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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 13. November 2014

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für einen Verwaltungsbezirk des Landes Baden-Württemberg mit Bescheid vom 3. November 2014 festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
NT Esslingen
Berlin, den 13. November 2014

LA23/7362.2/3 - 02/2317190

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht