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Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

Bekanntmachung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung
zum Übergang des Bundesamtes für Äußere Restitutionen
und der Rechts- und Fachaufsicht
über die Kunstverwaltung des Bundes

Vom 1. Juli 2019

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) haben sich darauf geeinigt, das Bundesamt für Äußere Restitutionen (BAR) zum 1. Juli 2019 als Bundesoberbehörde aus dem Geschäftsbereich des BMF in den Geschäftsbereich der BKM zu überführen.

In diesem Zusammenhang und zu diesem Zeitpunkt gehen zugleich die Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die Kunstverwaltung im Bundesverwaltungsamt sowie die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht des BMF über das BAR von BMF auf BKM über.

Die Einzelheiten können dem beigefügten Anhang entnommen werden.

Berlin, den 1. Juli 2019

Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

In Vertretung
Dr. Winands
Anhang

Rahmenvereinbarung
zwischen
dem Bundesministerium der Finanzen
und
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
zum Übergang des
Bundesamtes für Äußere Restitutionen
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen in den
Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

1.
Allgemeines
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) haben sich darauf geeinigt, das Bundesamt für Äußere Restitutionen (BAR) zum 1. Juli 2019 als Bundesoberbehörde aus dem Geschäftsbereich des BMF in den Geschäftsbereich der BKM zu überführen.
In diesem Zusammenhang und zu diesem Zeitpunkt gehen die Rechts- und Fachaufsicht des BMF für die Kunstverwaltung im Bundesverwaltungsamt sowie die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht des BMF über das BAR von BMF auf BKM über.
2.
Ressourcen
Aus dem Einzelplan 08 werden keine Haushaltsmittel oder Planstellen/Stellen umgesetzt.
3.
Personal
BMF und BKM sind sich einig, dass der bisherige Leiter des BAR, Herr Rainer Cloeren, bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) diese Funktion unter Beibehaltung der bisherigen tariflichen Eingruppierung unter Zuordnung in die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe weiterhin und in grundsätzlich unverändertem Umfang als Beschäftigter der BImA wahrnimmt. Mithin werden die Personalkosten von der BImA übernommen. Die personalwirtschaftlichen Regelungen der BImA finden auf dieses Arbeitsverhältnis weiterhin Anwendung.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Herrn Cloeren mit der BImA obliegt es weder der BImA noch BMF die personelle Besetzung des BAR sicherzustellen.
4.
Liegenschaft und IT
Die im Koblenzer Schloss (Hauptgebäude) sowie die in der Mainzer Straße 89 in Koblenz genutzten Archivflächen werden aufgegeben. Das dort gelagerte Archivmaterial wird als Sonderbestand im Bundesarchiv in Koblenz untergebracht.
Das Bundesarchiv wird dem Leiter des BAR, Herrn Cloeren, einen PC-Arbeitsplatz in seiner Koblenzer Liegenschaft einrichten.
5.
Inkrafttreten
Die Rahmenvereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Für das
Bundesministerium der Finanzen
(Ort, Datum, Unterschrift)
  Für die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien
(Ort, Datum, Unterschrift)
     
     
Staatssekretär Gatzer   Leitender Beamter Dr. Winands

Anlage 1

Berichtspflichten des BAR gegenüber dem BMF

Berichtsgegenstand Berichtszeitraum/Inhalt
Erfassung der Geschäftsvorfälle jährlich; Eingänge und Art der Erledigung
Anlage 2

Rechts- und Fachaufsicht des BMF über das BAR

01 Aufsicht über das Bundesamt für Äußere Restitutionen