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Bundesministerium des Innern

Bekanntmachung
Entscheidungen des IT-Planungsrats
(Stand: 26. Juni 2015)

Vom 26. Juni 2015

Auf Grund des § 1 Absatz 5, Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur ­Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anhang).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der ­Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Berlin, den 26. Juni 2015

ITIGS IT - PLR - 22001/1#8

Bundesministerium des Innern
– Geschäftsstelle des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
Cohausz-Wagner
Anhang

17. Sitzung des IT-Planungsrats am 17. Juni 2015

Föderale IT-Kooperation (FITKO) – Umsetzung Phase III
Beschluss 2015/14

1)
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Föderale IT-Kooperation“ (FITKO Projektphase III) zur Kenntnis und bekräftigt die Absicht der Föderalen IT-Kooperation einen neuen Rahmen zu geben, um die Arbeit des IT-Planungsrats organisatorisch und konzeptionell verstärkt voranzutreiben.
2)
Der IT-Planungsrat sieht den vorgelegten Organisationsvorschlag als die geeignete Grundlage für die weitere Konkretisierung an.
3)
Der IT-Planungsrat beauftragt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, zu seiner 19. Sitzung ein Verwaltungsabkommen zu erarbeiten, das insbesondere
die Einbindung in die aufnehmende Bundes- oder Landesverwaltung,
die Zuordnung von Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht,
das fachliche Weisungsrecht des IT-Planungsrats,
Verfahren zur Aufnahme zukünftiger Vorhaben in die gemeinsame Organisation,
die Finanzierung der gemeinsamen Organisation sowie der IT-Kooperationen im Rahmen des IT-Planungsrats,
das Verfahren zur Auswahl der Leitung
konkretisiert und regelt.

Neubeauftragung des Verbindungsnetzes
Beschluss 2015/15
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Bundes zur Kenntnis und stimmt dem Verhandlungsergebnis zu. Das Arbeits­­gremium Verbindungsnetz wird gebeten, die Zweckmäßigkeit des Instruments Verwaltungsvereinbarung zu prüfen.
Steuerungsprojekt „Weiterentwicklung Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV 2.0)“
Beschluss 2015/16

1)
Der IT-Planungsrat nimmt die prognostizierte Aufstockung des Budgets für das Steuerungsprojekt DVDV 2.0 zur Kenntnis.
2)
Er bittet den Bund als Federführer, gemeinsam mit der Expertengruppe DVDV 2.0, bis zur 18. Sitzung des IT-Planungsrats ein Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen, aus dem sich das weitere Vorgehen, die für 2016 zuzuweisenden Haushaltsmittel sowie der Umfang und die Gründe des Mehrbedarfs nachvollziehbar ergeben.
3)
Der IT-Planungsrat beschließt, dass die für das Steuerungsprojekt DVDV 2.0 für 2015 freigegebenen Haushaltsmittel auf das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden sollen.

Steuerungsprojekt „Umsetzung der eID-Strategie für E-Government“
Beschluss 2015/17

1)
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Projektgruppe eID-Strategie zum Status der Umsetzung der Maßnahmen der eID-Strategie zur Kenntnis.
2)
Der IT-Planungsrat spricht sich für eine flächendeckende Verbreitung von Bürgerkonten aus und bittet die Projektgruppe eID-Strategie bis zu seiner 19. Sitzung um
die Definition der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen als Voraussetzung von Interoperabilität der ­Bürgerkonten,
die Konzeption interoperabler Bürgerkonten und die Bereitstellung eines beispielhaften Prototypen für die interoperable Kommunikation zwischen Bürgerkonto-Angeboten und dabei bereits am Anfang zu berücksichtigen, wie das Bürgerkonto im Endausbau gestaltet sein soll sowie
die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die weitere Umsetzung interoperabler Bürgerkonten.

XVergabe als nationaler Standard
Beschluss 2015/18

1)
Unter Bezug auf § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag) beschließt der IT-Planungsrat auf der Grundlage der technischen Spezifikation „XVergabe Kommunikationsschnittstelle“ in der Fassung vom 10. Februar 2015 die verbindliche Anwendung des Interoperabilitätsstandards XVergabe als nationalen Standard.
2)
Der IT-Planungsrat stimmt dem vorgelegten Betriebskonzept in der Version 1_0 zu.
3)
Der IT-Planungsrat wird bis Ende 2017 eine Regelung zur Finanzierung des Betriebs des Standards XVergabe ab 2018 treffen.
4)
Die Umsetzung des Standards XVergabe erfolgt innerhalb eines Jahres nach dieser Beschlussfassung.

GovData – Umgang mit nicht an der Finanzierung beteiligten Gebietskörperschaften
Beschluss 2015/19

1)
Der IT-Planungsrat beschließt, um den Betrieb und die Weiterentwicklung des GovData-Portals verursachungs­gemäß zu finanzieren, den Zugang des Portals auf den Bund und die Länder zu beschränken, die sich an der Finanzierung von GovData beteiligen.
2)
Im Datenportal GovData werden nur solche Daten dargestellt, die von
a)
der Verwaltungsvereinbarung beigetretenen oder sonstigen an der Finanzierung beteiligten Ländern oder dem Bund,
b)
Kommunen, die im Gebiet eines unter Buchstabe a genannten Landes liegen oder
c)
den jeweils unter Buchstabe a bzw. Buchstabe b genannten nachgeordneten Verwaltungseinheiten
in das Portal eingestellt werden.

E-Government-Landkarte
Beschluss 2015/20

Der IT-Planungsrat beschließt, den Betrieb des NEGS-Monitors „E-Government-Landkarte“ ohne Aufwand von Mehrkosten zunächst fortzuführen und setzt eine Arbeitsgruppe ein, die ein Konzept zur Aktualisierung zur nächsten ­regulären Sitzung erarbeitet.

Evaluierung des CeBIT-Gemeinschaftsstandes 2015
Beschluss 2015/21

1)
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Arbeitskreises CeBIT zur Kenntnis und beschließt, an der CeBIT 2016 teilzunehmen. Die Grundfinanzierung in Höhe von 400 000 Euro erfolgt aus Restmitteln des Jahres 2014 sowie aus zusätzlich im Finanzplan 2016 bereitzustellenden Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit.
2)
Der IT-Planungsrat folgt den Empfehlungen des AK CeBIT und bittet den AK die Umsetzung vorzubereiten und den Standbau – sofern jährliche Kündigungsmöglichkeit eingeräumt ist – über drei Jahre als Option auszuschreiben.
3)
Der IT-Planungsrat beschließt in seiner 19. Sitzung über die Fortführung der CeBIT-Teilnahme ab 2017 und bittet hierzu den AK CeBIT um Vorlage eines Konzeptes.

Vorschlag zur Verwendung der Restmittel aus dem Jahr 2014
Beschluss 2015/22

1)
Der IT-Planungsrat beschließt die vorgelegte Planung zur Verwendung der Restmittel aus dem Jahr 2014.
2)
Die Zuweisung der Restmittel für das Steuerungsprojekt DVDV 2.0 steht unter dem Vorbehalt, dass dem Projekt in der 18. Sitzung des IT-Planungsrats auf der Basis eines dann vorzulegenden Gesamtkonzepts weitere Haushaltsmittel im Finanzplan 2016 zugewiesen werden. Anderenfalls erfolgt eine Verrechnung mit den Beiträgen 2016.

Koordinierungsprojekt „115-App“
Beschluss 2015/23

1)
Der IT-Planungsrat nimmt den Abschlussbericht und die vorgelegten Projektergebnisse zur Kenntnis.
2)
Der IT-Planungsrat bittet Rheinland-Pfalz als Federführer, die Projektergebnisse dem 115-Lenkungsausschuss bereitzustellen.
3)
Der IT-Planungsrat bittet den 115-Lenkungsausschuss die Projektergebnisse im Rahmen der Umsetzung der Strategie zur Weiterentwicklung der 115 zu berücksichtigen.
4)
Das Koordinierungsprojekt 115-App wird mit der Vorlage des Abschlussberichts beendet.

EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Pflege S – Neufassung
Beschluss 2015/24

1)
Der IT-Planungsrat nimmt die neuen EVB-IT Überlassung Typ A, bestehend aus vier neuen EVB-IT-Vertrags­formularen und den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (EVB-IT Überlassung-AGB) sowie die EVB-IT Pflege S, bestehend aus zwei neuen EVB-IT-Vertragsformularen und den zugehörigen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (EVB-IT Pflege S-AGB) zur Kenntnis und bedankt sich bei der Arbeitsgruppe EVB-IT.
2)
Der IT-Planungsrat empfiehlt seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Pflege S.

Nutzung privater Endgeräte für dienstliche Zwecke
Beschluss 2015/25

1)
Der IT-Planungsrat richtet eine offene Arbeitsgruppe „Bring Your Own Device“ unter der Federführung von Berlin ein.
2)
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, einen Erfahrungsaustausch zu initiieren und für interessierte Verwaltungen Wege aufzuzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen der Einsatz privater mobiler Endgeräte in der Verwaltung sinnvoll sein kann. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist zu beteiligen.
3)
Die Arbeitsgruppe wird ihre Ergebnisse zur 19. Sitzung des IT-Planungsrats vorlegen.