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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat

Bekanntmachung
der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
im Wohngebäudebestand

Vom 8. Oktober 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B2).

Berlin, den 8. Oktober 2020

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Dr. Renner

Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag
Rathert

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Allgemeines

4.2 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik – Berechnung auf Basis DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10

4.3 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen nach DIN V 4701-10 Beiblatt 1

4.4 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes nach DIN V 18599 – Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

6 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verwiesen wird, ist damit das jeweils geltende GEG gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung des GEG zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf technische Regeln, insbesondere die Berechnungsregeln zum GEG verwiesen wird, ist

bei DIN V 18599 die Ausgabe September 2018,
bei DIN V 4108-6 die Ausgabe Juni 2003, geändert durch Berichtigung 1 vom März 2004,
bei DIN V 4701-10 die Ausgabe August 2003, geändert durch A1 vom Juli 2012,
bei DIN V 4701-12 die Ausgabe Februar 2004, geändert durch Berichtigung 1 vom Juni 2008 und
bei PAS 1027 die Ausgabe Februar 2004

gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

a)
der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust HT‘ unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 und den Berechnungsansätzen gemäß Nummer 4 der DIN V 4701-10 oder unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 ermittelt werden soll,
aa)
im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GEG in Verbindung mit § 48 GEG an Wohngebäuden (§ 50 Absatz 3 und 4 GEG) oder
bb)
zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 81 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 und 4 GEG),
oder
b)
im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 48 GEG der Ausgangszustand der betroffenen Bauteile ermittelt werden soll (§ 50 Absatz 4 und 5 GEG)
oder
c)
im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes nach § 51 Absatz 1 GEG der Ausgangszustand vorhandener Gebäudeteile ermittelt werden soll (§ 50 Absatz 4 und 5 GEG)
oder
d)
Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil von Energieausweisen für Wohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 84 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG)
oder
e)
ermittelt werden soll, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (§ 80 Absatz 3 Satz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG).

Die Vereinfachungen in den Nummern 2 und 3 dieser Bekanntmachung dürfen bei Anwendung beider Berechnungsverfahren (nach DIN V 18599 und nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10) bei bestehenden Wohn­gebäuden verwendet werden.

Zur vereinfachten Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik siehe Nummer 4.1 Allgemeines (Nummern 4.2 und 4.3 bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 sowie Nummer 4.4 bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen der in § 50 Absatz 3 GEG bezeichneten Berechnungsverfahren oder in den Fällen des § 80 Absatz 3 Satz 3 GEG (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 6 dieser Bekanntmachung

1.
Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
2.
energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 50 Absatz 4 Satz 3 anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 50 Absatz 4 Satz 4 GEG).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen. Generell soll die Maßtoleranz 3 % nicht überschreiten.

Tabelle 1: Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd.
Nr.
Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a Fensteraufmaß Die Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v. H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m.
1b Aufmaß Außentüren Nicht erforderlich im Fall der Anwendung von Zeile 1a
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche – siehe Zeile 1a – enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2
opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden
bis zu 0,5 m
Brandriegel im Fassadenbereich
dürfen übermessen werden
3a Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe und vergleichbare Bauteile, die als Ausbuchtung über die sonstige
thermische Gebäudehülle nach unten ins Erdreich überstehen
dürfen übermessen werden
3b Treppenabgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die aus dem beheizten Gebäudevolumen nach unten in einen unbeheizten Bereich führen dürfen übermessen werden.
Dies gilt nicht, wenn die Innentemperatur im un­beheizten Bereich in der Heizsaison infolge starker Belüftung (z. B. Tiefgaragen) nur unwesentlich über der Außentemperatur liegt.
3c Treppenaufgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die ohne wirksamen thermischen Abschluss aus dem beheizten Gebäudevolumen nach oben in einen unbeheizten Bereich führen Für
– Treppenaufgänge bis 25 m2 Grundfläche und
– Schächte bis 12 m2 Grundfläche
darf eine Ersatzfläche in der Ebene der obersten Geschossdecke liegend angenommen werden, die die gleiche Fläche besitzt wie der Treppenraum bzw. der jeweilige Schacht (einschließlich gegebenenfalls vorhande­nem Aufzugsmaschinenraum), für die jedoch in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes der folgende Ersatz-U-Wert anzusetzen ist:
Treppenaufgänge:
– bis 1918      6,8 W/(m2·K)
– 1919 bis 1957    5,7 W/(m2·K)
– 1958 bis 1978    3,6 W/(m2·K)
– ab 1979       1,3 W/(m2·K)
    Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche
– bis 1978       13,0 W/(m2·K)
– ab 1979       8,0 W/(m2·K)
Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2 Grundfläche
– bis 1978       10,0 W/(m2·K)
– ab 1979       6,0 W/(m2·K)
4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit der Hälfte der Fläche des darüber liegenden Fensters angenommen werden.
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Sonstige opake Bauteile der Hüllfläche mit jeweils weniger als 1,0 m2 Fläche dürfen übermessen werden
7 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°, 30°, 45°, 60° oder 90° gerundet werden.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

In den in Nummer 1 (Anwendungsbereich) dieser Bekanntmachung genannten Fällen und bei Vorliegen der dort dargestellten Voraussetzungen können gesicherte Erfahrungswerte für die energetische Qualität von Außenbauteilen wie folgt ermittelt werden:

1.
vorrangig auf der Grundlage von Nummer 3.1 aus Erkenntnissen über regionaltypische Bauweisen
oder
2.
soweit dies mangels spezifischer Erkenntnisse nicht möglich ist, auf der Grundlage von Nummer 3.2

und soweit der Ausgangszustand des jeweiligen Bauteils durch nachträglich aufgebrachte Schichten verändert wurde, auch unter Anwendung von Nummer 3.3.

In allen genannten Fällen sind Wärmebrücken gemäß § 24 GEG zusätzlich über einen in den Berechnungsregeln gegebenen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen können vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das ehemalige Bundesminis­terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: „Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualters­klasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten“, ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13/II 2 – 80 01 06-13).

Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung, die als gesicherte Erfahrungswerte für die jeweilige regionaltypische Bauweise anzusehen sind, sind auch im Internet (mit Suchfunktion) verfügbar:

www.altbaukonstruktionen.de

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte gemäß Tabelle 2, für transparente Bauteile nach Tabelle 3 verwendet werden.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 · UAußenwand

Tabelle 2: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile (im Ausgangszustand)

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse1  
bis
1918
1919
bis
1948
1949
bis
1957
1958
bis
1968
1969
bis
1978
1979
bis
1983
1984
bis
1994
1995
bis
2001
ab
2002
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2·K)  
Dach
(auch Wände
zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)
Massive Konstruktion 2,1 2,1 2,1 1,3 1,3 0,60 0,40 0,30 0,20
Holzkonstruktion 2,6 1,4 1,4 1,4 0,80 0,70 0,50 0,30 0,20
Oberste
Geschossdecke
(auch Geschossdecke nach unten gegen
Außenluft, z. B. über Durchfahrten)
Massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,60 0,60 0,30 0,30 0,20
Holzbalkendecke 1,0 1,0 0,80 0,70 0,60 0,40 0,30 0,30 0,20
Außenwand massive
Konstruktion
(auch Wände zum
Erdreich oder zu
un­beheizten (Keller-) Räumen
Zweischalige Wandaufbauten ohne Dämmschicht 1,3 1,3 1,3 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Zweischalige Wandaufbauten mit ­Dämmschicht keine
Angabe
keine
Angabe
1,0 0,90 0,90 0,70 0,50 0,50 0,40
Massivwand aus
Vollziegeln, wenig oder nicht porösem Naturstein, Kalksandstein, Bimsbetonvoll­steinen oder
vergleichbaren
Materialien bis 20 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz)
2,8 2,8 2,8 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
Wie vorstehend,
jedoch 20 bis 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz)
1,8 1,8 1,8 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
Wie vorstehend, jedoch über 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 1,5 1,5 1,5 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
Massivwand aus Hochlochziegeln, Bimsbeton-Hohl­steinen oder vergleichbaren porösen oder stark gelochten Materialien 1,4 1,4 1,4 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Sonstige massive Wandaufbauten bis 20 cm Wandstärke über alle Schichten 3,0 3,0 3,0 1,4 1,0 0,80 0,70 0,70 0,40
  Sonstige Wandaufbauten über 20 cm Wandstärke über alle Schichten, gegebenenfalls mit ursprünglicher Dämmung 2,2 2,2 2,2 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Außenwand
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
Massivholzwand
(z. B. Blockhaus), Holzrahmen oder Holztafelwand mit dämmender Füllung
0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,40 0,40 0,30
Fachwerkwand mit Lehm-/Lehmziegel­ausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 1,5 1,5 1,5 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
Fachwerkwand mit Vollziegel oder
massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz
2,0 2,0 2,0 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
Sonstige
Holzkonstruktion
2,0 2,0 1,5 1,4 0,60 0,50 0,40 0,40 0,30
Sonstige Bauteile
gegen Erdreich oder
zu unbeheizten
(Keller-) Räumen
Kellerdecke
Stahlbeton massiv
1,6 1,6 2,3 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Kellerdecke als
Holzbalkendecke
1,0 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,40 0,40 0,40
Kellerdecke als
Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion
1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erdreich, Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,2 1,2 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erdreich als Ziegel- oder Holzkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 keine
An-
gabe
Boden gegen Erdreich/Hohlraum als Holzkonstruktion 1,8 1,8 1,0 0,80 0,60 0,60 0,40 0,40 keine
An-
gabe
Rollladenkasten Ungedämmt 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
Gedämmt 2,2 2,2 2,2 1,8 1,8 1,8 1,5 1,4 0,85
Türen Im Wesentlichen aus Metall 4,0
Im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff 2,9
1
Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei nachträglich eingebauten Bauteilen). Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört. Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

Tabelle 3: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Eigenschaft Baualtersklasse2
bis 1978 1979
bis 1983
1984
bis 1994
ab 1995
bis 2001
ab 2002
Pauschalwerte für
Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m2·K)
sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tabelle 8
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast UW 5,0 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Glas einfach keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Ug 5,8 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben3 UW 2,7 2,7 2,7 1,6 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
Kunststofffenster, Isolierverglasung UW 3,0 3,0 3,0 1,9 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
Aluminium- oder Stahlfenster, Isolierver­glasung UW 4,3 4,3 3,2 1,9 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
2
Siehe Fußnote 1 in Tabelle 2.
3
Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der aus Tabelle 2 entnommene pauschale U-Wert entsprechend korrigiert werden. Dabei ist die Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschichten und ihre Wärmeleitfähigkeit (bzw. eine pauschalierte Annahme dafür gemäß nachstehender Festlegung) zu ermitteln und wie folgt umzu­rechnen:

U ist gleich eins dividiert durch eins dividiert durch U Index Null plus d eins dividiert durch Lambda Index eins plus d Index zwei dividiert durch Lambda Index zwei Punkt Punkt Punkt plus d Index i dividiert durch Lambda Index i

mit

U
pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/(m2·K)
U0
pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2·K)
d1
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λ1
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m·K)
d2
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in m
λ2
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in W/(m·K)
di
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in m
λi
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in W/(m·K)

Ist die Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht nicht bekannt, kann vereinfachend für ­Mineralfaser-Produkte und Kunststoffschäume ein Wert von 0,04 W/(m·K) und für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder Einblas-Dämmstoffen ein Wert von 0,05 W/(m·K) angenommen werden.

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Allgemeines

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Nummer 4 beschriebenen Verfahren dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 6 ­verwendet werden. Die Pauschalwerte dürfen auch in Kombination mit nach DIN V 4701-10 (für die Baualtersklasse ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (für alle Baualtersklassen bis 1994) berechneten Werten verwendet werden.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2 500 m2). Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10 000 m2 sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen.

Alle Angaben – Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften – sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in § 22 in Verbindung mit Anlage 4 GEG. Für bestimmte Anwendungsfälle sind die in § 22 geregelten Maßgaben zu beachten.

Werden die Berechnungen nach DIN V 18599 durchgeführt, so sind die in den nachfolgenden Nummern 4.2 und 4.3 angegebenen pauschalen Ansätze aus systematischen Gründen nicht anwendbar. Die energetischen Eigenschaften der Komponenten bestehender Anlagen sind unmittelbar den entsprechenden Teilen der DIN V 18599 zu entnehmen. Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben nach Nummer 4.4 bestimmt werden.

4.2 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik – Berechnung auf Basis DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10

Die Baualtersklasse ergibt sich aus dem Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile. Die angegebenen Aufwandszahlen berücksichtigen regelmäßig keine Alterungseffekte; soweit der vorgefundene Anlagenzustand eine Verschlechterung auf Grund altersbedingter Verschleißerscheinungen nahelegt, kann dies durch angemessene Zuschläge auf die Aufwandszahlen berücksichtigt werden.

Tabelle 4: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik – Warmwasser nach Prozessbereichen – Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Verteilung Warmwasser
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500 150 500 2 500
1.1 zentrale Verteilung mit Zirkula­tion4 bis 19785 68,6 47,4 38,9 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.2 bis 1978,6 nach­träglich gedämmt 41,9 35,4 33,2 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.3 ab 1979 bis 1994 27,3 22,6 21,0 8,2 9,3 9,9 1,4 0,8 0,6
1.4 ab 1995 11,6 7,6 6,6 1,7 1,9 2,2 0,8 0,3 0,1
2.1 zentrale Verteilung ohne Zirkulation4 bis 19785 17,0 10,4 8,1 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.2 bis 1978,6 nach­träglich gedämmt 12,6 8,8 7,4 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.3 ab 1979 bis 1994 10,8 8,3 7,5 3,7 3,7 3,7 0 0 0
2.4 ab 1995 5,4 3,4 2,8 1,0 1,0 1,0 0 0 0
3.1 dezentrales System bis 1994 3,8 3,8 3,8 2,0 2,0 2,0 0 0 0
3.2 ab 1995 1,5 1,5 1,5 0,7 0,7 0,7 0 0 0
Prozessbereich
Speicherung Warmwasser
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500 150 500 2 500
4 zentrale Warmwasser-Speicher ­außerhalb thermischer Hülle alle 5,1 1,8 0,5 0 0 0 0,2 0,2 0,3
5 zentrale Warmwasser-Speicher ­innerhalb thermischer Hülle 4,2 1,4 0,4 2,2 0,8 0,2 0,2 0,2 0,3
6 gasbefeuerter Speicher7 18,0 11,9 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
7.1 Elektro-Kleinspeicher8 1,5 1,5 1,5 0,8 0,8 0,8 0 0 0
7.2 Wohnungsweise Nachtstrom­speicher 2,4 2,4 2,4 1,3 1,3 1,3 0 0 0
Prozessbereich
Wärmeerzeugung Warmwasser
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-
Aufwandszahl
Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[–] [kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500 150 500 2 500
  zentrale Wärmeerzeugung9  
  (über
Heizungs-
anlage
beheizter
Speicher)
Konstanttemperatur-Kessel
8.1 Standard-Heizkessel als Gebläsekessel bis 1986 2,05 1,64 1,33 0 0 0 0,1 0,1 0,1
8.2 ab 1987 bis 1994 1,90 1,57 1,31 0 0 0 0,2 0,1 0,1
8.3 Standard-Heizkessel
(ab 1995)
ab 1995 1,71 1,46 1,26 0 0 0 0,2 0,1 0,1
  NT-Kessel
9.1 Niedertemperatur-
Heizkessel als Gebläsekessel
bis 1986 1,30 1,23 1,18 0 0 0 0,1 0,1 0,1
9.2 ab 1987 bis 1994 1,31 1,23 1,17 0 0 0 0,2 0,1 0,1
9.3 Niedertemperatur-
Heizkessel (ab 1995)
ab 1995 1,19 1,15 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
  Brennwert-Kessel
10.1 Brennwert-Kessel
(bis 1994)
bis 1986 1,24 1,17 1,13 0 0 0 0,1 0,1 0,1
10.2 ab 1987 bis 1994 1,25 1,17 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
10.3 Brennwert-Kessel
(ab 1995)
ab 1995 1,15 1,12 1,09 0 0 0 0,2 0,1 0,1
11 Brennwertkessel-
verbessert10
ab 1999 1,13 1,10 1,07 0 0 0 0,2 0,1 0,1
12 Fern-/Nahwärme alle 1,14 1,14 1,14 0 0 0 0,4 0,4 0,4
13.1 Elektro-Wärmepumpe Außenluft, mit Heizstab
(Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,44 0,44 0,44 0 0 0 0 0 0
13.2 ab 1995 0,41 0,41 0,41 0 0 0 0 0 0
14.1   Elektro-Wärmepumpe Erdreich, monovalent
(Elektrisch betriebene Sole/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,38 0,38 0,38 0 0 0 0,3 0,3 0,2
14.2 ab 1995 0,32 0,32 0,32 0 0 0 0,3 0,3 0,2
15.1 Elektro-Wärmepumpe Grundwasser, ­monovalent
(Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-
Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,31 0,31 0,31 0 0 0 0,5 0,4 0,4
15.2 ab 1995 0,28 0,28 0,28 0 0 0 0,5 0,4 0,4
16.1 Elektro-Wärmepumpe Abluft
(Elektrisch betriebene Abluft/
Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 1994 0,33 0,33 0,33 0 0 0 0 0 0
16.2 ab 1995 0,30 0,30 0,30 0 0 0 0 0 0
17.1 Elektro-Warmwasserwärmepumpe Kellerluft (Sonstiges) ab 1979 bis 1994 0,41 0,41 0,41 0 0 0 0 0 0
17.2 ab 1995 0,38 0,38 0,38 0 0 0 0 0 0
18 zentraler Elektro-Speicher alle 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
19 direkt beheizter Trinkwarmwasserspeicher (Gas) 1,22 1,22 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
  wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne ­Zirkulation  
20.1 Therme
(über Heizungsanlage beheizter Speicher, Niedertemperatur-
Heizkessel als Umlaufwasserheizer)
bis 1994 1,32 1,32 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
0,2 0,2 keine
An-
gabe
20.2 ab 1995 1,32 1,32 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
0,2 0,2 keine
An-
gabe
21 Brennwerttherme
(über Heizungsanlage beheizter Speicher, Brennwertkessel
(ab 1995))
ab 1995 1,28 1,28 keine
An-
gabe
0 0 keine
An-
gabe
0,2 0,2 keine
An-
gabe
22 dezentraler Elektro-Speicher8 alle 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
23 Elektro-Durchlauferhitzer 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
24.1 Gas-Durchlauferhitzer bis 1994 1,19 1,19 1,19 0 0 0 0 0 0
24.2 ab 1995 1,16 1,16 1,16 0 0 0 0 0 0
  solargestützte Warmwasserbereitung von der Solar-
anlage bereit-
gestellte Wärme
  Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
25 Solare Trinkwasserbereitung alle 13,3 10,4 7,5 keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
keine
An-
gabe
0,8 0,4 0,3

4
Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.
5
Bestehende Unterschiede bezüglich der Verlegung ungedämmter Rohrleitungen – z. B. in gedämmten Außenwänden – können mit Hilfe von PAS 1027 berücksichtigt werden.
6
Nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschrift versehen.
7
Die angegebenen Aufwandszahlen gehen von einer Aufstellung des befeuerten Speichers außerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus.
8
Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen; Werte können für alle elektrischen Speicher verwendet werden, die innerhalb der beheizten Hülle einzelne Entnahmestellen bis ganze Wohnungen versorgen und ganztags nachheizen.
9
Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, oder Ähnliches) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.
10
Bei Verwendung der Daten für „Brennwert verbessert“ muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Nummer 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

Tabelle 5: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik – Heizung nach Prozessbereichen – Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Übergabe Heizung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Heizkreis­temperatur11 Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
1 Zentralheizung,
thermostatisch geregelt
alle alle 3,3 3,3 3,3 0 0 0
2 Einzelfeuerstätte12 keine 0 0 0 0 0 0
Prozessbereich
Verteilung Heizung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Heizkreis­temperatur Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
3.1 zentrale Verteilung 70/55 °C bis 19785 75,1 43,5 32,7 2,3 1,0 0,5
3.2 bis 1978,13 nachträglich gedämmt 40,9 28,2 23,9 2,3 1,0 0,5
3.3 ab 1979 bis 1994 20,2 13,8 11,6 1,9 0,8 0,4
3.4 ab 1995 9,3 5,4 4,1 1,6 0,7 0,3
4.1 zentrale Verteilung 55/45 °C bis 19785 57,4 32,9 24,4 2,5 1,2 0,7
4.2 bis 1978,13 nachträglich gedämmt 30,8 21,0 17,6 2,5 1,2 0,7
4.3 ab 1979 bis 1994 15,3 10,3 8,5 2,0 0,9 0,5
4.4 ab 1995 9,3 3,9 2,9 1,7 0,8 0,5
5.1 Wohnungsweise
Verteilung14
alle bis 1978 8,4 8,4 8,4 3,4 3,4 3,4
5.2 ab 1979 bis 1994 5,4 5,4 5,4 2,7 2,7 2,7
5.3 ab 1995 1,3 1,3 1,3 2,3 2,3 2,3
6 dezentrales System
(ohne Verteilung)
keine alle 0 0 0 0 0 0
Prozessbereich
Speicherung Heizung15
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Nr. Bezeichnung Heizkreis­temperatur Baualtersklasse Wärmeverluste16 Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
7.1 El.-Zentralspeicher 70/55 °C bis 1994 (280+0,57·VS)/AN 0,5 0,2 0,1
7.2 ab 1995 (210+0,43·VS)/AN 0,4 0,2 0,1
7.3 55/45 °C bis 1994 (196+0,40·VS)/AN 0,5 0,2 0,1
7.4 ab 1995 (147+0,30·VS)/AN 0,4 0,2 0,1
8.1 Pufferspeicher
El.-Wärmepumpe
55/45 °C bis 1994 (196+0,40·VS)/AN 0,5 0,2 0,1
8.2 ab 1995 (147+0,30·VS)/AN 0,4 0,2 0,1
9.1 Pufferspeicher für
Festbrennstoffkessel
70/55 °C bis 1994 (280+0,57·VS)/AN 0,5 0,2 0,1
9.2 ab 1995 (210+0,43·VS)/AN 0,4 0,2 0,1
9.3 55/45 °C bis 1994 (196+0,40·VS)/AN 0,5 0,2 0,1
9.4 ab 1995 (147+0,30·VS)/AN 0,4 0,2 0,1
Prozessbereich
Wärmeerzeugung Heizung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-
Aufwandszahl
Hilfsenergiebedarf
[–] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Heizkreis­temperatur Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
  zentrale Wärmeerzeugung17  
  Konstanttemperatur-Kessel
10.1 Standard-Heizkessel als Gebläsekessel 70/55 °C bis 1986 1,47 1,36 1,28 1,2 0,5 0,2
10.2 1987 bis 1994 1,34 1,26 1,19 0,8 0,4 0,2
10.3 Standard-Heizkessel
(ab 1995)
ab 1995 1,33 1,23 1,16 0,7 0,4 0,2
  NT-Kessel
11.1 Niedertemperatur-
Heizkessel als Gebläsekessel
70/55 °C bis 1986 1,24 1,21 1,18 1,2 0,5 0,2
11.2 1987 bis 1994 1,19 1,15 1,13 0,8 0,4 0,2
11.3 Niedertemperatur-
Heizkessel (ab 1995)
ab 1995 1,14 1,11 1,09 0,7 0,4 0,2
  Brennwert-Kessel
12.1 Brennwert-Kessel
(bis 1994)
70/55 °C bis 1986 1,11 1,09 1,07 1,2 0,5 0,2
12.2 1987 bis 1994 1,09 1,06 1,04 0,8 0,4 0,2
12.3 Brennwert-Kessel
(ab 1995)
ab 1995 1,07 1,05 1,04 0,7 0,4 0,2
13 Brennwertkessel-
verbessert18
55/45 °C ab 1999 0,99 0,98 0,97 0,7 0,4 0,2
14 Fern-/Nahwärme alle alle 1,02 1,02 1,02 0 0 0
15.1 Elektro-Wärmepumpe,
Außenluft19
(Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,45 0,45 0,45 0 0 0
15.2 ab 1995 0,43 0,43 0,43 0 0 0
15.3 < 40 °C20 1979 bis 1994 0,40 0,40 0,40 0 0 0
15.4 ab 1995 0,38 0,38 0,38 0 0 0
16.1 Elektro-Wärmepumpe, Erdreich19
(Elektrisch betriebene
Sole/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,36 0,36 0,36 1,2 1,0 0,9
16.2 ab 1995 0,30 0,30 0,30 1,2 1,0 0,9
16.3 < 40 °C20 1979 bis 1994 0,32 0,32 0,32 1,2 1,0 0,9
16.4 ab 1995 0,27 0,27 0,27 1,2 1,0 0,9
17.1 Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser19
(Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,30 0,30 0,30 1,9 1,7 1,5
17.2 ab 1995 0,25 0,25 0,25 1,9 1,7 1,5
17.3 < 40 °C20 1979 bis 1994 0,27 0,27 0,27 1,9 1,7 1,5
17.4 ab 1995 0,22 0,22 0,22 1,9 1,7 1,5
18.1 Elektro-Wärmepumpe,
Abluft21
(Elektrisch betriebene
Abluft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C 1979 bis 1994 0,32 0,32 0,32 0 0 0
18.2 ab 1995 0,29 0,29 0,29 0 0 0
19 zentraler Elektro-Speicher/Blockspeicher
(zentral elektrisch beheizte Wärmeerzeuger)
alle alle 1,02 1,02 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
  wohnungszentrale Wärmeerzeuger  
20.1 Therme
(Niedertemperatur-
Heizkessel als Umlauf­wasserheizer)
alle bis 1994 1,24 1,24 1,24 1,2 1,2 1,2
20.2 ab 1995 1,14 1,14 1,14 1,5 1,5 1,5
21 Brennwerttherme
(Brennwertkessel –
ab 1995)
ab 1995 1,07 1,07 1,07 1,5 1,5 1,5
  Einzelheizgeräte22
22 Ölbefeuerte Einzelöfen alle 1,40 1,40 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
23 Kohlebefeuerter eiserner Ofen oder ­Kachelofen 1,60 1,60 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
24 Gasraumheizer, Außenwand-Gerät 1,47 1,47 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
25.1 Elektro-Nachtspeicherheizung
(Dezentrale Elektro-Speicherheizung)
bis 1994 1,12 1,12 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
25.2 ab 1995 1,05 1,05 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
26 Elektro-Direktheizgerät
(Dezentrales elektrisches Direktheizgerät)
alle 1,02 1,02 keine
Angabe
0 0 keine
Angabe
11
Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55 °C auszugehen.
12
Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.
13
Nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschrift versehen.
14
Angaben gelten bei wohnungszentraler Heizung.
15
Die nach den Näherungsformeln bestimmten Kennwerte gelten für direkt in den Heizkreis eingebundene Speicher mit Volumina von 400 bis 1 200 Liter bei Betrieb ausschließlich während der Heizperiode. Bei Pufferspeichern, die auch im Sommerhalbjahr betrieben werden (Auskopplung von Wärme für die Warmwasserbereitung) sind die Kennwerte zu verdoppeln.
16
Vs = Speichervolumen laut Typschild des Speichers. Verteilt sich das Gesamtvolumen in einer Anlage auf mehrere Pufferspeicher, so sind die Wärmeverluste für jeden Speicher einzeln zu bestimmen und zu summieren.
17
Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, oder Ähnliches) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.
18
Bei Verwendung der Daten für „Brennwert verbessert“ muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Nummer 5.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.
19
Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Außenluft, Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.
20
Typisch für Heizkreise mit ausschließlich Fußbodenheizungen.
21
Heizungsunterstützung aus Abluftanlage.
22
Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst.

Tabelle 6: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik – Lüftung nach Prozessbereichen – Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Übergabe Lüftung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
1 Wohnungslüftungsanlagen
mit Zulufttemperaturen < 20 ºC23
alle 0 0
Prozessbereich
Verteilung Lüftung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
2.1 Abluftanlage
ohne Wärmerückgewinnung
bis 1989 0 4,0
2.2 ab 1990 bis 1994 0 2,7
2.3 ab 1995 0 1,3
  Zu-, Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WÜT)
ηWRG > 60 %24
   
3.1 – innerhalb der thermischen Hülle alle 0 0 0* 0
3.21 – außerhalb der thermischen Hülle im Dach bis 1989 5,2 2,5 2,5* 0
3.22 ab 1990 bis 1994 4,3 2,1 2,1* 0
3.23 ab 1995 3,5 1,7 1,7* 0
3.31 – außerhalb der thermischen Hülle im Keller bis 1989 1,5 0,7 0,7* 0
3.32 ab 1990 bis 1994 1,2 0,6 0,6* 0
3.33 ab 1995 1,0 0,5 0,5* 0
* Die angegebenen Werte dürfen nur angesetzt werden, wenn mit einem Lüftungsstrang maximal eine Nutzfläche von 500 m2 gelüftet wird.
Prozessbereich
Wärmeerzeugung Lüftung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift25 Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
4.1 Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung (Wärmegutschrift aus nx –0.05 h–1) vor 1989 3,7 0
4.2 ab 1990 bis 1994 3,3 0
4.3 ab 1995 3,0 0
Prozessbereich
Wärmeerzeugung Lüftung
Kennwerte
bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift26 Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2·a)] [kWh/(m2·a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2 500 150 500 2 500
5.1 Zu-, Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch WÜT ηWRG > 60 %
(Wärmegutschrift aus
na·(1–ηV) bei na = 0,4 h–1)
bis 1989 16,7 5,3
5.2 ab 1990 bis 1994 15,2 3,3
5.3 ab 1995 13,5 2,2
23
Wohnungslüftungsanlagen mit Ventilatoren ausschließlich im Zentralgerät (Berücksichtigung der Hilfsenergie im Prozessbereich „Wärmeerzeugung Lüftung“).
24
Wohnungslüftungsanlagen mit Ventilatoren ausschließlich im Zentralgerät (Berücksichtigung der Hilfsenergie im Prozessbereich „Wärmeerzeugung Lüftung“).
25
Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.
26
Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

4.3 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen nach DIN V 4701-10 Beiblatt 1

Kennwerte für 78 ausgewählte, verbreitete Systemkombinationen lassen sich auch unmittelbar aus der DIN V 4701-10 Beiblatt 1:2007-02 entnehmen – hier jeweils Tabellen/Diagramme „Flächenbezogene Endenergie“. Bei den dort angegebenen Werten handelt es sich um den Endenergiebedarf des Gebäudes insgesamt in Abhängigkeit von der Gebäudegröße und vom auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wärmebedarf des Gebäudes. Soweit die Systemkonfiguration einer bestehenden Anlage den jeweiligen Angaben im Beiblatt entspricht, dürfen im Anwendungsbereich dieser Bekanntmachung die tabellierten Werte aus dem Beiblatt vereinfachend unabhängig vom Alter der Anlagenkomponenten verwendet werden. Auf Grund des Wertebereichs der Tabellen im Beiblatt ist diese Vorgehensweise anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995. Für die Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs sind die Primärenergiefaktoren nach § 22 in Verbindung mit Anlage 4 GEG sowie die Maßgaben in § 22 GEG zu verwenden.

4.4 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599 – Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der Altersklasse den Tabellen 7 bis 10 entnommen werden.

Die Angaben in Spalte 6 der Tabellen 7 bis 10 dieser Bekanntmachung dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um gegebenenfalls anhand einfacher Merkmale eine von den nach Spalten 3 bis 4 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr des Gebäudes, soweit ein davon abweichendes Alter der Anlage nicht ausdrücklich festgestellt wurde. Für eine solche Feststellung des Alters von Anlagen bzw. Anlagenteilen ist in Zweifelsfällen die Typschildangabe maßgebend, auch wenn der Einbau in das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

Erläuterung zu den Tabellen:

* keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 6

EFH/ZFH Ein- und Zweifamilienhäuser
MFH Mehrfamilienhäuser

Tabelle 7: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungsanlagen – Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd.
Nr.
Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
EFH/ZFH MFH
1 2 3 4 5 6
  Prozessbereich Erzeugung
1 Kessel bis 1986:
Standard-Gebläse­kessel
1987 bis 2009:
NT-Gebläsekessel
ab 2010:
Brennwertkessel
bei Etagenheizung:
NT-Kessel,
bei zentraler Wärme­erzeugung:
bis 2009:
NT-Gebläsekessel
ab 2010:
Brennwertkessel
Teil 5
Abschnitt 6.5.4.3
Sind die Angaben auf dem Typenschild nicht verwertbar, ist eine Einordnung auch in Abhängigkeit vom Baualter des Heizkessels und von den unten genannten Merkmalen möglich.
Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel
Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüftermotor zu erkennen
Norm-Nutzungsgrade ηK zwischen 89 % und 95 % (bezogen
auf Heizwert Hi)
Abgasverlust in der Regel 5 %
Systemtemperaturen: 70/55 °C
Brennwertkessel
Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der ­Wirkungsgrad
Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf
Norm-Nutzungsgrade ηK zwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi)
Systemtemperaturen: 55/45 °C (zum Teil bis 70/55 °C üblich)
2 Betriebsweise bei Mehrkesselanlagen nicht relevant Folgeschaltung ­(Vorrangschaltung) Teil 5
Abschnitt 6.5.4.2
Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforderliche Heizleistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.
3 Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch ­angetrieben, Wärme­quelle: Außenluft) Teil 5
Abschnitt 6.5.3
Außenluft-Wärmepumpe mit Außen­aufstellung, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe im Keller, meist niedertemperierte Heizflächen ( 55/45 °C).
Kein Kessel- oder Fernwärmeanschluss.
Antrieb Wärmepumpe überwiegend elektrisch.
4 Betriebs­daten
Wärmepumpe
Bivalenter Betrieb ­(Parallelbetrieb), ­integrierter Zusatz­heizer,
Heizgrenz­temperatur:
15 °C,
Bivalenztemperatur:
–2 °C
obere Temperaturgrenze für den ­Betrieb der Wärmepumpe:
55 °C
Teil 5
Abschnitt 6.5.3.2.3, 6.5.3.2.8
Wärmepumpen, insbesondere mit ­Außenluft als Wärmequelle, werden häufig bivalent betrieben, das bedeutet, dass ein zweiter Wärmeerzeuger (in der Regel elektrischer Heizstab) einen Teil der Wärmebereitstellung übernimmt.
Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen werden meist ­monovalent betrieben.
Ist die Eingabe des Volumenstroms (Sekundärseite) in der Software erforderlich, kann dieser mit der Nennleistung der Wärmepumpe bei einer Temperatur­differenz von 5 K bestimmt werden.
5 Fernwärme Art: Heißwasser über 110 °C bis 130 °C
Dämmklasse: Sekundärseite Klasse 1;
Primärseite Klasse 2.
Teil 5
Abschnitt 6.5.9
(Tabelle 62)
Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation. Die Temperaturangabe bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur.
Dämmklassen der Fernwärme-Haus­station:
Rohre mit Außendurchmesser d1 0,4 m
Dämmklasse 1: λ = 3,3·d1 + 0,22 [W/(m K)]
Dämmklasse 2: λ = 2,6·d1 + 0,20 [W/(m K)]
Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche
Dämmklasse 1: U = 1,17 W/(m2 K)
Dämmklasse 2: U = 0,88 W/(m2 K)
6 Nachtabsenkung/
-abschaltung
Nachtabschaltung Nachtabsenkung Teil 5
Abschnitt 5.4.2
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind die Standardnutzungsprofile nach DIN V 18599-10 zu verwenden.
  Prozessbereich Verteilung
7 Systemtemperaturen 70/55 °C Teil 5
Abschnitt 5.3.1
Systemtemperaturen
sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im
Heizungsnetz
sind abhängig von der Art der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung
8 Verteilnetz Zweirohrnetz,
Netztyp:
Etagenringtyp
Zweirohrnetz,
Netztyp:
Steigestrangtyp
Teil 5
Abschnitt 6.3
Etagenringtyp:
Verteilung entlang des Gebäudeumfangs
wenige Steigestränge
lange Verteilebene (die waagerechte Ebene ab Erzeuger sowie die waagerechte Ebene aller Etagen)
kurze Anbindeleitungen
Etagenverteiler:
Verteilung über lokale Verteiler im Bodenaufbau
kurze Verteilebene – waagerechte Ebene ab Erzeuger
wenige Steigestränge
lange Anbindeleitungen – Rohre ab dem zentralen Verteil- und
Sammelpunkt
Steigestrangtyp
Verteilung über Steigestränge an der Fassade
lange Verteilebene
viele Steigestränge
kurze Anbindeleitungen
9 Dämmung der Heizungsleitungen gedämmt (1980 bis 1995) Teil 5
Abschnitt 6.3.1.6
(Tabelle 27)
Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse „nach 1995“ gewählt werden.
10 Überströmung Überströmventil, hydraulische Weiche oder druckloser Verteiler vorhanden Teil 5
Abschnitt 6.3.2.7 (Gl. 67)
Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf und dem Haupt-Rücklauf eingesetzt; meistens zur Sicherstellung einer ­Mindestumlaufwassermenge am Wärmeerzeuger.
11 Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt Teil 5
Abschnitt 6.2.1
(Tabelle 9)
Von einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann ausgegangen werden bei
verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren
Thermostat­ventilen oder Rücklaufverschraubungen
einstellbaren Strangarmaturen
12 Dimensionierung Heizungspumpe nicht bedarfsausgelegt Teil 5
Abschnitt 6.3.2.3
 
13 Druckregelung der Heizungspumpe bis 1994
ungeregelt
ab 1995
konstantdruck-geregelt
Teil 5
Abschnitt 6.3.2.5
(Tabelle 28)
Pumpe ungeregelt:
einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufen­verstellung am Anschlusskasten
14 Integriertes Pumpenmanagement beim Wärmeerzeuger kein integriertes Pumpenmanagement Teil 5
Abschnitt 4.3.4
Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
15 Intermittierender Pumpenbetrieb ja nein Teil 5
Abschnitt 6.3.2.6
(Gl. 66)
Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder abgeschaltet wird.
16 Heizungspufferspeicher gas-/ölbetriebene Kessel, Fernwärme:
nicht vorhanden
Wärmepumpen, solare Heizungsunterstützung, Biomassekessel, KWK-Anlage: vorhanden
Teil 5
Abschnitt 6.4
Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungsanlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzieren. Einsatz finden sie bei Biomassekesseln oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer ­Heizungsunterstützung.
  Prozessbereich Übergabe
17 Art der Wärmeübergabe Heizkörper und Fuß­bodenheizung anteilig Heizkörper Teil 5
Abschnitt 6.2
In einem EFH sind gemischte Übergabekomponenten (z. B. Fußbodenheizung im Bad, restliche Räume mit Heizkörpern) häufig. Die einzelnen Übergabekomponenten sind dann flächenanteilig in der Berechnung zu berücksichtigen.
18 Raumtemperatur­regelung P-Regler (zertifiziert) Teil 5
Abschnitt 6.2.2, 6.2.3
P-Regler (zertifiziert) entspricht einem Heizkörper-Thermostatventil mit einem CENCER- bzw. KEYMARK-Zeichen auf dem Thermostatkopf.

Tabelle 8: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Warmwasserversorgungsanlagen – Berechnung nach DIN V 18599-8

Lfd.
Nr.
Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
EFH/ZFH MFH
1 2 3 4 5 6
  Prozessbereich Erzeugung
1 Gebäudezentrale Trinkwasserversorgung typisch Teil 8
Abschnitt 6.4.5, 6.4.12, 6.4.16
Bei der zentralen Versorgung sind alle Zapfstellen eines Gebäudes an ein gemeinsames Netz angeschlossen. Die Wärmebereitstellung erfolgt in der Regel durch einen zentralen Wärmeerzeuger.
1.1 Wärmeerzeuger über Wärmeerzeuger Heizung Teil 8
Abschnitt 6.4.5, 6.4.12, 6.4.16
Bei gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung erfolgt die ­Wärmebereitstellung in der Regel im Kombibetrieb über den Wärmeerzeuger Heizung. Gegebenenfalls ist Einbindung von Solarthermie möglich.
1.2 Solare Trinkwasser­erwärmung Flachkollektor Teil 8
Abschnitt 6.4.2, 6.4.3, 6.4.4
Thermische Solaranlagen sind nur in Verbindung mit gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung möglich, sind häufiger im EFH-Bereich als bei Mehrfamilienhäusern anzutreffen und werden in der Regel nur zur Trinkwassererwärmung (keine Heizungsunterstützung) installiert.
2 Dezentrale und wohnungszentrale Wärmeerzeugung nicht üblich Elektro-Durchlauf­erhitzer, hydraulisch gesteuert Teil 8
Abschnitt 6.4.6
Dezentrale Trinkwassererwärmungs-Systeme versorgen einzelne Räume mit warmem Trinkwasser. Sie haben daher keine zentralen Verteilleitungen bzw. Zirkulationsleitungen. Bei einer wohnungs­zentralen Versorgung befindet sich der Wärmeerzeuger (z. B. ein Elektrospeicher oder ein Gas-Durchlauferhitzer) an einer zentralen Stelle in der Wohnung mit möglichst kurzen Stichleitungen zu den einzelnen Zapfstellen.
  Prozessbereich Verteilung
3 Gebäudezentrale Trinkwarmwasserversorgung typisch Teil 8
Abschnitt 6.2.2
Die zentralen Trinkwarmwasser-Rohrnetze bestehen in der Regel aus einer horizontalen Verteilung (im Bestand oft im unbeheizten Bereich), die sich zwischen dem Wärmeerzeuger und den Steigleitungen befindet, den im beheizten Bereich liegenden Steigleitungen und den Stichleitungen, die eine Verbindung zwischen Steigleitung und Zapfstelle bilden.
3.1 Verteilnetz Netztyp I: Steigestrangtyp Teil 8
Abschnitt 6.2.2
Steigestrangtyp
eine Verteilebene waagerecht (mit Zirkulation)
mehrere Steigestränge (mit Zirkulation)
Anbindung vom Steigestrang kurz
typisch bei übereinander liegenden (gleichen) Einheiten
3.2 Zirkulation ja Teil 8
Abschnitt 6.2.2.3
Falls in einem EFH keine Zirkulation vorhanden ist oder ein selbstregelndes Temperaturhalteband zum Einsatz kommt, sind die ­berechneten Standardlängen für Steigestränge und horizontale ­Verteilleitungen zu prüfen und gegebenenfalls zu halbieren.
4 Dezentrale Trinkwassererwärmung nicht üblich möglich Teil 8
Abschnitt 6.2.3
Dezentrale Trinkwassererwärmung ist im Bereich der Mehrfamilienhäuser häufiger als bei Ein-/Zweifamilienhäusern anzutreffen.
4.1 Verteilnetz Stichleitungen im ­beheizten Bereich, ­mehrere Zapfstellen in angrenzenden Räumen mit gemeinsamer ­Installationswand je Gerät Teil 8
Abschnitt 6.2.3.2
Ist die Anzahl der installierten Geräte nicht bekannt, entspricht die Anzahl der installierten Geräte der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Sofern die Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes nicht bekannt ist, ist je ANGF = 80 m2 mit jeweils einem Gerät zu rechnen.
4.2 Zirkulation nein Teil 8
Abschnitt 6.2.3.2
Dezentrale und wohnungszentrale Trinkwarmwasser-Systeme werden immer ohne Zirkulation ausgeführt.
5 Dämmung der Leitungen gedämmt (1980 bis 1995) Teil 8
Abschnitt 6.2.1.2
(Tabelle 8)
Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse „nach 1995“ gewählt werden.
  Prozessbereich Speicherung
6 Speicher Indirekt beheizter Speicher (1987 bis 1994),
bei Solarthermie: bivalenter Speicher
Teil 8
Abschnitt 6.3
Indirekt beheizte Trinkwarmwasserspeicher und bivalente Speicher kommen nur bei gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung zum Einsatz.
  Prozessbereich Übergabe
7 Selbsttätige Regelung der Zapftemperatur nein Teil 8
Abschnitt 6.1
Von einer selbsttätigen Regelung der Zapftemperatur kann bei folgenden Einrichtungen ausgegangen werden:
Thermostatarmaturen (manuell einstellbar oder elektronisch gesteuert);
Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer (Einstellung der Wunschtemperatur am Gerät),
wenn diese mindestens bei Duschen oder bei Badewannen in Wohneinheiten ohne separate Dusche vorhanden sind.

Tabelle 9: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungsanlagen – Berechnung nach DIN V 18599-2 und DIN V 18599-6

Lfd.
Nr.
Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
EFH/ZFH MFH
1 2 3 4 5 6
  Prozessbereich: Lüftungswärmesenken/-quellen
1 Lüftungssystem:
Freie Lüftung
typisch typisch DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3
Freie Lüftung liegt vor, wenn entweder keine Lüftungskomponenten (Luftdurchlässe, Luftleitungen, Lüftungsgeräte) vorhanden sind oder nur innenliegende Räume (Bäder, WCs) mit einer Entlüftung nach DIN 18017-3 gelüftet werden.
1.1 Infiltration ohne Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.1
Ohne Dichtheitsprüfung (ab 1995 errichtet): n50  4 h–1/q50  6 m3/m2 h
Ohne Dichtheitsprüfung (bis 1994 errichtet): n50  6 h–1/q50  9 m3/m2 h
Mit Dichtheitsprüfung: n50  2 h–1/q50  3 m3/m2 h
1.2 Fensterlüftung mit Fensterlüften (öffenbare Fenster) DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.2
Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h–1
2 Lüftungssystem:
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem
selten typisch
(zentral oder dezentral)
DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Ein Abluftsystem liegt vor, wenn in den Wohnräumen in der Außenwand oder im Fenster Außenluftdurchlässe und in den Feuchträumen Luftleitungen und Luftdurchlässe (zentrales System) oder Luftleitungen und Lüftungsgeräte (dezentrales System) vorhanden sind.
2.1 Infiltration mit Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.1
mit Dichtheitsprüfung: n50  1 h–1/q50  2 m3/m2 h
2.2 Fensterlüftung mit Fensterlüften (öffenbare Fenster) DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.2
Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h–1
Nutzungszeit tNutz = 24 h/d
2.3 Mechanische Lüftung Ganzjahresbetrieb ohne Bedarfsführung DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Anlagenluftwechsel nmech,SUP = 0 h–1 und nmech,ETA = 0,40 h–1
Anlagenbetriebszeit tV,mech = 24 h/d und Ganzjahresbetrieb
Zulufttemperatur = Außenlufttemperatur
3 Lüftungssystem:
Ventilatorgestützte Lüftung –
Zu-/Abluftsystem
typisch
(zentral, keine Luft­heizung)
selten DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Ein Zu-/Abluftsystem liegt vor, wenn in allen Räumen Luftleitungen und Luftdurchlässe (zentrales System) oder Lüftungsgeräte (dezentrales System) vorhanden sind.
3.1 Infiltration mit Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.1
mit Dichtheitsprüfung: n50  1 h–1/q50  2 m3/m2 h
3.2 Fensterlüftung mit Fensterlüften (öffenbare Fenster) DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.2
Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h–1
Nutzungszeit tNutz = 24 h/d
3.3 Mechanische Lüftung Ganzjahresbetrieb ohne Bedarfsführung mit Wärmerückgewinnung DIN V 18599-2
Abschnitt 6.3.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Anlagenluftwechsel nmech,SUP = 0,40 h–1 und nmech,ETA = 0,40 h–1
Anlagenbetriebszeit tV,mech = 24 h/d und Ganzjahresbetrieb
Zulufttemperatur = Funktion der Wärmerückgewinnung
Wärmebereitstellungsgrad (bis 1999 errichtet): ηt,Unit = 0,54
Wärmebereitstellungsgrad (2000 bis 2009 errichtet): ηt,Unit = 0,60
Wärmebereitstellungsgrad (ab 2010 errichtet): ηt,Unit = 0,80
  Prozessbereich Übergabe
4 Wärmeverluste  
4.1 Freie Lüftung nicht relevant
4.2/
4.3
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-/Abluftsystem
Zulufttemperatur < Raumtemperatur DIN V 18599-6
Abschnitt 6.2
mittlere Zulufttemperatur < Raumlufttemperatur und durchgehender Betrieb: Δθce = 0,0 K
5 Hilfsenergiebedarf  
5.1 Freie Lüftung nicht relevant
5.2/
5.3
Ventilatorgestützte ­Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-/Abluftsystem
keine Einzelraum- und Zonenregler DIN V 18599-6
Abschnitt 6.3
Wrv,ce = 0 kWh
  Prozessbereich Verteilung
6 Wärmeverluste  
6.1 Freie Lüftung nicht relevant
6.2 Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem
Verteilung innerhalb der thermischen Hülle (ohne Wärmeverluste, da Zulufttemperatur < Raumtemperatur) DIN V 18599-6
Abschnitt 7.2
für Abluftanlagen ohne Wärmepumpe: Qrv,d = 0 kWh
6.3 Ventilatorgestützte Lüftung –
Zu-/Abluftsystem
Verteilung innerhalb der thermischen Hülle (ohne Wärmeverluste, da Zulufttemperatur < Raumtemperatur) DIN V 18599-6
Abschnitt 7.2
für Zu-/Abluftanlagen ohne Wärmepumpen: Qrv,d = 0 kWh
7 Hilfsenergiebedarf  
7.1 Freie Lüftung nicht relevant
7.2/
7.3
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-/Abluftsystem
keine separaten Ventilatoren im Luftverteilnetz DIN V 18599-6
Abschnitt 7.3
Wrv,d = 0 kWh
  Prozessbereich Speicherung
8 Wärmeverluste  
8.1 Freie Lüftung nicht relevant
8.2/
8.3
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-/Abluftsystem
keine Speicher DIN V 18599-6
Abschnitt 8.2
in Verbindung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe sind keine Speicher in Lüftungsgerät integriert: Qrv,s = 0 kWh
9 Hilfsenergiebedarf  
9.1 Freie Lüftung nicht relevant
9.2/
9.3
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-Abluftsystem
keine separaten Umwälzpumpen DIN V 18599-6
Abschnitt 8.3
Wrv,s = 0 kWh
  Prozessbereich Erzeugung
10 Wärmeverluste  
10.1 Freie Lüftung nicht relevant
10.2/
10.3
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-/Abluftsystem
keine Wärmepumpe und kein Nachheizregister DIN V 18599-6
Abschnitt 9.2
Qrv,g = 0 kWh
11 Hilfsenergiebedarf  
11.1 Freie Lüftung nicht relevant
11.2 Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem
ohne Wärmepumpe
ohne Wärmerückgewinnung
Regelung in Lüftungsgerät integriert
Baujahr bis 2009: AC-Ventilatoren
Baujahr ab 2010: DC/EC-Ventilatoren
zentrale oder dezentrale Systeme
DIN V 18599-6
Abschnitt 9.3
Wpre-h = Wre-h = Wpu = 0 kWh
Wc = 0 kWh
Ventilatoren und Regelung:
spezifische Leistungsaufnahme (zentrale Systeme):
AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,30 W/(m3/h)
AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,20 W/(m3/h)
EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,10 W/(m3/h)
spezifische Leistungsaufnahme (dezentrale Systeme):
AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,45 W/(m3/h)
AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,35 W/(m3/h)
EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,20 W/(m3/h)
11.3 Ventilatorgestützte Lüftung –
Zu-/Abluftsystem
mit Wärmerückgewinnung
ohne Wärmepumpe
ohne Luftheizung
kein Erdreich-Wärmeübertrager
kein Solar-Zuluft-Kollektor
Regelung in Lüftungsgerät integriert
Baujahr bis 2009: AC-Ventilatoren
Baujahr ab 2010: DC/EC-Ventilatoren
Frostschutz mit elektrischem Heizregister mit Einschaltpunkt
Frostschutzbetrieb ϑe < bis 6 °C
DIN V 18599-6
Abschnitt 9.3
Wre-h = Wpu = 0 kWh
Wc = 0 kWh
Ventilatoren und Regelung:
spezifische Leistungsaufnahme (zentrale Systeme):
AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,65 W/(m3/h)
AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,55 W/(m3/h)
EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,35 W/(m3/h)
spezifische Leistungsaufnahme (dezentrale Systeme):
AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,80 W/(m3/h)
AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,70 W/(m3/h)
EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,45 W/(m3/h)
zentrale Systeme zentrale oder ­dezentrale Systeme
12 Erzeugerwärmeabgabe  
12.1 Freie Lüftung nicht relevant
12.2/
12.3
Ventilatorgestützte Lüftung –
Abluftsystem/
Zu-/Abluftsystem
keine Wärmepumpe DIN V 18599-6
Abschnitt 9.4
Qrv,outg = 0 kWh

Tabelle 10: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteanlagen – Berechnung nach DIN V 18599-6

Lfd.
Nr.
Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
EFH/ZFH MFH
1 2 3 4 5 6
  Prozessbereich: Erzeugung
1 Kälteversorgung vorhanden? nein Teil 6
Abschnitt 1
Bild 4
Wohngebäude werden im Regelfall nicht anlagentechnisch gekühlt.

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z. B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie ­Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z. B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

6 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 80 Absatz 3 Satz 3 und 4 GEG), wenn

a)
bei früheren Änderungen des Gebäudes eine Berechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt und dabei die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007, des § 9 Absatz 1 Satz 2 der EnEV 2009 bzw. EnEV 2013 oder des § 50 Absatz 1 Satz 1 GEG erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen oder
b)
der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient Ū des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 11 dieser Bekannt­machung nicht überschreitet oder
c)
die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 12 dieser Bekanntmachung nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind dabei unter sinngemäßer Anwendung der Fußnoten zur Anlage 7 GEG zu ermitteln. Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können überdies die Vereinfachungen gemäß Nummer 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 13 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß Buchstabe c kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuch­liche Ausführungen nach Tabelle 13 dieser Bekanntmachung festgestellt werden. Liegen bei einem Gebäude nach ­Tabelle 13

für die Fassade (Außenwand und Fenster) eine der Konstruktionen in Zeile 3 bis 5 oder 6 Variante 2 vor oder im Fall der Grundrissform 3 auch eine der übrigen Konstruktionen der Zeilen 1 bis 6 vor und
für das Dach, soweit es beheizte Räume direkt gegen Außenluft abgrenzt, eine der Konstruktionen in Zeile 7 vor, ansonsten für die oberste Geschossdecke die Konstruktion nach Zeile 8 vor und
für die Decke gegen unbeheizte Kellerräume eine der Konstruktionen nach Zeile 9 bis 11 vor,

gilt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als erreicht. In Spalte 3 der Tabelle 13 dieser Bekanntmachung ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Tabelle 11: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve
[m–1]
Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ūmax
[W/(m2·K)]
0,24 1,40
  0,30 1,24
  0,40 1,09
  0,50 0,99
  0,60 0,93
  0,70 0,88
  0,80 0,85
  0,90 0,82
  1,00 0,80
  1,10 0,78
1,20 0,77

Zwischenwerte für den Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

U überstrichen Index maximum ist gleich nullkommasechseins plus nullkommaeinsneun mal eins dividiert durch A dividiert durch V Index e

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

U überstrichen ist gleich U Index AW mal A Index AW plus U Index W mal A Index W plus nullkommaacht mal U Index D mal A Index D plus nullkommafünf mal U Index G mal A Index G plus U Index DL mal A Index DL plus nullkommafünf mal U Index AB mal A Index AB dividiert durch A

mit

Ui
Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils i in W/(m2·K)
A
Wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes in m2
Ai
Wärmeübertragende Fläche des Bauteils i in m2
Ū
Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2·K)
Ve
Bruttogebäudevolumen in m3

Indizes

i
Bauteilindex i
AW
Außenwand an Außenluft grenzend
W
Fenster (window)
D
Dach, oberste Geschossdecke
G
Grundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DL
Deckenfläche nach unten gegen Außenluft
AB
Beheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z. B. Lagerräume etc.)

Tabelle 12: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd.
Nr.
Bauteil Ūmax27, Umax
[W/(m2·K)]
1a Fassade 1 (Außenwand und Fenster)
bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1
ŪAW+W  1,45
1b Fassade 2 (Außenwand und Fenster)
bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2
ŪAW+W  1,55
1c Fassade 3 (Außenwand und Fenster)
bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3
ŪAW+W  1,75
2 oberste Geschossdecke, Dächer UD  0,45
3 Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte Räume UG  0,80
4 Decke, Wände gegen Erdreich UG  0,90
5 Fenster Mindestens Doppel- oder Isolierverglasung
27
Ū AW+W: mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade (Außenwand + Fenster)

Abbildungen eins bis drei: Grundrissformen zur Bestimmung der Höchstwerte für Fassaden nach Tabelle zwölf. Abbildung eins stellt einen winkelförmigen Grundriss dar, der in ein Quadrat mit einer Kantenlänge von fünfzehn Metern bündig eingepasst ist. Abbildung zwei stellt einen winkelförmigen Grundriss dar, der mit einem Schenkel an der oberen Kante das Quadrat verlässt und damit an dieser Seite länger als fünfzehn Meter ist. Abbildung drei zeigt wieder das Quadrat mit einer Kantenlänge von fünfzehn Metern auf dem nun der Grundriss liegt, der das Quadrat oben und rechts auf ganzer Länge überschreitet.

Abb. 1 bis 3: Grundrissformen zur Bestimmung der Höchstwerte für Fassaden nach Tabelle 12

Tabelle 13: Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach ­Tabelle 12

Zeile Bauteil Aufbau des Bauteils Ū27
[W/(m2·K)]
  1 2 3
1 Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)
Abbildung Beispielfassade eins - massive Außenwand hier Vollziegel-Mauerwerk mit Außenputz und Innenputz
Außenwand:
Außenputz
38 cm Vollziegel-Mauerwerk (1 800 kg/m3)
λ = 0,81 W/(m·K)
Innenputz
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/(m2·K)
Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leicht­betonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammer­steine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5
ŪAW+W = 1,73
2 Beispielfassade 2
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)
Abbildung Beispielfassade zwei - massive Außenwand hier Hochlochziegel-Mauerwerk mit Außenputz und Innenputz
Außenwand:
Außenputz
30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk (1 400 kg/m3)
λ = 0,58 W/(m·K)
Innenputz
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/(m2·K)
Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5
ŪAW+W = 1,65
3 Beispielfassade 3
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)
Abbildung Beispielfassade drei - massive Außenwand hier Bimsstein-Mauerwerk mit Außenputz und Innenputz
Außenwand:
Außenputz
24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ = 0,30 W/(m·K)
Innenputz
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/(m2·K)
ŪAW+W = 1,37
4 Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)
Abbildung Beispielfassade vier - massive Außenwand hier Porenbeton-Mauerwerk mit Außenputz und Innenputz
Außenwand:
Außenputz
24 cm Porenbeton-Mauerwerk (700 kg/m3)
Blocksteine mit Normalmörtel
λ = 0,27 W/(m·K)
Innenputz
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/(m2·K)
ŪAW+W = 1,35
5 Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)
Abbildung Beispielfassade fünf - massive Außenwand hier Kalksandstein-Mauerwerk mit Außendämmung und Außen- und Innenputz
Außenwand:
Außenputz
38 cm Kalksandstein-Mauerwerk (1 800 kg/m3)
λ = 0,81 W/(m·K)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von
6 cm (λ = 0,04 W/(m·K))
Innenputz
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/(m2·K)
Bemerkung:
Ziegel- und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in der Regel noch kleinere U-Werte
ŪAW+W = 0,97
6 Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)
Abbildung Beispielfassade sechs - massive Außenwand zweischalig mit Luftschicht oder Dämmschicht und Außen- und Innenputz
Außenwand: zweischalig
2 cm Außenputz mit λ = 0,87 W/(m·K)
12 cm Mauerwerk mit λ = 0,68 W/(m·K)
Variante 1:
8 cm Luftschicht
R = 0,13 (m2·K)/W
oder
Variante 2:
8 cm Dämmung
λ = 0,04 W/(m·K)
12 cm Mauerwerk mit λ = 0,68 W/(m·K)
1,5 cm Innenputz mit λ = 0,7 W/(m·K)
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/(m2·K)
Variante 1:
ŪAW+W = 1,74
Variante 2:
ŪAW+W = 0,91
7 Steildach
Abbildungen Steildach mit Dacheindeckung, Dachlattung, Unterspannbahn bei Variante 1: Zwischensparrendämmung, bei Variante 2: Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum
Dacheindeckung
Dachlattung
Unterspannbahn
Variante 1:
Dämmung/zwischen den Sparren (z. B. 15 cm)
oder
Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung (z. B. insgesamt 18 cm)
Luftdichtheitsschicht
Lattung
Gipskartonplatte28
Variante 1:
UD = 0,25
Variante 2:
UD = 0,17
8 Oberste Geschossdecke
Abbildung oberste Geschossdecke mit Spanplatte, Dämmstoff, Betondecke, Putzschicht
Spanplatte
Dämmstoff (8 cm)
Betondecke (14 cm)
Putzschicht (1,5 cm)29
UD = 0,44
9 Kellerdecke – Beispiel 1
Abbildung Kellerdecke Beispiel eins mit Bodenbelag, Magnesit-Estrich, Mineralfasermatte, Betondecke, Putzschicht und zusätzlichem Dämmstoff
Bodenbelag (Linoleum, PVC oder Ähnliches)
Magnesit-Estrich (4 cm)
Mineralfasermatte (1,5 cm)
Betondecke (15 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)
UG = 0,53
10 Kellerdecke – Beispiel 2
Abbildung Kellerdecke Beispiel zwei mit Bodenbelag, Asphalt-Estrich, Mineralfasermatte, Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton, Aufbeton, Putzschicht und zusätzlichem Dämmstoff
Bodenbelag (Linoleum, PVC oder Ähnliches)
Asphalt-Estrich (2 cm)
Mineralfasermatte (1 cm)
Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)
UG = 0,52
11 Kellerdecke – Beispiel 3
Abbildung Kellerdecke Beispiel drei mit Hobeldielen, Kohleschlackefüllung, gemauertem Kappengewölbe, Stahlträger und zusätzlichem Dämmstoff
Hobeldielen
Kohleschlackefüllung
Gemauertes Kappengewölbe
Stahlträger
Zusätzlicher Dämmstoff (ca. 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)
UG = 0,34
28
Bemerkung: Es ist eine Dämmung von mindestens 10 cm zwischen den Sparren notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- oder Untersparrendämmungen und für Flachdächer.
29
Bemerkung: Ungedämmte oberste Geschossdecken (Beton- als auch Holzdecken) können den Höchstwert nach Tabelle 12 nicht unterschreiten, eine Dämmung von 8 cm ist mindestens erforderlich.