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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Förderbekanntmachung
für ein bundesweites „Netzwerk Mittelstand-Digital“
(Netzwerk aus Zentren zum Transfer von neuen Technologien und digitalen Anwendungen
für die Digitalisierung und überbetriebliche Vernetzung in der Wirtschaft)

Vom 22. Juli 2020

1 Zuwendungszweck, Förderziele, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Digitalen Strategie 2025 aufgezeigt, wie ein erfolgreiches, digitales Deutschland möglich werden kann und das Ziel ausgegeben, die innovative Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern und aktiv zu begleiten1. Weiterhin ist mit der Mittelstandsstrategie2 ein umfassendes Konzept für mehr Wertschätzung, Stärkung und Entlastung des Mittelstands vorgelegt worden.

Ein wichtiges Instrument zur Erreichung der in den Strategien vorgegebenen Ziele ist jetzt bereits das bestehende bundesweite Netzwerk von Mittelstand 4.0-Kompetenzentren3. Seit dem Jahr 2015 hat das BMWi im Rahmen der Förderbekanntmachung „Mittelstand 4.0“ insgesamt 26 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren aufgebaut, die als regionale und themenbezogene Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) agieren und in den letzten Jahren ganz wesentlich zur Sensibilisierung der mittelständischen Wirtschaft in Bezug auf die Chancen und auch Herausforderungen der Digitalisierung beigetragen haben. Die Transferstruktur der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren hat den Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in mittelständischen Unternehmen insgesamt deutlich beschleunigt und forciert.

Die Kompetenzzentren stellen ein wissenschaftlich unterstütztes, kostenfreies und auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe zugeschnittenes Angebot bereit. Sie vernetzen die Unternehmen untereinander, unterstützen den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen und stellen darüber hinaus die erlangten Erkenntnisse einer Vielzahl anderer Unternehmen zur Verfügung. Durch konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten sowie durch eine Vielzahl an Praxisbeispielen werden KMU praxisnah bei der digitalen Transformation unterstützt.

Im Jahr 2019 wurden die Kompetenzzentren durch zusätzliche Transferleistungsangebote für das Themenfeld Künstliche Intelligenz (KI), speziell durch KI-Trainer, erweitert. Zu den wesentlichen Aufgaben der KI-Trainer gehört, Mittelstand und Handwerk für die technologischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der KI zu sensibilisieren, über Chancen und Herausforderungen der KI zu informieren sowie Unternehmer und Handwerker bei der Umsetzung konkreter KI-Anwendungen zu unterstützen.

Die Förderung der bestehenden Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren endet – aufgrund des unterschiedlichen Förderbeginns und der Laufzeit von drei Jahren (mit Verlängerungsoption um ein bis zwei weitere Jahre) ab Dezember 2020. In den Jahren 2020 bis 2022 laufen daher die Projekte aus zwei Förderbekanntmachungen parallel: die auslaufende Förderung der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foerderinitiative-mittelstand-40-kompetenzzentren.html) und die neue Förderung der Mittelstand-Digital Zentren (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foerderung-mittelstand-digital-zentren.html). Die bestehenden Strukturen im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital gewährleisten eine Vernetzung aller geförderten Projekte und erzielen dadurch Synergieeffekte.

Die Bekanntmachung „Netzwerk Mittelstand-Digital“ nutzt die Erfahrungen und Kompetenzen der derzeitigen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sowie der bestehenden Vernetzung mit Multiplikatoren, entwickelt sie gezielt fort und baut sie weiter aus mit dem Ziel, die digitale Transformation der gesamten mittelständischen Wirtschaft in Deutschland nachhaltig weiter voranzutreiben. Neben dem produzierenden Gewerbe und dem Handwerk wird die produktionsnahe wie auch konsumentenorientierte Dienstleistungswirtschaft stärker als Zielgruppe adressiert. Ebenso sollen Unterstützungsangebote geschaffen werden, mit deren Hilfe kleine und mittlere Unternehmen über die Potenziale und Herausforderungen von Innovationstreibern wie z. B. der Plattformökonomie oder der KI informiert werden und ihnen vermittelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine erfolgreiche Implementierung von KMU-basierten digitalen Plattformen möglich ist. KMU sollen für die routinierte Interaktion mit relevanten Akteuren (Plattformen, unterstützende IT-Dienstleister, Wertschöpfungsnetzwerken) und die Übertagbarkeit von neuen Geschäftsmodellen auf den Mittelstand befähigt werden.

Das BMWi unterstützt KMU dabei, die Digitalisierung strategisch anzugehen, als ganzheitlichen Prozess auf Basis der betrieblichen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens zu gestalten und innovative Digitalisierungsanwendungen zielführend in KMU zu bringen. Dabei soll die betriebswirtschaftliche Perspektive im Mittelpunkt stehen und den Ausgangs- wie auch Endpunkt der Handlungskette bilden.

Aufgabe des Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren (früher: Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren) ist der Technologie- und Wissenstransfer in den Mittelstand hinein mit dem Ziel, das ganzheitliche Verständnis für die digitale Transformation in den Unternehmen zu verbessern und bei der Umsetzung von digitalen Anwendungen zu unterstützen. Im Fokus steht bewusst nicht die Technologie als Treiber, sondern die Sicht des Unternehmens, strategisch und wirtschaftlich mithilfe der Digitalisierung zu handeln. Lösungsansätze für die Bewältigung der technischen, wirtschaft­lichen, organisatorischen und sozialen Herausforderungen sollen in einer für KMU geeigneten Weise erschlossen, praxisorientiert aufbereitet und zielgruppengerecht vermittelt werden.

„Unternehmen lernen von Unternehmen“ hat sich als erfolgreiche Transfermethode bewährt und soll das zentrale Prinzip für den Wissenstransfer im künftigen Netzwerk bilden. Dies erfolgt durch partizipative oder unternehmensübergreifende Unterstützungs- und Qualifikationsformate und durch konkrete Praxisprojekte mit Unternehmen. Die Praxisprojekte haben mit Bezug auf die Schwerpunkte des jeweiligen Mittelstand-Digital Zentrums Demonstrationscharakter und dienen als praxisgerechte und gut nachvollziehbare Anschauungsobjekte für den Wissenstransfer.

Ankündigung: Im Verlauf der Fördermaßnahme wird zur Verdeutlichung der unternehmens-, branchen-, und regionalbezogenen Potenziale zukunftsweisender digitaler Anwendungen und Technologien ein zusätzlicher, netzwerkinterner Teilnahmewettbewerb für Leuchtturmprojekte stattfinden. Diese Leuchtturmprojekte haben einen interdisziplinären Ansatz und zeichnen sich durch die Lösung exemplarischer Probleme/Fragen aus, die über ein einzelnes Unternehmen hinausgehen. Für die Lösung der Fragestellungen werden zukunftsorientierte Technologien und Methoden eingesetzt. Das Ergebnis soll breite Signalwirkung in den Mittelstand haben, die sich durch eine gute Übertragbarkeit auf andere Branchen oder Regionen äußert und zum Nachahmen animiert. Im Konsortium dieser Leuchtturmprojekte werden Projektpartner aus mehreren Mittelstand-Digital Zentren sowie mindestens ein, besser mehrere, Unternehmen oder andere Institutionen sein. Diese Leuchtturmprojekte sind explizit nicht Gegenstand dieser Förderbekannt­machung, sondern werden durch einen später folgenden netzwerkinternen Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben und gefördert.

1.2 Förderziele

Ziel des bundesweiten Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren ist es, mittelständische Unternehmen mit Hilfe neuer digitaler Anwendungen und neuer digitaler Technologien zukunftsfähig zu machen („Unternehmen der Zukunft“). Die digitale Transformation wird dabei als essentieller Prozess verstanden und ganzheitlich betrachtet. Es wird dabei auf Angebote mit einer Vielzahl von unternehmensspezifischen Leistungen gesetzt, die es Unternehmen ermöglichen, sich ausgehend von ihrem jeweiligen digitalen Reifegrad Unterstützung zu sichern.

Die Unternehmen werden befähigt, mit Hilfe von digitalen Technologien und neuen digitalen Anwendungen ihr „Unternehmen der Zukunft“ nachhaltig aufzustellen (ökonomisch, ökologisch, sozial) und so auch langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. KMU sollen Innovationskraft entfalten und die zunehmend digital vernetzte Wert­schöpfung kompetent mitgestalten.

Digitale Technologien und Anwendungen sind hierbei nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung vorgenannter Ziele. Daher bauen die künftigen Mittelstand-Digital Zentren auf den bedarfsgerechten Angeboten von unternehmensspezifischen Leistungen der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren auf und erweitern diese um betriebliche Themen und Ziele wie beispielsweise:

Digitale Strategien der KMU
Organisation: Change Management, neue digital unterstützte Arbeitswelten (alternative, flexible Arbeitsmodelle)
Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, wie zum Beispiel Energie- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft
Wirtschaftlichkeit und Resilienz
Fachkräfte: Lebenslanges Lernen & Kompetenzaufbau im Unternehmen
Horizontale und vertikale Vernetzung und Partizipation in Wertschöpfungsketten

Methodisch sind folgende Zielstellungen zu adressieren:

Informieren: Bedarfsgerechte Information der Zielgruppe KMU über neue digitale Technologien und neue digitale Anwendungen als Basis für eine ganzheitliche digitale Transformation und Unterstützung bei deren Erschließung.
Qualifizieren: Stärkung technologischer, organisatorischer und arbeitsgestaltender Kompetenzen bei KMU. Der digitale Transformationsprozess in KMU soll durch Qualifikationsformate, Selbstlernangebote und Angebote zum moderierten Austausch von Erfahrungen im Sinne von „KMU lernen von KMU“ forciert werden.
Umsetzen: Unterstützung von KMU bei der Umsetzung der digitalen Transformation mit neuen Technologien, digitalen Anwendungen durch Praxisprojekte und die Aufbereitung des dort generierten Wissens zum Transfer an weitere Unternehmen.
Vernetzen: Stärkung von Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU und Erschließung neuer Geschäftsmodelle durch Befähigung von Unternehmen zur qualifizierten Nutzung datenbasierter und vernetzter Wertschöpfungsmechanismen wie beispielsweise Plattformen, kooperativen Ökosystemen oder KI-Services.

1.3 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Auf Grundlage der Nummern 2.1.1 und 2.2.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation – FuEuI-Unionsrahmen (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) stellt die Zuwendung keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 AEUV4 dar. Es werden Wissenstransfermaßnahmen gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuwendungsempfänger einzustufen sind.

Die Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Erfolgskontrolle nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 BHO.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis nach und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

2 Gegenstand, Aufgaben und Randbedingungen der Förderung

2.1 Gegenstand der Förderung

Das BMWi beabsichtigt, ein bundesweites Netzwerk aus Mittelstand-Digital Zentren zu fördern.

2.2 Schwerpunkte der Förderung

Diese Mittelstand-Digital Zentren erfüllen folgende Aufgaben:

a)
Für KMU werden praxisorientierte und zielgruppengerechte Informations-, Demonstrations- und Unterstützungsangebote zu neuen digitalen Technologien und neuen digitalen Anwendungen entwickelt und intensiv für den Wissenstransfer genutzt, um über den Aufbau einer eigenen Handlungskompetenz eine ganzheitliche digitale Transformation im Mittelstand voranzubringen. Dabei setzen die Mittelstand-Digital Zentren vermehrt auch auf digitale, flexibel nutzbare Online-Formate, um neue Formen der Arbeit und Zusammenarbeit aktiv weiter zu bringen.
Die Technologien und Anwendungen sind dabei notwendige Voraussetzungen, um weiterführende Themen einer ganzheitlichen Herangehensweise wie beispielweise Digitale Strategien, Organisation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Resilienz , Fachkräfte oder horizontale und vertikale Vernetzung und Partizipation in Wertschöpfungsketten ebenfalls in den Informations- und Unterstützungsangeboten zu adressieren. Alle Angebote und Inhalte haben wirtschaftliches Handeln und die Lebenswelt eines KMU als Basis und betrachten somit konkrete Lösungsmöglichkeiten für relevante wirtschaftliche Herausforderungen des Mittelstandes.
Diese unternehmensspezifischen Leistungen sollen auch in Kooperation mit öffentlichen Institutionen oder Verwaltungen, Multiplikatoren wie Verbänden, Gewerkschaften, Kammern oder Wirtschaftsförderern umgesetzt werden. Gemeinsame Aktivitäten haben sich im existierenden Mittelstand 4.0-Netzwerk bewährt und sorgen so ebenfalls für den Ausbau regionaler und bundesweiter Unterstützungs- und Transfernetzwerke.
b)
Zielgruppengerechte Qualifikationsformate und -angebote für den Aufbau von technologischen, organisa­torischen und arbeitsgestaltenden Kompetenzen werden entwickelt und umgesetzt. Diese unterstützen die Fachkräfte im Unternehmen bei der nachhaltigen Verankerung des Gelernten und beim Transfer in den Arbeitsalltag. Die Weiterqualifikation kann sowohl in klassischen Formaten wie Schulungen und Workshops stattfinden, sollte jedoch auch als Selbstlernangebote (beispielsweise Wissensnuggets, Training on the Job, Webinare) und kooperative Qualifikationsformate im Sinne von KMU lernen von KMU (z. B. Konvoi-Workshops, Werkstatt-Gespräche, Lerngruppen, Anwenderkreise) umgesetzt werden.
c)
Anhand relevanter Herausforderungen der Zielgruppe im Zuge der ganzheitlichen digitalen Transformation sollen gemeinsam mit KMU Praxisprojekte als Instrument für den Wissenstransfer generiert werden. Die Praxisprojekte adressieren den Einsatz neuer digitaler Technologien und Anwendungen im Zusammenhang mit weiterführenden Aspekten wie Digitale Strategien, Organisation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Resilienz, Fachkräfte oder horizontale und vertikale Vernetzung und Partizipation in Wertschöpfungsketten, welche im Zuge der digitalen Transformation auch für viele andere KMU bedeutsam sind.
Die Praxisprojekte haben mit Bezug auf die Ziele des jeweiligen Mittelstand-Digital Zentrums Demonstrationscharakter (Good-Practice) und sollen als praxisgerechte Anschauungsobjekte für den Wissenstransfer dienen. Die hierbei zu beteiligenden kleinen und mittleren Unternehmen erhalten keine eigene Förderung. Die Aufwände seitens der Zentren werden durch die Projektförderung abgedeckt. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesen Praxisprojekten werden für die Transferarbeit in geeigneter Form aufbereitet, in den Unterstützungsangeboten der Zentren aktiv eingesetzt und (auch mit Hilfe der Unterstützungs- und Transfernetzwerke) breit kommuniziert.
d)
Sensibilisierung für die Datenökonomie sowie Entwicklung und Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen, die KMU befähigen, an der datengetriebenen Wirtschaft, an der Nutzung von Plattformen oder an vernetzten Wertschöpfungsökosystemen zu partizipieren. Dies können Formate aus den oben in den Buchstaben a bis c genannten Aufgaben sein. Aufgabe ist jedoch auch, die Entwicklung von innovativen Lösungen durch vernetztes Handeln unterschiedlicher Akteure einer oder mehrerer Regionen (Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung) zur Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale voranzubringen.
e)
Neue Entwicklungen sowie aktuelle Themen im Umfeld der digitalen Transformation von Unternehmen werden laufend im Kernangebot der Zentren aufgenommen und in den oben dargestellten Maßnahmen konkret adressiert und umgesetzt. Hier zählen beispielweise Themen wie Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft oder neue technologische Möglichkeiten wie Künstliche Intelligenz, Internet of Things and Services, 5G, Cloud Computing, Blockchain oder Big Data.
Dazu beobachten die Projektbeteiligten laufend das wissenschaftliche und wirtschaftliche Umfeld, greifen und bereiten jeweils aktuelle und für den Transfer geeignete Inhalte auf und stellen diese in Kooperation und in Abstimmung mit den anderen Zentren im Netzwerk in einem netzwerkübergreifenden Trendradar zur Verfügung. Die so identifizierten relevanten Themen und Entwicklungen werden dann in den einzelnen Mittelstand-Digital Zentren bei bestehendem Bedarf operationalisiert.
Querschnittsthemen, die für alle KMU relevant sind wie beispielweise IT-Sicherheit, Standards, Usability oder Investitions- und Finanzierungsfragen, sind von allen Zentren im Rahmen eines bedarfsgerechten und auf ihr Klientel zugeschnittenen Angebots zu adressieren.
f)
Eine weitere Aufgabe der Zentren ist es, das Netzwerk Mittelstand-Digital im Sinne eines aktiven Wissensaus­tausches, gemeinsamer Angebote und Maßnahmen, der Nutzung von Synergie- und Netzwerkeffekten auszugestalten und auszubauen. Hierzu ist in jedem Zentrum ein Netzwerkmanager (m/w/d) vorzusehen, der in enger Abstimmung mit dem Konsortium und den Netzwerkmanagern der anderen Zentren sowie mit der Begleitforschung die Aufgaben umsetzt. Der Netzwerkmanager (m/w/d) sorgt ebenfalls für Maßnahmen im eigenen Zentrum, welche die Wissensdiffusion innerhalb des eigenen Zentrums forcieren.

Im Rahmen der Projekttätigkeit werden gezielt tragfähige Pläne entwickelt und umgesetzt, die (z. B. aufbauend auf den regionalen Unterstützungsnetzwerken) die Weiterführung der Arbeit des Zentrums nach dem Auslaufen der Förderung ermöglichen und somit zur Nachhaltigkeit der Maßnahme beitragen.

2.3 Randbedingungen der Förderung

Die genannten Aufgaben werden unter Beachtung folgender Randbedingungen bearbeitet:

a)
Infrastruktur: Ein Mittelstand-Digital Zentrum muss eine physische und klar erkennbare Anlaufstelle/Geschäftsstelle betreiben. Diese muss auch spontan besuchbar und telefonisch erreichbar sein. Darüber hinaus müssen Infrastrukturen zum Technologie- und Wissenstransfer zu den inhaltlichen Schwerpunkten des Projekts, z. B. bereits existierende Demonstratoren, Labore, Schaufenster, vorhanden sein, welche einen zielgruppengerechten Zugang zu KMU ermöglichen. Diese können beispielsweise aus dem existierenden Mittelstand 4.0-Netzwerk stammen oder aus eigenen vorhandenen Infrastrukturen generiert und in begrenztem Maße weiterentwickelt werden.
b)
Kooperation/Vernetzung: Die Zusammenarbeit und interne Kooperation im geförderten Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren ist verpflichtend und muss sowohl in der Skizze als auch im späteren Arbeitsplan operationalisiert werden. Ziel ist es, ein aufeinander abgestimmtes und bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten und den gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustausch im Sinne von Synergieeffekten des Netzwerks zu forcieren. Für die Zielgruppe KMU sind die einzelnen Zentren im Sinne eines One-Stop-Shop Netzwerkes ansprechbar. Die Zentren nehmen zur Intensivierung der Kooperation an Formaten wie Vernetzungsveranstaltungen der anderen Mittelstand-Digital Zentren, an den netzwerkinternen Arbeitsgruppen und an Mittelstand-Digital Veranstaltungen teil und bringen sich aktiv ein.
Weiterhin wird aktiv eine Vernetzung mit anderen im Kontext von Digitalisierung und Mittelstand relevanten Förderinitiativen betrieben.
c)
Begleitforschung: Die Projekte (Mittelstand-Digital Zentren) arbeiten mit der seitens des BMWi beauftragten Begleitforschung von Mittelstand-Digital zusammen. Diese ist für das Netzwerkmanagement verantwortlich, leistet Beiträge zur Erfolgskontrolle und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit von Mittelstand-Digital sowie den Wissens- und Technologietransfer in die Fläche. Es wird daher vorausgesetzt, dass die geförderten Projekte sich aktiv an Veranstaltungen der Begleitforschung, wie z. B. Messeauftritten und internen Vernetzungstreffen sowie gemeinsamen Arbeiten, beteiligen und der Begleitforschung alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu gehört u. a. die jährliche Bereitstellung einer summarischen Dokumentation ihrer Arbeitsaktivitäten und -ergebnisse auf Basis eines von der Begleitforschung bereitgestellten Fragebogens. Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die von der Begleitforschung bereitgestellte interne Zusammenarbeitsplattform aktiv zu nutzen.
d)
Projektsteuerung: Die Projekte (Mittelstand-Digital Zentren) werden bedarfsgerecht und agil gesteuert. Der Projektträger übernimmt die Erfolgskontrolle der einzelnen Projekte und führt zu diesem Zweck u. a. Projektbesuche, Statusmails und Statusworkshops unter Beteiligung des BMWi und der Begleitforschung durch. Hier werden die Arbeitspläne bei Bedarf zielgruppengerecht angepasst und mit dem Projektträger abgestimmt. Dazu sind die Bedarfe des Mittelstands und des Handwerks im Aktionsbereich der Zentren laufend zu erheben und nutzerorientiert in den Arbeitsplänen umzusetzen.
e)
Monitoring/Erfolgskontrolle: Es findet ein fortlaufendes Monitoring und eine Erfolgskontrolle im Sinne einer Selbstevaluation der Mittelstand-Digital Zentren statt. Diese hat das Ziel, die Angebote des Zentrums permanent bedarfsgerecht und auf die Bedürfnisse der Zielgruppen hin auszurichten und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der eigenen Angebote und Instrumente zu unterstützen. Weiterhin liefert das Monitoring Daten für die Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme insgesamt. Die Basis für das Monitoring und die Erfolgskontrolle auf Projektebene ist ein zu erstellendes Konzept, welches in seiner grundsätzlichen Ausrichtung, methodisch und auch mit Bezug auf die zu erhebenden Indikatoren, von Begleitforschung und Projektträger als Vorlage bereitgestellt wird. Erkenntnisse aus dem Monitoring bilden zudem die Grundlage für die bedarfsgerechte Anpassung der Arbeitspläne.
f)
Öffentlichkeitsarbeit (ÖA): Eine zielgruppengerechte und professionelle Öffentlichkeitsarbeit zum adressatengerechten Wissens- und Technologietransfer und zur Ansprache der Zielgruppen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Transferarbeit des Zentrums. Hierzu ist vom Mittelstand-Digital Zentrum ein Konzept zu entwickeln, welches die ÖA systematisch skizziert und darstellt. Als Grundlage für dieses Konzept ist eine Vorlage zu verwenden, welche von der Begleitforschung und dem Projektträger bereitgestellt wird.
Um eine einheitliche öffentliche Wahrnehmung der Mittelstand-Digital Zentren zu gewährleisten und den Netzwerkcharakter hervorzuheben, haben die Zuwendungsempfänger bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben auf die Förderung durch das BMWi hinzuweisen. Hierbei sind das Förderlogo des BMWi, das Logo des Mittelstand-Digital Zentrums sowie das Mittelstand-Digital-Logo zu verwenden. Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie der Nutzung der Logos sollten die Vorgaben der zur Verfügung gestellten PR-Toolbox des BMWi beachtet werden.
Es wird erwartet, dass die Zentren ihre geplanten Aktivitäten wie öffentliche Termine, Veranstaltungen oder Publikationen untereinander koordinieren und über das Portal Mittelstand-Digital (www.mittelstand-digital.de) der Öffentlichkeit bereitstellen.

3 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die digitale Transformation fachlich kompetent und unter Beachtung der oben genannten Randbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppe heranzutragen.

Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert. Als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden bei Forschungseinrichtungen gemäß Nummer 2.1.1 des FuEuI-Unionsrahmens zum Beispiel die unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Mitarbeitern betrachtet. Auch der im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten betriebene Transfer technologischen Wissens gemäß Randnummer 15 Buchstabe V des FuEuI-Unionsrahmens gilt als nichtwirtschaftliche Tätigkeit, sofern sämtliche Einnahmen daraus wieder zugunsten von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Für vergleichbare Institutionen gelten diese Vorgaben entsprechend.

Wirtschaftliche Aktivitäten sind keine Aufgabe der Mittelstand-Digital Zentren. Hierzu zählen beispielweise die Individualberatung von Einzelnen, Forschungstätigkeiten in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft (Auftragsforschung), die Vermietung von Forschungsinfrastruktur oder andere Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen.

Die Praxisprojekte der Mittelstand-Digital Zentren mit KMU (siehe Nummer 2.2 Buchstabe c) stellen keine mittelbare staatliche Beihilfe dar, da die Ergebnisse weit verbreitet werden. Die Voraussetzungen von Randnummer 28 Buchstabe b des FuEuI-Unionsrahmens sind von den Praxisprojekten zu erfüllen.

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur dann nicht unter Artikel 107 Absatz 1 AEUV, wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel im Jahresabschluss erbracht werden.

Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Besserstellungsverbot und Verbot der Quersubventionierung) eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen. Sie müssen zudem die Gewähr für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bieten. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Die Vorhaben dürfen bei der Antragstellung weder ganz noch teilweise von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Bereits geleistete Vorarbeiten und vorhandene Infrastrukturen müssen dargestellt, d. h. nachgewiesen werden und sind nicht mehr förderfähig.

Vorhaben können gefördert werden, wenn sie hinsichtlich der Themenstellung den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme erfüllen und an der Bearbeitung des vorgeschlagenen (Teil-)Projekts ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne der Maßnahme besteht.

3.1 Konsortien

Mehrere Antragsteller schließen sich zur gemeinsamen (interdisziplinären) Bearbeitung der Aufgabenstellung in einem Konsortium zu einem überschaubaren und gut steuerbaren Verbundprojekt mit maximal fünf Partnern zusammen. Im Interesse des Förderziels ist auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen wissenschaftlichen Partnern und Transferpartnern zu achten.

Daneben können weitere juristische und natürliche Personen im Unterauftrag eines Partners beteiligt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können über Unteraufträge zu Marktpreisen beteiligt werden. Assoziierte Partner können ohne Förderung in das Projekt eingebunden sein.

Verbundprojekte können gefördert werden, wenn die Verbundpartner abgestimmt arbeitsteilig und interdisziplinär die Aufgabenstellungen der Bekanntmachung mit dem Ziel bearbeiten wollen, die jeweiligen Ressourcen (Personalkapazität, spezifisches Know-how) effizient zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissens- und Technologietransfer in Richtung KMU zu beschleunigen.

In dem Konsortium müssen die fünf Rollen 1. Konsortialleitung/Gesamtprojektleitung, 2. Regional-/Transferpartner, 3. Öffentlichkeitsarbeit, 4. Monitoring/Erfolgskontrolle sowie 5. Wissenschaft/Fachexpertise besetzt werden. Ein Partner kann dabei mehrere Rollen einnehmen. Die Verortung der Rollen und Aufgaben (Ablauf- und Aufbauorganisation) sowie die erforderliche Expertise ist bereits in der Skizze nachvollziehbar darzustellen. Die konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der jeweiligen Rolle werden nachfolgend dargestellt. Alle Partner müssen in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer eine neutrale Stellung (hinsichtlich kommerzieller Anbieter) und ein interdisziplinäres Konzept aufweisen, das dem Charakter der vernetzten Digitalisierung gerecht wird.

1.
Konsortialleitung/Gesamtprojektleitung: Das Konsortium bestimmt eine Konsortialleitung, die über entsprechende Erfahrung im Management und in der Führung von institutionsübergreifenden Projekten verfügt. Die Rolle der Leitung ist durch einen geförderten Partner auszufüllen. Das für das Projekt bereitgestellte Leitungspersonal sollte schwerpunktmäßig für dieses Projekt eingesetzt werden und nach Möglichkeit nicht bzw. nur in einem geringeren Zeitumfang für andere Förderprojekte/Bereiche arbeiten. Zudem sind insbesondere folgende Aufgaben durch die Konsortialleitung wahrzunehmen:
Sie ist verantwortlich für das Gesamtprojektmanagement des Konsortiums. Hierzu sind entsprechende Tools zur ordnungsgemäßen Steuerung und Dokumentation des Projekts (Ressourcen, Zielerreichung) einzusetzen.
Sie ist für die Konsensbildung und Kommunikation im Konsortium verantwortlich und wirkt auf einen einheitlichen Auftritt des Konsortiums sowie der eingebundenen Partner nach außen hin.
Sie entwickelt in enger Abstimmung mit den Partnern eine Strategie zur Erreichung der Projektziele.
Sie ist erster Ansprechpartner bezüglich des Projektstandes gegenüber Zuwendungsgeber, Begleitforschung und Projektträger und leitet relevante Informationen an das Konsortium weiter.
Sie (hier auch in Person) stärkt das Mittelstand-Digital Netzwerk und die Zusammenarbeit mit den anderen Mittelstand-Digital Zentren, u. a. indem sie aktiv in Arbeitsgruppen mitarbeitet, an Veranstaltungen teilnimmt und Projektkompetenzen und Projektergebnisse im Netzwerk sichtbar macht.
2.
Regional/Transferpartner: Der Wissens- und Technologietransfer wird durch mindestens einen geförderten Partner unterstützt, der in der Zielregion oder Branche gut vernetzt ist, einen direkten Zugang zu den dort ansässigen KMU besitzt und deren Bedarfe kennt (z. B. Verbände, Kammern, Wirtschaftsförderer). Darüber hinaus muss für den Transfer nachweisbare Expertise in den Bereichen Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen vorhanden sein. Ausgewiesene Erfahrungen und Kenntnisse im praxisorientierten Wissens- und Technologietransfer und seinen Werkzeugen und Methoden in Richtung KMU und deren Beschäftigten sind nachzuweisen (beispielsweise durch Vorerfahrungen im Mittelstand 4.0-Netzwerk oder anderen Projekten). Dazu gehört auch das Wissen um den notwendigen ganzheitlichen Transformationsprozess in Unternehmen.
3.
Öffentlichkeitsarbeit: Das Konsortium entwickelt einen strategischen Plan für eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, der alle Aktivitäten des Projekts und der Partner erfasst. Die Öffentlichkeitsarbeit ist durch einen geförderten Partner zu besetzen, der nachweisbare Erfahrungen im PR-Bereich (soziale Medien, Printmedien, Veranstaltungsmanagement, strategisches ÖA-Management/Projektmanagement) besitzt. Unterstützende ÖA-Leistungen können auch durch Unterauftragnehmer wie PR Agenturen erbracht werden.
4.
Monitoring/Erfolgskontrolle: Im Rahmen der Erfolgskontrolle ist neben der Erhebung und Analyse von Leistungskennzahlen (Aktivitäten, Output) auch der Bereich der Wirkung und Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung allgemeiner Standards und spezifischer Vorgaben von Mittelstand-Digital zu fokussieren. Die Rolle der Erfolgskontrolle kann durch einen geförderten Partner oder einen Unterauftragnehmer wahrgenommen werden.
5.
Wissenschaft/Fachexpertise: Die zu vermittelten Inhalte der definierten Themenbereiche werden durch wissenschaftliche Partner mit entsprechender Expertise aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Die wissenschaftlichen Partner müssen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit KMU mitbringen. Dies beinhaltet die zielgruppen- und bedarfsgerechte Ansprache von KMU sowie die Fokussierung auf praxistaugliche Lösungen zu alltäglichen Herausforderung von KMU. Weiterhin sollte diese Rolle Expertise in ökonomischen Zusammenhängen (Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) und in der ganzheitlichen Betrachtung der digitalen Transformation (Mensch-Technik-Organisation) besitzen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung, die nach Bewilligung der Förderung durch das BMWi, geschlossen wird. Bei Einreichung des Projektvorschlags (-antrags) wird lediglich eine formlose Absichtserklärung über die gemeinsame Projektbearbeitung beigefügt.

4 Art und Umfang, Dauer und Höhe der Förderung

4.1 Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschließlich der notwendigen projekttypischen Koordinationsaufgaben.

4.2 Dauer der Förderung

Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre ab Bewilligung mit einer Option auf Verlängerung um maximal zwei Jahre.

4.3 Höhe der Förderung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die nach Nummer 3 genannten Antragsberechtigten sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten. Sofern Antragsteller nicht über ein geordnetes Kostenrechnungswesen verfügen oder es die Bewilligungsbehörde festlegt, erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis.

Einrichtungen, die auf Kostenbasis (AZK) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten) erbringen. Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft soll die Eigenbeteiligung mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen.

Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden. Es sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

übliche Grundausstattung wie EDV-Ausstattung (Hard- und Software) und Mobiliar;
Mieten für vorhandene Räumlichkeiten;
Personalausgaben, die durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind.

4.4 Einnahmenerzielung

Grundsätzlich sind die im Rahmen dieser Förderbekanntmachung geförderten Aktivitäten und Angebote kostenfrei für die Zielgruppe anzubieten. Die Angebote müssen diskriminierungsfrei und für jeden zugänglich bereitgestellt werden. Die Förderung des BMWi erlaubt die kostenfreie Nutzung der Angebote.

Daneben kann ein weiterer Teil der Angebote und Maßnahmen kostenpflichtig für die Zielgruppe angeboten werden. Diese Einnahmenerzielung hat das Ziel, die Mittelstand-Digital Zentren auf eine nachhaltige Existenz der Zentren nach der Förderdauer vorzubereiten. Alle Einnahmen, die auf diese Weise erzielt werden, werden mit der Förderung verrechnet und werden von der maximalen Fördersumme abgezogen. Welche Teile kostenpflichtig angeboten werden, ist mit dem Projektträger abzustimmen.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Förderung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen des BMWi. Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projekts. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens hat der Antragsteller gegebenenfalls nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Projektkosten aufzubringen und dies seine wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).

Das BMWi ist gemäß § 7 BHO und zugehöriger Verwaltungsvorschriften verpflichtet, eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle durchzuführen. Das BMWi kann eine Evaluation mit dem Ziel beauftragen, wesentliche Beiträge für die Erfolgskontrolle des Förderprogramms zu erheben. Zuwendungsempfänger sind zur Zusammenarbeit mit dem BMWi, dem Projektträger und gegebenenfalls vom BMWi beauftragten Evaluatoren verpflichtet und müssen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen alle für die Erfolgskontrolle bzw. die Evaluation der Förderung benötigten Daten bereitstellen und an den hierfür vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilnehmen. Dies gilt auch für Prüfungen durch den Bundesrechnungshof gemäß den §§ 91 und 100 BHO. Bei der Auswahl teilnehmender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der Zuwendungsempfänger darauf zu achten, dass diese zum relevanten Zuwendungsverfahren Auskunft geben können. Für die genannten Pflichten des Zuwendungsempfängers gelten die in den Nebenbestimmungen genannten Fristen. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die für die Bereitstellung von Daten Dritter gegebenenfalls erforderliche Einwilligungserklärung einzuholen.

Dasselbe gilt, sofern eine Evaluation der Beihilfen gemäß Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung notwendig ist. Vorbenannte Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit BMWi bzw. dem Projektträger des BMWi werden Gegenstand des Zuwendungsbescheids sein.

6 Auswahl- und Förderverfahren

6.1 Einschaltung Projektträger

Mit der Betreuung der Förderprojekte ist beauftragt das

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Digitalökonomie Mittelstand
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:

Dr. Sven Nußbaum

Telefon: +49 2 28/38 21-23 90 (Sekretariat: +49 2 28/38 21-19 61)
E-Mail: mittelstand-digital@dlr.de

Der Projektträger gibt im Auftrag des BMWi weitergehende Informationen zu Verfahrensfragen und berät bei der Antragstellung. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen für die Antragsphase können ebenfalls dort angefordert werden.

6.2 Bewerbungs- und Auswahlverfahren Einreichung einer Projektskizze

Die Einreichung der Skizze erfolgt durch den Konsortialführer/Verbundkoordinator.

Die Einreichung erfolgt elektronisch beim Projektträger über die Web-Anwendung PT-Outline.

Die Web-Anwendung erfasst in einem Formular zentrale Daten zu dem Projektvorschlag und ermöglicht den Upload der Projektskizze. Der Projektvorschlag liegt passwortgeschützt auf dem Server des DLR und kann bis zum Bewerbungsschluss bearbeitet werden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Für die Online Einreichungen sind folgende Fristen vorgesehen:

Erste Frist: 31. Oktober 2020 um 12.00 Uhr

PT-Outline Adresse: https://ptoutline.eu/app/md-zentren2020

Zweite Frist: 31. Juli 2021 um 12.00 Uhr

PT-Outline Adresse: https://ptoutline.eu/app/md-zentren2021

Dritte Frist: 31. Januar 2022 um 12.00 Uhr

PT-Outline Adresse: https://ptoutline.eu/app/md-zentren2022

Zu diesen Zeitpunkten wird der Serverzugang geschlossen. Zuvor ist über die Internetseite eine Druckversion der Bewerbung zu erstellen. Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Unterschrift sind unverzüglich an die in Nummer 6.1 genannte Adresse zu schicken.

Einreichungen per Telefax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Das DLR speichert die in den Projektskizzen gemachten Angaben in maschinenlesbarer Form. Sie werden zur Auswahl durch die Jury und zur Abwicklung des Projekts verarbeitet. Dabei bleiben die Belange des Daten- und Vertrauensschutzes gewahrt.

Für die Projektskizze ist ein maximaler Umfang von 20 Seiten (Minimum Schriftgröße 10 und Zeilenabstand 1,5) einzuhalten.

Vorgegebene Gliederungspunkte sind:

a)
Ableitung der notwendigen Unterstützungsbedarfe der KMU mit Bezug zu den regionalen oder thematischen geplanten Angeboten des Zentrums. Hierbei ist ausdrücklich auf bereits existierenden andere (regional oder bundesweit) Angebote, Förderstrukturen, Initiativen oder Maßnahmen einzugehen. Das Zentrum muss mit den geforderten Aufgaben regionale oder thematische Lücken schließen und diesen Bedarf nachvollziehbar begründet darstellen.
b)
Darstellung der Projektziele, Schwerpunkte und Angebote des Zentrums mit konkretem Bezug zur Zielgruppe KMU und die Differenzierung unterschiedlicher Ausgangslagen bei der Digitalisierung
c)
Darstellung des Konsortiums und seiner Partner bezogen auf
die in Nummer 3.1 genannten Rollen und deren Aufteilung im Konsortium
die Expertise und Kompetenz der jeweiligen Partner für die vorgesehene(n) Rolle(n)
die einzubringende vorhandene Demonstrations- und Anschauungsinfrastruktur mit Bezug zu den Angeboten und Aufgaben des Zentrums
d)
Konzepte zu
Leistungsportfolio mit Bezug zu den in Nummer 1.2 genannten Förderzielen und zu den in Nummer 2.2 genannten Aufgaben der Zentren
Konzept zur Adressierung und praktischen Umsetzung der in Nummer 2.3 genannten Randbedingungen
Darstellung wie nach dem Ende der Förderung ein nachhaltiger Weiterbetrieb des Zentrums oder seiner Teilleistungen ermöglicht wird
e)
geschätzte Gesamtkosten/-ausgaben und Fördermittelbedarf pro Partner tabellarisch

Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Bewertung und Auswahlentscheidung

Die eingehenden Projektskizzen stehen im Wettbewerb. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:

Ausrichtung am spezifischen regionalen oder thematischen Bedarf in Abgrenzung zu vorhandenen Angeboten
Zusammensetzung und Kompetenz des Konsortiums mit Bezug zu den geforderten Rollen und Expertise
einzubringende vorhandene Demonstrations- und Anschauungsinfrastruktur mit Bezug zu den Angeboten und Aufgaben des Zentrums
Qualität und Passfähigkeit des Leistungsportfolios zu den genannten Zielen, Aufgaben und Randbedingungen der Förderung
Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes
regional und thematisch ausgewogene Verteilung der Zentren zum Aufbau eines bundesweiten Netzwerks Mittelstand-Digital

Nach erfolgter Auswahlentscheidung werden die Konsortialführer über das Ergebnis schriftlich informiert. Im Rahmen des Auswahlprozesses wird eine Jury beratend tätig.

6.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren

Für die Bewilligung der ausgewählten Vorhaben ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:

Information der Konsortialführer über die Auswahl nach erfolgter Jurybewertung.
Beratung ausgewählter Projektkonsortien zur Antragstellung, Erörterung von Auflagen.
Erarbeitung eines Förderantrags durch die ausgewählten Konsortien.
Einreichung des Förderantrags ca. zwei Monate nach der Antragstellerberatung beim Projektträger.
Prüfung des Antrags durch den Projektträger und gegebenenfalls Bewilligung.

7 Veröffentlichung

Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einreichung einer Skizze werden die Teilnahmebedingungen dieser Bekanntmachung akzeptiert.

Berlin, den 22. Juli 2020

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Frank Fischer
1
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/digitale-strategie-2025.html vom 1. März 2016
2
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/mittelstandsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=16 vom 1. Oktober 2019
3
https://www.mittelstand-digital.de/MD/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand-4-0/mittelstand-40-kompetenzzentren.html
4
AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union