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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
eines Vereinsverbots gegen
„Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft
wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“

Vom 4. August 2023

Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 149 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1345) geändert worden ist, erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die folgende

Verfügung:

1.
Der Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
2.
Der Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ und alle Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ sind verboten und werden aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für den Verein und dessen Teilorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.
3.
Es ist verboten, die unter der URL https://asatru.de abrufbare Internetseite des Vereins, einschließlich deren Bereitstellung und Hosting, zu betreiben. Dies gilt ebenso für die Internetseite des Online-Versandhandels unter der URL https://buchdienst.asatru.de.
Sämtliche E-Mail-Adressen des Vereins, insbesondere leitung@asatru.de und buchdienst@asatru.de, sind abzuschalten.
Folgende Profile sind abzuschalten:
„Die Artgemeinschaft-GGG e. V.“
URL: https://facebook.com/DieArtgemeinschaft
„Nordische Zeitung“
URL: https://facebook.com/NordischeZeitung
„Die Jugendfeier“
URL: https://facebook.com/DieJugendfeier
„Brauchtum im Artglauben“
URL: https://facebook.com/BrauchtumimArtglauben
„Artgemeinschaft GGG e. V.“
URL: https://t.me/artgemeinschaft
„Die Artgemeinschaft – GGG“
URL: https://www.instagram.com/artgemeinschaft
„Die Artgemeinschaft – GGG“
URL: https://twitter.com/Artgemeinschaft
„Freundeskreis der Artgemeinschaft“
URL: https:/vk.com/artgemeinschaft
4.
Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ einschließlich seiner Teilorganisationen genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und der Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbotes öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Das Verbot gilt auch für die Verbreitung im Internet. Dieses Verbot betrifft insbesondere folgende Kennzeichen:
Die Abbildung „Irminsul“ mit „Nordstern“ und „Großem Wagen“ (eingetragen als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt) Auf der Abbildung ist eine T-förmige, vierteilige gelbe Säule vor einem dunkelblauen Hintergrund und dem Sternbild „Großer Wagen“ abgebildet
Die Abbildung „Irminsul“ mit „Nordstern“ und „Großem Wagen“ in Kombination, wie sie z. B. bei der Teilorganisation „Gefährtschaft Edelweiß“ verwendet wird Auf der Abbildung befindet sich ein vom Schriftzug „Gefährtschaft Edelweiß“ eingefasstes Wappenschild mit einem rautenförmigen Muster und einem Edelweiß
Das Kennzeichen „Adler greift Fisch“ (eingetragen als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt) Die Abbildung zeigt einen Adler, der im Sturzflug ein christliches Symbol in Form eines Fisches mit den Krallen greift
5.
Das Vermögen des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.
6.
Forderungen Dritter gegen den Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensge­mäßer Lebensgestaltung e. V.“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte.
7.
Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ dessen gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.
8.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 5, 6 und 7.

Berlin, den 4. August 2023

ÖSII3.20106/2#22

Bundesministerium
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Im Auftrag
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