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Bekanntmachung Nr. 11/16/52
Einundachtzigste Änderung der Bekanntmachung
über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Vom 8. Juli 2016
In das Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der
Aquakultur vom 28. August 2002 werden gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6
der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002, die zuletzt durch Artikel 1
der Verordnung vom 5. November 2015 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, die nachfolgenden
Handelsbezeichnungen aufgenommen.
Wissenschaftlicher Name
Handelsbezeichnung
Hydrolagus novaezealandiae
Neuseeland-Seekatze
Ostichthys japonicus
Japanischer Soldatenfisch
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die mit dieser Bekanntmachung erfolgte Änderung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (Referat 523) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur
Verfügung:
1.
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift
lautet: Haubachstraße 86, 22765 Hamburg.
2.
Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach
dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer
Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@ble.de-mail.de
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