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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
Förderrichtlinie „mFUND“
Zwölfter Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung
von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie
„Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2)

Vom 15. April 2024

1 Förderzweck und Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen Bestand im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, wurde am 17. Mai 2016 die bis zum 30. September 2021 geltende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ veröffentlicht (BAnz AT 03.06.2016 B6).

Zum 1. Oktober 2021 startete die nächste Phase des „mFUND“ mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie vom 15. September 2021 (BAnz AT 30.09.2021 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 15. November 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B4) geändert worden ist.

Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ ist die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwendungsoptionen. Seit Programmbeginn wurden mehr als 520 Projekte zur Förderung ausgewählt. Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mFUND.de zu finden.

Der zwölfte Förderaufruf der mFUND-Förderlinie 2 richtet sich an Projektvorschläge zu verschiedenen Einreichungskategorien und Prioritätsthemen:

Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklungen
Kategorie B: Prioritätsthemen
Kategorie C: Dateninnovationen und Open Data für smarte Mobilität in Europa
Kategorie D: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft

Mit dem mFUND-Jahresthema 2024 „Open Data für neue Geschäftsmodelle in der Mobilität“ sollen insbesondere Projekten initiiert werden, die mit ihren innovativen Lösungen die Grundlage für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Mobilitätssektor schaffen. Insbesondere in den Kategorien A und D werden daher prioritär datenbasierte Vorhaben berücksichtigt, die nachvollziehbar einen mittelbaren oder unmittelbaren Beitrag zum mFUND-Jahresthema leisten. Der Förderaufruf ist jedoch grundsätzlich für alle Themenvorschläge entlang des Themenspektrums der Förderrichtlinie mFUND geöffnet.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Einreichungskategorien

Im Rahmen des zwölften Förderaufrufs der Förderlinie 2 sind in folgenden Kategorien Einreichungen möglich:

Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklungen

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 31. Mai 2024

Kategorie A umfasst Ideen für mFUND-Zuwendungsempfänger mit erfolgreich abgeschlossenen beziehungsweise im Abschluss befindlichen Erstprojekten, bei denen bereits signifikante Projektergebnisse vorliegen. Dies umfasst Weiterentwicklungen von Vorhaben

aus der mFUND-Förderlinie 1 sowie
aus dem neunten mFUND-Aufruf (Förderlinie 2) vom 17. November 2021 (BAnz AT 02.12.2021 B5), Kategorie B.

Mit der Skizzeneinreichung ist ein (vorläufiger) Schlussbericht einzureichen. Ebenfalls eingereicht werden können ausgearbeitete Projektideen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „5. BMDV DataRun“.

In dieser Förderkategorie werden prioritär datenbasierte Vorhaben berücksichtigt, die nachvollziehbar einen mittelbaren oder unmittelbaren Beitrag zum mFUND-Jahresthema 2024 „Open Data für neue Geschäftsmodelle in der Mobilität“ leisten. Die Förderkategorie ist jedoch grundsätzlich für alle Themenvorschläge entlang des Themenspektrums der Förderrichtlinie mFUND geöffnet.

Kategorie B: Prioritätsthemen – Vorhaben für datenbasierte Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie nach Themenschwerpunkten

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 31. Mai 2024

B1: Verkehrsträgerübergreifende Anwendungen von (Mobilitäts-)Daten

Förderfähig sind datenbezogene Vorhaben, die sich mit der Beforschung und Entwicklung innovativer Anwendungsmöglichkeiten bei der Erhebung und Nutzung von Daten der einzelnen Verkehrsträger befassen und neue Einsatzpotenziale über den ursprünglichen Erhebungszweck hinaus identifizieren. Dies umfasst auch die Untersuchung und Erprobung übertragbarer Datenerfassungs- und verarbeitungsmethoden zwischen den verschiedenen Verkehrs­trägern. Ebenso werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die die Verknüpfung von Verkehrsträgern und Verkehrsmitteln (zum Beispiel Bahn und Rad, Schiene und Wasserstraße, Luft und Straße) über digitale Plattformen und Anwendungen zum Ziel haben. Die Einbindung von Geodaten, insbesondere solche aus der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), in verkehrsträgerübergreifende Anwendungen wird explizit begrüßt.

B2: Geschäftsmodelle mit plattformübergreifender Datennutzung

Gesucht werden Vorhaben, die darauf abzielen, Daten mit Mobilitätsbezug aus verschiedenen Domänen oder Datenplattformen zu vernetzen oder/und strukturübergreifend Datensätze zur Verfügung zu stellen. Ein Fokus soll auf der Systematisierung und Automatisierung der Suche nach und Verknüpfung von Datenquellen liegen. Dabei sollen übergeordnete Verfahren, Logiken zur Verknüpfung der Daten oder Abstraktionen, die eine Verknüpfung der Daten ermöglichen, berücksichtigt werden. Beispielsweise können Planungs- beziehungsweise Bestandsdaten von physischen Einrichtungen der Infrastruktur mit aktuellen Sensordaten und Datensätzen aus Datenplattformen verbunden werden, mit dem Ziel der wirtschaftlicheren Durchführung von Infrastrukturprojekten und der Übertragbarkeit mit konkreten Umsetzungsempfehlungen für Betreiber. Bereits in der Projektlaufzeit sollten erste Anwendungen mit hohem Innovationsniveau pilotiert werden, um diese in Geschäftsmodelle zu überführen.

B3: Digitale Systeme zur Steuerung von Luftfahrzeugen und Verknüpfung der Bodeninfrastruktur mit Luftfahrzeugen

Förderfähig sind Projekte zur Entwicklung digitaler automatischer Steuersysteme für Luftfahrzeuge (insbesondere Drohnen und Vertical Take-off and Landing Aircrafts – VTOLs), der für den sicheren Betrieb erforderlichen digitalen Bodeninfrastruktur, die digitale Verknüpfung von Bodeninfrastruktur mit (unbemannten) Luftfahrzeugen und VTOLs (beispielsweise Flugtaxis) sowie die Synergieeffekte zwischen den digitalen Steuerungen der verschiedenen Verkehrsträger (zum Beispiel automatisiertes/autonomes Fahren, autonome Schifffahrt, Bahnsteuerung). Damit die Luftfahrzeuge kollisionsfrei betrieben werden können, ist der Austausch verschiedener Betriebsdaten, wie zum Beispiel Startzeit, Gewicht, Bauart, Ausrüstung, Route, Flughöhe, Wetterbedingungen und Geschwindigkeit über digitale Systeme zwischen den Luftverkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie zwischen diesen und der Bodeninfrastruktur erforderlich. Die Daten können zum Beispiel durch eine Multisensordatenfusion zu einem Luftlagebild zusammengeführt werden, das den Betreibern von Luftfahrzeugen oder der Bodeninfrastruktur das Erkennen von potenziellen Annäherungen oder Hindernissen ermöglicht. Untersucht werden kann beispielsweise auch, welche Anforderungen an die digitale Infrastruktur gestellt werden müssen und wie die Nutzung von KI-gesteuerten digitalen Programmen die Kollisionsfreiheit unterstützen kann.

B4: Verkehrsbeziehungen im Güterfernverkehr

Gefördert werden Projekte, die auf Grundlage digitaler Daten, beispielsweise aus den Bereichen Flottenmanagement oder Frachtvermittlung, zur Identifikation räumlicher und struktureller Verkehrsbeziehungen im Güterfernverkehr beitragen und hierüber Rückschlüsse auf die Transport-/Güterströme sowie deren Bündelungsfähigkeit zulassen. Im Güterfernverkehr sind langfristig deutliche Zuwächse sowie strukturelle Veränderungen zu erwarten. Bei deren Bewältigung soll Verkehren auf Schiene/Wasserstraße eine besondere Bedeutung zukommen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Bündelungsfähigkeit der Verkehre an besonderer Bedeutung.

B5: Digitale Zwillinge von großflächigen Systemen

Gesucht werden Vorhaben, die Digitale Zwillinge – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Formen des Maschinellen Lernens – von großflächigen Strukturen beziehungsweise Systemen entwickeln und/oder diese in konkreten Anwendungen nutzbar machen. In diesen Digitalen Zwillingen sollen Ökosysteme oder Bestandteile des maritimen (wie etwa Ästuare), urbanen oder ländlichen Raums (auch übergreifend) oder des Verkehrssystems abgebildet, beobachtet und analysiert werden. Profitieren soll davon die Entwicklung verschiedenster großflächiger Simulationen. Besonders begrüßt werden in diesem Zusammenhang Vorhaben zu Digitalen Zwillingen der nachhaltigen (umwelt- und klimafreundlichen) Mobilität. Weiterhin förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zur Untersuchung konkreter wirtschaftlicher Nutzbarkeit von Digitalen Zwillingen in Wertschöpfungsketten und wirtschaftlichen Bereichen beitragen.

B6: Datenqualität und Sicherheit von KI-Systemen

Um flächendeckend Qualität, Quantität und Sicherheit von Daten zu erhöhen, die für die Entwicklung von KI-Anwendungen Voraussetzung sind, werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gesucht, die Methoden zur Einschätzung der Qualität (annotierter) Daten und der Sicherheit KI-trainierter Systeme oder des Trainings von Modellen auf Basis großer Datenbestände aus dem BMDV-Zuständigkeitsbereich (etwa statische und dynamische Mobilitätsdaten, Geodaten sowie Daten zu Wetter und Klima oder hydrologische/-grafische Daten) zum Ziel haben. Verkehrsübergreifende Anwendungen finden sich in der Bereitstellung und Bewertung großer Datenbestände aus dem BMDV-Geschäftsbereich, also etwa statischer und dynamischer Mobilitätsdaten, Geodaten sowie Daten zu Wetter, Klima und Wasserstand.

B7: Anwendung von satellitengestützten Erdbeobachtungsdaten im Verkehrsbereich

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf Basis von satellitengestützten Erdbeobachtungsdaten neue Verkehrslösungen und -angebote entwickeln. Durch die Förderung sollen Einsatzpotenziale des Copernicus-Programms erweitert werden. Dafür können diese Daten mit anderen Satelliten- oder sonstigen Daten verknüpft werden.

B8: Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Datenqualität von Mobilitäts- und Infrastrukturdaten

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Ansätze bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten entwickeln und nach Möglichkeit in der Praxis pilotieren beziehungsweise implementieren. Datenbereitstellungspflichten gehen oftmals mit Aufwänden für die verpflichteten Unternehmen oder Verwaltungen einher. Gesucht werden innovative Ideen zur Reduktion dieser Aufwände und zur Verbesserung der Datenqualität. Dadurch soll erreicht werden, dass mehr und bessere Daten aus dem Mobilitätsbereich verfügbar gemacht werden. Förderfähig sind beispielsweise Ideen aus dem Bereich der rechtssicheren Anonymisierung von Mobilitätsdaten inklusive der prototypischen Entwicklung von softwarebasierten Werkzeugen zur Entfernung von Personenbezügen, genauso wie Ansätze zur Datenverarbeitung (zum Beispiel Konvertierung oder Aggregierung von Daten), zur Qualitätserhöhung von Daten und Metadaten (zum Beispiel Validierung, Qualitätsmessung) oder zum Abgleich von Daten aus unterschiedlichen Quellen (zum Beispiel amtliche Daten und Daten aus Crowd-Sourcing). Die Bereitstellungspflichten über die europäischen Nationalen Zugangspunkte (in Deutschland die Mobilithek) ist bei den Projektideen als Randbedingung zu beachten.

Kategorie C: Gemeinsame Dateninnovationen für smarte Mobilität in Europa

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 31. Mai 2024

Die Mobilität der Zukunft geht zunehmend über Staatsgrenzen hinaus, entsprechend wird Innovationsprojekten mit europäischen Fragestellungen und Beteiligungen eine hohe Bedeutung beigemessen. Förderfähig sind Projekte mit einem erheblichen Bundesinteresse (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung – BHO), die sich im Besonderen mit Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft im europäischen Kontext beschäftigen. Als formale Voraussetzung für eine Förderung von Projektpartnern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ist das erhebliche Bundesinteresse nachvollziehbar darzustellen.

Auch Fragen der grenzübergreifenden Datenbereitstellung beziehungsweise -harmonisierung sind in diesem Zusammenhang mögliche Themen. Der spezifische Mehrwert einer Lösung auf europäischer Ebene gegenüber einer rein nationalen Betrachtung ist jeweils deutlich darzustellen.

In der Bewertung werden Projekte besonders berücksichtigt, die bereits mit Skizzeneinreichung fachliche Kooperationen in den dargestellten Forschungs- und Entwicklungsinhalten mit europäischen Partnern nachweisen können.

Kategorie D: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 31. Mai 2024

Förderfähig sind Projekte, die nicht in die in Kategorie A, B oder Kategorie C genannten Themen einzuordnen sind, die jedoch eine signifikante Bereicherung beziehungsweise Weiterentwicklung im Rahmen der Förderrichtlinie und der bestehenden mFUND-Projekte darstellen. Diese Innovationen sind in der Skizze darzustellen.

Auch in dieser Förderkategorie werden prioritär datenbasierte Vorhaben berücksichtigt, die nachvollziehbar einen mittelbaren oder unmittelbaren Beitrag zum mFUND-Jahresthema 2024 „Open Data für neue Geschäftsmodelle in der Mobilität“ leisten. Die Förderkategorie ist jedoch grundsätzlich für alle Themenvorschläge entlang des Themenspektrums der Förderrichtlinie mFUND geöffnet.

Projekte mit Bezug zum Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ (§ 17 Satz 1 Nummer 2 InvKG)

Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) (Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetzes) hat die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereitgestellt, um mit etablierten oder neuen Förderprogrammen den Strukturwandel in den in § 2 InvKG festgelegten Regionen (siehe Anlage 3 „Kohleregionen“) zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wurde das Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ (§ 17 Satz 1 Nummer 2) etabliert und im Programmkontext sowie entlang der Themenfelder der mFUND-Förderrichtlinie umgesetzt.

Projekte, die einen fachlichen Bezug zum Programmmodul gemäß § 17 Satz 1 Nummer 2 InvKG aufweisen, werden bei Eignung mittels der für das Programmmodul zur Verfügung stehenden zusätzlichen Haushaltsmittel (unter Berücksichtigung des § 3 InvKG) gefördert.

Einreichungen sind entsprechend entlang aller Kategorien möglich. Ausschlaggebend ist, dass die Vorhaben unmittelbar und nachvollziehbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen (siehe Anlage 3 „Kohle­regionen“) beitragen.

Für Projektvorschläge mit ausgeprägten Bezügen zum Mitteldeutschen Revier Sachsen wurden die Mittel unter Berücksichtigung des § 3 InvKG bereits vollständig ausgeschöpft, Einreichungen sind entsprechend nicht mehr möglich.

2 Art und Umfang der Förderung

Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5.5 fortfolgende (für davon abweichende Festlegungen hinsichtlich der Projektpauschale und Förderquoten vergleiche Abschnitt „Abgrenzung gewerblicher/nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA“ und „Förderquoten, Projektpauschale“).

Die Fördermittel werden im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.

Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 Millionen Euro. Frühestmöglicher Starttermin der Projekte ist der 1. Februar 2025.

Abgrenzung gewerblicher/nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA

Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts beziehungsweise des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts beziehungsweise der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne von Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) einzubringen.

Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft, Helmholtz-Instituten sowie Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft vorbehalten.

Geltende Nebenbestimmungen

Es gelten die ANBest-GK, ANBest-P-Kosten sowie die ANBest-P. Die pauschalierte Abrechnung gemäß Nummer 6 ANBest-P-Kosten wird nicht gewährt.

Förderquoten, Projektpauschale

Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen:

bei AZK: bis zu 80 Prozent;
für kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition bis zu 80 Prozent;
für mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition bis zu 70 Prozent;
für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. bis zu 70 Prozent;
bei AZA: 90 Prozent, ausgenommen sind staatlich anerkannte Hochschulen.

Staatlich anerkannten Hochschulen kann entsprechend der Förderrichtlinie eine Projektpauschale gewährt werden. Das Formular AZAP steht für die Antragstellung zur Verfügung.

Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen an Antragsteller auf AZK-Basis sind entsprechend Artikel 25 Absatz 3 AGVO die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die maximale Förderquote richtet sich nach der Zuordnung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben zu den Förderkategorien und -intensitäten entsprechend Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Für Unternehmen, die der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der AGVO entsprechen, kann im Einzelfall eine höhere Zuwendung nach Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe a gewährt werden. Darüber hinaus kann für Projekte, die die Bedingungen von Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i bis ii AGVO erfüllen, ebenfalls die Förderquote erhöht werden.

Der Verweis auf andere Förderprogramme beziehungsweise Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.

In allen Projekten beziehungsweise Projektkonsortien ist insgesamt ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten/-ausgaben erforderlich (Verbund-Förderquote). Die maximale Verbund-Förderquote von 90 Prozent ergibt sich dabei aus dem Verhältnis der Zuwendungen aller Projektpartner und der Summe der Selbstkosten beziehungsweise Ausgaben aller Projektpartner eines Verbundes. Assoziierte Partner zählen nicht dazu.

Besondere Berücksichtigung von Projekten mit KMU-Beteiligung

Projektvorschläge von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) beziehungsweise Konsortien, die mindestens ein KMU1/Startup2 umfassen, auf das (beziehungsweise die) sich mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben verteilen beziehungsweise Projektinhalte im Umfang von mindestens 15 Prozent der Zuwendung ausweisen, werden bei gleicher inhaltlicher Passfähigkeit prioritär ausgewählt.

KMU-Zuschläge

Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich. Der Skizzeneinreicher erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU): https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-kmu-erklaerung.html

3 Hinweise zu Antragstellung und Verfahren

Einreichung

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.

Skizzen beziehungsweise Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:

Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (siehe unten) mit Dateinamen:
Skizzenakronym_Projektskizze_Versionsdatum.pdf
KMU-Blatt (nur für beteiligte KMU) im PDF-Format unter Nutzung des im Abschnitt „KMU-Zuschläge“ erwähnten Formulars mit Dateinamen: Skizzenakronym_Unternehmensname_KMU-Blatt.pdf
Zusammenfassende Bonitätsunterlagen (nur für beteiligte Unternehmen) im PDF-Format, mit Dateinamen: Skizzenakronym_Unternehmensname_Unternehmensinformationen.pdf
Bei Einreichung in Kategorie A ist mit der Skizzeneinreichung entweder ein Nachweis über die Teilnahme am fünften BMDV DataRun oder ein (vorläufiger) Schlussbericht des Vorläuferprojekts aus Förderlinie 1, dem neunten mFUND-Aufruf, Kategorie B, einzureichen mit folgendem Dateinamen: Skizzenakronym_Schlussbericht_Vorläuferprojekt_Versionsdatum.pdf

Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.

Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe

Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in Anlage 1 dargelegt. Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen wie zum Beispiel zu Vorergebnissen, Bonität et cetera).

Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichtag vollständig und fristgerecht vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online. Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen nach der Einreichungsfrist und/oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung ist ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.

Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren beziehungsweise Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in Nummer 7 der Förderrichtlinie einzusehen.

Unter Berücksichtigung der Kriterien in der Nummer 2 stehen alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Vorhaben im Wettbewerb zueinander.

Bewertungskriterien

Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (BHO, Verwaltungsvorschriften zur BHO) und der Europäischen Union (AGVO), die mFUND-Förderrichtlinie sowie die in diesem Förderaufruf dargestellten Schwerpunkte.

Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.

4 Weiterführende Informationen, Beratung, technische Unterstützung

Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung

Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie mFUND finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/foerderrichtlinie-mfund.html

Weiterführende Informationen/„FAQ“

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bis­herigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmdv.bund.de beziehungsweise unter nachfolgenden Links:

https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/mFund/Ueberblick/ueberblick.htmlmFUND

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.html

Hotline

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen wenden Sie sich bitte über das auf der mFUND-Internetseite (https://bmdv.bund.de/mfundkontaktformular) bereitgestellte Kontaktformular an den Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH/VDI VDE Innovation + Technik GmbH.

Berlin, den 15. April 2024

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Benjamin Brake
Anlage 1

Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen

I. Inhaltliche und fachliche Anforderungen

Allgemein

Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMDV sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.

Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 30. September 2021 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.

Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.

Inhaltlicher Bezug des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten

Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen beziehungsweise die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen. Eine Auswahl von Förderprogrammen aus dem Kontext des BMDV ist in Anlage 2 aufgeführt.

Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird beziehungsweise weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.

Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen

Der Nutzen beziehungsweise das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.

Die Projektziele sind qualitativ beziehungsweise quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.

Übergreifende ökonomische, gesellschaftliche beziehungsweise ökologische Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.

Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen, die Verwertung und angestrebten Wirkungen mit einer Perspektive von bis zu fünf Jahren über das Laufzeitende müssen erläutert werden. Die geplante Verwertung durch Dritte, zum Beispiel durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source et cetera an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen et cetera ist durch entsprechende Nachweise (zum Beispiel in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinterlegen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (LoI) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (zum Beispiel durch Interviews, Workshops, Präsentationen et cetera), ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.

Datennutzung und -bereitstellung, Open Data

Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND beziehungsweise der Datenportale des BMDV ist Voraussetzung für die Projektförderung:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-datennutzung-erklaerung.html.

Die im Rahmen des Projektes generierten Daten sind – sofern keine Ausschlussgründe dagegensprechen – als Open Data zu veröffentlichen. Als Orientierung bei der Prüfung der Veröffentlichungsfähigkeit von Daten dienen die Empfehlungen für die Datenbereitstellung im mFUND (Merkblatt für Fördernehmer) in der jeweils aktuellen Fassung (veröffentlicht auf www.mfund.de). Ausschlussgründe sind nach Möglichkeit zu beseitigen (beispielsweise durch wirksame Anonymisierung personenbeziehbarer Informationen). Die Daten sind in Anlehnung an das „5-Sterne-Modell“ (siehe auch http://5stardata.info/de/) mindestens als Stufe 3 (offene Lizenz, maschinenlesbar, nicht-proprietäres Datenformat) zu veröffentlichen.

Die Daten sind mit Metadaten zu beschreiben. Mindestens die Metadaten sind über die Plattform Mobilithek des BMDV zu veröffentlichen (siehe https://www.mobilithek.info). Statische und dynamische Inhaltsdaten können ebenfalls über die Mobilithek veröffentlicht werden. Handelt es sich bei den im Projekt erhobenen beziehungsweise veredelten Daten um sehr große Datenmengen (im zweistelligen Gigabyte-Bereich und aufwärts), so sind eigene Speicher- und Bereitstellungsmöglichkeiten durch den Zuwendungsempfänger zu prüfen und der Zugang durch Veröffentlichung der Metadaten auf der Mobilithek sicherzustellen.

Alle Metadaten von Datensätzen, die im Rahmen einer mFUND-Förderung erhoben beziehungsweise veredelt wurden und auf der Mobilithek als Open Data bereitgestellt werden, werden durch das BMDV über eine Schnittstelle an das nationale Open-Data-Portal GovData übermittelt.

Wettbewerbsentscheidende Daten sind unter Angabe der Gründe in den oben genannten Berichten von der Bereitstellung als Open Data ausgenommen. Der Anteil der nicht zur Verfügung gestellten Daten ist auf ein Minimum zu begrenzen und zu prüfen, ob Beispieldaten, Ausschnitte oder Ähnliches dennoch als Open Data bereitgestellt werden können.

Die Verfügbarkeit der Daten muss für die Dauer von mindestens drei Jahren nach Laufzeitende des Projektes gewährleistet werden können. Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich zum Beispiel in der Mobilithek unter www.mobilithek.info.

Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung

Von den Projektpartnern wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers beziehungsweise der beteiligten Gebietskörperschaften, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben beziehungsweise Partnern vorausgesetzt.

Von (Verbund-)Projekten wird die (Mit-)Gestaltung mindestens eines Vernetzungsformats pro Laufzeitjahr erwartet. In der Konzeption dieser Formate sind die Antragsteller frei. Mögliche Formate sind zum Beispiel Vernetzungstreffen oder Fachaustausche im Rahmen der Begleitforschung beziehungsweise mFUND-Konferenzen oder eigene Veranstaltungen wie Vortragsreihen, Werksführungen, Ausstellungen, Arbeits- und Standardisierungsgruppen, Referentenvorträge et cetera. Geplante Inhalte sind in der Skizze darzulegen. Projektbezogene Pressemitteilungen sind in der Regel zu Projektbeginn und -abschluss sowie gegebenenfalls anlassbezogen vorzusehen.

Ergebnisdokumentation und Kommunikation

Neben den regulären formalen Zwischenberichten beziehungsweise dem Schlussbericht ist pro Laufzeitjahr ein kompakter Statusbericht zur Veröffentlichung auf der Website des BMDV unter dem Projektsteckbrief einzureichen (www.mfund.de/projekte).

Muster für entsprechende Berichte aus bisherigen mFUND-Projekten finden sich unter dem Stichwort „mFUND“ online bei der Technischen Informationsbibliothek Hannover (https://www.tib.eu/de/).

Auftakt- und Abschlusstreffen sind mindestens teilweise öffentlich unter Einladung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik durchzuführen. Bei Bedarf können die jeweiligen Veranstaltungen um nicht öffentliche Blöcke ergänzt werden.

II. Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise

Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob beziehungsweise inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind beziehungsweise werden können (siehe oben).

Es sind nur solche Kosten beziehungsweise Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fachlichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMDV.

Weitere Voraussetzungen der Förderung finden sich in den Nummern 4.1 fortfolgende der Förderrichtlinie sowie abweichend nachfolgend:

Geltende Nebenbestimmungen

Es gelten die ANBest-GK, ANBest-P-Kosten sowie die ANBest-P. Die pauschalierte Abrechnung gemäß Nummer 6 ANBest-P-Kosten wird nicht gewährt.

Reisemittel

Inlandsreisekosten/-ausgaben in Höhe von bis zu 5 Prozent der beantragten Gesamtkosten/-ausgaben können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt et cetera). Bei darüber hinaus gehenden Reiseausgaben/-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/-ausgaben et cetera). Auslands­reisekosten/-ausgaben sind dagegen immer detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.

Für die mit den Vernetzungsformaten verbundenen Aktivitäten können Reisemittel für bis zu fünf Tage je Projektpartner und Projektjahr (Begleitforschung, Veranstaltungen et cetera) berücksichtigt werden.

Unabhängig von der Pauschale/Vorkalkulation sind nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompen­sationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.

Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit können im Projektplan in Höhe von bis zu 5 Prozent der beantragten Gesamtkosten/-ausgaben pauschal angesetzt werden. Förderfähig ist insbesondere die aktive Teilnahme und Durchführung von (Vernetzungs-)Veranstaltungen im Kontext der Projektumsetzung beziehungsweise Verwertung der Ergebnisse.

Bonität

Abweichend zur Förderrichtlinie sind von jedem Projektpartner (ausgenommen sind Unternehmen, die die Tatbestände des § 267 des Handelsgesetzbuchs zu großen Kapitalgesellschaften erfüllen – Nachweis erforderlich) ohne Vollfinanzierung jeweils zusammenfassende Informationen zur Bonitätsbetrachtung der Skizze als Anhang beizufügen. Dieser zählt nicht zur Seitenzahl der eigentlichen Skizze und soll folgende Angaben umfassen: Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, Angaben zum Eigenkapital, Umsatz, Gewinn/Verlust, Anzahl der Mitarbeitenden, Business-Plan et cetera.

Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen mit der Skizze aufzuführen.

Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Ablauf der Terminvorgaben zum Skizzeneingang ihre Bonitätsunterlagen vollumfänglich vorbereitet haben und zur Vorlage auf Anfrage bereithalten.

Ist die Bonität auf Anfrage binnen zwei Wochen durch den Skizzeneinreicher/Antragsteller im Sinne der BHO einschließlich Verwaltungsvorschriften nicht schriftlich beim Zuwendungsgeber vollumfänglich nachgewiesen, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung im Verfahren vor. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung des gesamten Konsortiums vor.

Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die finanzielle Situation beziehungsweise die Bonitätsnachweise vorab mit dem Projektträger zu erörtern.

Behörden beziehungsweise Akteure mit hoheitlichen Aufgaben

Behörden beziehungsweise Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüberhinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.

Stehen in einer Behörde oder Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.

Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.

Anlage 2

Auswahl von Förderprogrammen zur Berücksichtigung bei mFUND-Skizzeneinreichungen

Förderrichtlinie Nationaler Radverkehrsplan 2020 (BMDV)
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (BMDV)
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (BMDV)
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (BMDV)
Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (BMDV)
Förderrichtlinie für Investitionen zur Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (BMDV)
Maritimes Forschungsprogramm (BMWK)
Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit (BMWK)
Förderrichtlinie zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (BMDV)
Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr (BMDV)
Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (BMWK)
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 und enthaltene Einzelmaßnahmen
Förderrichtlinie Elektromobilität (BMDV)
Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (BMWK und BMUV)
Nationales Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (BMDV)
IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (BMWK)
Förderrichtlinie KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (BMBF)
Förderbekanntmachung Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem GAIA-X (BMWK)
Entwicklung digitaler Technologien (BMWK)
Nationales Programm für Weltraum und Innovation (BMWK)
Richtlinie zur Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk (BMDV)

Anlage 3

Regionen nach § 2 InvKG

Hinweis: Für Projektvorschläge mit ausgeprägten Bezügen zum Mitteldeutschen Revier Sachsen wurden die Mittel unter Berücksichtigung des § 3 InvKG bereits vollständig ausgeschöpft, Einreichungen sind entsprechend nicht mehr möglich.

Lausitzer Revier

Landkreis Elbe-Elster
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Landkreis Dahme-Spreewald
Landkreis Spree-Neiße
kreisfreie Stadt Cottbus
Landkreis Bautzen
Landkreis Görlitz

Rheinisches Revier

Rhein-Kreis Neuss
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Städteregion Aachen
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
Stadt Mönchengladbach

Mitteldeutsches Revier

Landkreis Leipzig
Stadt Leipzig
Landkreis Nordsachsen
Burgenlandkreis
Saalekreis
kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Landkreis Mansfeld-Südharz
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
1
Es kommt die KMU-Definition der Europäischen Kommission zur Anwendung.
2
Zur Definition Startups siehe mFUND-FAQ unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.pdf?__blob=publicationFile