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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 13/24/33
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau“ –
Demonstrationsbetriebe für die Modellregion Sachsen

Vom 15. Juli 2024

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau“ (Kurztitel: HumusFuerGemuese) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Sachsen.

Hintergrund

Im Rahmen des Bundesprogramms Humus setzt das BMEL verschiedene Maßnahmen um, die dazu beitragen, Wissen über eine humusmehrende und humuserhaltende Landwirtschaft zu generieren und möglichst großflächig in die landwirtschaftliche Praxis zu verbreiten. In dem MuD „Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau“ soll die gute fachliche Praxis eines ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Gemüsebaus unter dem Aspekt von Boden- und Klimaschutz weiterentwickelt werden.

Das Ziel des MuD ist es, über die derzeitige gartenbauliche Praxis hinausgehende, innovative, langfristig wirkende Maßnahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau, basierend auf Ergebnissen und Erkenntnissen aus Forschung und Versuchen, auf Demonstrationsbetrieben umzusetzen und deren Einsatz dadurch in der gartenbaulichen Praxis zu verbreiten. Dabei sollen vielversprechende humusfördernde Verfahren und Maßnahmen vor dem Hintergrund der betrieblichen und regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Zudem werden auch die pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Effekte der Umsetzung der Maßnahmen und mögliche Synergien oder auch Zielkonflikte betrachtet.

Das Vorhaben wird vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) e. V. koordiniert sowie durch das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Thünen-Institut (TI) wissenschaftlich begleitet. In der Modellregion Sachsen werden die Demonstrationsbetriebe vom sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bei der Anwendung der Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt.

Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Sachsen

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb am Vorhaben in der Modellregion Sachsen beteiligen wollen.

Die humusfördernden Maßnahmen und Verfahren beinhalten:

Hemmung des Humusabbaus durch reduzierte Bodenbearbeitung oder permanente Fahrspuren;
erhöhter Eintrag von organischer Substanz in den Boden durch Mulchverfahren, Optimierung der Fruchtfolgen mit Zwischenfrüchten und tiefwurzelnden Kulturen, Einarbeitung der Ernterückstände, Streifenbewirtschaftung mit Getreide
und andere.

Der genaue Umfang der Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung mit dem LfULG definiert. Darin wird dem begründeten betrieblichen Datenschutz Rechnung getragen. Das LfULG ist für die kontinuierliche Betreuung der Demonstrationsbetriebe verantwortlich.

Leistungen der Projektpartner für die teilnehmenden Betriebe

Unterstützung bei der Auswahl der Schläge und der Identifikation von betriebsindividuellen sowie schlagspezi­fischen Maßnahmen bei Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Maßnahmenflächen und dazugehörigen Vergleichsflächen beziehungsweise Teilschlagflächen;
Bodenprobenahme, Organisation der Analytik und Auswertung der Beprobung;
Nutzung von Modellen, um eine standortabhängige Vorhersage des Humusgehaltes bei Maßnahmenumsetzung zu ermöglichen;
Möglichkeit der Bereitstellung des flächen- und produktspezifischen CO2-Fußabdrucks durch die wissenschaftliche Begleitung;
Unterstützung bei der Bestandesführung und Bewertung der Kulturpflanzenbestände sowie bei der Datenerhebung und Datenbereitstellung;
Unterstützung bei Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage, Vor-Ort-Demonstrationen);
Angebot zur Vernetzung und zum intensiven Austausch mit den anderen Modell- und Demonstrationsbetrieben über Workshops, Seminare und Feldtage;
Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel.

Anforderungen an die Modell- und Demonstrationsbetriebe

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der regionalen Betreuung (LfULG) und der Koordinationsstelle des Projekts (IGZ) sowie der wissenschaftlichen Begleitung vom JKI und TI;
Bereitschaft zur kontinuierlichen Teilnahme am Projekt für sechs Jahre (bis Ende 2030), eventuell sogar Weiterführung des Projekts unter Vorbehalt der Förderung;
Vorliegen der schlag- und produktionsspezifischen Daten über einen rückwirkenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren;
fachlich qualifizierter Gemüsebaubetrieb oder landwirtschaftlicher Betrieb mit Gemüsebau;
Bereitschaft zur Umsetzung gemeinsam ausgewählter Maßnahmen zum Humusaufbau;
Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die humusfördernden Maßnahmen umgesetzt werden, sowie Vergleichsflächen beziehungsweise Teilschlagflächen;
Unterstützung bei der Probenahme im Feld;
Bereitstellung relevanter schlag-, produktions- und betriebsspezifischer Daten zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen und deren pflanzenbaulicher und betrieblicher Effekte;
Unterstützung und Mitarbeit bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage).

Fördermöglichkeiten

Für die am MuD HumusFuerGemuese beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

Erstattung vorhabenbezogener Ausgaben für Maschinenmietungen (zum Beispiel Hackgeräte);
in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten finanziellen Mehraufwand für Betriebsmittel (zum Beispiel Saatgut), Sachmittel (zum Beispiel für Feldtage) sowie Reisekosten (zum Beispiel Projekttreffen) gewährt werden;
in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro pro Stunde (zum Beispiel Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden.

Die genannten Kosten sind nur förderfähig, insofern sie vorhabenbezogen sind und für das MuD HumusFuerGemuese verwendet werden.

Interessenbekundung

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit dem

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden

Regionalprojektleitung:

Herr Felix Meyer
Telefon: +49 35242 631 8973
E-Mail: Felix.Meyer@smekul.sachsen.de

Kontakt aufzunehmen.

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der Kontaktstelle LfULG ist

bis Samstag, den 31. August 2024

möglich.

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung, ob und inwieweit ein Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt beziehungsweise erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege et cetera) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt, wobei weiterhin berücksichtigt wird, dass die Demonstrationsbetriebe die gartenbauliche Praxis bestmöglich repräsentieren unter anderem im Hinblick auf die regionale Verteilung, Produktionsausrichtung und Betriebsgröße.

Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht. Nur fristgerecht bei den Kontaktstellen abgegebene unterzeichnete Erklärungen nehmen am Auswahlverfahren für die MuD-Betriebe Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau teil.

Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 335 – Kompetenzzentrum Proteine der Zukunft, Humus
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
E-Mail: Katrin.Geh@ble.de

Bonn, den 15. Juli 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Filipini