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vom: 12.04.2021
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 28.04.2021 B1
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Gemäß der Bekanntmachung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. April 2013 (BAnz AT 15.05.2013 B1) werden nach Nummer 6.1.6 kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes erstellt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.
Die „Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit anerkannt. Die Leitlinie wird gemäß Anlage in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und bekannt gemacht.
(713-32114/0001)
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Anhang 1:
Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes
Nummer | Verband/Autor | Titel | Inkrafttreten | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
12 | Deutscher Bauernverband e. V. mit seinen Landesbauernverbänden | Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau | 12. April 2021 | www.nap-pflanzenschutz.de/ fileadmin/SITE_MASTER/content/ IPS/Integrierter_Pflanzenschutz/ Leitlinien_IPS/Getreide.pdf <http://www.nap-pflanzenschutz. de/fileadmin/SITE_MASTER/ content/IPS/Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/Getreide.pdf> |
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