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Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
Vom 22. November 2013
Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1
in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Bescheid vom
22. November 2013 folgende Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke des Landes
Baden-Württemberg festgelegt:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk
BH
Rastatt
HOR
Freudenstadt
MGH
Main-Tauber-Kreis
Berlin, den
22. November 2013
LA23/7362.2/3 - 02/2099151
Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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