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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 23. Oktober 2015

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt:

mit Bescheid vom 5. August 2015 für folgende Verwaltungsbezirke:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
LH Coesfeld*
Unna*
Berlin, den 23. Oktober 2015

LA23/7362.2/3 - 02/2460222

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
Amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.