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Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Nürnberg –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend Flurstücke in Zeitlofs –

Vom 31. Juli 2015

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, ist ein Antrag der Marktgemeinde Zeitlofs auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke, Strecke 5211 Jossa–Wildflecken, km 4,625–12,485, eingegangen:

Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Fläche (m2)
Zeitlofs Eckarts-Rupboden 469/14 63 499
Zeitlofs Eckarts-Rupboden 469/4 106
Zeitlofs Eckarts-Rupboden 469/17 202
Zeitlofs Eckarts-Rupboden 469/18 72
Zeitlofs Zeitlofs 562 (TF) 75 800
Zeitlofs Zeitlofs 562/3 96
Zeitlofs Zeitlofs 562/4 9
Zeitlofs Zeitlofs 562/5 36
Zeitlofs Zeitlofs 562/8 27
Zeitlofs Zeitlofs 562/9 230

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

Nürnberg, den 31. Juli 2015

62142 - 621pf/005 - 2014#021

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Nürnberg –

Im Auftrag
Essig