Suchergebnis

 

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend Flurstücke in Ludwigshafen am Rhein –

Vom 16. November 2011

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke, Strecke 3522 Mainz Süd–Mannheim, km 66,601–67,005, eingegangen:

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Fläche (m²)

Ludwigshafen am Rhein Ludwigshafen 1089/63 63,00
Ludwigshafen am Rhein Ludwigshafen 1089/73 115,00
Ludwigshafen am Rhein Ludwigshafen 1089/75 1 045,00
Ludwigshafen am Rhein Ludwigshafen 1089/76 971,00
Ludwigshafen am Rhein Ludwigshafen 1089/78 23 014,00

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

Saarbrücken, den 16. November 2011

55122 - 551pf/127 - 2011#072

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Im Auftrag

Weber