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vom: 06.08.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 08.08.2024 B1
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Die Bekanntmachung der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom 13. November 2020 (BAnz AT 11.12.2020 B2) wird geändert:
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. August 2024 in Kraft. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung gestellt wurden, gilt die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung geltende Fassung der Förderrichtlinie.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
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