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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Vom 12. April 2021

Gemäß der Bekanntmachung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. April 2013 (BAnz AT 15.05.2013 B1) werden nach Nummer 6.1.6 kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes erstellt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Die „Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau“ wurde vom Bun­desministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit anerkannt. Die Leitlinie wird gemäß Anlage in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und bekannt gemacht.

Bonn, den 12. April 2021

(713-32114/0001)

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Burkhard Schmied
Anlage

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
− Anerkennung der „Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau“ −

Anhang 1:

Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes

Nummer Verband/Autor Titel Inkrafttreten Bemerkung
12 Deutscher Bauernverband e. V. mit seinen Landesbauern­verbänden Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau 12. April 2021 www.nap-pflanzenschutz.de/
fileadmin/SITE_MASTER/content/
IPS/Integrierter_Pflanzenschutz/
Leitlinien_IPS/Getreide.pdf
<http://www.nap-pflanzenschutz.
de/fileadmin/SITE_MASTER/
content/IPS/Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/Getreide.pdf>