Suchergebnis
vom: 17.07.2019
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 26.07.2019 B5
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
Fünfter Aufruf
zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von
datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie
„Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2)
gemäß Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“
1 Förderzweck und Fördergegenstand
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen „Datenschatz“. Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ („mFUND“) ist die systematische Untersuchung und Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMVI über den amtlichen Erhebungszweck hinaus und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe.
Der fünfte Förderaufruf für die Förderlinie 2 (Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ vom 17. Mai 2016, BAnz AT 03.06.2016 B6) beinhaltet folgende Kategorien:
A: Weiterentwicklung erfolgreich durchgeführter Projekte aus der Förderlinie 1
B: Prioritätsthemen des 5. Förderaufrufs
C: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität 4.0
D: Weiterentwicklung der mFUND-Begleitforschung ab 2020
Allen Projekten gemein ist ein zwingend notwendiger Bezug zu (offenen) Daten und den thematischen Schwerpunkten des BMVI. Der erkennbare Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen des Projekts zum Geschäftsbereich des BMVI sind explizit darzustellen. Eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 17. Mai 2016 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ muss vorhanden sein und ist entsprechend in der Skizze auszuweisen.
Sofern die eingereichte Skizze einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben des BMVI aufweist, ist diese hinsichtlich des Innovationsgehalts hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen:
- –
-
Förderrichtlinie Modernitätsfonds (Übersicht der Projekte unter www.mfund.de),
- –
-
Förderrichtlinie Nationaler Radverkehrsplan 2020 (NRVP),
- –
-
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (IHATEC),
- –
-
Förderrichtlinie zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme,
- –
-
Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr,
- –
-
Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen,
- –
-
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 und die darunter fallenden Einzelmaßnahmen,
- –
-
Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
- –
-
Förderprogramm Elektro-Mobil (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)/Erneuerbar Mobil (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, BMU)
- –
-
Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV (BMU)
- –
-
Kleinserien-Richtlinie – Fördermodul fünf Schwerlastenfahrräder/Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) (BMU)
- –
-
Richtlinie über Zuwendungen für Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff,
- –
-
Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs,
- –
-
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
- –
-
Nationales Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP),
- –
-
Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis),
- –
-
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen,
- –
-
Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie),
- –
-
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes,
- –
-
Richtlinie über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen),
- –
-
Förderrichtlinie De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes.
Mit Einreichung soll dargestellt werden, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde.
Umfasst eine Skizze der Kategorien A bis C im Kern mehrere Kategorien bzw. laufende Nummern, geben Sie bitte auf Seite 1 der Projektskizze die Hauptkategorie und gegebenenfalls bis zu drei laufende Nummern der Kategorie B mit an. Gleiches gilt, falls mehrere BMVI relevante Themen (z. B. Detektion von Schäden an Eisenbahnbrücken im Güterverkehr mittels Drohnenbildern unter Berücksichtigung von BIM-Standards) bearbeitet werden. Legen Sie ferner Bezüge zu Themen bzw. Gremien des BMVI dar, sodass eine eindeutige fachliche Zuordnung im BMVI möglich ist und fachlich berührte Referate und Behörden beteiligt werden können.
Kurzbeschreibungen der laufenden bzw. abgeschlossenen mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden, bei entsprechend fortgeschrittenen Projekten finden sich ausführliche Informationen auch auf den jeweiligen Projektseiten der Fördernehmer.
Projektskizzen der Kategorien A und B werden in der Auswahl priorisiert berücksichtigt. In allen Kategorien ist ein Projektstart im ersten Halbjahr 2020 einzuplanen.
Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklung; Einreichungsfrist: 16. September 2019
Kategorie A umfasst Ideen für bestehende mFUND-Zuwendungsempfänger mit erfolgreich abgeschlossenen bzw. im Abschluss befindlichen Projekten aus der mFUND-Förderlinie 1, bei denen signifikante Projektergebnisse vorliegen.
Für Folgeprojekte wird erwartet, dass zum einen die Erkenntnisse aus dem Vorläuferprojekt einfließen, zum anderen eine wesentliche Weiterentwicklung erfolgt (z. B. eine breitere Basis von Konsortial- bzw. Anwendungspartnern, Ausrichtung der Arbeitspakete und -schwerpunkte oder Zusammenarbeit mit relevanten Verbünden).
Zusammengefasste Erkenntnisse aus dem Vorprojekt sind als Anhang zur Skizze mit einzureichen (z. B. veröffentlichte Studien, Artikel, Abschlussbericht, Dokumentation auf Github, Link zu den auf der mCLOUD bereitgestellten Datensätzen, etc.).
Es ist, sofern zutreffend, die Skizzenzuordnung gemäß der laufenden Nummern 1 bis 6 der Kategorie B auf der Skizze mit anzugeben.
Kategorie B: Prioritätsthemen des 5. Förderaufrufs
Einreichungsfrist: 2. September 2019 (Kategorie B Nummer 1 und 2):
- 1.
-
Künstliche Intelligenz in der MeteorologieFörderfähig sind Projekte, die sich mit Methoden der Künstlichen Intelligenz, deep learning und machine learning beschäftigen, um neue Lösungen und Angebote im Bereich meteorologischer Anwendungen für die Mobilität 4.0 bereitzustellen. Gesucht werden Konzepte für innovative meteorologische Produkte und Anwendungen, die zu einer effektiveren und wirtschaftlicheren Mobilität, insbesondere in den Bereichen Logistik und Luftverkehr beitragen. Die Projekte können die Aufbereitung von Daten, das Erkennen von Mustern in Daten und das (halb)automatisierte Unterstützen der Datenaufbereitung beinhalten, die zu konkreten meteorologischen Anwendungen für den Mobilitätsbereich führen.Vorkenntnisse und Referenzen sind prägnant in der Projektskizze auszuweisen.
- 2.
-
KI/Big Data/deep learning/machine learning für die Mobilität 4.0Förderfähig sind datenbezogene Vorhaben, die Methoden der Künstlichen Intelligenz für die Mobilität 4.0 entwickeln bzw. testen. Beispiele sind innovative Ansätze zur Aufbereitung großer Datenmengen, der anwendungsorientierten Datenanalyse und innovative Methoden der Datenaufbereitung. Anwendungsfälle können insbesondere retroperspektive Analysen, Echtzeitanwendungen sowie Prognosen für zukünftige Szenarien umfassen.
Einreichungsfrist: 16. September 2019 (Kategorie B Nummer 3 bis 7):
- 3.
-
Dateninnovationen im Bereich der Wasserstraßen/Hochseeschifffahrt/MeeresforschungFörderfähig sind Projekte, die sich mit Dateninnovationen im Bereich der Wasserstraßen, Hochseeschifffahrt und Meeresforschung beschäftigen und nicht bereits durch bestehende Förderprogramme des BMVI abgedeckt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Bereitstellung und Verarbeitung von Daten zur Unterstützung neuer Anwendungen. Diese können unter anderem logistische (Navigation, Umschlag, Fracht), datenrechtliche (Anonymisierung, Bereitstellung, Schnittstellen) und umweltbezogene (Monitoring zu Vegetation, Emissionen, Gelände) Anwendungsfälle adressieren.
- 4.
-
Ideen zur Bereitstellung kommunaler DatenFörderfähig sind Projekte zur Entwicklung von Open-Data-Strategien, der Öffnung von Verwaltungsdaten und/oder Bereitstellung auf übergeordneten Datenportalen mit Bezug zu Themen des BMVI. Mindestens ein Antragsteller im Konsortium sollte eine Kommune bzw. eine ihr unterstellte Einheit sein. Es soll zudem dargestellt werden, wie weitere Kommunen von den Vorhabenergebnissen profitieren können und wie möglichen Dopplungen (z. B. redundante Strategien/Datenportale/Datenaufbereitung/etc.) vorgebeugt wird. Vor Einreichung ist die Abgrenzung zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ des BMVI zu prüfen (siehe oben).
- 5.
-
Datenbasierte Lösungen für die zukünftige Mikromobilität in der StadtFörderfähig sind Projekte, die sich mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Mikromobilität im urbanen Raum sowie den Schnittstellen zu den bestehenden Verkehrsträgern beschäftigen. Gesucht werden Forschungsansätze zur Einbindung bzw. Veredelung von Daten aus E-Rollern/Kickscootern sowie Fußgänger- und Radverkehr in städtischen Anwendungsfällen und Mobilitätslösungen für effizientere Verbindungen (Mobility as a Service, MaaS), die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Unterstützung der Verkehrsplanung, die Validierung bestehender Forschungsansätze.
- 6.
-
Daten- und Softwareinnovationen für die Mobilität 4.0Förderfähig sind Projekte für die Bereitstellung offener Schnittstellen/Software/Code/Source, blockchainbasierte Anwendungen, Daten- und Softwareinnovationen sowie Computerspieleinnovationen für die Mobilität 4.0. Beispiele sind innovative Ansätze zur Erprobung von AR- und VR-Technologien, 3D-Anwendungszenarien, Simulationen und Modelle zu Geländen und Gebäuden, die Verwendung kryptografischer Verfahren, die Entwicklung bzw. Bereitstellung offener Software sowie die Bereitstellung von Open Data für die Zivilgesellschaft.
- 7.
-
Open Data und Mobilitätsinnovationen im ländlichen RaumFörderfähig sind Projekte, die sich mit datengetriebenen Ideen für innovative Mobilitätslösungen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen beschäftigen, z. B. Assistenzsysteme für mobilitätseingeschränkte Personen, Sicherstellung der Mobilitätsversorgung in dünn besiedelten Regionen. Projekte sollen in den beteiligten Regionen einen gesellschaftlichen Mehrwert durch datenorientierte Forschung und Entwicklung leisten, die Bevölkerung durch Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer aktiv mit einbinden, Akteuren vor Ort die Partizipation an der Mobilität 4.0 ermöglichen, Daten öffnen und für Dritte zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen sowie neue Geschäfts- und Betätigungsfelder aufzeigen.
Kategorie C: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität 4.0; Einreichungsfrist 14. Oktober 2019
Förderfähig sind Projekte, die nicht unter die in den Kategorien A und B genannten Themen einzuordnen sind, die jedoch eine signifikante Bereicherung bzw. Weiterentwicklung im Rahmen der Förderrichtlinie und der bestehenden mFUND-Projekte darstellen. Diese Innovationen sind in der Skizze darzustellen.
Kategorie D: Weiterentwicklung der mFUND-Begleitforschung; Einreichungsfrist 16. September 2019
Das BMVI beabsichtigt, im Rahmen des vorliegenden fünften Förderaufrufs Vorhaben zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Begleitforschung zum mFUND zu fördern.
Die Begleitforschung soll übergeordnete Fragestellungen zu datenbasierten Innovationen im Bereich Mobilität aufgreifen und die ökonomischen und gesellschaftlichen Potenziale für Dateninnovationen im Verkehrssektor aufzeigen und mögliche Umsetzungshürden abbauen.
Hierbei sollen vor allem drei Aktivitäten im Vordergrund stehen:
- 1.
-
Vernetzung der Programmteilnehmer,
- 2.
-
Synthese der Einzelergebnisse aus den unterschiedlichen Verbundvorhaben und
- 3.
-
Kommunikation der Einzelergebnisse und der synthetisierten Ergebnisse.
Zu den Nummern 1 und 2 müssen die geplanten Vorhaben unterschiedliche Formate des Wissensaustauschs durchführen und die Ergebnisse umfassend dokumentieren. Bei Nummer 3 ist die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts zum Wissenstransfer in und außerhalb des mFUND gefordert.
Die geplanten Begleitvorhaben dürfen sowohl einzelne Aspekte der obengenannten Liste bearbeiten als auch ein Gesamtkonzept vorlegen. Eine Umsetzung kann sowohl parallel als auch in Nachfolge bestehender Begleitforschungsvorhaben erfolgen. Diese Festlegung trifft der Fördergeber im Rahmen der Gesamtstruktur auf Basis der eingereichten Vorschläge.
Abweichend zu den Kategorien A bis C kann in der Kategorie D eine Vollfinanzierung auf Ausgabenbasis ohne Berücksichtigung der Konsortialstruktur eingereicht werden.
Interessenten wenden sich bitte mit Fragen an mfund@bmvi.bund.de.
2 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, welche bereits zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung bestehen.
Antragsteller müssen keinen Sitz in Deutschland unterhalten, jedoch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am Projektbeitrag vorliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland aufgrund eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags erfolgt, auf den deutsches/europäisches Recht Anwendung findet und der entsprechende Regelungen wie ein Zuwendungsbescheid an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthalten wird.
3 Voraussetzungen der Förderung
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob/inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können (siehe oben). Weitere Voraussetzungen der Förderung finden sich in den Nummern 5.1 ff. der Förderrichtlinie sowie abweichend nachfolgend:
3.1 Abgrenzung gewerblicher/nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA
Mit Antragstellung hat eine Differenzierung des Projekts individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung im gewerblichen vs. nicht gewerblichen Bereich stattzufinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts/der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne von Artikel 25 AGVO1 einzubringen.
Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich den Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG-Institute sowie sonstige Akteure, die mit Skizzeneinreichung eine entsprechend anders lautende Vereinbarung (Vertrag oder gleichgestelltes Dokument zwischen Antragsteller und BMVI, kein Zuwendungsbescheid) mit dem BMVI nachweisen können.
3.2 Eigenanteil, Förderquote, Zuwendung
In allen Projekten bzw. Projektkonsortien ist ein Eigenanteil von mindestens 25 % der Gesamtkosten/-ausgaben erforderlich. Rechenbasis sind die summierten Eigenmittel der Einzelprojekte im Verhältnis zu den Gesamtkosten/-ausgaben aller Projektpartner im Projekt. Die maximale Förderquote von 75 % ergibt sich ausschließlich aus dem Verhältnis der Zuwendungen aller Projektpartner (assoziierte Partner zählen nicht dazu) und der Summe der Selbstkosten bzw. Ausgaben aller Projektpartner eines Verbundes.
Abweichend zur Förderrichtlinie wird mit diesem Förderaufruf für Hochschulen keine Projektpauschale gewährt. Das Formular AZAP steht für die Antragstellung nicht zur Verfügung. Dennoch eingereichte Skizzen auf Basis des AZAP-Formulars werden zurückgewiesen. Die Anrechnung von grundfinanziertem Personal ist nicht zulässig.
3.3 Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben sollen vor Einreichung vorab mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüber hinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.
Stehen in einer Behörde/Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Projekt zur Verfügung, ist das behördliche/kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt verstärkt zu begründen.
Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.
3.4 Zuwendungsfähige Personalkosten
Zuwendungsfähig sind die sozialversicherungspflichtigen projektbezogenen Personalentgelte, die über entsprechende Nachweise (Arbeitsvertrag, Lohnbuchhaltung, Kontoauszug, Tarifvertrag, etc.) belegt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Privatentnahmen/Thesaurierungen/Dividenden/Ausschüttungen.
3.5 Konsortialstruktur
Die Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung sowie den individuellen Projektbeitrag jedes Partners sind durch jedes Konsortium ausführlich darstellen.
Zudem sollte jedes Konsortium mindestens
- a)
-
ein KMU2/Startup3 umfassen, auf welches sich mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben verteilen bzw. Projektinhalte im Umfang von 15 % der Zuwendung ausweisen, in denen sich explizit mit Gründern/Startups/KMU/der Zivilgesellschaft zu den Forschungsfragen des Projekts auseinandergesetzt wird.Nicht als KMU/Startup zählen rechtlich eigenständige und nicht eigenständige Akteure, die über Dritte bilanziert werden, welche selber kein KMU/Startup sind (z. B. im 80 %-Besitz eines OEM und Bilanzierung über diesen);
oder
- b)
-
eine Kommune umfassen, auf die sich mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben verteilen bzw. die als assoziierter Partner beteiligt ist und Projektinhalte im Umfang von 15 % der Zuwendung kommunale Forschungsfragen aufgreifen.Nicht eingeschlossen sind kommunale Betriebe wie z. B. Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe bzw. rechtlich gleichgestellte Akteure.
3.6 Datennutzung/Open Data
Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der mCLOUD
ist zwingende Voraussetzung für die Projektförderung:
Der Umfang der im Projekt vorgesehenen Open-Data-Bereitstellung ist ein Bewertungskriterium im Gutachterverfahren und ist verbindlich in der Skizze darzustellen.
3.7 Bonität
Abweichend zur Förderrichtlinie sind von jedem Antragsteller (ausgenommen sind Unternehmen, die die Tatbestände des § 267 des Handelsgesetzbuchs zu großen Kapitalgesellschaften erfüllen – Nachweis erforderlich) ohne Vollfinanzierung jeweils zusammenfassende Informationen zur Bonitätsbetrachtung beizufügen. Diese zählt als Anhang und sollte folgende Angaben umfassen: Handels-/Vereinsregisternummer, Eigenkapital, Umsatz, Gewinn/Verlust, Prognose, Mitarbeiter, Gründung, etc.
Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen mit der Skizze aufzuführen.
KMU-Zuschlag: Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung
gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt
als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):
Ist die Bonität auf Anfrage binnen zwei Wochen durch den Skizzeneinreicher/Antragsteller im Sinne der BHO einschließlich Verwaltungsvorschriften nicht schriftlich beim Zuwendungsgeber vollumfänglich nachgewiesen, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung im Verfahren vor. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung des gesamten Konsortiums vor.
Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Ablauf der Terminvorgaben zum Skizzeneingang ihre Bonitätsunterlagen vollumfänglich vorbereitet und zur Vorlage auf Anfrage bereithalten.
3.8 Öffentlichkeitsarbeit und projektbezogene Reisen
Mit Antragstellung wird eine aktive Beteiligung an den Formaten des Zuwendungsgebers, ein offener und konstruktiver Austausch über die FE-Ergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine proaktive Zusammenarbeit mit Interessierten am mFUND vorausgesetzt. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen mFUND-Verbünden und die aktive Moderation mindestens eines Formates der Begleitforschung pro Laufzeitjahr erwartet. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch alle Verbundpartner wie auch die aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMVI ist erforderlich. Es sollten mindestens fünf Reisetage je Projektpartner und Projektjahr zu Vernetzungsformaten des Zuwendungsgebers (Begleitforschung, Veranstaltungen, etc.) berücksichtigt werden.
Inlandsreisekosten/-ausgaben in Höhe von bis zu 5 % können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt, etc.). Bei darüber hinausgehenden Reiseausgaben/-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/-ausgaben, etc.). Auslandsreisekosten/-ausgaben sind detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.
Unabhängig von der Pauschale/Vorkalkulation sind dann nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen).
3.9 Darlegung des Bezugs zu laufenden mFUND-Projekten, dem Marktwettbewerb und dem Stand von Wissenschaft und Technik
Die Abgrenzung zu bestehenden (mFUND-)Projekten mit ähnlichen Themensetzungen sowie die Darstellung von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt sind in der Skizze darzustellen und werden in der Begutachtung berücksichtigt. Ein inhaltlicher Austausch im Vorfeld der Einreichung mit laufenden Projekten bzw. mit der mFUND-Begleitforschung ist empfehlenswert.
4 Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung einer Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Akteure. Für alle Kategorien beträgt die Förderobergrenze pro Projekt maximal 3 Mio. Euro. Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 6.1 ff.
Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung.
5 Verfahren und Fristen
Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung.
Dem formalen Förderantrag geht die Einreichung einer Projektskizze voraus. Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen.
Details über das zu beachtende Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in den Nummern 8.1 ff. der Förderrichtlinie einzusehen.
Projektskizzen sollen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten, gegebenenfalls zuzüglich
Anlagen (z. B. zu relevanten Vorergebnissen, Bonität, etc.) nicht überschreiten (1,5-zeilig).
Eine Gliederungsvorgabe für die Projektskizze ist zu finden unter:
Für das Auswahlverfahren je Kategorie werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichpunkt vollständig und fristgerecht vorliegen (siehe oben). Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online. Projektskizzen, die nach dem jeweiligen Stichtag eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.
Alle in der jeweiligen Kategorie fristgemäß eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander. Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen nach der Einreichungsfrist und/oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung ist ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.
6 Beratung und technische Unterstützung
Gliederungsvorgaben und Hinweise zur Antragstellung
Die Gliederungsvorgaben finden Sie unter nachfolgendem Link:
Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/foerderrichtlinie-mfund.pdf?__blob=publicationFile
Bewertungskriterien
Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (Bundeshaushaltsordnung [BHO], Verwaltungsvereinbarung zur BHO) und der EU (AGVO), die mFUND-Förderrichtlinie sowie die in diesem Förderaufruf dargestellten Schwerpunkte. Gleichen sie bitte vor Skizzeneinreichung die Schwerpunkte Ihrer Skizze mit den Schwerpunkten der mFUND-Förderrichtlinie und des fünften Förderaufrufs ab.
FAQ
Die Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“, ergänzende Informationen zum Förderaufruf,
„Frequently Asked Questions“ (FAQ) sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm
und bisherigen Projekten sind auf der Internetseite www.bmvi.de bzw. nachfolgendem Link:
mFUND-Hotline zum fünften Förderaufruf
Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht von Montag bis
Freitag in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr bis zum 14. Oktober 2019 die Hotline des
Projektträgers TÜV Rheinland Consulting/VDI VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung:
Mail: info@mfund.de
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Dr. Tobias Miethauer
- 1
- AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- 2
- KMU = kleines und mittleres Unternehmen
- 3
- zur Definition Startups siehe mFUND-FAQ unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.html