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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 2. Januar 2023

Frau Bundesministerin a. D. Annegret Kramp-Karrenbauer hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, folgende nachamtliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:

1.
Co-Vorsitzende des International Leadership Council des Center for European Policy Analysis (CEPA)
2.
Mitglied im Advisory Board von GLOBSEC
3.
Vorsitz Erwerbslosen Selbsthilfe Püttlingen e. V.
4.
Leiterin des ständigen Arbeitskreises „Nachhaltige Entwicklung und globale Verantwortung“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
5.
Mitgliedschaft des Aktionsrats von Renovabis e. V.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeiten nach Maßgabe des § 6b des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.

Berlin, den 2. Januar 2023

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf