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vom: 16.11.2011
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken -
eBAnz AT134 2011 B4
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Eisenbahn-Bundesamt
|
Gemeinde |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Fläche (m²) |
Ludwigshafen am Rhein | Ludwigshafen | – | 1089/63 | 63,00 |
Ludwigshafen am Rhein | Ludwigshafen | – | 1089/73 | 115,00 |
Ludwigshafen am Rhein | Ludwigshafen | – | 1089/75 | 1 045,00 |
Ludwigshafen am Rhein | Ludwigshafen | – | 1089/76 | 971,00 |
Ludwigshafen am Rhein | Ludwigshafen | – | 1089/78 | 23 014,00 |
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Saarbrücken, den 16. November 2011
55122 - 551pf/127 - 2011#072Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken
–
Im Auftrag
Weber
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