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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 11. Mai 2015

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für einen Verwaltungsbezirk des Landes Nordrhein-Westfalen mit Bescheid vom 24. April 2015 festgelegt:

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Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/​e
OP Leverkusen, Stadt
Berlin, den 11. Mai 2015

LA23/​7362.2/​3 - 02/​2408913

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht

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