keine Fahrerlaubnissperre für immer
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung – z. B. eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis – ist das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung oder Maßnahme hier anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom KBA zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: schluesselVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7803 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorangegangenen Maßnahme.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier der Schlüssel der Art der früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
070100 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO
070101 = Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO mit Ausnahme
075000 = Beschlagnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO
077000 = Sicherstellung eines Führerscheines nach § 94 StPO
078000 = Inverwahrungnahme eines Führerscheines nach § 94 StPO
Wird in einer rechtskräftigen Entscheidung eine vorläufige Maßnahme aufgehoben und keine Sperrfrist verhängt, ist die Löschung der ,D-Erstmitteilung‘ aus dem FAER durch Übermittlung einer entsprechenden ,Nachträglichen-D-Mitteilung‘ zu veranlassen.
Elementname: merkmalTeilrechtskraft | |
Klartext: Merker: Entscheidung ist teilrechtskräftig | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal ob die Entscheidung bezüglich Sperre bzw. Fahrverbot Teilrechtskraft erlangt hat (Strafmaß noch nicht rechtskräftig).
true = Teilrechtskraft liegt vor
false = Keine Teilrechtskraft
Anmerkung zu festgesetzten Fahrverboten:
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung wird es möglich sein, mehrere Fahrverbote in einem Verfahren nebeneinander zu verhängen. Aufgrund der fortgeschrittenen Softwareentwicklung kann diese Änderung hier nicht mehr berücksichtigt werden.
In einer erst nach Wirksamkeit dieser SDÜ-FAER-MIT vorgesehenen Anpassung soll der genannte Sachverhalt im Mitteilungsdatensatz durch eine mehrfach wiederholbare Ebene „eMitteilungFahrverbote“ mit den darin aufzuführenden Fahrverbotsangaben berücksichtigt werden (eine Übersicht über die dann gültige Datenstruktur findet sich in der „Anlage Satzbeschreibung xml-Mitteilungen in ARIS“ zur SDÜ-FAER-MIT).
Bis dahin gilt:
Sollte in einem Verfahren mehr als ein Fahrverbot verhängt werden, kann die Fahrverbotsdauer für weitere Fahrverbote unter einer „kennzahl“ für Bemerkungen angegeben werden. Die Fristabläufe der einzelnen Fahrverbote können jeweils mit Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsMitteilung) übermittelt werden.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Wird ein Fahrverbot nach § 21 Absatz 1 Satz 2 OWiG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 StVG verhängt, ist die Wirksamkeit mit dem Schlüssel „FVBWS1“ (sofort wirksam) bzw. „FVBWS2“ (4-Monats-Regel) unter „kennzahl“ mitzuteilen.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
1.3.1.1.1 eMitteilungTaten
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „eMitteilungTat“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „eMitteilungTaten“.
1.3.1.1.1.1 eMitteilungTat
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: datumStraftat | |
Klartext: Datum der (letzten) Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3102, PL3106, PL3108 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der (letzten) Tat.
Elementname: tatzeit | |
Klartext: Uhrzeit der Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | time |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Uhrzeit der Tat.
Elementname: tatort | |
Klartext: Tatort | |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3302 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Tatort.
Anzugeben ist der Name des Ortes in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elementname: textTatbezeichnung | |
Klartext: Tatbezeichnung | |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL9957 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Tatbezeichnung in Textform.
Beispiel:
„Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Hier dürfen nur einzelne oder tateinheitlich begangene Taten aufgeführt werden.
Tatmehrheitlich begangene Taten müssen jeweils separat in einem Element „e-MitteilungTat“ übermittelt werden.
Elementname: textAngewendeteVorschriften | |
Klartext: Angewendete Rechtsvorschriften | |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3102, PL3302, PL3561, PL3562, PL4170, PL4264, PL4906, PL4907, PL6204, PL7901, PL9905, PL9906, PL9907, PL9957, PL9958, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die angewendeten Rechtsvorschriften.
Da die Rechtsgrundlagen zur maschinellen Auswertung in auslesbare Einzelteile zerlegt werden müssen, sind bei der Angabe folgende Regeln unbedingt einzuhalten. Abweichungen von diesen Regeln führen in den meisten Fällen zu Fehlermeldungen bei der Übermittlung mit Rückweisung zur erneuten Bearbeitung.
- 1.
-
Die Zeichenkette muss mit einer Vorschrift (z. B. StGB) beginnen.Bei den folgenden Vorschriften muss die angegebene Abkürzung verwendet werden:
- –
-
Strafgesetzbuch = StGB
- –
-
Jugendgerichtsgesetz = JGG
- –
-
Strafprozessordnung = StPO
- –
-
Straßenverkehrsgesetz = StVG
- 2.
-
Jedem Paragraph muss ein Paragraphenzeichen vorangestellt sein.Die Verwendung doppelter Paragraphenzeichen (§§) führt wegen Nichterkennens der Vorschrift zur Fehlermeldung.
- 3.
-
Absätze müssen mit der Abkürzung „Abs.“ angegeben werden.
- 4.
-
Auch wenn mehrere Absätze zu einem Paragraphen angegeben werden, muss jeder anzugebende Absatz mit der Abkürzung „Abs.“ beginnen.
- 5.
-
Nummern müssen mit der Abkürzung „Nr.“ angegeben werden.Auch wenn mehrere Nummern zu einem Absatz angegeben werden, muss vor jeder anzugebenden Nummer der Absatz stehen.
- 6.
-
Vor jeder weiteren Vorschrift, jedem weiteren Paragraphzeichen zu einer Vorschrift und jedem weiteren Absatz zu einem Paragraph muss ein Komma stehen. Das Komma ist das Trennzeichen mit der die angegebene Zeichenkette in separate, auswertbare Teile zerlegt wird.
Beispiel:
Angabe:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 3 Nr. 1, § 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, § 52, § 53, § 54, § 69, § 69a, StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Im KBA entstehen nach Zerlegung an den Kommastellen folgende Einzelteile:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a
Abs. 1 Nr. 2a
Abs. 3 Nr. 1
§ 315d Abs. 1 Nr. 2
Abs. 1 Nr. 3
Abs. 4
§ 52
§ 53
§ 54
§ 69
§ 69a
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Den Einzelteilen, die mit „Abs.” beginnen, wird der nächste davorliegende Paragraph und die nächste davor liegende Vorschrift vorangestellt.
Den Einzelteilen, die mit „§“ beginnen, wird die nächste davorliegende Vorschrift vorangestellt.
Beispiel:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a
StGB § 315c Abs. 3 Nr. 1
StGB § 315d Abs. 1 Nr. 2
StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3
StGB § 315d Abs. 4
StGB § 52
StGB § 53
StGB § 54
StGB § 69
StGB § 69a
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Die jetzt vervollständigten Einzelteile können nun zum Abgleich mit Referenztabellen und Plausibilitätsprüfungen verwendet werden.
Elementname: merkmalTateinheitNichtregisterpflichtigeTat | |
Klartext: Merkmal: Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).
Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tateinheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen.
true = Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
false = keine Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.
Elementname: anzahlIdentischeTaten | |
Klartext: Anzahl der identischen Taten | |
Feldlänge: | 1 bis 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3561, PL3562 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Anzahl der identischen Taten.
Identische Taten liegen vor, wenn durch mehrere tatmehrheitlich begangene Taten dieselbe Rechtsvorschrift in gleicher Weise verletzt wurde.
Anzugeben ist hier die genaue Anzahl der identischen tatmehrheitlichen Taten.
Der Inhalt dieses Feldes ist für die Punktbewertung der Multiplikationsfaktor.
Wenn dieses Feld einen Inhalt hat, ist für diese identischen Taten das Element ,eMitteilungTat‘ nur einmal anzugeben.
Beispiel:
Fahren ohne Fahrerlaubnis in 10 tatmehrheitlichen Fällen:
Element „textTatbezeichnung“: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Element „anzahlIdentischeTaten“: 10
Keine weitere Nennung dieser Taten.
Elementname: einzelstrafeJahre | |
Klartext: Einzelstrafe; Jahre | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5606, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Jahre.
Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.
Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.
Elementname: einzelstrafeMonate | |
Klartext: Einzelstrafe; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5606, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Monate.
Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.
Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.
Elementname: einzelstrafeWochen | |
Klartext: Einzelstrafe; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5606, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Wochen.
Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.
Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.
Elementname: einzelstrafeTage | |
Klartext: Einzelstrafe; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5606, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe der Einzelstrafe; hier: Tage.
Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.
Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.
Elementname: anzahlTagesaetzeEinzelstrafe | |
Klartext: Anzahl der Tagessätze Einzelstrafe | |
Feldlänge: | 1 bis 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Anzahl der Tagessätze der Einzelstrafe.
Eine Einzelstrafe ist nur dann anzugeben, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch eine tatmehrheitlich begangene nicht registerpflichtige Tat geahndet wurde.
Das Element „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ muss die Angabe „true“ und die Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“ dürfen keine Angabe enthalten.
Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7901 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.
Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.
1. Stelle
1 | Führer |
2 | Halter |
3 | Führer und Halter |
4 | Fahrlehrer |
5 | Sachverständiger/Prüfer |
6 | sonstige Verkehrsteilnehmer |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle
01 | Kraftrad |
02 | Leichtkraftrad |
03 | Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa) |
04 | Pkw |
05 | Pkw mit Anhänger |
06 | Lkw |
07 | Lkw mit Anhänger |
08 | Kraftomnibus |
09 | Kraftomnibus mit Anhänger |
10 | Sattelzugmaschine |
11 | Sattelzugmaschine mit Anhänger |
12 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine |
13 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger |
14 | selbstfahrende Arbeitsmaschine |
15 | Anhänger |
99 | sonstige Fahrzeuge |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle
01 | Verantwortlicher nach dem FahrlG |
02 | Verantwortlicher nach dem KfSachvG |
99 | sonstiger Verantwortlicher |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle
01 | Fußgänger |
02 | Radfahrer |
03 | Verantwortlicher des Fahrzeugs |
04 | Verantwortlicher |
05 | Beifahrer |
99 | sonstiger Verkehrsteilnehmer |
Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.
Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 1 bis 30 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.
Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen.
Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.
Beispiel:
Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199
Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern
Elementname: merkmalVerkehrsunfall | |
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.
true = Verkehrsunfall
false = kein Verkehrsunfall
Elementname: merkmalRelevanzSperre | |
Klartext: Merker: Relevanz für Fahrerlaubnissperre | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal ob die Fahrerlaubnissperre (auch) für diese tatmehrheitlich begangene Tat ausgesprochen wurde.
true = Tat ist maßgeblich für Sperre
false = Tat ist nicht maßgeblich für Sperre
Elementname: merkmalRelevanzFahrverbot | |
Klartext: Merker: Relevanz für Fahrverbot | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal ob das Fahrverbot (auch) für diese tatmehrheitlich begangene Tat ausgesprochen wurde.
true = Tat ist maßgeblich für Fahrverbot
false = Tat ist nicht maßgeblich für Fahrverbot
1.3.1.1.1.1.1 tatkennziffern
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „tatkennziffer“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „tatkennziffern“.
Elementname: tatkennziffer | |
Klartext: Tatkennziffer zur Straftat | |
Feldlänge: | 2 bis 3 |
Gültige Zeichen: | A, B, 0 bis 9 An erster Stelle muss A oder B stehen |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4170 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Tatkennziffer zur Straftat.
Sie sind dem mitgeltenden Dokument „Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten“ zu entnehmen.
Hinweise:
Bezüglich Fahranfänger auf Probe ist für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A (A21, A22) oder B (B21, B22) der der Tat zugrunde liegende Verkehrsverstoß maßgebend.
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich § 44 (Fahrverbot):
Wird bei den Taten ,Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Vollrausch, Unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch‘ ein Fahrverbot aber keine Sperre verhängt, muss geprüft werden, ob durch sie eine Straßenverkehrsgefährdung vorlag. Nur dann sind sie als Taten nach Nummer 2.1 der Anlage 13 zu § 40 FeV einzuordnen und die dafür vorgesehenen Tatkennziffern zu verwenden (A 14, B 17, A 20, A 21, B 21, A 22, B 22, A 24 = 2 Punkte).
Wird die Tat lediglich aufgrund eines „Fahrverbots ohne Straßenverkehrsbezug“ mitgeteilt, ist die Tatkennziffer B 26 (Andere Straftaten) zu verwenden (= 0 Punkte).
1.3.1.1.2 kennzahlen
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „kennzahl“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „kennzahlen“.
1.3.1.1.2.1 kennzahl
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: kennzahl | |
Klartext: Kennzahl | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, a bis z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3102, PL3302, PL4170, PL4213, PL4252, PL4906, PL6504, PL7901, PL8402, PL9903, PL9906, PL9957, PL9958, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Kennzahl gemäß dem mitgeltenden Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.
Hinweis:
Die Kennzahlen 002002 (Tatbezeichnung), 002013 (Angewendete Vorschriften), 003212 (Verwarnung) und 003245 (Geldauflage) werden hier nicht mehr verwendet. Diese Angaben sind in den Elementen „textTatbezeichnung“, „textAngewendeteVorschriften“, „merkmalVerwarnung“ und „merkmalGeldauflage“ mitzuteilen.
Elementname: textZurKennzahl | |
Klartext: Variabler Text zur Kennzahl | |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den variablen Text zur Kennzahl gemäß dem mitgeltendem Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.
Erfordert eine Kennzahl eine zusätzliche Angabe ist sie in diesem Element anzugeben. Die Normtexte zu den Kennzahlen sind nicht zu übermitteln.
1.3.1.1.3 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.3.1.1.3.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.3.1.2 eFahrverbotsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Kann in einer Erstmitteilung über eine Entscheidung mit Verhängung eines Fahrverbotes das Ablaufdatum des Fahrverbotes noch nicht benannt werden, ist mit Bekanntwerden des Ablaufdatums eine Fahrverbotsmitteilung mit Angabe des konkreten Datums zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Erstmitteilung in der Fahrverbotsmitteilung anzugeben.
Die Fahrverbotsmitteilung wird als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bei Fahrverbotsmitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
1.3.1.3 eBerichtigungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.
Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.
Beispiel:
„Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.
Hinweis:
Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element wird das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu berichtigenden Mitteilung angegeben.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:
Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.3.1.4 eLoeschungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.
Hinweis:
Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: grundLoeschung | |
Klartext: Grund der Löschung | |
Feldlänge: | 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3304, PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.
Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden
12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen
13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden
14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt
16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig
17 = Tod des Betroffenen
99 = sonstige Gründe
Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Löschungsmitteilung:
Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.3.1.5 eNachtraeglicheMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Nachträgliche E-Mitteilungen sind Mitteilungen nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
- –
-
§ 28 Absatz 4 StVG
über Folgeentscheidungen, die zu Änderungen oder Löschungen von im FAER registrierten rechtskräftigen Entscheidungen führen.
Beispiele:
Vorzeitige Aufhebung einer Sperrfrist, Beseitigung eines Strafmakels, Aufhebung oder Abänderung im Gnadenwege, Anordnung einer Tilgung usw.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.
Hinweis:
Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.
Sie werden – außer bei Entscheidungen, die zu einer Löschung im FAER führen – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804, PL7503, PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: aktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: FahrerlaubnissperreMonate | |
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4263, PL4264, PL6504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Monate.
Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Monaten angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in Monaten anzugeben.
Elementname: FahrerlaubnissperreWochen | |
Klartext: Dauer der Fahrerlaubnissperre; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4263, PL4264, PL6504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Dauer der Fahrerlaubnissperre; hier: Wochen.
Wurde eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Wochen angeordnet, ist hier die Dauer der Frist in Wochen anzugeben.
Elementname: DatumAblaufSperrfrist | |
Klartext: Datum des Ablaufs der Sperrfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL6504, PL6603, PL8402, PL9905, PL9906 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum des Ablaufs der Sperrfrist (§ 69a StGB).
Elementname: merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer | |
Klartext: Merkmal: Fahrerlaubnissperre für immer | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4263, PL4264, PL6603, PL9905, PL9906 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Fahrerlaubnissperre für immer.
Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, ist hier der Wert „true“ zu setzen.
true = Fahrerlaubnissperre für immer
false = keine Fahrerlaubnissperre für immer
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: datumVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bei nachträglichen Mitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7503 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die mitgeteilte Entscheidung auf eine frühere, bereits registrierte Entscheidung, ist hier das Kennzeichen der Behörde, die diese frühere, vorangegangene Entscheidung getroffen hat, anzugeben.
Als Kennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte Behördenschlüssel anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL7610 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Maßnahme zur Fahrerlaubnis erlassen hat, in Textform.
Wenn kein Kennzeichen im Element „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ angegeben werden kann, ist hier die entscheidende Stelle der vorangegangenen Maßnahme in Textform anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneMassnahme | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Maßnahme zur Fahrerlaubnis.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Maßnahme zur Fahrerlaubnis, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Wird ein Fahrverbot nach § 21 Absatz 1 Satz 2 OWiG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 StVG verhängt, ist die Wirksamkeit mit dem Schlüssel „FVBWS1“ (sofort wirksam) bzw. „FVBWS2“ (4-Monats-Regel) unter „kennzahl“ mitzuteilen.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4264, PL4906, PL4907, PL4908) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (eFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
1.3.1.5.1 kennzahlen
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „kennzahl“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „kennzahlen“.
1.3.1.5.1.1 kennzahl
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: kennzahl | |
Klartext: Kennzahl | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, a bis z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3102, PL3302, PL4170, PL4213, PL4252, PL4906, PL6504, PL7901, PL8402, PL9903, PL9906, PL9957, PL9958, PL9962 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Kennzahl gemäß dem mitgeltenden Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.
Hinweis:
Die Kennzahlen 002002 (Tatbezeichnung), 002013 (Angewendete Vorschriften), 003212 (Verwarnung) und 003245 (Geldauflage) werden hier nicht mehr verwendet. Diese Angaben sind in den Elementen „textTatbezeichnung“, „textAngewendeteVorschriften“, „merkmalVerwarnung“ und „merkmalGeldauflage“ mitzuteilen.
Elementname: textZurKennzahl | |
Klartext: Variabler Text zur Kennzahl | |
Feldlänge: | 1 bis 1 000 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den variablen Text zur Kennzahl gemäß dem mitgeltenden Dokument „Textkennzahlen der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BZRG“.
Erfordert eine Kennzahl eine zusätzliche Angabe ist sie in diesem Element anzugeben. Die Normtexte zu den Kennzahlen sind nicht zu übermitteln.
1.3.1.5.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.3.1.5.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.4 Spezifische Datenstrukturen zu F-Mitteilungen
Mitteilung der Justiz über rechtskräftige Entscheidungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gemäß § 28 Absatz 3 StVG in das FAER einzutragen sind.
1.4.1 fMitteilung
In der Datensatzstruktur folgen diesem Wurzelelement – entsprechend den veröffentlichten XSDs – zunächst die in Nummer 1.2 aufgeführten und für alle Mitteilungen geltenden gemeinsamen Datenstrukturen.
1.4.1.1 fErstMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
F-Erstmitteilungen sind Mitteilungen über Entscheidungen der Gerichte wegen Ordnungswidrigkeiten, die nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 3 StVG
- –
-
§ 39 Absatz 2 Nummer 6 FahrlG
- –
-
§ 23 Absatz 2 Nummer 1 KfSachVG
im FAER zu speichern sind.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat | |
Klartext: Merkmal: Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).
Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tatmehrheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen.
true = Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
false = keine Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.
Hinweis zu Mitteilungsart E:
Des Weiteren dürfen keine Angaben zur Gesamtstrafe gemacht werden (Elemente „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ und „gesamtstrafeJahre“ bis „gesamtstrafeTage“).
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Anmerkung zu festgesetzten Fahrverboten:
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung wird es möglich sein mehrere Fahrverbote in einem Verfahren nebeneinander zu verhängen. Aufgrund der fortgeschrittenen Softwareentwicklung kann diese Änderung hier nicht mehr berücksichtigt werden.
In einer erst nach Wirksamkeit dieser SDÜ-FAER-MIT vorgesehenen Anpassung soll der genannte Sachverhalt im Mitteilungsdatensatz durch eine mehrfach wiederholbare Ebene „fMitteilungFahrverbote“ mit den darin aufzuführenden Fahrverbotsangaben berücksichtigt werden (eine Übersicht über die dann gültige Datenstruktur findet sich in der „Anlage Satzbeschreibung xml-Mitteilungen in ARIS“ zur SDÜ-FAER-MIT).
Bis dahin gilt:
Sollte in einem Verfahren mehr als ein Fahrverbot verhängt werden, kann die Fahrverbotsdauer für weitere Fahrverbote im Element „bemerkungenTat“ angegeben werden. Die Fristabläufe der einzelnen Fahrverbote können jeweils mit Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsMitteilung) übermittelt werden.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot | |
Klartext Ausnahme zum Fahrverbot | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.
true = Es besteht eine Ausnahme
false = Es besteht keine Ausnahme
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: wirksamkeitFahrverbot | |
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots | |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | 1, 2 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.
Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.
- 1 =
-
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
- 2 =
-
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).
Achtung:
Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).
1.4.1.1.1 fMitteilungTaten
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
1.4.1.1.1.1 fMitteilungTat
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: datumOWi | |
Klartext: Datum der Ordnungswidrigkeit | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1222, PL3106, PL3108, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Ordnungswidrigkeit.
Elementname: tatzeit | |
Klartext: Uhrzeit der Tat | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | time |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Uhrzeit der Tat.
Elementname: tatort | |
Klartext: Tatort | |
Feldlänge: | 1 bis 70 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Tatort.
Anzugeben ist der Name des Orts in dem die Tat/Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elementname: merkmalTateinheitNichtregisterpflichtigeTat | |
Klartext: Merkmal: Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger Tat | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zur Tateinheit mit nichtregisterpflichtiger/n Tat(en).
Es ist anzugeben, ob die Tat(en) in Tateinheit zu weiteren nicht registerpflichtigen Tat(en) stehen.
true = Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
false = keine Tateinheit mit nichtregisterpflichtigen Zuwiderhandlungen
Wenn dieses Element den Inhalt „true“ hat, dürfen zu den nicht registerpflichtigen Taten weder die Bezeichnung der Tat noch die Rechtsgrundlagen/Angewendeten Vorschriften übermittelt werden.
Elementname: rechtsgrundlagen | |
Klartext: Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3403, PL3404 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Rechtsgrundlagen bei Verwendung einer Auffangtatbestandsnummer.
Wird eine Auffang-Tatbestandsnummer verwendet, müssen – außer bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachVG – die Rechtsgrundlagen in diesem Element angegeben werden.
Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachVG kann eine Angabe in diesem Element entfallen wenn „schluesselRechtsgrundlage“ die Angabe 508 bzw. 509 enthält.
Werden ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet darf dieses Element keine Angaben enthalten. Zusätzliche Rechtsgrundlagen sind dann nur im Element „schluesselRechtsgrundlage“ erlaubt.
Elementname: anzahlIdentischeTaten | |
Klartext: Anzahl der identischen Taten | |
Feldlänge: | 1 bis 3 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Anzahl der identischen Taten.
Identische Taten liegen vor, wenn durch mehrere tatmehrheitlich begangene Zuwiderhandlungen dieselbe Rechtsvorschrift in gleicher Weise verletzt wurde.
Anzugeben ist hier die genaue Anzahl der identischen tatmehrheitlichen Zuwiderhandlungen.
Der Inhalt dieses Feldes ist für die Punktbewertung der Multiplikationsfaktor.
Wenn dieses Feld einen Inhalt hat, ist für diese identischen Taten das Element „fMitteilungTat“ nur einmal anzugeben.
Beispiel:
Verstoß gegen Handy-Verbot in drei tatmehrheitlichen Fällen mit jeweils gleicher Geldbuße:
Element „tatbestandsnummer“: 123624
Element „anzahlIdentischeTaten“: 3
Keine weitere Nennung dieser Taten.
Elementname: verfahrensHinweis | |
Klartext: Verfahrenshinweis | |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | 0, 1 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element ist anzugeben, ob es sich um ein Einspruchsverfahren gegen einen verwaltungsbehördlichen Bußgeldbescheid oder um eine Entscheidung im Rahmen eines Strafverfahrens handelt.
0 = Verfolgung der Ordnungswidrigkeit oblag der Staatsanwaltschaft (Gericht wurde in 1. Instanz tätig)
1 = Einspruchsverfahren gegen einen verwaltungsbehördlichen Bußgeldbescheid
Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.
Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Verfahrenshinweis | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Datum der vorangegangenen Entscheidung.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier das Datum dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.
Bezieht sich die Mitteilung auf eine frühere Entscheidung, so wird hier das Aktenzeichen dieser früheren, vorangegangenen Entscheidung angegeben.
Elementname: geldbusse | |
Klartext: Geldbuße | |
Feldlänge: | 7,2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | decimal |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3441, PL3443, PL3445, PL3446 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Geldbuße zur Tat.
Eine Geldbuße muss angegeben sein, wenn:
- –
-
von der Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer abgewichen wurde
oder
- –
-
eine Auffang-Tatbestandsnummer nach Nummer 4.1.2 des BET gebildet wurde
oder
- –
-
mehrere Verstöße in Tateinheit geahndet wurden.
Wurde neben der Verhängung eines Fahrverbotes keine Geldbuße ausgesprochen, ist hier die Angabe „0,00“ zu setzen.
In allen anderen Fällen wird die Regelgeldbuße der BET-Tatbestandsnummer zugesteuert.
Bei Tatmehrheit ist jeweils die für die jeweilige Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben. Eine eventuell von der Summe der Einzelgeldbußen abweichende Gesamtsumme (z. B. durch Erhöhung wegen Voreintragungen im FAER) kann gegebenenfalls im Element Bemerkungen angegeben und erläutert werden.
Bei identischen Zuwiderhandlungen (anzahlIdentischeTaten > 1) ist ebenfalls nur die für eine einzelne Tat festgesetzte Geldbuße anzugeben.
Elementname: schluesselVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Art der Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Art der Verkehrsbeteiligung.
Die Art ist mit einem der nachfolgenden Werte anzugeben.
1. Stelle
1 | Führer |
2 | Halter |
3 | Führer und Halter |
4 | Fahrlehrer |
5 | Sachverständiger/Prüfer |
6 | sonstige Verkehrsteilnehmer |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 1, 2 oder 3 in der 1. Stelle
01 | Kraftrad |
02 | Leichtkraftrad |
03 | Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Mofa) |
04 | Pkw |
05 | Pkw mit Anhänger |
06 | Lkw |
07 | Lkw mit Anhänger |
08 | Kraftomnibus |
09 | Kraftomnibus mit Anhänger |
10 | Sattelzugmaschine |
11 | Sattelzugmaschine mit Anhänger |
12 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine |
13 | land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger |
14 | selbstfahrende Arbeitsmaschine |
15 | Anhänger |
99 | sonstige Fahrzeuge |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 4 oder 5 in der 1. Stelle
01 | Verantwortlicher nach dem FahrlG |
02 | Verantwortlicher nach dem KfSachvG |
99 | sonstiger Verantwortlicher |
2. und 3. Stelle
bei Schlüssel 6 in der 1. Stelle
01 | Fußgänger |
02 | Radfahrer |
03 | Verantwortlicher des Fahrzeugs |
04 | Verantwortlicher |
05 | Beifahrer |
99 | sonstiger Verkehrsteilnehmer |
Enthalten die 2. und 3. Stelle den Schlüssel „99“, sind im Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ ergänzende Angaben erforderlich.
Elementname: sonstigeVerkehrsbeteiligung | |
Klartext: Sonstige Verkehrsbeteiligung | |
Feldlänge: | 1 bis 30 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die sonstige Verkehrsbeteiligung.
Wenn das Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ an der 2. und 3. Stelle den Schlüssel 99 enthält, muss in diesem Element eine Angabe erfolgen. Hier ist dann die Verkehrsbeteiligung anzugeben, die von den Schlüsseln nicht berücksichtigt wird.
Beispiel:
Inhalt Element „schluesselVerkehrsbeteiligung“ = 199
Inhalt Element „sonstigeVerkehrsbeteiligung“ = Kfz mit gefährlichen Gütern
Elementname: merkmalVerkehrsunfall | |
Klartext: Merkmal: Verkehrsunfall | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu einem verursachten Verkehrsunfall.
true = Verkehrsunfall
false = kein Verkehrsunfall
Elementname: bemerkungenTat | |
Klartext: Bemerkungen zur Tat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
In diesem Element werden gegebenenfalls vorhandene Bemerkungen oder Konkretisierungen zur Entscheidung angegeben.
1.4.1.1.1.1.1 tatbestaende
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
1.4.1.1.1.1.1.1 tatbestand
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: tatbestandsnummer | |
Klartext: Tatbestandsnummer | |
Feldlänge: | 6 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1222, PL3403, PL3404, PL3411, PL3415, PL3430, PL3431, PL3432, PL4121, PL4156, PL4159, PL4161, PL4162, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Tatbestandsnummer der Ordnungswidrigkeit nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BET).
In den Ausnahmefällen, in denen keine BET-Tatbestandsnummer zutrifft, ist eine Auffangtatbestandsnummer zu erstellen. Hierbei ist die „Anmerkung zum Aufbau der TBNR für einen Auffangtatbestand:“ in Nummer 4.1.2 des BET genauestens zu beachten.
Elementname: textZuwiderhandlung | |
Klartext: Text der Zuwiderhandlung (verbale Beschreibung der Tat) | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4121, PL4159, PL4161, PL4162 |
Fachliche Beschreibung
Bei Verwendung einer gültigen Tatbestandsnummer des BET (keine Auffangtatbestandsnummer) sind in diesem Element gegebenenfalls lediglich die den BET-Tatbestandstext ergänzenden variablen Werte anzugeben. Die im BET-Tatbestandstext vorgegebene Reihenfolge und Form muss eingehalten werden. Mehrere Variable sind durch Semikolon zu trennen.
Sieht der BET-Tatbestandstext keine Variable vor und wird keine Auffangtatbestandsnummer verwendet, bleibt das Element leer.
Wird (in Ausnahmefällen) eine Auffangtatbestandsnummer verwendet, ist in diesem Element die vollständige Tatbezeichnung der Ordnungswidrigkeit in Textform anzugeben (keine Zusteuerung eines Textes über den BET).
1.4.1.1.1.1.2 schluesselRechtsgrundlagen
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlage“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „schluesselRechtsgrundlagen“.
Elementname: schluesselRechtsgrundlage | |
Klartext: Schlüssel für Rechtsgrundlagen | |
Feldlänge: | 3 |
Gültige Zeichen: | 0, 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3403, PL3404, PL3412, PL3416, PL3430, PL3441, PL3443, PL3445 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet Schlüssel für (zusätzliche) Rechtsgrundlagen.
Verwendung von BET-Tatbestandsnummern:
Werden zu einer Tat ausschließlich BET-Tatbestandsnummern verwendet, sind gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Rechtsgrundlagen hier als Schlüssel anzugeben. Das Element „rechtsgrundlagen“ darf keinen Inhalt haben.
Abschließende Liste der Schlüssel:
500 = § 25 StVG
501 = § 25 Absatz 2a StVG
502 = § 28a Nummer 1 StVG
503 = § 4 Absatz 2 BKatV
504 = § 4 Absatz 4 BKatV
505 = § 17 OWiG
506 = § 19 OWiG
507 = § 20 OWiG
508 = § 36 FahrlG
509 = § 20 KfSachVG
510 = § 31d Absatz 1 StVZO
511 = § 31d Absatz 3 StVZO
512 = § 31d Absatz 4 StVZO
513 = § 32 Absatz 1 StVZO
514 = § 34 Absatz 3 StVZO
515 = § 36 Absatz 2 StVZO
516 = § 57c Absatz 2 StVZO
517 = § 9 Absatz 1 OWiG
518 = § 9 Absatz 2 OWiG
519 = § 14 Absatz 1 OWiG
520 = § 17 Absatz 4 OWiG
521 = § 28a StVG
522 = § 3 Absatz 2 BKatV
523 = § 3 Absatz 3 BKatV
524 = § 3 Absatz 4 BKatV
525 = § 3 Absatz 6 BKatV
Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern:
Bei Verwendung von Auffang-Tatbestandsnummern sind die Rechtsgrundlagen grundsätzlich im Element Rechtsgrundlagen anzugeben.
Bei Verstößen gemäß § 36 FahrlG oder § 20 KfSachvG ist in diesem Element der Schlüssel 508 bzw. 509 anzugeben. In diesem Fall sind weitere Angaben im Element „rechtsgrundlagen“ nicht erforderlich.
1.4.1.1.2 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.4.1.1.2.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
1.4.1.2 fFahrverbotsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Kann in einer Erstmitteilung über eine Entscheidung mit Verhängung eines Fahrverbotes das Ablaufdatum des Fahrverbotes noch nicht benannt werden, ist mit Bekanntwerden des Ablaufdatums eine Fahrverbotsmitteilung mit Angabe des konkreten Datums zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Erstmitteilung in der Fahrverbotsmitteilung anzugeben.
Die Fahrverbotsmitteilung wird als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.
Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.
Bei Fahrverbotsmitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
1.4.1.3 fBerichtigungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung fehlerhafte Daten enthält (z. B. versehentlich ein falsches Entscheidungsdatum mitgeteilt), ist von ihr eine Berichtigungsmitteilung zu übermitteln.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Berichtigungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu berichtigenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln, auch wenn diese Daten berichtigt werden sollen.
Die zu berichtigenden Daten selbst sind im Feld Bemerkungen als Freitext anzugeben.
Beispiel:
„Datum der Entscheidung richtig: 22.05.2017“.
Hinweis:
Die Berichtigungsmitteilung dient lediglich zur Fehlerkorrektur einer im FAER eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Korrektur wird die Berichtigungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu berichtigenden Mitteilung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Berichtigungsmitteilung:
Bei Berichtigungsmitteilungen müssen hier die Angaben zur Berichtigung enthalten sein.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu berichtigenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.4.1.4 fLoeschungsMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Stellt die mitteilende Stelle fest, dass eine im FAER gespeicherte Mitteilung nicht hätte übermittelt werden dürfen (z. B. weil die Entscheidung irrtümlich übermittelt wurde), ist mit einer Löschungsmitteilung die Entfernung der zu Unrecht erfassten Mitteilung aus dem FAER zu bewirken.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die Löschungsmitteilung mit den Daten „ordnungsdaten“ und „personNatuerlich“ der zu löschenden Mitteilung zu erstellen und zu übermitteln.
Hinweis:
Die Löschungsmitteilung dient lediglich zur Entfernung einer im FAER fälschlicherweise eingetragenen Mitteilung. Nach durchgeführter Löschung wird die Löschungsmitteilung selbst nicht im FAER gespeichert.
Elementname: kennzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 5 bis 13 |
Gültige Zeichen: | A bis Z, 0 bis 9 |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL0804 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Behördenschlüssel der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Anzugeben ist der dieser Stelle vom KBA für die Datenübermittlung zugeteilte Behördenschlüssel.
Gerichte = 5-stellig
Staatsanwaltschaften = 6-stellig
Elementname: AktenzeichenErkennendeStelle | |
Klartext: Aktenzeichen der erkennenden Stelle | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der erkennenden Stelle der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft der zu löschenden Mitteilung.
Elementname: grundLoeschung | |
Klartext: Grund der Löschung | |
Feldlänge: | 2 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3304, PL3305 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Löschungsgrund der Mitteilung.
Für die Angabe der Löschungsgründe ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
11 = Entscheidung ist nicht rechtskräftig geworden
12 = Entscheidung ist gegen die falsche Person ergangen
13 = Entscheidung ist irrtümlich übersandt worden
14 = Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
15 = Entscheidung wurde doppelt übermittelt
16 = Entscheidung ist nicht registerpflichtig
17 = Tod des Betroffenen
99 = sonstige Gründe
Bei Angabe des Schlüssels 99 muss der Grund im Element „bemerkungen“ konkretisiert werden.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Hinweis zur Löschungsmitteilung:
Enthält bei Löschungsmitteilungen das Element „grundLoeschung“ die Angabe „99“ muss hier eine Konkretisierung angegeben werden.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer der zu löschenden Mitteilung.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
1.4.1.5 fNachtraeglicheMitteilung
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Nachträgliche F-Mitteilungen sind Mitteilungen nach
- –
-
§ 28 Absatz 3 Nummer 14 StVG
- –
-
§ 28 Absatz 4 StVG
über Folgeentscheidungen, die zu Änderungen oder Löschungen von im FAER registrierten rechtskräftigen Entscheidungen führen.
Beispiel:
- –
-
Aufhebung oder Abänderung im Gnadenwege,
- –
-
Anordnung einer Tilgung usw.
Zwecks Zuordnung im FAER ist die vorausgegangene Maßnahme in der Nachträglichen Mitteilung anzugeben.
Hinweis:
Nachträgliche Mitteilungen sind Mitteilungen über eigenständige Entscheidungen und keine Berichtigungen/Löschungen aufgrund fehlerhafter Mitteilungen.
Sie werden – außer bei Entscheidungen, die zu einer Löschung im FAER führen – als separate Mitteilung zum Vorgang im FAER gespeichert.
Elementname: datumEntscheidung | |
Klartext: Datum der Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1005, PL1205, PL3106, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der ersten Entscheidung des ersten Rechtszuges.
Elementname: datumRechtskraft | |
Klartext: Datum der Rechtskraft | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL1204, PL1205, PL1212, PL1222 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der Rechtskraft.
Elementname: fahrerlaubnisnummer | |
Klartext: Fahrerlaubnisnummer | |
Feldlänge: | 10 |
Gültige Zeichen: | 0 bis 9, A bis Z |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL8201, PL8203 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Fahrerlaubnisnummer.
Wenn im Element „schluesselFahrerlaubnisklasse“ eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss hier die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Bei mehreren Fahrerlaubnisnummern ist die der zivilen Fahrerlaubnis anzugeben.
Elementname: behoerdeVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Behördenbezeichnung der Stelle, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Behörde, die die vorangegangene Entscheidung erlassen hat in Textform.
Elementname: datumVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Datum der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303, PL4504 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Datum der vorangegangenen Entscheidung.
Bei nachträglichen Mitteilungen ist hier das Datum der zugrunde liegenden Entscheidung anzugeben.
Elementname: aktenzeichenVorangegangeneEntscheidung | |
Klartext: Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung | |
Feldlänge: | 1 bis 36 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4303 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Aktenzeichen der vorangegangenen Entscheidung.
Elementname: bemerkungen | |
Klartext: Bemerkungen | |
Feldlänge: | 1 bis 500 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3305, PL4165 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet eventuelle Bemerkungen/Konkretisierungen.
Elementname: fahrverbotMonate | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Monate | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Monate.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden, wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotWochen | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Wochen | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL4908, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Wochen.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden, wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: fahrverbotTage | |
Klartext: Dauer des Fahrverbots; Tage | |
Feldlänge: | 1 bis 2 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001, PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angabe zur Fahrverbotsdauer; hier: Tage.
Die Dauer eines verhängten Fahrverbotes muss angegeben werden, wenn es kein Regelfahrverbot nach dem BET ist oder es von diesem abweicht.
Ist keine Fahrverbotsdauer und kein schluesselRechtsgrundlage 504 (§ 4 Absatz 4 BKatV) angegeben, werden Regelfahrverbote nach dem BET im KBA zugesteuert.
Elementname: merkmalAusnahmenFahrverbot | |
Klartext: Ausnahme zum Fahrverbot | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | boolean |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL5102 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Merkmal zu Ausnahmen zum Fahrverbot.
true = Es besteht eine Ausnahme
false = Es besteht keine Ausnahme
Elementname: datumAblaufFahrverbotsfrist | |
Klartext: Datum Ablauf Fahrverbotsfrist | |
Feldlänge: | |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | date |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL4908 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet das Ablaufdatum der Fahrverbotsfrist.
Kann das Ablaufdatum noch nicht in der Erstmitteilung angegeben werden, muss sie in einer späteren Fahrverbotsmitteilung übermittelt werden.
Bei Verhängung mehrerer Fahrverbote in einem Verfahren oder bei Splittung der Fahrverbotsdauer sind die jeweiligen Fristabläufe in separaten Fahrverbotsmitteilungen (fFahrverbotsmitteilung) zu übermitteln.
Elementname: wirksamkeitFahrverbot | |
Klartext: Wirksamkeit des Fahrverbots | |
Feldlänge: | 1 |
Gültige Zeichen: | 1, 2 |
Format XML: | integer |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Plausibilitätsprüfungen | PL3430, PL3431, PL3432, PL5001 |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel zur Wirksamkeit des Fahrverbots.
Hier wird bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG durch Angabe eines der nachstehenden Schlüssel mitgeteilt, wann das Fahrverbot wirksam geworden ist.
- 1 =
-
Fahrverbot wurde mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam (§ 25 Absatz 2 StVG).
- 2 =
-
Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (§ 25 Absatz 2a StVG).
Achtung:
Das Datum des Ablaufs der Fahrverbotsfrist ist immer mitzuteilen (entweder in der Erstmitteilung oder später in einer Fahrverbotsmitteilung).
1.4.1.5.1 positiveFahrerlaubnisMerkmale
Kardinalität (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Die Pflichtangabe des untergeordneten Elementes „positivesFahrerlaubnisMerkmal“ gilt nur bei Vorkommen dieses übergeordneten Elementes „positiveFahrerlaubnisMerkmale“.
1.4.1.5.1.1 positivesFahrerlaubnisMerkmal
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1, n (ja/mehrfach) |
Elementname: schluesselFahrerlaubnisklasse | |
Klartext: Schlüssel Fahrerlaubnisklasse | |
Feldlänge: | 5 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
1 (ja/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet den Schlüssel der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse.
Für die Angabe sind die vorgesehenen Schlüssel aus dem mitgeltenden Dokument „Schlüssel der Fahrerlaubnisklassen“ zu verwenden.
Wenn hier eine deutsche allgemeine Fahrerlaubnis nach der FeV (Schlüssel 0200A – 0200T) angegeben ist, muss im Element „fahrerlaubnisnummer“ die Fahrerlaubnisnummer (= ersten zehn Stellen der Führerscheinnummer) des Betroffenen mitgeteilt werden.
Elementname: angabenZurFahrerlaubnis | |
Klartext: Ausstellende Behörde und Datum | |
Feldlänge: | 1 bis 40 |
Gültige Zeichen: | |
Format XML: | string.latin |
Kardinalität: (Pflicht/mögliche Häufigkeit) |
0, 1 (nein/einfach) |
Fachliche Beschreibung
Das Element beinhaltet die Angaben zur Fahrerlaubnis.
Es sind jeweils im Klartext die Angaben für die Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt hat und das Erteilungsdatum einzutragen.
Reicht der Platz nicht aus, so sind die Angaben – möglichst unter Verwendung der nachfolgenden Abkürzungen – sinnvoll zu kürzen.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BPOL | Bundespolizei |
BGS | Bundesgrenzschutz |
BW | Bundeswehr |
POL | Polizei |
ST | Stadt, Oberstadtdirektor, Oberbürgermeister |
LK | Landkreis, Kreis, Oberkreisdirektor |
LRA | Landratsamt, Landrat |
PP | Polizeipräsident, Polizeipräsidium |
GEM | Gemeinde, Gemeindeverwaltung |
VPKA | Volkspolizeikreisamt |
PKA | Polizeikreisamt |
Beispiel:
Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Ausstellungsdatum: 01.11.1997
= „ST Flensburg, 01.11.1997“.
Plausibilitätsprüfungen
für D- und E-Mitteilungen –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Plausi-Nummer | Änderung in |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Plausibilitätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen
Es werden die im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Mitteilungsverarbeitung zur Anwendung kommenden Plausibilitätsprüfungen beschrieben. Es handelt sich hierbei um – über die Schemaprüfungen hinausgehende – Prüfungen zur Sicherstellung der inhaltlichen Logik der Mitteilungen. Plausibilitätsprüfungen im KBA, die vorgangsbezogen sind oder auf nur dem KBA bekannte Referenztabellen zugreifen, werden hier nicht aufgeführt.
Erläuterung zu Mitteilungsmerkmal:
E = Erstmitteilung; B = Berichtigungsmitteilung, F = Fahrverbotsmitteilung; L = Löschungsmitteilung, N = Nachträgliche Mitteilung
Plausi- Nummer |
Plausi-Text | Mitteilungs- art |
Mitteilungs- merkmal |
Logik |
---|---|---|---|---|
PL0502 | Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. | D, E | alle | Wenn „kennzeichenMitteilendeStelle“ 13-stellig ist |
PL0604 | Das Datum der Mitteilung ist größer als das aktuelle Tagesdatum. | D, E | alle | Wenn „datumMitteilungMitteilendeStelle“ > Tagesdatum |
PL0804 | Für diese Mitteilungsart ist die angegebene Behördenart nicht zulässig. | D, E | alle | Wenn „kennzeichenErkennendeStelle“ 13-stellig ist |
PL1005 | Das Datum der Entscheidung ist größer als das Datum der Mitteilung. | D, E | alle | Wenn „datumEntscheidung“ > „datumMitteilungMitteilendeStelle“ |
PL1204 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das aktuelle Tagesdatum. | E | E | Wenn ,datumRechtskraft‘ angegeben und > Tagesdatum |
PL1205 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist kleiner als das Datum der Entscheidung/Ausstellung | E | E | Wenn ,datumRechtskraft‘ angegeben und < „datumEntscheidung“ |
PL1212 | Das Datum der Rechtskraft/Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage ist größer als das Datum der Mitteilung. | E | E | Wenn ,datumRechtskraft‘ angegeben und > „datumMitteilungMitteilendeStelle“ |
PL1303 | Es fehlen Angaben zum Familiennamen. | D, E | alle | Wenn „familienname“ = leer und „familiennameFehltZuRecht“ = 0 |
PL1305 | Das Alter der Person ist 110 Jahre oder höher. | D, E | alle | Wenn „geburtDatum“ + 110 Jahre <= Tagesdatum |
PL1306 | Die Person ist jünger als 14 Jahre. | D, E | alle | Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > Tagesdatum |
PL2002 | Es fehlen Angaben zum Vornamen. | D, E | alle | Wenn „vorname“ = leer und „vornameFehltZuRecht“ = 0 |
PL2101 | Es ist weder der Geburtsname, der Familienname noch der Vorname angegeben. | D, E | alle | Wenn „geburtsname“ und „familienname“ und „vornamen“ nicht enthalten sind |
PL2102 | Es fehlen Angaben zum Geburtsnamen. | D, E | alle | Wenn „geburtsname“ = leer und „geburtsnameFehltZuRecht“ = 0 |
PL3004 | Geburtsdatum und/oder -ort werden als nicht bekannt mitgeteilt. Bei in Deutschland lebenden Personen sind die Daten aus dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzurufen. | D, E | alle | Wenn geburtDatum = 00000000 und/oder geburtort = unbekannt und merkmalDatenEinwohnermeldeamt = 0 und staat = 000 |
PL3102 | Das Datum der Tat ist nicht angegeben. | E | E | Wenn „datumStraftat“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält |
PL3106 | Mindestens ein Datum der Tat ist größer als das Datum der Rechtskraft. | E | E | Wenn „datumStraftat“ > „datumRechtskraft“ |
PL3108 | Die Person ist zum Zeitpunkt der Tat jünger als 14 Jahre. | D, E | E | Wenn „geburtDatum“ + 14 Jahre > „datumStraftat“ |
PL3302 | Der Tatort ist nicht angegeben. | E | E | Wenn „tatort“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält |
PL3304 | Der Grund der Löschung ist unplausibel oder nicht angegeben. | D, E | L | Wenn „grundLoeschung“ nicht = 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 99 |
PL3305 | Obwohl als Grund der Löschung der Schlüssel 99 angegeben wurde, fehlen Angaben im Feld Bemerkungen. | D, E | L | Wenn „grundLoeschung“ = 99 und „bemerkungen“ nicht angegeben |
PL3561 | Obwohl StGB § 53 bzw. JGG § 31 Abs. 1 angegeben ist, sind weder tatmehrheitlich zueinander stehende Taten, noch das Merkmal ,Tatmehrheit mit nicht registerpflichtiger Tat‘, noch ,Anzahl identische Taten‘ > 1 übermittelt worden. | E | E | Wenn „textAngewendeteVorschriften“ „StGB § 53“ oder „JGG § 31 Absatz 1“ enhält und nicht mindestens zwei Elemente „eMitteilungTat“ vorhanden sind und/oder „merkmalTatmehrheitNichtregisterpflichtigeTat“ = „true“ und/oder „anzahlIdentischeTaten“ > 1 ist |
PL3562 | Obwohl tatmehrheitlich zueinander stehende Taten und/oder das Merkmal ,Tatmehrheit mit nichtregisterpflichtigerTat‘ und/oder ,Anzahl identische Taten‘ > 1 übermittelt wurden, ist StGB § 53 bzw. JGG § 31 nicht angegeben. | E | E | Wenn mindestens zwei Elemente „eMitteilungTat“ vorhanden sind und/oder „merkmalTatmehrheitNichtregTat“ = 1 und/oder „anzahlIdentischeTaten“ > 1 und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 53“ oder „JGG § 31“ enhält |
PL3565 | Bei Angabe des Merkmals ,Tatmehrheit mit nicht registerpflichtiger Tat‘ darf die Gesamtstrafe nicht mitgeteilt werden. | E | E | Wenn „merkmalTatmehrheitNichtregTat“ = 1 und mindestens eines der Elemente „merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe“, „gesamtstrafeJahre“, „gesamtstrafeMonate“, „gesamtstrafeWochen“, „gesamtstrafeTage“, „freizeiten“ oder „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ angegeben ist |
PL4170 | Es wurde keine Tatkennziffer angegeben. | E | E | Wenn „tatkennziffer“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält |
PL4213 | Mindestens eine Kennzahl ist unbekannt. | E | E, F, N | Wenn mindestens eine „kennzahl“ nicht in KENNZAHL KENNZAHLTEXT enthalten ist |
PL4252 | Trotz einer nicht registerpflichtigen Entscheidung im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung ist die Gesamtstrafe angegeben. | E | E | Wenn „kennzahl“ = 002126, 002129 und/oder 000VZR und mindestens eines der Elemente „merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe“, „gesamtstrafeJahre“, „gesamtstrafeMonate“, „gesamtstrafeWochen“, „gesamtstrafeTage“, „freizeiten“ oder „anzahlTagessaetzeGesamtstrafe“ angegeben ist |
PL4263 | Die Mitteilung enthält eine Fahrerlaubnissperre und tatmehrheitliche Taten. Bei keiner der Taten ist angegeben, dass sie für die Fahrerlaubnissperre maßgeblich ist. | E | E | Wenn die Mitteilung in mindestens einem der Elemente „fahrerlaubnissperreMonate“, „fahrerlaubnissperreWochen“, „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ eine Angabe und mehr als ein Element „e-MitteilungTat“ enthält und alle Elemente „merkmalRelevanzSperre“ = 0 |
PL4264 | Angewendete Vorschriften: Die Mitteilung enthält mindestens eine nicht registerpflichtige Tat/Rechtsgrundlage die nicht maßgebend für die Fahrerlaubnissperre/das Fahrverbot ist. | E | E | Wenn die Mitteilung in einem der Elemente „fahrerlaubnissperreMonate“, „fahrerlaubnissperre- Wochen“, „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“, „fahrverbotMonate“, „fahrverbot/Wochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe und mehr als ein Element „e-MitteilungTat“ enthält und „textAngewendeteVorschriften“ eine ausgelesenen ,unbekannte‘ – nicht in der Referenztabelle „RECHTSGRUNDLAGE“ enthaltene Vorschrift und/oder eine der GRUPPE 3 enthält und in einem dieser Elemente „e-MitteilungTat“ „relevanzSperre“ = 0 und „relevanzFahrverbot“ = 0 |
PL4906 | Für die mitgeteilte Dauer des Fahrverbots ist die entsprechende Rechtsgrundlage nicht angegeben. | E | E | Wenn mindestens eines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 44“ oder „StVG § 25“ enthält und „kennzahl“ nicht 000VZR, 002876, 002130, 002131 oder 002134 enthält |
PL4907 | Trotz entsprechender Rechtsgrundlage fehlt die Dauer des Fahrverbots. | E | E | Wenn „textAngewendeteVorschriften“ „StGB § 44“ oder „StVG § 25“ enthält und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält |
PL4908 | Trotz Angabe des Ablaufdatums der Fahrverbotsfrist ist die Dauer des Fahrverbotes nicht angegeben. | E | E | Wenn „datumAblaufFahrverbotsFrist“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrverbotMonate“, „fahrverbotWochen“, „fahrverbotTage“ eine Angabe enthält |
PL5606 | Im Jugendstrafrecht ist auch bei mehreren Straftaten nur eine einheitliche Festsetzung von Zuchtmitteln oder Jugendstrafe vorgesehen. | E | E | Wenn „artFreiheitsentziehung“ = „J“ oder „A“ oder „JA“ und mindestens eines der Elemente „einzelstrafeJahre“, „einzelstrafeMonate“, „einzelstrafeWochen“ oder „einzelstrafeTage“ angegeben ist |
PL6204 | Obwohl bei den angewendeten Vorschriften JGG § 27 angegeben ist, ist das Kennzeichen für einen ,Schuldspruch‘ nicht gesetzt. | E | E | Wenn „textAngewendeteVorschriften“ JGG § 27 enthält und „merkmalSchuldspruch“ = 0 |
PL6503 | Der angegebene Schlüssel für die ,Art der Maßnahme‘ ist unbekannt. | D | E, N | Wenn „schluesselMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL enthalten ist |
PL6504 | Wenn ein Fristendatum für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angegeben ist, muss auch die Dauer der Fahrerlaubnissperre mitgeteilt werden. | E | E | Wenn „datumAblaufSperrfrist“ angegeben ist und keines der Elemente „fahrerlaubnissperreMonate“ und „fahrerlaubnissperreWochen“ eine Angabe enthält und „kennzahl“ nicht 002875 enthält |
PL6603 | Neben einer ,Sperrfrist für immer‘ ist die Angabe einer zeitlich begrenzten Frist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht plausibel. | E | E, N | Wenn „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ = 1 und „datumAblaufSperrfrist“ eine Angabe enthält |
PL6822 | Bei der vorliegenden Kombination von ,Mitteilungsart‘ und ,Mitteilungsmerkmal‘ ist die Angabe der ,Art der Maßnahme zur Fahrerlaubnis‘ nicht plausibel. | D | E, N | Wenn die Kombination nicht in der Referenztabelle ADMAS enhalten ist oder der „GUELTIGADMASFLAG“ ungleich 1 ist |
PL7405 | Das Datum der ,vorangegangenen Maßnahme‘ ist größer als das Datum der Entscheidung. | D | E, N | Wenn „datumVorangegangeneMassnahme“ größer „datumEntscheidungAusstellung“ |
PL7503 | Das angegebene ,Behördenkennzeichen der erkennenden Stelle der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. | D, E | E, F, N | Wenn „kennzeichenErkennendeStelleVorangegangeneMassnahme“ nicht in BKZ BEHOERDE enthalten ist |
PL7610 | Die ,erkennende Stelle der vorangegangenen Maßnahme‘ muss angegeben sein. | D, E | F, N | Wenn keines der Elemente „kennzeichenErkennendeStelleVorangMassn“ und „behoerdeVorangegangeneMassnahme“ angegeben ist |
PL7803 | Der angegebene Schlüssel für die ,Art der vorangegangenen Maßnahme‘ ist unbekannt. | D, E | E, N | Wenn „schluesselVorangegangeneMassnahme“ nicht in SCHLUESSEL ADMASSCHLUESSEL enthalten ist |
PL7901 | Die Art der Verkehrsbeteiligung ist nicht angegeben. | E | E | Wenn „schluesselVerkehrsbeteiligung“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und „textAngewendeteVorschriften“ nicht „StGB § 20“ enthält |
PL7904 | Der Schlüssel für die Art der Verkehrsbeteiligung ist unbekannt. | D, E | E | Wenn „schlüsselVerkehrsbeteiligung“ nicht in Referenztabelle „VERKEHRSBETEILIGUNG“ enthalten |
PL8201 | Die Fahrerlaubnisnummer ist unbekannt. | D, E | alle | Wenn „fahrerlaubnisnummer“ nicht der Prüfzifferberechnung entspricht |
PL8203 | Die Fahrerlaubnisnummer fehlt. | D, E | E, N | Wenn
|
PL8402 | Hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse(n) ist eine Angabe erforderlich. | E | E | Wenn „datumAblaufSperrfrist“ angegeben und „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht angegeben ist und keine „kennzahl“ 002130, 002131, 002134 oder 000VZR enthalten ist |
PL8403 | Mindestens einer der angegebenen Schlüssel für die Fahrerlaubnisklassen ist unbekannt. | D, E | E, N | Wenn „schlüsselFahrerlaubnisklasse“ nicht in Referenztabelle „FAHRERLAUBNISKLASSE“ enthalten ist |
PL9903 | Wenn die Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe angegeben ist, muss auch die Anzahl der Tagessätze (Gesamtstrafe oder Einzelstrafe) mitgeteilt werden. | E | E | Wenn „hoeheTagessatz“ angegeben ist und weder „anzahl TagessaetzeGesamtstrafe“ noch „anzahlTagessaetzeEinzelstrafe“ angegeben ist und nicht „kennzahl“ „000VZR“ und/oder „002130“ enthalten ist |
PL9905 | Trotz entsprechender Rechtsgrundlage fehlt das Datum des Ablaufs der Sperfrist oder das Merkmal Fahrerlaubnissperre für immer. | E | E | Wenn „textAngewendeteVorschriften“ StBG § 69, § 69a oder § 69b enthält und „datumAblaufSperrfrist“ und „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ nicht angegeben sind |
PL9906 | Die Rechtsvorschrift(en) für die Entziehung der Fahrerlaubnis/Anordnung der Sperrfrist ist/sind nicht angegeben. | E | E | Wenn „datumAblaufSperrfrist“ oder „merkmalFahrerlaubnissperreFuerImmer“ angegeben ist und „textAngewendeteVorschriften“ nicht StBG § 69, § 69a oder § 69b enthält und keine „kennzahl“ 002130, 002131, 002134, 002875 oder 000VZR angegeben ist |
PL9907 | Die Rechtsvorschriften StGB § 44 und StVG § 25 schließen sich gegenseitig aus. | E | E | Wenn „textAngewendeteVorschriften“ StGB § 44 und StVG § 25 enthalten |
PL9957 | Zu mindestens einer Tat ist die „Tatbezeichnung“ nicht angegeben. | E | E | Wenn in einem Element „eMitteilungTat“ „textTatbezeichnung“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und in keinem Element „eMitteilungTat“ enthält „textAngewendeteVorschriften“ die Angabe „StGB § 20“ |
PL9958 | Zu mindestens einer Tat sind die „Angewendeten Vorschriften“ nicht angegeben. | E | E | Wenn in einem Element „eMitteilungTat“ „textAngewendeteVorschriften“ nicht angegeben und „kennzahl“ nicht 002130, 002131, 002134 oder 000VZR und in keinem (anderen) Element „eMitteilungTat“ enthält „textAngewendeteVorschriften“ die Angabe „StGB § 20“ |
PL9962 | Es fehlen Angaben zum Strafausspruch. | E | E | Wenn keines der Elemente „merkmalTeilrechtskraft“, „artFreiheitsentziehung“, „gesamtstrafeJahre“, „gesamtstrafeMonate“, „gesamtstrafeWochen“, „gesamtstrafeTage“, „freizeiten“, „merkmalLebenslangeFreiheitsstrafe“, „merkmalStrafvorbehalt“, „hoeheTagessatz“, „merkmalSchuldspruch“, „merkmalVerwarnung“, „merkmalGeldauflage“, „einzelstrafeJahre“, „einzelstrafeMonate“, „einzelstrafeWochen“, „einzelstrafeTage“ und keine „kennzahl“ 002130, 002871, 002872, 002873, 003146, 003246, 003344 oder 000VZR angegeben ist und „textAngewendeteVorschriften“ nicht StGB § 20 und/oder § 63 enthält |
Textkennzahlen
auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister (FAER) –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Textkennzahlen auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Textkennzahlen auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes
Kennzahl | Text |
---|---|
FVBWS1 | Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam |
FVBWS2 | Fahrverbot wird wirksam mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins oder spätestens mit Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung |
00F35A | Bemerkungen: |
00F35B | Bemerkungen: |
00F35C | Bemerkungen: |
00F35D | Bemerkungen: |
00F35E | Bemerkungen: |
00F357 | Bemerkungen: |
000VZR | Straftat(en) nicht im FAER zu speichern |
000011 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Freiheitsstrafe von: |
000022 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Strafarrest von: |
000055 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Jugendstrafe von: |
000066 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Geldstrafe; Anzahl der Tagessätze: |
000077 | Höhe eines Tagessatzes in DM: |
000078 | Höhe des Tagessatzes in Euro: |
001015 | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus |
001026 | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt |
001034 | Sicherungsverwahrung |
001045 | Berufsverbot als: |
001056 | Berufsverbot für immer als: |
001091 | Berufsverbot erledigt am: |
001100 | Führungsaufsicht bis: |
001101 | Führungsaufsicht bis: |
001111 | Ausnahmeregelung bei Sperre für Fahrerlaubnis |
001122 | Berufsverbot zur Bewährung ausgesetzt bis: |
001133 | Bewährungszeit für Berufsverbot abgekürzt bis: |
001144 | Bewährungszeit für Berufsverbot verlängert bis: |
001155 | Aussetzung des Berufsverbots widerrufen |
001166 | Berufsverbot im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis: |
001168 | Bewährungszeit für Berufsverbot im Gnadenwege neu festgesetzt bis: |
001177 | Dauer des Berufsverbots: |
001188 | Gnadenweise Aussetzung des Berufsverbots widerrufen |
001192 | Berufsverbot durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom: |
001199 | Berufsverbot im Gnadenwege aufgehoben mit Wirkung vom: |
001209 | Dauer der Führungsaufsicht geändert; Fristende: |
001218 | Führungsaufsicht im Gnadenwege aufgehoben mit Wirkung vom: |
001227 | Führungsaufsicht durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom: |
001236 | Führungsaufsicht erledigt am: |
001504 | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt |
001513 | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Bewährung ausgesetzt |
001551 | Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt |
001603 | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis: |
001604 | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis: |
001606 | Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis: |
001612 | Gnadenweise Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus widerrufen |
001613 | Gnadenweise Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt widerrufen |
001615 | Gnadenweise Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung widerrufen |
001622 | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
001623 | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
001625 | Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
001633 | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom: |
001634 | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom: |
001636 | Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom: |
001644 | Bewährungszeit für Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Gnadenwege neu festgesetzt bis: |
001645 | Bewährungszeit für Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gnadenwege neu festgesetzt bis: |
001647 | Bewährungszeit für Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Gnadenwege neu festgesetzt bis: |
001706 | Aus dem psychiatrischen Krankenhaus in die Entziehungsanstalt überwiesen |
001714 | Aus der Entziehungsanstalt in das psychiatrische Krankenhaus überwiesen |
001731 | Aus der Sicherungsverwahrung in das psychiatrische Krankenhaus überwiesen |
001738 | Aus der Sicherungsverwahrung in die Entziehungsanstalt überwiesen |
001742 | Überweisung in das psychiatrische Krankenhaus aufgehoben |
001743 | Überweisung in die Entziehungsanstalt aufgehoben |
001761 | Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus widerrufen |
001762 | Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt widerrufen |
001764 | Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung widerrufen |
001805 | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erledigt am: |
001806 | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erledigt am: |
001808 | Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erledigt am: |
001911 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Freiheitsstrafe von: |
001922 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Strafarrest von: |
001955 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Jugendstrafe von: |
001966 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Geldstrafe; Zahl der Tagessätze: |
001977 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Geldstrafe; Höhe eines Tagessatzes in DM: |
001978 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Geldstrafe; Höhe eines Tagessatzes in Euro: |
001988 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Vermögensstrafe in Höhe von DM: |
001989 | Ersatzfreiheitsstrafe von: |
001990 | Strafe aufgrund Amnestie neu festgesetzt auf Vermögensstrafe in Höhe von Euro: |
002002 | Tatbezeichnung: Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden! |
002013 | Angewendete Vorschriften: Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden! |
002079 | Ausnahmeregelung beim Fahrverbot |
002090 | Einziehung |
002100 | Maßnahme nach: |
002102 | Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher |
002103 | Vermögensstrafe in Höhe von DM: |
002104 | Ersatzfreiheitsstrafe von: |
002105 | Vermögensstrafe in Höhe von Euro: |
002110 | Geburtsort nicht feststellbar |
002120 | Vorname nicht feststellbar |
002123 | Einbezogene zentralregisterpflichtige Entscheidung: |
002126 | Einbezogene nicht zentralregisterpflichtige Entscheidung: |
002129 | Einbezogene nicht registerpflichtige Entscheidung: |
002130 | Nach § 460 StPO gebildete Gesamtstrafe |
002131 | Nachträglich nach § 66 JGG gebildete einheitliche Maßnahme |
002134 | Nachträglich nach § 66 JGG gebildete einheitliche Jugendstrafe |
002145 | Rest der Jugendstrafe gemäß § 88 JGG zur Bewährung ausgesetzt bis: |
002149 | Tat aufgrund Betäubungsmittelabhängigkeit begangen |
002167 | Jugendstrafe gemäß § 57 JGG zur Bewährung ausgesetzt bis: |
002182 | Einziehung mit Unbrauchbarmachung |
002191 | Verfallerklärung |
002211 | Bewährungszeit abgekürzt bis: |
002222 | Bewährungszeit verlängert bis: |
002234 | Strafe erlassen mit Wirkung vom: |
002245 | Strafrest erlassen mit Wirkung vom: |
002255 | Strafaussetzung widerrufen |
002266 | Straferlass widerrufen |
002277 | Jugendstrafe von unbestimmter Dauer umgewandelt in Jugendstrafe von: |
002283 | Rest der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt bis: |
002292 | Jugendstrafe von unbestimmter Dauer umgewandelt in Jugendstrafe von: |
002321 | Strafmakel beseitigt |
002322 | Strafmakel im Gnadenwege beseitigt |
002332 | Strafmakelbeseitigung widerrufen |
002333 | Gnadenweise Strafmakelbeseitigung widerrufen |
002343 | Nachträgliche Jugendstrafe von: |
002354 | Schuldspruch getilgt |
002364 | Strafe im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis: |
002366 | Geldstrafe im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt bis: |
002368 | Strafe im Gnadenwege teilweise zur Bewährung ausgesetzt bis: |
002370 | Vermögensstrafe im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
002371 | Rest der Vermögensstrafe im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
002372 | Vermögensstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf DM: |
002373 | Vermögensstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf Euro: |
002375 | Gnadenweise Strafaussetzung widerrufen |
002377 | Gnadenweise Aussetzung der Geldstrafe widerrufen |
002385 | Strafe im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
002386 | Geldstrafe im Gnadenwege erlassen |
002387 | Strafe durch Amnestie erlassen mit Wirkung vom: |
002388 | Geldstrafe durch Amnestie erlassen mit Wirkung vom: |
002389 | Vermögensstrafe durch Amnestie erlassen mit Wirkung vom: |
002394 | Strafrest im Gnadenwege erlassen mit Wirkung vom: |
002397 | Geldstrafe im Gnadenwege teilweise erlassen; Zahl der erlassenen Tagessätze: |
002398 | Tagessatz der Geldstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf DM: |
002399 | Tagessatz der Geldstrafe im Gnadenwege ermäßigt auf Euro: |
002402 | Strafe im Gnadenwege ermäßigt auf: |
002464 | Verstorben: |
002484 | Bewährungszeit im Gnadenwege neu festgesetzt bis: |
002486 | Bewährungszeit für Geldstrafe im Gnadenwege neu festgesetzt bis: |
002530 | Sperre für Fahrerlaubnis aufgehoben ab: |
002535 | Sperre für Fahrerlaubnis teilweise aufgehoben ab: |
002590 | Sperre für Fahrerlaubnis im Gnadenwege teilweise aufgehoben mit Wirkung vom: |
002591 | Fahrverbot im Gnadenwege aufgehoben |
002595 | Sperre für Fahrerlaubnis im Gnadenwege aufgehoben mit Wirkung vom: |
002596 | Sperre für Fahrerlaubnis durch Amnestie erledigt mit Wirkung vom: |
002696 | Wiederaufnahme angeordnet |
002705 | Teilweise Wiederaufnahme angeordnet wegen: |
002714 | Entscheidung nach Wiederaufnahme aufrechterhalten |
002723 | Wegfall der Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren |
002761 | Frühere Entscheidung: |
002797 | Frühere nicht registerpflichtige Entscheidung: |
002871 | Selbständiges Fahrverbot oder selbständige Entziehung der Fahrerlaubnis |
002872 | Fahrverbot ohne Strafe oder andere Sanktion bei Anwendung von allgemeinem Strafrecht |
002873 | Fahrverbot ohne Strafe oder andere Sanktion bei Anwendung von Jugendstrafrecht |
002875 | Aufrechterhaltene Sperrfrist nach Gesamtstrafenbildung |
002876 | Aufrechterhaltene Nebenstrafe oder Maßnahme nach Gesamtstrafenbildung |
002908 | Jugendstrafe erlassen mit Wirkung vom: |
002917 | Rest der Jugendstrafe erlassen mit Wirkung vom: |
002925 | Zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt am: |
002934 | Strafvorbehalt erledigt |
003146 | Richterliche Weisung |
003183 | Richterliche Weisung durch den Vormundschaftsrichter |
003190 | Erziehungshilfe |
003191 | Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsbeistandschaft |
003192 | Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsbeistandschaft – vom Vormundschaftsrichter angeordnet |
003193 | Hilfe zur Entziehung in einer betreuten Wohnform |
003194 | Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform – vom Vormundschaftsrichter angeordnet |
003212 | Verwarnung Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden! |
003223 | Wiedergutmachungspflicht |
003234 | Entschuldigungspflicht |
003245 | Geldauflage Nicht mehr für FAER-Mitteilung verwenden! |
003246 | Erbringung von Arbeitsleistungen |
003256 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Freizeitarrest von: |
003257 | Wegen Zuwiderhandlung gegen Auflagen oder Weisungen Jugendarrest von: |
003267 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Kurzarrest von: |
003273 | Strafe im Gnadenwege umgewandelt in Dauerarrest von: |
003300 | An den Vormundschaftsrichter überwiesen |
003344 | Ermahnung |
006116 | Freispruch wegen Schuldunfähigkeit |
009000 | Berichtigung einer bereits registrierten Eintragung: |
009001 | Rücknahme einer zu Unrecht registrierten Eintragung: |
009100 | Externe Bemerkungen: |
777777 | (weitere) Einzelstrafe(n): |
Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten –
Standards
für die Übermittlung von Mitteilungen
an das Fahreignungsregister –
Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-MIT
Version: 1.0
Stand: 1. März 2018
0 Hinweis
In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen. Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Mitteilungsverarbeitung dargestellt.
0.1 Inhaltsverzeichnis
0 Hinweis
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Änderungsverzeichnis
1 Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten
0.2 Änderungsverzeichnis
Version | Stand | Änderungen in | Beschreibung der Änderungen |
---|---|---|---|
1.0 | 23. März 2018 | Neuerstellung |
1 Verzeichnis der Tatkennziffern für Straftaten
- –
-
mit der Bewertung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (A- oder B-Fall)
- –
-
mit der Bewertung im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems (0 bis 3 Punkte)
TKZ | Straftat | Rechtsgrundlage | Punktwertung | ||
---|---|---|---|---|---|
mit Entziehung der Fahrerlaubnis/ isolierter Sperre |
mit Fahrverbot (FV) |
ohne Entziehung/ Sperre/FV |
|||
A1 | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | § 142 StGB | 3 | 2 | 2 |
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge | § 315c StGB | ||||
A2 |
|
3 | 2 | 2 | |
A3 |
|
3 | 2 | 2 | |
A4 |
|
3 | 2 | 2 | |
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) | § 315c StGB | ||||
A5 |
|
3 | 2 | 2 | |
A6 |
|
3 | 2 | 2 | |
A7 |
|
3 | 2 | 2 | |
A8 |
|
3 | 2 | 2 | |
A9 |
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3 | 2 | 2 | |
A10 |
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3 | 2 | 2 | |
A11 |
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3 | 2 | 2 | |
Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge | § 316 StGB | ||||
A12 |
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3 | 2 | 2 | |
A13 |
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3 | 2 | 2 | |
A14 | Vollrausch** | § 323a StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs | § 21 StVG | ||||
A15 |
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3 | 2 | 2 | |
A16 |
|
3 | 2 | 2 | |
B17 | Kennzeichenmissbrauch** | § 22 StVG | 3 | 2 | keine Speicherung |
A20 | Nötigung** | § 240 StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
A21* | Fahrlässige Tötung** | § 222 StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
B21* | Fahrlässige Tötung** | § 222 StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
A22* | Fahrlässige Körperverletzung** | § 229 StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
B22* | Fahrlässige Körperverletzung** | § 229 StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
A23 | Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | § 315b StGB | 3 | 2 | 2 |
A24 | Unterlassene Hilfeleistung** | § 323c StGB | 3 | 2 | keine Speicherung |
A27 | Verbotene Kraftfahrzeugrennen | § 315d Absatz 1 Nummer 2, Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2, Absatz 4, Absatz 5 StGB | 3 | 2 | 2 |
Alle anderen Straftaten, die nicht in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind. | |||||
B26 | Andere Straftaten | 0 | 0 | keine Speicherung |
- *
- Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B (Fahranfänger auf Probe) ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.
- **
- Wird bei diesen Taten ein Fahrverbot aber keine Sperre verhängt, muss geprüft werden, ob durch sie eine Straßenverkehrsgefährdung vorlag. Nur dann sind sie als Taten nach Nummer 2.1 der Anlage 13 zu § 40 FeV einzuordnen und die dafür vorgesehenen Tatkennziffern zu verwenden (A14, B17, A20, A21, B21, A22, B22, A24 = 2 Punkte).
-
Wird die Tat lediglich aufgrund eines „Fahrverbots ohne Straßenverkehrsbezug“ mitgeteilt, ist die Tatkennziffer B26 (Andere Straftaten = 0 Punkte) zu verwenden.