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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 11/16/52
Einundachtzigste Änderung der Bekanntmachung
über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur

Vom 8. Juli 2016

In das Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom 28. August 2002 werden gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2015 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, die nachfolgenden Handelsbezeichnungen aufgenommen.

Wissenschaftlicher Name Handelsbezeichnung
Hydrolagus novaezealandiae Neuseeland-Seekatze
Ostichthys japonicus Japanischer Soldatenfisch

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die mit dieser Bekanntmachung erfolgte Änderung kann innerhalb eines ­Monats nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Referat 523) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1.
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Haubachstraße 86, 22765 Hamburg.
2.
Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@ble.de-mail.de
Hamburg, den 8. Juli 2016

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Kremer