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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 9. Dezember 2014

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen festgelegt:

1.
mit Bescheid vom 17. November 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Nordrhein-Westfalen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
BÜR Paderborn
2.
mit Bescheid vom 17. November 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk des Freistaates Bayern:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
HÖS Erlangen-Höchstadt
3.
mit Bescheid vom 9. Dezember 2014 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
SLE Düren*
Euskirchen*
Berlin, den 9. Dezember 2014

LA23/7362.2/3 - 02/2339121

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.