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vom: 17.05.2013
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken -
BAnz AT 27.05.2013 B3
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Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist für einen Teilabschnitt der stillgelegten Strecke 3572 Osthofen–Guntersblum, und zwar von km 3,57 (Anfangsparzelle: Ortsgemeinde Rheindürkheim, Gemarkung
Rheindürkheim, Flur 4, Flurstück Nr. 32) bis km 18,25 (Endparzelle: Ortsgemeinde Guntersblum, Gemarkung Guntersblum,
Flur 14, Flurstück Nr. 424/3), ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung des genannten Streckenabschnitts von Bahnbetriebszwecken sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
55170 - 591pf/010 - 2305#009
Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –
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