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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 8. Februar 2021

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 8. Februar 2021 für die benannten Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
SÄK
STO
Waldshut
Konstanz*
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Berlin, den 8. Februar 2021

StV21/7362.2/3-02

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht