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Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 22. November 2013

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Bescheid vom 22. November 2013 folgende Unterscheidungs­zeichen für Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
BH Rastatt
HOR Freudenstadt
MGH Main-Tauber-Kreis
Berlin, den 22. November 2013

LA23/7362.2/3 - 02/2099151

Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht