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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat

Bekanntmachung
der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
im Nichtwohngebäudebestand

Vom 8. Oktober 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand bekannt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B4).

Berlin, den 8. Oktober 2020

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Dr. Renner

Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag
Rathert

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

2.1 Aufmaß

2.2 Zonierung

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen, Eigenschaften von Verglasungen

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Beleuchtung

4.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärme- und Warmwasserversorgungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteversorgungsanlagen

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verwiesen wird, ist damit das jeweils geltende GEG gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung des GEG zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf DIN V 18599 oder Teile dieser Vornorm verwiesen wird, ist die Ausgabe September 2018 ­gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Nichtwohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

a)
der Jahres-Primärenergiebedarf QP und die wärmetechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle ermittelt werden sollen
aa)
im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 48 GEG an Nichtwohngebäuden (§ 50 Absatz 3 und 4 GEG) oder
bb)
zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 81 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 und 4 GEG)

oder

b)
im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 48 GEG der Ausgangszustand der betroffenen Bauteile ermittelt werden soll (§ 50 Absatz 4 und 5 GEG)

oder

c)
im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes nach § 51 Absatz 1 GEG der Ausgangszustand vorhandener Gebäudeteile ermittelt werden soll (§ 50 Absatz 4 und 5 GEG)

oder

d)
Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 84 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 50 Absatz 3 GEG genannten Berechnungsverfahrens

1.
Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese vereinfacht ermittelt werden sollen oder
2.
energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen und Gebäudenutzungen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 50 Absatz 4 Satz 3 GEG anerkannte Regeln der Technik angewendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 50 Absatz 4 Satz 4 GEG).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

2.1 Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen. Generell soll die Maßtoleranz 3 % nicht überschreiten.

Tabelle 1: Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a Fensteraufmaß Die Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v. H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m.
1b Aufmaß Außentüren nicht erforderlich im Fall der Anwendung von Zeile 1a
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche
– siehe Zeile 1a – enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2
opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m
Brandriegel im Fassadenbereich
dürfen übermessen werden
3a Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe und vergleichbare Bauteile, die als Ausbuchtung über die sonstige thermische Gebäudehülle nach unten ins Erdreich überstehen. dürfen übermessen werden
3b Treppenabgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die aus dem beheizten Gebäudevolumen nach unten in einen unbeheizten Bereich führen dürfen bei Anwendung des Verfahrens nach § 32 GEG („Ein-Zonen-Modell“) übermessen werden. Dies gilt nicht, wenn die Innentemperatur im unbeheizten Bereich in der Heizsaison infolge starker Belüftung (z. B. Tiefgaragen) nur unwesentlich über der Außentemperatur liegt.
3c Treppenaufgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die ohne wirksamen thermischen Abschluss aus dem beheizten Gebäudevolumen nach oben in einen unbeheizten Bereich führen Für
– Treppenaufgänge bis 25 m2 Grundfläche und
– Schächte bis 12 m2 Grundfläche
darf eine Ersatzfläche in der Ebene der obersten Geschossdecke liegend angenommen werden, die die gleiche Fläche besitzt wie der Treppenraum bzw. der jeweilige Schacht (einschließlich ggfs. vorhandenem Aufzugsmaschinenraum), für die jedoch in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes der folgende Ersatz-U-Wert anzusetzen ist:
Treppenaufgänge:
– bis 1918                6,8 W/(m2K)
– 1919 bis 1957             5,7 W/(m2K)
– 1958 bis 1978             3,6 W/(m2K)
– ab 1979                 1,3 W/(m2K)
Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche
– bis 1978                13 W/(m2K)
– ab 1979                 8,0 W/(m2K)
Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2 Grundfläche
– bis 1978                10 W/(m2K)
– ab 1979                 6,0 W/(m2K)
4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit der Hälfte der Fläche des darüber liegenden Fensters angenommen werden.
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Sonstige opake Bauteile der Hüllfläche mit jeweils weniger als 1,0 m2 Fläche dürfen übermessen werden
7 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°, 30°, 45°, 60° oder 90° gerundet werden.

2.2 Zonierung

Bei der Aufteilung des Gebäudes in Zonen ist es ausreichend, deren Abmessungen und Geometrie mit einer Genauigkeit zu ermitteln, die methodisch sicherstellt, dass

a)
die einzelnen Zonenflächen mit einer Toleranz von ± 10 % ermittelt werden und
b)
die Abweichungen der Einzelflächen im Mittel so ausfallen, dass für die sich ergebende Gesamtfläche des Gebäudes die Einhaltung einer Toleranz von –20 %/+5 % zu erwarten ist.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

In den in Nummer 1 (Anwendungsbereich) dieser Bekanntmachung genannten Fällen und bei Vorliegen der dort dargestellten Voraussetzungen können gesicherte Erfahrungswerte für die energetische Qualität von Außenbauteilen wie folgt ermittelt werden:

1.
vorrangig auf der Grundlage von Nummer 3.1 aus Erkenntnissen über regionaltypische Bauweisen
oder
2.
soweit dies mangels spezifischer Erkenntnisse nicht möglich ist, auf der Grundlage von Nummer 3.2

und soweit der Ausgangszustand des jeweiligen Bauteils durch nachträglich aufgebrachte Schichten verändert wurde, auch unter Anwendung von Nummer 3.3.

In allen genannten Fällen sind Wärmebrücken gemäß § 24 GEG zusätzlich über einen in den Berechnungsregeln gegebenen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen können auch für Nichtwohngebäude vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: „Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die ­Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten“, ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 – 10.07.03-06.13 / II 2 – 80 01 06-13)

Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung, die als gesicherte Erfahrungswerte für die jeweilige regionaltypische Bauweise anzusehen sind, sind auch im Internet (mit Suchfunktion) verfügbar:

www.altbaukonstruktionen.de

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen, Eigenschaften von Verglasungen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte nach Tabelle 2, für transparente Bauteile nach den Tabellen 3 und 4 verwendet werden.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 · UAußenwand

Wärmeströme über Bauteile zum Erdreich oder unbeheizte Keller dürfen auch in gekühlten Zonen vereinfacht durch die Anwendung von Temperatur-Korrekturfaktoren Fx nach DIN V 18599-2 bestimmt werden.

Tabelle 2: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse1
bis
1918
1919
bis
1948
1949
bis
1957
1958
bis
1968
1969
bis
1978
1979
bis
1983
1984
bis
1994
1995 bis 2001 ab 2002
Pauschalwerte für den
Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2∙K)
Dach1
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dach­geschoss)
massive Konstruktion 2,1 2,1 2,1 1,3 1,3 0,60 0,40 0,30 0,20
Holzkonstruktion 2,6 1,4 1,4 1,4 0,80 0,70 0,50 0,30 0,20
oberste
Geschossdecke
(auch Geschossdecke nach unten gegen ­Außenluft, z. B. über Durchfahrten)
massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,60 0,60 0,30 0,30 0,20
Holzbalkendecke 1,0 1,0 0,8 0,70 0,60 0,40 0,30 0,30 0,20
Außenwand massive Konstruktion (auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-)Räumen Zweischalige Wandaufbauten ohne Dämmschicht 1,3 1,3 1,3 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Zweischalige Wandaufbauten mit Dämmschicht     1,0 0,90 0,90 0,70 0,50 0,50 0,40
Massivwand aus Vollziegeln, wenig oder nicht porösem Naturstein, Kalksandstein, Bimsbetonvollsteinen oder vergleichbaren Materialien bis 20 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 2,8 2,8 2,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
wie vorstehend, jedoch 20 bis 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 1,8 1,8 1,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
wie vorstehend, jedoch über 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 1,5 1,5 1,5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Massivwand aus Hochlochziegeln, Bimsbeton-Hohlsteinen oder vergleichbaren porösen oder stark gelochten Materialien 1,4 1,4 1,4 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Sonstige massive Wandaufbauten bis
20 cm Wandstärke über alle Schichten
3,0 3,0 3,0 1,4 1,0 0,80 0,70 0,70 0,40
Sonstige Wandaufbauten über 20 cm Wandstärke über alle Schichten, gegebenenfalls mit ursprünglicher Dämmung 2,2 2,2 2,2 1,4 1,0 0,80 0,60 0,50 0,40
Außenwand Holzkonstruktion (Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich) Massivholzwand (z. B. Blockhaus), Holzrahmen oder Holztafelwand mit dämmender Füllung 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,40 0,40 0,30
Fachwerkwand mit Lehm-/Lehmziegelausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 1,5 1,5 1,5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Fachwerkwand mit Vollziegel oder massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 2,0 2,0 2,0 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
sonstige Holzkonstruktion 2,0 2,0 1,5 1,4 0,60 0,50 0,40 0,40 0,30
sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen Kellerdecke Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Kellerdecke als Holzbalkendecke 1,0 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,40 0,40 0,40
Kellerdecke als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erdreich, Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,2 1,2 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erdreich als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,80 0,60 0,60 0,50
Boden gegen Erdreich/Hohlraum als Holzkonstruktion 1,8 1,8 1,0 0,80 0,60 0,60 0,40 0,40 0,50
Decke gegen Tiefgarage massiv keine Angabe keine Angabe 4,1 4,1 4,1 1,4 1,2 0,40 0,40
Rollladenkasten Ungedämmt 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 keine Angabe keine Angabe
Gedämmt 2,2 2,2 2,2 1,8 1,8 1,8 1,5 1,4 0,85
Türen Im Wesentlichen aus Metall 4,0
Im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff 2,9

Tabelle 3: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie für Fassaden im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Eigenschaft Baualtersklasse2
bis 1978 1979
bis 1983
1984
bis 1994
1995
bis 2001
ab 2002
Pauschalwerte für den
Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m2·K)
und Ψ in W/(m·K),
sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tabelle 7
Fenster,
Fenstertüren
Holzfenster, einfach verglast UW 5,0 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine
Angabe
Glas einfach keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine
Angabe
Ug 5,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine
Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben3 UW 2,7 2,7 2,7 1,6 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
Kunststofffenster, Isolierverglasung UW 3,0 3,0 3,0 1,9 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
Aluminium- oder Stahlfenster,
Isolierverglasung
UW 4,3 4,3 3,2 1,9 1,5
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2 MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4 1,2
zusätzliche Elemente von Vorhangfassaden Paneel/opake Füllung Up 1,5 1,2 0,90 0,60 0,40
Fassadenprofil Uf 5,8 4,5 3,0 2,6 2,2
Festverglasung Ψg 0,080 0,15 0,15 0,19 0,20
Paneel/opake Füllung Ψp 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20
Fenster ΨW 0,070 0,070 0,070 0,070 0,070
Vorhangfassade Opaker Anteil
≥ 55 %
UCW 3,3 3,1 2,6 1,8 1,6
Opaker Anteil
< 55 %
UCW 3,8 3,8 3,4 2,2 1,9
Bedeutung der Indizes:
W = Fenster inklusive Fensterrahmen, g = Verglasung, p = opake Füllung, Paneel, f = Fassadenprofil

Weitere solare und beleuchtungstechnische Standardwerte (g, τe, τD65 und gtot) von Verglasungen und Sonnenschutzvorrichtungen sind anhand des Verglasungstyps und des Ug-Wertes aus DIN V 18599-2, Tabelle 8 zu entnehmen, bei Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994 aus Tabelle 4 dieser Bekanntmachung.

Tabelle 4: Standardwerte für die Kennwerte von Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994

ohne
Sonnenschutzvorrichtung
gtot [-]
mit außen liegender
Sonnenschutzvorrichtung
gtot [-]
mit innen liegender
Sonnenschutzvorrichtung
Ug g τe τD65 Außenjalousie vertikale
Markise
innen liegende Jalousie Textilrollo Folie
10°-Stellung 45°-Stellung 10°-Stellung 45°-Stellung
[W/(m2K)] [-] [-] [-] weiß dunkelgrau weiß dunkelgrau weiß grau weiß hellgrau weiß hellgrau weiß grau weiß
2,90 0,51 0,44 0,47 0,05 0,09 0,11 0,10 0,16 0,12 0,31 0,35 0,34 0,37 0,30 0,39 0,30

Die bei der Berechnung der Nutzwärme/-kälte verwendeten Bauteileigenschaften müssen auch im Fall von Vereinfachungen nach Tabelle 4 bei den Ansätzen für die Beleuchtung berücksichtigt werden.

Der U-Wert einer Vorhangfassade UCW darf vereinfacht mit folgender Gleichung aus den einzelnen Elementen der Fassade bestimmt werden:

U Index CW ist gleich U Index p mal A Index p plus U Index W mal A Index W plus U Index g mal A Index g plus U Index f mal A Index f plus Psi Index p mal l Index p plus Psi Index W mal l Index W plus Psi Index g mal I Index g dividiert durch A Index p plus A Index W plus A Index g plus A Index f

mit

UCW
Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade in W/(m2K)
U
Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Elemente in W/(m2K)
A
Fläche der einzelnen Elemente (senkrechte Projektionsfläche) in m2
Ψ
Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient in W/(mK)
l
Sichtbare Gesamtumfangslänge der einzelnen Elemente in m

Indizes

p
opake Füllung/Paneel
W
Fenster inklusive Fensterrahmen
g
Festverglasung
f
Fassadenprofil

Vereinfacht dürfen die Längen und Flächen über die Achsmaße eines Fassadenelementes bestimmt werden.

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der aus Tabelle 2 entnommene pauschale U-Wert entsprechend korrigiert werden. Dabei ist die Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschichten und ihre Wärmeleitfähigkeit (bzw. eine pauschalierte Annahme dafür gemäß nachstehender Festlegung) zu ermitteln und wie folgt umzurechnen:

U ist gleich eins dividiert durch eins dividiert durch U Index Null plus d Index eins dividiert durch Lambda Index eins plus d Index zwei dividiert durch Lambda Index zwei Punkt Punkt Punkt plus d Index i dividiert durch Lambda Index i

mit

U
pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/(m2K)
U0
pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2K)
d1
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λ1
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m·K)
d2
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in m
λ2
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in W/(m·K)
di
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in m
λi
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in W/(m·K)

Ist die Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht nicht bekannt, kann vereinfachend für Mineralfaser-Produkte und Kunststoffschäume ein Wert von 0,04 W/(m·K) und für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder Einblas-Dämmstoffe ein Wert von 0,05 W/(m·K) angenommen werden.

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Beleuchtung

Ist in einer Zone eines bestehenden Nichtwohngebäudes eine eingebaute Beleuchtungsanlage zwar vorhanden, ihre energetische Qualität aber nicht bekannt und nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln, darf auch hier die Festlegung für Zonen ohne eingebaute Beleuchtungstechnik gemäß § 21 Absatz 3 Satz 4 GEG entsprechend angewandt werden. Für diese Zone ist demnach bei der Berechnung als Beleuchtungsart eine direkt/indirekte Beleuchtung mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe mit einem Durchmesser von 16 mm und eine ­Regelung der Beleuchtung gemäß Anlage 2 Zeile 3.2 GEG anzunehmen.

4.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärme- und Warmwasserversorgungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteversorgungsanlagen

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der jeweiligen Gebäudenutzung und der Altersklasse den Tabellen 5 bis 8 entnommen werden.

Die Angaben in Spalte 10 der Tabellen 5 bis 8 dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um gegebenenfalls anhand einfacher Merkmale eine von den nach Spalten 3 bis 8 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr4 des Gebäudes, soweit ein davon abweichendes Alter der Anlage nicht ausdrücklich festgestellt wurde. Für eine solche Feststellung des Alters von Anlagen bzw. Anlagenteilen ist in Zweifelsfällen die Typschildangabe maßgebend, auch wenn der Einbau in das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

Erläuterung zu den Tabellen:

* keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 10

** die Angabe ist irrelevant, z. B. weil die jeweilige Funktion nicht vorhanden ist

Tabelle 5: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd. Nr. Anlagen-
technik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599: 2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
Büro-
gebäuden/
Verwaltungs-
gebäuden
Schul-
gebäuden
Betriebs-
gebäuden
Gebäuden
des Handels
Hotels Sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 Kessel Niedertemperaturkessel, Gebläsekessel
(1987 bis 1994)
bis 1986: Standard-
Gebläse­kessel
ab 1987: NT-
Gebläse­kessel (1987 bis 1994)
Teil 5
Abschnitt 6.5.4.3
Sind die Angaben auf dem Typenschild nicht verwertbar, ist eine Einordnung auch in Abhängigkeit vom Baualter des Heizkessels und von den unten genannten Merkmalen möglich.
Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel
– Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
– Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
– Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüftermotor zu erkennen
Norm-Nutzungsgrade ηK zwischen 89 % und 95 % (bezogen auf Heizwert Hi)
– Abgasverlust in der Regel ≥ 5 %
Systemtemperaturen: ≥ 70/55 °C
Brennwertkessel
– Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
– Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
– Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der Wirkungsgrad
– Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf
– Norm-Nutzungsgrade ηK zwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi)
– Systemtemperaturen: 55/45 °C
(zum Teil bis 70/55 °C üblich)
2 Betriebsweise bei Mehrkesselanlagen Folgeschaltung Teil 5
Abschnitt 6.5.4.2
Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforderliche Heiz­leistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.
3 Fernwärme Art: Heißwasser über 110 °C bis 130 °C
Dämmklasse: Sekundärseite Klasse 1; Primärseite Klasse 2.
Teil 5
Abschnitt 6.5.9
(Tabelle 62)
Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation. Die Temperaturangabe bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur.
Dämmklassen der Fernwärme-Hausstation:
Rohre mit Außendurchmesser d1 ≤ 0,4 m
– Dämmklasse 1: λ = 3,3∙d1 + 0,22 [W/(m K)]
– Dämmklasse 2: λ = 2,6∙d1 + 0,20 [W/(m K)]
Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche
– Dämmklasse 1: U = 1,17 W/(m2 K)
– Dämmklasse 2: U = 0,88 W/(m2 K)
4 Nacht­absenkung/
-abschaltung
bis 1994
durchgehender Betrieb
ab 1995
Nachtabsenkung
Nachtabsenkung Nachtabsenkung durchgehender Betrieb * Teil 5
Abschnitt 5.4.2
Nachtabsenkung: Die Heizungsanlage läuft nachts mit niedriger Leistung und niedrigeren Temperaturen.
Durchgehender Betrieb: bei Gebäuden mit 24 h Wärmeanforderung
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind die Standardnutzungsprofile nach DIN V 18599-10 zu verwenden.
5 Wochenendabsenkung/
-abschaltung
Wochenendabsenkung durchgehender Betrieb * Teil 5
Abschnitt 5.4.2
Bei Wochenendabsenkung läuft die Heizungsanlage mit niedriger Leistung und niedrigeren Temperaturen über das gesamte Wochenende.
Ein durchgehender Betrieb ist in Gebäuden, in denen auch am Wochenende Publikumsverkehr stattfindet, in Betriebsgebäuden mit Schichtbetrieb über das Wochenende sowie in Schulen, in denen auch am Wochenende Unterricht stattfindet, möglich.
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind die Standardnutzungsprofile nach DIN V 18599-10 zu verwenden.
  Prozessbereich Verteilung
6 System­temperaturen 70/55 °C bis 1985
90/70 °C
ab 1986
70/55 °C
Teil 5
Abschnitt
5.3.1
Systemtemperaturen
– sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im Heizungsnetz
– sind abhängig von der Art der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung
7 Verteilung/Netzart Zweirohrnetz Teil 5
Abschnitt 6.3
Steigestrangtyp
– Verteilung über Steigestränge an der Fassade
– lange Verteilebene
– viele Steigestränge
– kurze Anbindeleitungen
Steigestrangtyp * * Steigestrangtyp *
8 Dämmung der Heizungs­leitungen Gedämmt (1980 bis 1995) Teil 5
Abschnitt
6.3.1.6
(Tabelle 27)
Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse „nach 1995“ gewählt werden.
9 Überströmung keine Überströmung vorhanden Teil 5
Abschnitt 6.3.2.7 (Gl. 67)
Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf- und dem Haupt-Rücklauf eingesetzt; meistens zur Sicherstellung einer Mindestumlaufwassermenge am Wärmeerzeuger.
Bei Gebäuden mit beheizten Zuluftanlagen findet sich häufig durch falschen Anschluss der Heizregister eine ständige Überströmung.
10 Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt Teil 5
Abschnitt 6.2.1
(Tabelle 9)
Von einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann ausgegangen werden bei
– verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen
– einstellbaren Strang­armaturen.
11 Dimensionierung Heizungspumpe nicht bedarfsausgelegt Teil 5
Abschnitt 6.3.2.3
 
12 Druckregelung der Heizungspumpe bis 1994
ungeregelt
ab 1995
konstantdruck-geregelt
Teil 5
Abschnitt
6.3.2.5
(Tabelle 28)
Pumpe ungeregelt:
einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten.
13 Integriertes Pumpen­management beim Wärmeerzeuger kein integriertes Pumpenmanagement Teil 5
Abschnitt 4.3.4
Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
14 Intermittierender Pumpenbetrieb bis 1994
nein
ab 1995
ja
nein * Teil 5
Abschnitt
6.3.2.6 (Gl. 66)
Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder abgeschaltet wird.
Bei einigen Gebäuden mit einer Kombination aus statischer Heizung und RLT-Anlage stellt die statische Heizung die Grundbeheizung und wird während der Nutzungszeit durch die RLT-Anlage ergänzt. In diesem Fall wird nur die Pumpe der RLT-Anlage intermittierend betrieben.
15 Heizungspufferspeicher nicht vorhanden Teil 5
Abschnitt 6.4
Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungsanlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzieren. Einsatz finden sie bei Feststoffkesseln oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung. Da Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel in der Regel in der Leistung modulierend betrieben werden, ist der Einsatz eines Pufferspeichers hier gegebenenfalls überflüssig.
  Prozessbereich Übergabe
16 Art der Wärmeübergabe Heizkörper * Unterflurkonvektor oder Heizkörper Heizkörper Teil 5
Abschnitt 6.2
Spalte 6: In Kaufhäusern werden häufig Unterflur-Konvektoren vor den Schaufenstern eingesetzt, um die Sicht nicht zu verdecken und dem Kaltluftabfall an den meist großen Verglasungen entgegenzuwirken.
Spalte 5: In Betriebsgebäuden insbesondere in Hallenbauten kommen oft folgende Systeme zum Einsatz:
– Heizkörperheizungen mit zentralem Erzeuger und Verteilungssystem
– Warmluftheizungen, Hellstrahler und Dunkelstrahler als dezentrale Heizsysteme
– Fußbodenheizungen, Deckenstrahlplatten und Warmluftheizungen mit zentralem Wärmeerzeuger und Verteilungssystem.
17 Raumtemperaturregelung P-Regler (nicht zertifiziert) * Raumgruppenregelung mit Führungsraum P-Regler (nicht
zertifiziert)
P-Regler (nicht
zertifiziert)
Teil 5
Abschnitt
6.2.2, 6.2.3, 6.2.5
P-Regler (nicht zertifiziert) entspricht einem nicht geprüften Thermostatventil, das eine ungünstige Regeleigenschaft und kein CENCER-/KEYMARK-Zeichen besitzt.
Ist eine Elektroheizung eingebaut, kann ein P-Regler (1K) angenommen werden.

Tabelle 6: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungs- und Klimaanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-3 und DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagen-
technik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599: 2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
Bürogebäuden/
Verwaltungs­gebäuden
Schulgebäuden Betriebs­gebäuden Gebäuden
des Handels
Hotels Sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 mechanische Abluft vorhanden vorhanden (WC-Abluft bei innenliegenden WCs) vorhanden (WC-Abluft bei innenliegenden WCs) vorhanden vorhanden * Teil 2
Abschnitt 6.3.3.4
Mechanische Abluft ist regelmäßig anzutreffen in innenliegenden WC-Räumen (Pflicht) und in Gebäudezonen, in denen Luftverunreinigungen und innere Lasten nicht ausreichend über eine freie Lüftung abzuführen sind.
Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluftanlage oder Zu- und Abluftanlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.
2 mechanische Zuluft vorhanden nicht
vorhanden
nicht
vorhanden
vorhanden vorhanden * Teil 2
Abschnitt
6.3.3.3
Mechanische Zuluft ist, in Abhängigkeit vom Ausstattungsgrad der Gebäude (z. B. Hotelklassifikation), regelmäßig in Gebäudezonen anzutreffen, wo der notwendige Luftwechsel nicht oder nur teilweise durch freie Lüftung sichergestellt werden kann. Eine Zuluftanlage ist fast immer mit einer Abluftanlage gekoppelt. Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluftanlage oder Zu- und Abluftanlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.
3 teilweise oder vollständige Belüftung
(Im Fall teilweiser Belüftung beziehen sich die Angaben der Zeilen 4 bis 13 ausschließlich auf die mechanisch belüfteten Zonen.)
Kommunal­verwaltung:
teilweise
Sonstige
bis 1989:
vollständig
Sonstige
ab 1990:
teilweise
** * vollständig vollständig * Teil 2
Abschnitt
6.3.3.3
Teilweise Belüftung: Der Luftwechsel wird teils von der mechanischen Lüftung und teils durch freie Lüftung erbracht.
Vollständige Belüftung: Der Luftwechsel wird alleine durch die mechanische Lüftung erreicht.
Anmerkung: Abhängigkeit vom Ausstattungsgrad der Gebäude (z. B. Hotelklassifikation) beachten.
4 vorwiegende Luftbehandlungsmethode H + K ** H + K H + K H + K * H: Heizen
K: Kühlen
Entfeuchtung findet meist nur ungeregelt über die Kühlung statt.
5 überwiegend
zentrale oder
dezentrale
Außenluft­aufbereitung
zentral ** zentral Teil 7
Abschnitt 1
(Bild 2)
Zentrale Außenluftaufbereitung: Zentrale Außenluftaufbereitung (gebäude-, abschnitts- oder geschossweise) und Verteilung der Zuluft über Luftkanalsysteme (unabhängig von der Art gegebenenfalls zusätzlicher Raumkühlung).
Dezentrale Außenluftaufbereitung: Raumweise Außenluftaufbereitung oder natürliche Lüftung über Fenster; gegebenenfalls zusätzliche Raumkühlsysteme mit Wasser oder Kältemittel als Wärmeträger.
6 Gesamtluft­volumenstrom
variabel oder
konstant
variabel ** konstant variabel konstant * Teil 3
Abschnitt
5.2 bis 5.5,
6.1, 6.2
Bei Anlagen mit variablem Gesamtvolumenstrom wird zur Anpassung an die Wärme- oder Kälteleistung der Volumenstrom durch einen mehrstufigen oder drehzahlgeregelten Ventilator variiert.
Bei Anlagen mit konstantem Volumenstrom wird der Volumenstrom beibehalten und die Lufttemperatur variiert.
7 Ventilator­regelung bis 1994
ein- oder mehrstufig
ab 1995
drehzahl­geregelt
** bis 2006
ein- oder mehrstufig
ab 2007
drehzahl­geregelt
bis 1994
ein- oder mehrstufig
ab 1995
drehzahl­geregelt
bis 2006
ein- oder mehrstufig
ab 2007
drehzahl-
geregelt
bis 1994
ein- oder mehrstufig
ab 1995
drehzahl-
geregelt
Teil 3
Abschnitt 6
Drehzahlgeregelte Ventilatoren ermöglichen die variable Regelung des Volumenstroms abhängig von Druck oder Temperatur.
Die mehrstufige Regelung erlaubt eine gestufte Regelung des Volumenstroms.
Bei einstufigen Ventilatoren erfolgt keine Anpassung des Volumenstroms.
8 Grundlüftung mit Zusatzfunktion:
Art der Zusatzfunktion
bis 1984
VVS-Anlage
ab 1985
Luft-Wasser-Systeme
** ohne VVS-Anlage Nachkühler
(Splitgerät oder Fancoil mit Kalt­wasser)
* Teil 3
Abschnitt 1
Anlagen mit Grundlüftung und Zusatzfunktion zur Abdeckung der Raumkühllasten: entweder durch ein zusätzliches Energiemedium (Nachkühler, Kühldecke, Umluftanlage oder Kühlregister in Induktionsgerät) oder durch Erhöhung des vorkonditionierten Außenluftvolumenstroms mit Hilfe einer VVS-Anlage.
VVS: Variable-Volumenstrom-Systeme
  Prozessbereich Verteilung
9 Klimasystem Drallluftdurchlass und Schlitzdurchlass ** * Drallluftdurchlass und Schlitzdurchlass Fan-Coil mit Primärluft * Teil 7
Abschnitt 5.3
(Tabelle 10)
Drallauslässe und Schlitzauslässe verteilen die Luft im Raum. Sie sind meist an/in der Decke montiert.
Ventilatorkonvektoren (Fan-Coils) sind Raumklimasysteme, die ähnlich funktionieren wie Induktionsgeräte und für die Luftumwälzung Gebläse besitzen. Der Mindestaußenluftvolumenstrom wird hierbei nicht durch das Gerät selber, sondern durch separate Luftdurchlässe eingeblasen. Neben der Temperatur kann auch der Volumenstrom raumweise eingestellt werden.
10 Wärmerück­gewinnung (WRG)
mit oder ohne
Stoff- bzw. Feuchte­transport
WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport: Plattenwärmeübertrager oder Kreislaufverbundsysteme ** * WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Plattenwärmeübertrager
oder Kreislaufverbundsysteme
* Teil 3
Abschnitt 7.2
WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Plattenwärmeübertrager, Kreislaufverbundsysteme und Wärmerohre
WRG mit Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Rotationswärmeübertrager
11 Temperaturänderungsgrad der Wärmerückgewinnung Temperaturänderungsgrade abhängig vom eingesetzten WRG-Typ und vom Baujahr ** Temperaturänderungsgrade abhängig vom eingesetzten WRG-Typ und vom Baujahr Teil 3
Abschnitt 7.2
Teil 7
Abschnitt 5.2.2
Übliche Temperaturänderungsgrade:
Plattenwärmeübertrager:
– bis 2015: ηt = 50 %
– ab 2016: ηt = 67 %
Kreislaufverbundsystem:
– bis 2015: ηt = 40 %
– ab 2015: ηt = 63 %
Rotationswärmeübertrager: ηt= 70 %
12 Feuchte­anforderung keine
Feuchte­anforderung
** * keine
Feuchteanforderung
* Teil 3
Abschnitt 7.2
Hinsichtlich der Befeuchtung ist zu unterscheiden, ob und inwieweit Anforderungen einzuhalten sind („keine Feuchteanforderung“, „Feuchteanforderungen mit Toleranzen“ oder „Feuchteanforderungen mit geringen Toleranzen“).
13 Befeuchtertyp nicht
vorhanden
** * nicht vorhanden * Teil 3
Abschnitt 7.2
Teil 7
Abschnitt 6.6.3
(Tabelle 17)
Im Fall einer Befeuchtung ist zur Bestimmung eines Anlagentyps nach DIN V 18599 der Luftbefeuchtertyp zu wählen:
Verdunstungsbefeuchter: regelbar oder nicht regelbar, Wasser wird über Verdunstung in die zu befeuchtende Luft aufgenommen.
Dampfbefeuchter: Die Luft wird über Wasserdampf befeuchtet. Dampferzeugung elektrisch, gasbefeuert, ölbefeuert oder Ferndampf; am häufigsten Elektrodampferzeuger.

Tabelle 7: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/Eigenschaft Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599: 2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
Bürogebäuden/
Verwaltungs­gebäuden
Schulgebäuden Betriebs­gebäuden Gebäuden
des Handels
Hotels Sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 Kälte­erzeugung vorhanden? ja nein * ja ja * Teil 2
Abschnitt 6.5.6
Im Fall von Gebäuden mit teilweiser Belüftung mit Kühlfunktion gelten auch Aussagen zur Kälteversorgung nur für die entsprechend versorgten Zonen.
(Kälteerzeugung häufig bei Betriebsgebäuden vorhanden!)
2 Erzeugungssystem indirekte, wassergekühlte Kompres­sions­kältemaschine ** * indirekte, wassergekühlte Kompres­sions­kältemaschine indirekte, luftgekühlte Kompressions­kältemaschine * Teil 7
Abschnitt 7.1.1
(Bild 10)
Indirekte- oder direkte Systeme:
Bei direkter Kühlung wird die Wärme direkt vom Kältemittel der Kältemaschine aufgenommen.
Bei indirekten Systemen wird die überschüssige Wärme zunächst an einen Wasserkreislauf übertragen, der mit dem Verdampfer der Kältemaschine verbunden ist.
Wassergekühlte Kältemaschinen geben über einen Wasserkreislauf zwischen dem Kondensator der Kältemaschine und dem Rückkühlwerk die Wärme an die Umgebung ab.
Bei luftgekühlten Kältemaschinen wird der Kondensator direkt mit Luft durchströmt.
Split-Anlagen sind direkte, dezentrale Klimaanlagen mit einem Außengerät und einem oder mehreren Innengeräten.
Mono-Split-Anlagen: ein Verflüssiger (außen) und ein Verdampfer (innen)
Multi-Split-Anlagen: ein Verflüssiger (außen) mehrere Verdampfer (innen)
3 Verdichter bis 300 kW
– bis 1989:
Kolben­verdichter
– ab 1990: Scroll­verdichter
> 300 kW Schrauben­verdichter
** bis 300 kW
– bis 1989:
Kolbenverdichter
– ab 1990:
Scrollverdichter
> 300 kW
Schraubenverdichter
* Teil 7
Abschnitt 7.1.1
(Bild 10)
Verdichterbauarten:
für Leistungen bis 300 kW: Hubkolbenverdichter
bis 1989: Kolbenverdichter
ab 1990: Scrollverdichter
Leistungen > 300 kW: Schraubenverdichter
Turbo-Verdichter nur bei sehr großen Kälteleistungen.
4 Art der Teillastregelung der Verdichter Mehrstufig schaltbar
oder invertergeregelt
** Mehrstufig Schaltbar
oder invertergeregelt
Zweipunkt­regelung Mehrstufig schaltbar
oder invertergeregelt
* Teil 7
Abschnitt 7.1.3
Tabelle 20,
22, 24)
Zylinderabschaltung nur bei Kolbenverdichtern
Zweipunktregelung häufig bei Anlagen mit nur einem Verdichter
Bei mehreren Verdichtern oft mehrstufig schaltbar oder invertergeregelt
5 Kältemittel bis 1999:
R22
2000 bis 2015:
R134a
ab 2016:
R134a, R1234ze
oder R290
** bis 1999:
R22
2000 bis 2015:
R134a
ab 2016:
R134a, R1234ze oder R290
Teil 7
Abschnitt 7.1.3
(Tabelle 21, 23)
Das Kältemittel bestimmt in den Kältemaschinen durch Zustandsänderungen den Kreisprozess und hat damit Einfluss auf die Effizienz.
In bis 1999 errichteten Bestandsanlagen ist sehr häufig noch das Kältemittel R22 enthalten. Seit dem Jahr 2000 dürfen allerdings keine Anlagen mehr mit diesem Kältemittel gebaut werden. Als Ersatz für R22 (ab 1. Januar 2015 Nachfüllung gänzlich verboten) werden oft folgende Kältemittel eingesetzt:
– R404 A und R507 in wassergekühlten Kältesätzen
– R407 A, 407 B und 407 C in luftgekühlten Kältesätzen
In den meisten Fällen wurde bei zwischen 2000 und 2015 errichteten Anlagen das Kältemittel R134a genutzt.
Durch den mit der F-Gase-Verordnung verbundenen Phasedown-Prozess kommen seit 2016 zunehmend Kältemittel mit sehr geringen GWP-Werten zum Einsatz
(z. B. R1234ze oder R290).
6 Kühlwassertemperatur
(Rückkühlkreis)
Nasskühler
27/33 °C
Trockenkühler
40/45 °C
** * Nasskühler
27/33 °C
Trockenkühler
40/45 °C
* * Teil 7
Abschnitt 7.1.3.2
Die Kühlwassertemperatur kann bei wassergekühlten Kältemaschinen mit den aufgeführten Näherungswerten, abhängig vom Rückkühler angenommen werden.
Bei luftgekühlten Kältemaschinen entfällt der Kühlwasserkreislauf.
7 Art der Rückkühlung * ** * Teil 7
Abschnitt 7.1.7
Trockenkühler: häufig bei Anforderungen an Winterfestigkeit oder Nebelschwadenvermeidung eingesetzt; in der Regel günstiger
Nasskühler: Anforderungen an Energieeffizienz oder Platzbedarf
Standardwert für alle Rückkühler:
qR,elektr = 0,03 kW/kW
      **            
  Prozessbereich Verteilung
8 Elektrischer Energie­aufwand der Verteilung Fall 1 ** Fall 1 Teil 7
Abschnitt 6.5.2,
Tabelle 15
Fall 1 kann ohne weiteren Nachweis im Bestand angesetzt werden. Es gelten folgende Randbedingungen:
– hoher Widerstand des Rohrnetzes
– keine Pumpenadaption
– kein hydraulischer Abgleich
– Überströmungen im Netz
– ungeregelter Pumpenbetrieb
– saisonale Betriebsweise mit fNutz = 5100
9 Kaltwassertemperatur
(Primärkreis)
6/12 °C ** 6/12 °C Teil 7
Abschnitt 7.1.3
(Tabelle 21, 23)
Die Kaltwassertemperatur ist abhängig vom eingesetzten Klimasystem.
Standardmäßig:
– Induktionsanlagen 14/18 °C
– Kaltwasser/VVS-Anlage 6/12 °C
– Kühldecke 16/18 °C
– Ventilatorkonvektoren 14/18 °C
– Bauteilaktivierung 18/20 °C

Tabelle 8: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Warmwasserversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-8

Lfd. Nr. Anlagentechnik/Eigenschaft Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599: 2018-09
Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
Bürogebäuden/
Verwaltungs-
gebäuden
Schulgebäuden Betriebs-
gebäuden
Gebäuden
des Handels
Hotels Sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 Gebäudezentrale Trinkwasserversorgung nicht üblich typisch, über Wärmeerzeuger Heizung nicht üblich Teil 8
Abschnitt 6.4.5,
6.4.12, 6.4.16
Bei der zentralen Versorgung sind alle Zapfstellen eines Gebäudes an ein gemeinsames Netz angeschlossen. Die Wärmebereitstellung erfolgt in der Regel im Kombibetrieb über den Wärmeerzeuger Heizung.
2 Dezentrale Wärmeerzeugung elektrisch beheizter
Trinkwarmwasserspeicher
(z. B. Untertischspeicher)
Elektro-Durchlauferhitzer, hydraulisch gesteuert elektrisch beheizter Trink­warmwasser­speicher (z. B. Untertisch­speicher) nicht üblich * Teil 8
Abschnitt 6.4.6
Dezentrale Trinkwassererwärmungs-Systeme versorgen einzelne Räume mit warmem Trinkwasser. Sie haben daher keine zentralen Verteilleitungen bzw. Zirkulationsleitungen. Untertischspeicher sind typisch für Verbrauchsstellen, an denen nur gelegentlich warmes Wasser benötigt wird (z. B. Sanitärräume in Bürogebäuden, Schulen). Bei Vorhandensein von Duschen sind eher Elektro-Durchlauferhitzer anzutreffen.
  Prozessbereich Verteilung
3 Gebäudezentrale Trinkwarmwasserversorgung nicht üblich typisch nicht üblich Teil 8
Abschnitt 6.2.2
Die zentralen Trinkwarmwasser-Rohrnetze bestehen in der Regel aus einer horizontalen Verteilung (im Bestand oft im unbeheizten Bereich), die sich zwischen dem Wärmeerzeuger und den Steigleitungen befindet, den im beheizten Bereich liegenden Steigleitungen und den Stichleitungen, die eine Verbindung zwischen Steigleitung und Zapfstelle bilden.
3.1 Verteilnetz Netztyp I: Steigestrangtyp Teil 8
Abschnitt 6.2.2
Steigestrangtyp
– eine Verteilebene waagerecht (mit Zirkulation)
– mehrere Steigestränge (mit Zirkulation)
– Anbindung vom Steigestrang kurz
– typisch bei übereinander liegenden (gleichen) Einheiten
3.2 Zirkulation ja Teil 8
Abschnitt 6.2.2.3
 
4 Dezentrale Trinkwasser­erwärmung typisch nicht üblich * Teil 8
Abschnitt 6.2.3
 
4.1 Verteilnetz Stichleitungen im beheizten Bereich * Teil 8
Abschnitt 6.2.3.2
 
eine Zapfstelle in einem Raum
(z. B. Untertischspeicher)
je Gerät
mehrere Zapfstellen in
einem Raum
je Gerät
eine Zapfstelle in einem Raum (z. B. Untertischspeicher) je Gerät
4.2 Zirkulation nein nein Teil 8
Abschnitt 6.2.3.2
Dezentrale Trinkwarmwasser-Systeme werden immer ohne Zirkulation ausgeführt.
5 Dämmung der Leitungen gedämmt (1980 bis 1995) * Teil 8
Abschnitt
6.2.1.2
(Tabelle 8)
Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse „nach 1995“ gewählt werden.
  Prozessbereich Speicherung
6 Speicher elektrisch beheizter
Trinkwarmwasserspeicher
kein Speicher elektrisch beheizter Trinkwarmwasserspeicher indirekt
beheizter Speicher
(1987 bis 1994)
* Teil 8
Abschnitt 6.3
Indirekt beheizte Trinkwarmwasserspeicher kommen nur bei gebäudezentralen Trinkwarmwasserversorgungen zum Einsatz.
  Prozessbereich Übergabe
7 Selbsttätige Regelung
der Zapftemperatur
nein Teil 8
Abschnitt 6.1
Von einer selbsttätigen Regelung der Zapftemperatur kann bei folgenden Einrichtungen ausgegangen werden:
– Thermostatarmaturen (manuell einstellbar oder elektronisch gesteuert);
– Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer (Einstellung der Wunschtemperatur am Gerät).

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z. B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z. B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

1
Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei nachträglich eingebauten Bauteilen). Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört. Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.
2
Siehe Fußnote 1.
3
Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster.
4
Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem die Anlage gehört.