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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 22. Januar 2015

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen festgelegt:

1.
mit Bescheid vom 16. Januar 2015 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Nordrhein-Westfalen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
KK Viersen
2.
mit Bescheid vom 16. Januar 2015 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Rheinland-Pfalz:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
ZW Südwestpfalz*
  Zweibrücken*
Berlin, den 22. Januar 2015

LA23/7362.2/3 - 02/2358547

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.