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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
Vom 9. Dezember 2014
Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen festgelegt:
1.
mit Bescheid vom 17. November 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Nordrhein-Westfalen:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk/e
BÜR
Paderborn
2.
mit Bescheid vom 17. November 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk des Freistaates
Bayern:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk/e
HÖS
Erlangen-Höchstadt
3.
mit Bescheid vom 9. Dezember 2014 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen:
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke
verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach
Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken
durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben
werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht
zuständige Stelle.
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