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Kraftfahrt-Bundesamt

Bekanntmachung
der Änderung und Neufassung
der Übermittlungsstandards für das Fahreignungsregister (FAER)
Standards zur Datenübermittlung
mit dem Fahreignungsregister (FAER)
(Stand: 1. März 2018)

Vom 20. April 2018

Nachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den mitteilungspflichtigen und auskunftsberechtigten Stellen übergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Datenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister – VwV VZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die Änderung und gleichzeitige Neufassung der Übermittlungsstandards FAER vom 1. März 2018 bekannt.

Die Änderungen der Übermittlungsstandards gelten ab dem 3. Mai 2019.

Die Neufassung hat den Stand vom 1. März 2018.

Flensburg, den 20. April 2018

Kraftfahrt-Bundesamt

Der Präsident
Ekhard Zinke

SDÜ-FAER-UNT –
Standards für Unterrichtungen durch das Fahreignungsregister (FAER)

Version 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

Anlass der Änderung ist die Anpassung der System- und Softwarearchitektur sowie von technischen Regeln gegenüber dem bisherigen Verfahren.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

0.3 Abkürzungsverzeichnis

0.4 Mitgeltende Dokumente

1 Allgemeine Informationen

1.1 Standards

1.2 Kommunikation

1.3 Allgemeine Hinweise zur Unterrichtung durch das KBA

1.4 Unterrichtung gemäß § 2c StVG

1.5 Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 8 StVG

1.6 Unterrichtung gemäß § 62 Absatz 2 FahrlG

1.7 Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 KfSachvG

1.8 Datenelemente FAER-Unterrichtung

1.9 Veröffentlichung

2 Grundsätze der Datenübermittlung

2.1 Bereitstellung

2.2 Kosten

3 Zeichencodierung

4 Zulassung zum Übermittlungsverfahren

4.1 Gesonderte Zulassung

4.2 Test

5 Hinweise zur Datenübermittlung

5.1 Übermittlung allgemein

5.2 Übermittlung durch Datenfernübertragung

6 Datenschutz und Datensicherung

6.1 Beauftragung einer externen Stelle

6.2 Aufbewahrung

6.3 Verantwortung

7 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Versionierung durch Gesetzgebungsverfahren

0.3 Abkürzungsverzeichnis

DOI Deutschland Online Infrastruktur
FAER Fahreignungsregister
FeV Fahrerlaubnis-Verordnung
FahrlG Fahrlehrergesetz
IT-NetzG Gesetz zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder – Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes
KBA Kraftfahrt-Bundesamt
KfSachvG Kraftfahrsachverständigengesetz
SDÜ Standards der Datenübermittlung
StVG Straßenverkehrsgesetz
StGB Strafgesetzbuch
UTF Unicode Transformation Format
xml extensible markup language

0.4 Mitgeltende Dokumente

[1]
Antragsformular zu den Datenaustauschverfahren
[2]
Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA für Behörden
[3]
Technische Rahmenbedingungen Webservices
[4]
Webservice Beschreibung FAER-UNT
[5]
XSD-Dateien
[a]
Unterrichtungen.xsd
[b]
UnterrichtungenElementdefinitionen.xsd
[c]
UnterrichtungenRequest.xsd
[d]
UnterrichtungenResponse.xsd
[e]
UnterrichtungenString-Latin.xsd
[f]
UnterrichtungenStrukturen.xsd
[g]
UnterrichtungenTypdefinitionen.xsd
[6]
Datenstruktur der Anfragen und Auskünfte

Es sind Schemata- bzw. wsdl-Dateien der Version 1.0 oder höher zu verwenden.

Die mitgeltenden Dokumente können unter www.kba.de über den Pfad

„Zentrale Register/Geschützter Bereich für Behörden, Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber/Informationen für Behörden und Softwareanbieter/Fahreignungsregister/Entwicklungsbereich zur Vollautomatisierung des FAER/Standards für die Übermittlung von Unterrichtungen aus dem FAER“
oder den Link
https://www.kba.de/DE/GeschuetzterBereich/ZentraleRegister/InformationenBehoerdenSoftwareanbieter/Spezifische_Informationen/FAER
heruntergeladen werden. Der Zugangscode zu diesem geschützten Bereich kann beim KBA erfragt werden (siehe hierzu auch mitgeltendes Dokument [2]).

1 Allgemeine Informationen

1.1 Standards

Diese Standards regeln die Art und Weise der Durchführung von Datenübermittlungen zur Unterrichtung der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch das KBA. Im Rahmen des Datenaustausches werden folgende Unterrichtungen vom KBA bereitgestellt:

Unterrichtung gemäß § 2c StVG
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 8 StVG
Unterrichtung gemäß § 62 Absatz 2 FahrlG
Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 KfSachvG

1.2 Kommunikation

Die Kommunikation findet durch Austausch von XML-Dokumenten statt. Die XML-Dokumente werden mit Schemata beschrieben.

1.3 Allgemeine Hinweise zur Unterrichtung durch das KBA

Das KBA hat die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Grundlage der in Nummer 1.1 genannten Gesetze zu unterrichten. Die Bereitstellung der Unterrichtungen durch das KBA erfolgt fortlaufend. Die jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörden müssen die bereitgestellten Unterrichtungen arbeitstäglich abrufen. Weiter können bereits abgerufene Unterrichtungen innerhalb von 30 Tagen erneut abgerufen werden.

1.4 Unterrichtung gemäß § 2c StVG

Das KBA hat die nach Landesrecht zuständigen Behörden zu unterrichten, wenn über den Inhaber einer Fahrerlaubnis Entscheidungen in das FAER eingetragen werden, die zu Anordnungen nach § 2a Absatz 2, 4 und 5 StVG führen können. Hierzu werden alle notwendigen Daten über die innerhalb der Probezeit begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in der Unterrichtung aufgeführt. Hat bereits eine Unterrichtung stattgefunden, so weist das KBA bei weiteren Unterrichtungen auf diesen Sachverhalt hin.

1.5 Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 8 StVG

Zur Vorbereitung der Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem hat das KBA bei Erreichen der jeweiligen Punktestände nach § 4 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 StVG, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die vorhandenen Eintragungen aus dem FAER zu übermitteln.

Unabhängig vom Punktestand, hat das KBA bei jeder Entscheidung, die wegen einer Zuwiderhandlung nach

§ 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB
§ 316 oder § 323a StGB oder
§ 24a oder § 24c StVG

ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die vorhandenen Eintragungen aus dem FAER zu übermitteln.

1.6 Unterrichtung gemäß § 62 Absatz 2 FahrlG

Wenn Eintragungen im FAER einen Fahrlehrer betreffen, hat das KBA die nach Landesrecht zuständigen Erlaubnisbehörden über diese Eintragungen zu unterrichten.

1.7 Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 KfSachvG

Wenn Eintragungen im FAER einen Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur betreffen, hat das KBA die nach Landesrecht zuständige Anerkennungsbehörde, die für die Zustimmung zur Betrauung zuständige Behörde oder die zuständige Aufsichtsbehörde über diese Eintragungen zu unterrichten.

1.8 Datenelemente FAER-Unterrichtung

Aufgrund der Übersichtlichkeit sind die Datenelemente zu einer Unterrichtung und deren Beschreibung in gesonderten mitgeltenden Dokumenten aufgeführt (siehe mitgeltende Dokumente [5]).

In der „Datenstruktur der Anfragen und Auskünfte“ (siehe mitgeltendes Dokument [6]) sind die hier genannten Mitteilungen ab dem Element „personNatuerlichBestand“ mit denjenigen im Auskunftsverfahren identisch.

1.9 Veröffentlichung

Diese Standards werden im Bundesanzeiger und nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Rechte der zuständigen obersten Landes- und Justizbehörden wurden gewahrt.

2 Grundsätze der Datenübermittlung

2.1 Bereitstellung

Unterrichtungen stellt das KBA im Wege der Datenfernübertragung mittels Webservice fortlaufend zur Abholung bereit. Die bereitgestellten Daten sind arbeitstäglich abzurufen. Erfolgt der Abruf der Informationen nicht innerhalb von vier Tagen, werden die Informationen auf Papier gedruckt und auf dem Postweg an den Empfänger versandt.

2.2 Kosten

Die für den Aufbau der Kommunikationsverbindung entstehenden Kosten zur Datenübermittlung trägt jeweils die aufbauende Stelle.

3 Zeichencodierung

Die Datenübermittlung wird in UTF-8-Kodierung vorgenommen. Der zulässige Zeichenvorrat wird durch den Datentyp string.latin definiert.

4 Zulassung zum Übermittlungsverfahren

4.1 Gesonderte Zulassung

Eine gesonderte Zulassung zum Übermittlungsverfahren der Unterrichtungen ist nicht erforderlich, sondern ist durch die im Rahmen der Übermittlung von Mitteilungen an das KBA erlangte Genehmigung abgedeckt.

4.2 Test

Unabhängig davon kann auf Wunsch der Übermittlungsweg zwischen den teilnehmenden Behörden und dem KBA getestet werden.

5 Hinweise zur Datenübermittlung

5.1 Übermittlung allgemein

Für die Datenübermittlung steht grundsätzlich nach § 3 IT-NetzG das DOI-Deutschland Netz zur Verfügung. Einzelheiten sind in dem Dokument „Informationen zur netztechnischen Anbindung an das KBA für Behörden“ (siehe mitgeltendes Dokument [2]) dargestellt.

5.2 Übermittlung durch Datenfernübertragung

Bei der Datenfernübertragung sind die Daten unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen für Webservices (unter Beachtung der vom KBA genutzten Verschlüsselungsverfahren) und im Rahmen der vom KBA definierten Rahmenbedingungen zu übermitteln und zu verschlüsseln.

6 Datenschutz und Datensicherung

6.1 Beauftragung einer externen Stelle

Beauftragt die für die Abholung der Unterrichtung zuständige Behörde ein externes Rechenzentrum mit der Datenabholung und -verarbeitung, so legt diese Stelle dem KBA vor Aufnahme des Verfahrens eine Bescheinigung der zuständigen Stelle vor, aus der die Berechtigung zur Durchführung der Datenübermittlungen zum KBA und die Berechtigung zur Übernahme der Daten vom KBA hervorgehen.

6.2 Aufbewahrung

Die von der zuständigen Stelle beim KBA abzurufenden Daten stehen für erneute Abfragen 30 Tage zur Verfügung.

6.3 Verantwortung

Absender und Empfänger der Daten sind für die Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen im jeweiligen Bereich verantwortlich.

7 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Standards treten am 3. Mai 2019 in Kraft.

Beschreibung des Webservices –
Standards für Unterrichtungen aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Mitgeltendes Dokument zur SDÜ-FAER-UNT

Version: 1.0

Stand: 1. März 2018

0 Hinweis

In diesem mitgeltenden Dokument zur vollelektronischen Datenhaltung im Fahreignungsregister (FAER) sind zunächst Informationen aufgeführt, die der visuellen Darstellung dienen.

Zusammen mit den übrigen mitgeltenden Dokumenten wird ein allgemeiner Überblick über Aufbau und Inhalt der neuen Unterrichtungen dargestellt.

0.1 Inhaltsverzeichnis

0 Hinweis

0.1 Inhaltsverzeichnis

0.2 Änderungsverzeichnis

0.3 Abkürzungsverzeichnis

0.4 Mitgeltende Dokumente

1 Einleitung

1.1 Fachlicher Hintergrund

1.2 Unterrichtung der zuständigen Stellen

1.2.1 Unterrichtungsanlass

1.3 Technische Beschreibung

1.4 URLs für den Zugriff

2 Bereitstellung vom KBA: Unterrichtungen

2.1 Funktionsbeschreibung

2.2 Unterrichtung aus dem FAER

2.2.1 Unterrichtung gemäß § 2c Absatz 1 StVG

2.2.2 Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 8 StVG

2.2.3 Unterrichtung gemäß § 62 Absatz 2 FahrlG

2.2.4 Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 KfSachvG

2.3 Anfrage an das FAER „UnterrichtungenRequest“

2.4 Antwortsatz aus dem FAER „UnterrichtungenResponse“

2.5 Datenstruktur der Unterrichtungen

2.5.1 unterrichtungenRequest

2.5.2 unterrichtungenResponse

2.5.2.1 unterrichtungssaetze

2.5.2.1.1 unterrichtungssatz

2.5.2.1.1.1 zustaendigeBehoerde

2.5.2.1.1.2 bezugsdatenFAER

2.5.2.1.1.3 unterrichtungsart

0.2 Änderungsverzeichnis

Version Stand Änderungen in Beschreibung der Änderungen
1.0 23. März 2018   Neuerstellung

0.3 Abkürzungsverzeichnis

FAER Fahreignungsregister
FahrlG Fahrlehrergesetz
FeV Fahrerlaubnis-Verordnung
KBA Kraftfahrt-Bundesamt
KfSachvG Kraftfahrsachverständigengesetz
SDÜ Standards der Datenübermittlung
StVG Straßenverkehrsgesetz
URL Uniform Resource Locator
UTF Unicode Transformation Format
WWW World Wide Web
wsdl Webservices Description Language
XML extensible markup language
xsd XML Schema Definition
ZEVIS Zentrales Verkehrsinformationssystem

0.4 Mitgeltende Dokumente

[1]
Handbuch „Authentifizierung gegenüber Webservices des KBA-Portals“
[2]
Technische Rahmenbedingungen Webservices
[3]
XML-Schema Unterrichtungen
[a]
Unterrichtungen.xsd
[b]
UnterrichtungenElementdefinitionen.xsd
[c]
UnterrichtungenRequest.xsd
[d]
UnterrichtungenResponse.xsd
[e]
UnterrichtungenString-Latin.xsd
[f]
UnterrichtungenStrukturen.xsd
[g]
UnterrichtungenTypdefinitionen.xsd
[4]
Datenstruktur der Anfragen und Auskünfte

Es sind Schema- und wsdl-Dateien der Version 1.0 oder höher zu verwenden.

Die mitgeltenden Dokumente können unter www.kba.de und dem Pfad

„Zentrale Register/Fahreignungsregister/Geschützter Bereich für Behörden, Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber/Informationen für Behörden und Softwareanbieter/Fahreignungsregister/Standards für das Unterrichtungsverfahren aus dem FAER“
heruntergeladen werden. Die Zugangsberechtigung zu diesem geschützten Bereich kann beim KBA erfragt werden.

1 Einleitung

1.1 Fachlicher Hintergrund

Dieses Schriftstück richtet sich an die berechtigten und die von diesen beauftragten Stellen, die die vom KBA bereitgestellte XML-Schnittstelle für die Programm-zu-Programm-Kommunikation „FAER-Unterrichtung“ nutzen.

Die Kommunikation findet durch den Austausch von XML-Dokumenten statt. Die Validierung der XML-Dokumente erfolgt mit Schemas.

Die Nutzung des Webservices setzt immer eine erfolgreiche Authentifizierung voraus. Das Authentifizierungsverfahren ist in einem eigenen Dokument beschrieben (siehe mitgeltende Dokumente [1]).

1.2 Unterrichtung der zuständigen Stellen

Der hier beschriebene Webservice ermöglicht den berechtigten Stellen den permanenten Abruf von exklusiven Unterrichtungen, die sich aus der FAER-Mitteilungsverarbeitung ergeben. Die Bereitstellung der einzelnen Unterrichtungen über in das FAER eingetragene Entscheidungen wird seitens des KBA per Webservice zum arbeitstäglich durchzuführenden Abruf bereitgestellt.

1.2.1 Unterrichtungsanlass

Das KBA hat die zuständigen Stellen zu unterrichten, wenn gemäß

§ 2c Absatz 1 StVG,
§ 4 Absatz 8 StVG,
§ 62 Absatz 2 FahrlG oder
§ 28 Absatz 2 KfSachvG

gegen einen Fahrerlaubnisinhaber Maßnahmen einzuleiten sind. Eine entsprechende Unterrichtung des KBA erfolgt zeitnah und steht dann zum Abruf bereit.

Der hier beschriebene Webservice ermöglicht den zuständigen Behörden den Abruf der in Nummer 2.2 aufgeführten Unterrichtungen zur direkten Weiterbearbeitung im eigenen System.

1.3 Technische Beschreibung

Im geschützten Bereich auf der KBA-Internetseite für Behörden und Softwareanbieter sind detaillierte Dokumentationen der Authentifizierung (siehe mitgeltendes Dokument [1]) und technische Rahmenbedingungen (siehe mitgeltendes Dokument [2]) gesondert hinterlegt; sie werden deshalb hier nicht weiter erläutert.

In der „Datenstruktur der Anfragen und Auskünfte“ (siehe mitgeltendes Dokument [4]) sind die hier genannten Mitteilungen ab dem Element „personNatuerlichBestand“ mit denjenigen im Auskunftsverfahren identisch. Nummer 2.5 beschreibt die anderen Elemente.

1.4 URLs für den Zugriff:

Der Webservice für den Testbetrieb ist unter folgender URL zu erreichen:

URL für den Testbetrieb (ausschließlich für den Abruf von Testdaten):

https://portal.kba.de/faer_test/unterrichtung/soap/unterrichtung.wsdl

Bemerkung:

Die URL für den Produktionsbetrieb ist noch nicht festgelegt. Gemäß den geltenden Namenskonventionen könnte die URL wie folgt aussehen.

URL für den Produktionsbetrieb (ausschließlich für den Abruf von Registerdaten):

https://portal.kba.de/faer_prod/unterrichtung/soap/unterrichtung.wsdl

2 Bereitstellung vom KBA: Unterrichtungen

2.1 Funktionsbeschreibung

Die unterrichtungsanfragende Stelle übermittelt dem KBA den Unterrichtungsanfragedatensatz, wobei der Webservice nur mit einem schemavaliden XML-Dokument angesprochen werden kann.

XML-Schema für die Unterrichtungsanfrage: „UnterrichtungenRequest.xsd“ (siehe mitgeltendes Dokument [3c]).

Dieses Schema ist für alle an das FAER gerichteten Unterrichtungsanfragen zu nutzen.

Es können nur XML-Dokumente abgerufen werden, die einer zulässigen Datenstruktur entsprechen. Es wird daher vereinbart, bei der Vorgabe für die Formatierung von Dateninhalten auf die in XML-Schema definierten Datentypen zurückzugreifen.

Im mitgeltenden Dokument [3f] (XML-Schema „UnterrichtungenStrukturen.xsd“) wird die relevante Unterrichtungsanfrage im Namensraum mit http://www.kba.de/faer/xml/unterrichtungen definiert. Der Elementaufbau wird in dem mitgeltenden Dokument [3b] (XML-Schema „UnterrichtungenElementdefinitionen.xsd“) dargestellt.

2.2 Unterrichtung aus dem FAER

Das KBA hat die zuständigen Stellen zu unterrichten, wenn gegen einen Fahrerlaubnisinhaber Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Bereitstellung der Unterrichtungen seitens des KBA zum Abruf durch die berechtigten Stellen findet permanent statt. Sie sind von den Stellen, die die erforderlichen Maßnahmen gegen einen Fahrerlaubnisinhaber einzuleiten haben, arbeitstäglich abzurufen.

Ein Beispiel über den Aufbau des Datensatzes ist der Beschreibung [3] zu entnehmen.

2.2.1 Unterrichtung gemäß § 2c Absatz 1 StVG

Das KBA hat die zuständige Behörde zu unterrichten, wenn über den Inhaber einer Fahrerlaubnis Entscheidungen in das FAER eingetragen werden, die zu Anordnungen nach § 2a Absatz 2, 4 und 5 StVG führen können. Hierzu werden alle Eintragungen über die innerhalb der Probezeit begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt.

Hat bereits eine Unterrichtung stattgefunden, so weist das KBA bei weiteren Unterrichtungen auf diesen Sachverhalt hin. Der Datensatz wird der zuständigen Behörde zum Abruf bereitgestellt.

2.2.2 Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 8 StVG

Das KBA stellt zur Vorbereitung von Maßnahmen nach § 4 Absatz 5 StVG bei Erreichen oder Überschreiten der jeweiligen Punkteschwelle der nach Landesrecht zuständigen Behörde die zu berücksichtigenden Eintragungen aus dem FAER zum Abruf bereit (unverbindlicher tattagbezogener Gesamtpunktestand gemäß § 4 StVG in Verbindung mit Anlage 13 zu § 40 FeV).

2.2.3 Unterrichtung gemäß § 62 Absatz 2 FahrlG

Das KBA stellt den zuständigen Erlaubnisbehörden alle auf Fahrlehrer bezogenen Eintragungen im FAER zum Abruf bereit.

2.2.4 Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 KfSachvG

Das KBA stellt den zuständigen Anerkennungsbehörden, den für die Zustimmung zur Betrauung zuständigen Behörden oder den zuständigen Aufsichtsbehörden alle über Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure im FAER gespeicherten Eintragungen zum Abruf bereit.

2.3 Anfrage an das FAER „UnterrichtungenRequest“

Die nach einer oder allen Unterrichtungsart(en) anfragende Stelle übermittelt dem KBA den Anfragedatensatz, wobei der Webservice nur mit einem schemavaliden XML-Dokument angesprochen werden kann: XML-Schema für die Anfrage: „UnterrichtungenRequest.xsd“ (siehe mitgeltendes Dokument [3c]).

Es können nur XML-Dokumente bearbeitet werden, die einer zulässigen Datenstruktur entsprechen. Es wird daher vereinbart, bei der Vorgabe für die Formatierung von Dateninhalten zu einer Anfrage auf die im XML-Schema definierten Datentypen zurückzugreifen.

2.4 Antwortsatz aus dem FAER „UnterrichtungenResponse“

Zu jedem Anfragedatensatz wird umgehend ein Antwortdatensatz zurückübermittelt (XML-Schema für die Antwort: „UnterrichtungenResponse“: siehe mitgeltendes Dokument [3d]).

Die Antwort kann keine, eine oder mehrere Unterrichtungen enthalten:

Jede von einer berechtigten Stelle beim KBA abgerufene FAER-Unterrichtung wird im Datenpool des KBA mit einem Zeitstempel der Erstabholung versehen und kann zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nur innerhalb von 30 Tagen, erneut abgerufen werden. Der Datensatz wird mit Beginn des folgenden Kalendertags physikalisch gelöscht.

2.5 Datenstruktur der Unterrichtungen

Im Folgenden werden aus fachlicher Sicht die Datensätze für Unterrichtungen an das FAER mit den dazugehörenden Elementen beschrieben. Die Beschreibung gilt für Unterrichtungen mittels Webservice.

2.5.1 unterrichtungenRequest

Elementname: artDerUnterrichtung
Klartext: Art der Unterrichtung
Feldlänge: 1 bis 50
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Hiermit besteht die Möglichkeit, alle Unterrichtungen oder nur eine bestimmte Unterrichtungsart abzuholen:

ALLE
§4STVG (Fahreignungs-Bewertungssystem)
§2CSTVG (Fahrerlaubnis auf Probe)
§62FAHRLG (Fahrlehrer)
§28KFSACHVG (Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure)
Elementname: bereitsAbgeholteErneutAnfragen
Klartext: Bereits abgeholte Unterrichtungen erneut anfragen
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: boolean
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Hier besteht die Möglichkeit, anstatt die noch nicht abgeholten Unterrichtungen anzufordern (Regelfall), die bereits abgeholten Unterrichtungen nochmal abzufragen (Ausnahmefall).

Ausprägungen:

true = nur bereits abgeholte Unterrichtungen

false = nur noch nicht abgeholte Unterrichtungen

2.5.2 unterrichtungenResponse

Elementname: technischerResponseCode
Klartext: Technischer Responsecode
Feldlänge: 5
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

TRC00 = Die Übermittlung war erfolgreich

TRC01 = Die Übermittlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten abgebrochen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Sollte das Problem weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an den Support des KBA

Elementname: technischerResponseText
Klartext: Technischer Responsetext
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

TRC00 = Die Übermittlung war erfolgreich

TRC01 = Die Übermittlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten abgebrochen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Sollte das Problem weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an den Support des KBA

Elementname: anzahlUnterrichtungen
Klartext: Anzahl der Unterrichtungen
Feldlänge: 3
Gültige Zeichen:  
Format XML: nonNegativeInteger
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Anzahl der enthaltenen Unterrichtungen mitgeteilt.

2.5.2.1 unterrichtungssaetze

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

2.5.2.1.1 unterrichtungssatz

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1, n
(ja/mehrfach)

2.5.2.1.1.1 zustaendigeBehoerde

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Elementname: kennzeichenZustaendigeBehoerde
Klartext: Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Behördenkennzeichen der zu unterrichtenden Behörde mitgeteilt.

2.5.2.1.1.2 bezugsdatenFAER

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)
Elementname: aktenzeichenFAER
Klartext: Aktenzeichen des FAER
Feldlänge: 18
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem die Unterrichtung im FAER erstellt wird.

Elementname: ansprechPartnerFAER
Klartext: Ansprechpartner im FAER
Feldlänge: 1 bis 105
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der Ansprechpartner im FAER mitgeteilt.

Elementname: telefonFAER
Klartext: Telefonnummer im FAER
Feldlänge: 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Telefonnummer des Ansprechpartners im FAER mitgeteilt.

Elementname: faxFAER
Klartext: Telefaxnummer im FAER
Feldlänge: 13
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Telefaxnummer des Ansprechpartners im FAER mitgeteilt.

Elementname: emailFAER
Klartext: Email-Adresse im FAER
Feldlänge: 16
Gültige Zeichen:  
Format XML: string.latin
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Email-Adresse des FAER mitgeteilt.

Elementname: datum
Klartext: Datum der Unterrichtung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum der Erstellung der Unterrichtung mitgeteilt.

2.5.2.1.1.3 unterrichtungsart

Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

Hier folgen die für die vier Unterrichtungsarten jeweils spezifischen Daten.

Elementname: unterrichtungsgrundKurz
Klartext: Unterrichtungsgrund in Kurzform
Feldlänge: 1 bis 50
Gültige Zeichen:  
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die betreffende Unterrichtungsart mitgeteilt:

§4STVG
§2CSTVG
§62FAHRLG
§28KFSACHVG
Elementname: unterrichtungsgrundText
Klartext: Unterrichtungsgrund in Langtext
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen:  
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die rechtliche Grundlage der Unterrichtung mitgeteilt:

Fahreignungs-Bewertungssystem:
Meldepflicht des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 4 Absatz 8 StVG. Sie erhalten einen Auszug aus dem Fahreignungsregister.
Fahrerlaubnis auf Probe:
Unterrichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 2c StVG. Sie erhalten einen Auszug aus dem Fahreignungsregister.
Meldepflicht des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 62 Absatz 2 FahrlG: Sie erhalten einen Auszug aus dem Fahreignungsregister.
Meldepflicht des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 28 Absatz 2 KfSachvG: Sie erhalten einen Auszug aus dem Fahreignungsregister.
Elementname: familiennameZFER
Klartext: Name (Familien-/Nachname) im ZFER
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte Familienname mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: familiennameBestandteilZFER
Klartext: Namensbestandteile des Familiennamens im ZFER
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach können zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte Bestandteil des Familiennamens mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: familiennameUnstrukturiertZFER
Klartext: Unstrukturierter Familienname im ZFER
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach können zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte unstrukturierte Familienname mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: geburtsnameZFER
Klartext: Geburtsname im ZFER
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach können zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte Geburtsname mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: geburtsnameBestandteilZFER
Klartext: Namensbestandteile des Geburtsnamens im ZFER
Feldlänge: 1 bis 45
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach können zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte Bestandteil des Geburtsnamens mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: geburtsnameUnstrukturiertZFER
Klartext: Unstrukturierter Geburtsname im ZFER
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte unstrukturierte Geburtsname mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: vornamenZFER
Klartext: Vornamen im ZFER
Feldlänge: 1 bis 1 000
Gültige Zeichen: Das Element beginnt, wenn es gefüllt wird, mit einem Buchstaben oder einem der folgenden Zeichen: , , , , , , , oder . Danach dürfen zusätzlich Apostroph, Bindestrich, Komma, Leerzeichen und Punkt ('-, .) gewählt werden.
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element werden die im ZFER gespeicherten Vornamen mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: geburtDatumZFER
Klartext: Geburtsdatum im ZFER
Feldlänge: 8
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format TTMMJJJJ
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das im ZFER gespeicherte Geburtsdatum mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: geburtOrtZFER
Klartext: Geburtsort im ZFER
Feldlänge: 1 bis 70
Gültige Zeichen: An der 1. Stelle im Element ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Apostroph erlaubt
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der im ZFER gespeicherte Geburtsort mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG, §62FAHRLG und §28KFSACHVG

Elementname: datumProbezeitBeginnZFER
Klartext: Datum des Probezeitbeginns
Feldlänge:  
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das im ZFER gespeicherte Datum des Probezeitbeginns mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: datumProbezeitEndeZFER
Klartext: Datum des Probezeitendes
Feldlänge:  
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das im ZFER gespeicherte Datum des Probezeitendes mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: fahrerlaubnisnummerZFER
Klartext: Fahrerlaubnisnummer im ZFER
Feldlänge: 10
Gültige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die im ZFER gespeicherte Fahrerlaubnisnummer mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: kennzeichenZustaendFEBehoerdeZFER
Klartext: Kennzeichen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das im ZFER gespeicherte Kennzeichen der zuständigen (erteilenden) Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: kennzeichenFahrlehrerlErtBehoerdeZFER
Klartext: Kennzeichen der Fahrlehrerlaubnis erteilenden Behörde
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das im ZFER gespeicherte Kennzeichen der Fahrerlaubnis erteilenden Behörde mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §62FAHRLG

Elementname: kennzeichenZustaendigeAnerkBehoerdeZFER
Klartext: Kennzeichen der zuständigen anerkennenden Behörde
Feldlänge: 5 bis 13
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das im ZFER gespeicherte Kennzeichen der zuständigen anerkennenden Behörde mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §28KFSACHVG

Elementname: gesamtpunkte
Klartext: Gesamtpunktestand
Feldlänge: 4
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird der unverbindliche tattagbezogene Gesamtpunktestand gemäß § 4 StVG in Verbindung mit Anlage 13 zu § 40 FeV mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §4STVG

Elementname: anzahlAFaelle
Klartext: Anzahl der Verstöße der Kategorie A
Feldlänge: 4
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Anzahl der im FAER eingetragenen, während der Probezeit begangenen Verstöße der Kategorie A mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: anzahlBFaelle
Klartext: Anzahl der Verstöße der Kategorie B
Feldlänge: 4
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: integer
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird die Anzahl der im FAER eingetragenen, während der Probezeit begangenen Verstöße der Kategorie B mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: datumVorherigeUnterrichtung
Klartext: Datum der vorherigen Unterrichtung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen:  
Format XML: date
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Datum einer gegebenenfalls bereits vorher erstellten Unterrichtung mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: behoerdeVorherigeUnterrichtung
Klartext: Kennzeichen der vorher unterrichteten Behörde
Feldlänge: 1 bis 500
Gültige Zeichen: A bis Z, 0 bis 9
Format XML: string
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
0, 1
(nein/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element wird das Kennzeichen der unterrichteten Behörde einer gegebenenfalls bereits vorher erstellten Unterrichtung mitgeteilt.

Relevant nur für unterrichtungsgrundKurz = §2CSTVG

Elementname: zeitpunktAuskunftserstellung
Klartext: Zeitpunkt der Auskunftserstellung
Feldlänge:  
Gültige Zeichen: 0 bis 9
Format XML: datetime
Kardinalität:
(Pflicht/mögliche Häufigkeit)
1
(ja/einfach)

Fachliche Beschreibung

In diesem Element werden Datum und Uhrzeit der Auskunftserstellung mitgeteilt.

Ab hier folgen bei allen Unterrichtungen die Elemente identisch mit dem in den Behördenauskunftssätzen beschriebenen Bestandssatz (siehe mitgeltende Dokumente [1], Nummer 2.1.1.5).