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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Förderbekanntmachung
„Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung
von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“

Vom 5. Oktober 2021

Präambel

Die Transformation im Automobilbereich ist eine zentrale gesellschafts- und industriepolitische Aufgabe. Zur Unterstützung der Herausforderungen im Transformationsprozess hat die Bundesregierung im November 2020 die Einrichtung eines „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ beschlossen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet werden soll. In Ergänzung zu den Maßnahmen des Konjunkturpakets vom Juni 2020 („Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“) adressiert der Zukunftsfonds in erster Linie die mittel- und langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie. Ein zentraler Bestandteil des auch durch den Expertenausschuss zum Zukunftsfonds Automobilindustrie1 befürworteten Maßnahmenpaketes ist die Umsetzung eines Gesamtkonzepts für Transfer, das insbesondere die notwendige Transformation in den Regionen unterstützt, um damit die (regionale) Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund des grundlegenden Technologiewandels nachhaltig zu sichern.

Zur Umsetzung des Transfers ist geplant, die drei folgenden und sich ergänzenden Förderbekanntmachungen schrittweise zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um:

a)
Regionale Transformationsnetzwerke2
b)
Thematische Transformations-Hubs: diese Förderbekanntmachung
c)
Transformationsprojekte zur schnellen Umsetzung3

Im Fokus der Förderbekanntmachung „Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“ stehen die mittel- und langfristigen Herausforderungen von Wertschöpfungsketten, in denen Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im besonderen Maße von der erfolgreichen Transformation in der Automobil- und Zulieferindustrie abhängig ist. Über die Einrichtung thematisch-orientierter Transformations-Hubs entlang relevanter Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie soll der notwendige Transformationsprozess der beteiligten Wertschöpfungsteilnehmenden deutschlandweit, schnell und effektiv unterstützt werden. Zudem sollen die Transformations-Hubs dazu beitragen, das Bewusstsein für Ressourcen- und Energieeffizienz sowie für eine ökologisch nachhaltige Produktion in den Wertschöpfungsketten zu erhöhen. Die Förderbekanntmachung ergänzt die bisherigen Förderprogramme aus dem Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ (www.kopa35c.de). Diese Förderbekanntmachung unterstützt eine thematisch-inhaltliche Informations- und Wissensverbreitung im nichtwirtschaftlichen Bereich, die jeder und jedem Interessierten und von der Transformation betroffenen Akteurin und betroffenen Akteur offensteht.

1 Zuwendungszweck, Förderziele, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die nationale und internationale Automobil- und Zulieferindustrie steht in der laufenden Dekade vor nachhaltigen Veränderungen im Bereich der System- und Produktionstechnologien. Die Integration neuer Antriebstechnologien, ein stetig steigender Grad der Digitalisierung mit einer zunehmenden Konnektivität über alle Herstellungs- und Anwendungsebenen hinweg, automatisiertes und autonomes Fahren, neue Besitz- und Betriebsmodelle sowie die nachhaltige Reduktion des Gesamtressourcenverbrauchs sind einige der zentralen Treiber dieser Transformation und Herausforderungen für die Automobil- und Zulieferindustrie. Gleichzeitig wird der Druck zur Steigerung der Effizienz in der Herstellung weiter steigen. Neben bekannten Zielen wie Zeit- und Kostenersparnis sowie Qualitätssteigerung, wird eine weitere Flexibilisierung der Produktion zunehmend wichtiger, um individualisierte Fahrzeuge aber auch neue Serien schneller in die Produktion zu bringen. Gleichzeitig bedarf es einer Weiterentwicklung der Resilienz, um Störungen in den verknüpften, weltweiten Wertschöpfungsketten möglichst effizient ausgleichen zu können.

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für Aufbau, Erweiterung und Betrieb thematisch-orientierter Transformations-Hubs entlang relevanter Themenschwerpunkte (z. B. Motor, Karosserie, Software) in den Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie.

Insbesondere folgende Ausgaben/Kosten werden gefördert:

Personal
Miete von Räumen
Anfangsinvestitionen in Büroausstattung, IT (z. B. Einrichten von Website)
Durchführung von Veranstaltungen, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten

1.2 Förderziele

Ziel der Förderbekanntmachung ist es, die vom Strukturwandel der Automobil- und Zulieferindustrie betroffenen relevanten Akteurinnen und Akteure in den Regionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Automobil­industrie bei der notwendigen Transformation thematisch-inhaltlich schnell und nachhaltig insbesondere durch Wissenstransfer zu unterstützen. Als relevante Akteurinnen und Akteure (Zielgruppe) werden demnach angesehen: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte, Beschäftigtenvertretung, Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Kammern, öffentliche Verwaltungen, Verbände und Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Dazu sollen thematisch-orientierte Transformations-Hubs entlang relevanter Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie konzipiert, aufgebaut und betrieben werden. Sie sollen ausgehend von ihrem jeweiligen Wissen über den Themenschwerpunkt bzw. die Themenschwerpunkte aktuelle, wirtschaftliche und technologische Trends, FuE-Ergebnisse sowie State-of-the-Art Digitalisierungstechnologien und Anwendungen ihrer Themenschwerpunkte aufzeigen, bündeln und für den Transfer in den Regionen aufbereiten. Der Wissens- und Technologietransfer erfolgt dann insbesondere in Kooperation mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren, die in ihrer Multiplikatorfunktion das generierte Wissen in die breite Anwendung transferieren – darunter fallen auch die im Aufbau befindlichen regionalen Transformationsnetzwerke.

Die geförderten Transformations-Hubs sollen so einen klar erkennbaren Beitrag für folgende förderpolitischen Ziele dieser Förderbekanntmachung leisten:

Wissenstransfer zu transformationsrelevanten Themen einschließlich relevanter Forschung und Entwicklung für die vom Strukturwandel der Automobil- und Zulieferindustrie betroffenen relevanten Akteurinnen und Akteure in den Regionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Automobilindustrie
Wissenstransfer zu Ressourcen- und Energieeffizienz einschließlich relevanter Forschung und Entwicklung für eine ökologisch nachhaltige Produktion in den Wertschöpfungsketten (unter anderem Minderung von Treibhausgas-Emissionen und nachhaltiger Roh-/Wertstoffeinsatz)
Skalierung von FuE-Lösungen über bestehende Strukturen entlang der Wertschöpfungsketten als Beitrag zur Transformation
Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure, auch über die Transformationsnetzwerke, und Initiierung von Umsetzungsschritten, z. B. durch Transformationsprojekte

Die thematisch-orientierten Transformations-Hubs sollen als Drehscheibe zwischen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung und den Transformationspotenzialen der Zielgruppe fungieren.

Die Ziele sollen erreicht werden, indem die Transformations-Hubs mittels Förderung unter anderem folgende Transfer- und Transformationsaufgaben wahrnehmen.

Aktuelle technologische und wirtschaftliche Trends sowie Ergebnisse und Lösungen aus FuE4 mit hoher Relevanz für die Wertschöpfungskette aufbereiten, bündeln und im Rest der Wertschöpfungskette verbreiten (Breiten-Transfer) durch ein Set ineinandergreifender zielgruppenspezifischer Transferinstrumente (Vermittlung von Expertise, Anlaufstellen, Demonstratoren, Netzwerkpartner, Veranstaltungsformate, Veröffentlichungen etc.)
Potenziale und Bedarfe der Themenschwerpunkte und Wertschöpfungsketten mit den Ergebnissen und Lösungen aus FuE in Verbindung setzen („Matching“), sowie Lösungen für die Wertschöpfungskette übersetzen und kontextualisieren (Zuordnung zu Bedarfen)
Aufbau und Pflege von Nutzer- und Anwender-Communities zur Verbreitung der Ergebnisse und Lösungen aus FuE-Projekten im Kontext der Wertschöpfungskette

1.3 Rechtsgrundlagen

Transformations-Hubs können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 BHO durch Zuwendungen gefördert werden.

Auf Grundlage der Nummern 2.1.1 und 2.2.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation – FuEuI-Unionsrahmen (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) sowie Nummer 2.1 der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die

Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 262 vom 19.6.2019, S. 1) stellt die Zuwendung keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 AEUV Absatz 1 dar. Es werden Wissenstransfermaßnahmen gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuwendungsempfangenden einzustufen sind.

Die Förderungen an Transformations-Hubs unterliegen einer regelmäßigen Erfolgskontrolle nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 BHO und zugehöriger Verwaltungsvorschriften.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zuwendungsgebende Stelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

2 Gegenstand der Förderung

Mittels der Förderung sollen Aufbau, Erweiterung und Betrieb von thematisch-orientierten Transformations-Hubs unter aktiver Einbeziehung von bestehenden Strukturen und den relevanten Akteurinnen und Akteuren unterstützt werden. In einem technologischen Top-down Ansatz sollen sich die Hubs entlang der für die Automobilindustrie prägenden Wertschöpfungsketten bzw. Themenschwerpunkte strukturieren und die Transformation der Regionen in der Automobil- und Zulieferindustrie über die Wertschöpfungsketten hinweg maßgeblich befördern.

Die Transformations-Hubs sind bundesweit für unterschiedliche Themenschwerpunkte der Automobil- und Zulieferindustrie zuständig. Jeder Transformations-Hub soll einen oder mehrere Themenschwerpunkte der Automobilindustrie abdecken. Themenschwerpunkte, nach denen sich die Transformations-Hubs ausrichten können, sind z. B.:

Antriebsstrang, Motor
Batterie
Fahrwerk
Karosserie
Automatisiertes Fahren
Software, Entertainment, Rechnersysteme
Bordnetz
Interieur, Cockpit, Sitze
Klima

Wesentliche Aufgaben und Mehrwerte der Transformations-Hubs sind die Aufbereitung, Übersetzung und Anpassung der Ergebnisse und Lösungen aus Forschung und Entwicklung, insbesondere aus FuE-Projekten des Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ an die spezifischen Bedarfe der fahrzeug- und industriegeprägten Regionen (themenspezifisch, bundesweit) und deren Inkubation mit gezielten Formaten für diese Zielgruppe.

Die Transformations-Hubs sollen insbesondere die folgenden Funktionen erfüllen:

Informations-Funktion: Wissenstransfer und Übersetzung von Ergebnissen und Lösungen aus Forschung und Entwicklung für die Zielgruppe (themenspezifisch)
Drehscheiben-Funktion: Drehscheibe zwischen Lösungen aus Forschung und Entwicklung und Zielgruppe (auch Rückkanal für Anforderungen der Anwendenden an Forschung und Entwicklung)
Skalierungs-Funktion: Skalierung von Forschung und Entwicklungslösungen über bestehende Strukturen entlang der Wertschöpfungsketten als Beitrag zur Transformation
Vernetzungs-Funktion: Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure, auch über die Transformationsnetzwerke, und Initiierung von Umsetzungsschritten, z. B. durch Transformationsprojekte

Für Aufbau und Umsetzung der Transformations-Hubs gilt folgender Gestaltungsrahmen:

Ein Transformations-Hub kann neben einer Geschäftsstelle weitere Schaufenster-Standorte aufweisen, insbesondere um die Wirkung in den Regionen zu stärken.
Die Transformations-Hubs stehen untereinander in regelmäßigem Austausch und kooperieren, wo es zur gemeinsamen Zielerreichung beiträgt:
Für die notwendige übergreifende Koordination und Steuerung der Transformations-Aktivitäten in allen Hubs ist eine zentrale Instanz vorgesehen. Eine Zusammenarbeit der Transformations-Hubs mit einer vorgesehenen zentralen Instanz ist einzuplanen. Für diese Zusammenarbeit sind insbesondere folgende Aktivitäten einzuplanen: Mitwirkung bei der Ausgestaltung und Optimierung von gemeinsamen Formaten, Vorgehensweisen und Strukturen für das Leistungsportfolio der Transformations-Hubs.
Regelmäßiger Informationsaustausch zu und Abstimmung von Transfer-Maßnahmen in Bezug auf verschiedene Transformationsaktivitäten und Funktionen eines Hubs.
Mitwirkung an übergreifenden Austauschrunden zwischen zentraler Instanz, Transformations-Hubs, Cluster­initiativen, regionalen Transformationsnetzwerken und 35c-Forschungsprojekten.
Mitwirkung an einer jährlichen zentralen Veranstaltung (z. B. Klausur, Konferenz)
Innerhalb des vorgegebenen Gesamtrahmens können die Transformations-Hubs innovative Ideen und Konzepte zur Umsetzung und Gestaltung ihrer Aktivitäten einbringen, um die Ziele der Förderbekanntmachung bestmöglich zu erreichen.

3 Zuwendungsempfangende

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungs- und Transfereinrichtungen, Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeit, ihrer Expertise sowie ihres Auftrags in der Lage sind, die Transformations- und Wissenstransferaufgaben wirksam und effizient wahrzunehmen und in hohem Maße zur Erreichung der Förderziele beizutragen.

Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert, wie zum Beispiel die Verbreitung von Wissen auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis.

Wirtschaftliche Aktivitäten sind keine Aufgabe der Transformations-Hubs. Hierzu zählen beispielsweise die Individualberatung von Unternehmen, Forschungstätigkeiten in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft (Auftragsforschung), die Vermietung von Forschungsinfrastruktur oder andere Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen.

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur dann nicht unter Artikel 107 Absatz 1 AEUV, wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel im Jahresabschluss erbracht werden.

Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Besserstellungsverbot und Verbot der Quersubventionierung) eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

Antragstellende müssen über die notwendigen Fachkenntnisse, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Kreativität zur Durchführung des Projekts verfügen. Hierbei sind besonders die langjährige Expertise und Kompetenz, Vernetzung und Positionierung beim jeweiligen Themenschwerpunkt des geplanten Transformations-Hubs darzulegen. Sie müssen zudem die Gewähr für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bieten. Die Zuwendungsempfangenden müssen in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Die Transformations-Hubs dürfen bei der Antragstellung weder ganz noch teilweise von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Bereits geleistete Vorarbeiten und vorhandene Infrastrukturen müssen dargestellt, d. h. nachgewiesen werden, und sind nicht mehr förderfähig.

Transformations-Hubs können gefördert werden, wenn sie hinsichtlich der Themenstellung den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme erfüllen und an der Bearbeitung des vorgeschlagenen (Teil-)Projekts ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne dieser Förderbekanntmachung besteht.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

vor Erlass des Zuwendungsbescheids mit der Umsetzung des Transformations-Hubs bereits begonnen wurde.
die Zuwendungsempfangenden einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

4.2 Konsortialbildung

Aufgrund der umfassenden und qualifizierten Bearbeitung der Aufgabenstellung der Transformations-Hubs wird empfohlen, dass sich mehrere Antragstellende zur gemeinsamen (interdisziplinären) Bearbeitung der Aufgabenstellung in einem Konsortium zu einem überschaubaren und gut steuerbaren Verbund mit in der Regel maximal fünf Partnern zusammenschließen. Das Konsortium übersendet eine gemeinsame Skizze für den Transformations-Hub inklusive einer Absichtserklärung über die gemeinsame Bearbeitung. Die Partner stellen einzelne Zuwendungsanträge.

Die Partner eines Transformations-Hubs regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung, die nach Bewilligung der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), geschlossen wird.

5 Art und Umfang, Dauer und Höhe der Zuwendung

5.1 Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig ist der Aufwand zur Durchführung des beantragten Transformations-Hubs einschließlich der notwendigen Koordinationsaufgaben.

5.2 Dauer der Förderung

Der Förderzeitraum im Rahmen dieser Förderbekanntmachung kann in der Regel bis zu vier Jahre ab Bewilligung betragen.

5.3 Höhe der Förderung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die nach Nummer 3 genannten Antragsberechtigten sind die zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten für die beantragten Transformations-Hubs. Sofern Antragstellende nicht über ein geordnetes Kostenrechnungswesen verfügen oder es die Bewilligungsbehörde festlegt, erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis.

Einrichtungen, die auf Kostenbasis (AZK) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten) erbringen. Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft soll die Eigenbeteiligung mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen.

Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden. Es sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

übliche Grundausstattung wie EDV-Ausstattung (Hard- und Software) und Mobiliar;
Mieten für vorhandene Räumlichkeiten;
Personalausgaben, die durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind.

5.4 Kostenfreiheit und Zugänglichkeit der Angebote, Einnahmenerzielung

Grundsätzlich sind die im Rahmen dieser Förderbekanntmachung geförderten Aktivitäten und Angebote kostenfrei für die Zielgruppe anzubieten. Die Angebote müssen diskriminierungsfrei und für jede und jeden zugänglich bereitgestellt werden. Die Förderung des BMWi erlaubt die kostenfreie Nutzung der Angebote. Eine Einnahmenerzielung für Angebote wie beispielsweise Veranstaltungen oder Ähnliches ist nicht zulässig.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Förderung der Transformations-Hubs erfolgt auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen des BMWi. Mit den Arbeiten darf noch nicht begonnen worden sein. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Transformations-Hubs. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens haben die Antragstellenden gegebenenfalls nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Kosten des beantragten Transformations-Hubs aufzubringen und dies ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).

Im Laufe und nach Beendigung der Förderung haben die Zuwendungsempfangenden dem Projektträger bzw. dem BMWi alle für die haushaltsrechtlich vorgeschriebene Erfolgskontrolle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.

Den Beauftragten des BMWi, dem Bundesrechnungshof und den Prüforganen der Europäischen Union sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen zu gestatten.

Die Antragstellenden müssen sich im Antrag auf Förderung damit einverstanden erklären, dass

sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren beim Projektträger eingereichten Unterlagen dem BMWi zur Verfügung stehen;
die Förderung auf Grundlage von § 44 BHO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nummer 9.1 und 9.2 zu § 44 BHO in einem zentralen System des Bundes erfasst werden (Zuwendungsdatenbank);
alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom Projektträger, dem BMWi oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Erfolgskontrolle und gegebenenfalls Evaluation der Förderbekanntmachung verwendet und ausgewertet werden; die Erklärung beinhaltet ferner das Einverständnis mit der Veröffentlichung der Auswertungsergebnisse und deren Weiterleitung an den Deutschen Bundestag und an Einrichtungen des Bundes und der Europäischen Union;
sie auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Erfolgskontrolle/Evaluation unter Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen, bis zwei Jahre nach Ende der Förderung weitergehende Auskünfte geben;
das BMWi den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im Einzelfall Informationen zur Förderung bekannt gibt.

7 Auswahl- und Förderverfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das BMWi beabsichtigt mit der Umsetzung der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.kopa35c.de.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kopa35c.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Bewerbungs- und Auswahlverfahren: Einreichung einer Projektskizze

Das Antragsverfahren ist bis zur Bewilligung zweistufig angelegt (Skizze, Antrag).

Die Einreichung der Skizze erfolgt durch die Antragstellenden, z. B. die Verbundkoordination.

Zur Erstellung von förmlichen Skizzen und Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/

Einreichungen per Telefax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Die Skizzen sind wie nachfolgend dargestellt zu gliedern:

Deckblatt (einseitig)
Stichwort bzw. eventuell Akronym des Transformations-Hubs (maximal 15 Zeichen)
Langfassung der Bezeichnung des Transformations-Hubs (maximal 250 Zeichen)
Daten des Trägers bzw. der Verbundkoordination (Organisation, Anschrift, Name Projektleitung, Telefon, E-Mail, Anzahl der Beschäftigten) plus Nennung der möglichen Verbundpartner
Darstellung des Themenschwerpunktes bzw. der Themenschwerpunkte des Transformations-Hubs
Kurzbeschreibung des Transformations- und Wissenstransferkonzepts für den spezifischen Themenschwerpunkt (maximal 1 200 Zeichen)
gegebenenfalls Hinweise und Begründung zur Vertraulichkeit von Angaben in der Skizze
Datum/Stempel/Unterschrift (Trägerorganisation)
Ausführliche Skizze des Transformations-Hubs für den spezifischen Themenschwerpunkt bzw. die Themenschwerpunkte (maximal 14 Seiten)
Darstellung der Ausgangssituation des Themenschwerpunktes bzw. der Themenschwerpunkte und ihrer Integration in die Gesamtheit der Wertschöpfungskette sowie der Herausforderungen in den themenspezifischen Unternehmen und Netzwerken und deren Unterstützungsbedarfe für die Transformationsprozesse
Darstellung des Konsortiums (Rollen, Expertise, Kapazitäten, Infrastruktur) und seiner Positionierung im nationalen/internationalen Gefüge und in Netzwerkstrukturen
Darstellung des Transformations- und Wissenstransferkonzepts und der Annahmen/Erkenntnisse zu den Wirkungsmechanismen (zwischen Forschung und Entwicklung, regionalen Transformationsnetzwerken und Innovationsclustern sowie den relevanten Akteurinnen und Akteuren (Zielgruppe))
Darstellung der Maßnahmen (nach Art und Menge), unterstützenden Funktionen und Leistungen des Transformations-Hubs, inklusive der konkreten Einzelaktivitäten/Instrumente und deren Zusammenspiel
Darstellung der nach Beendigung der Förderung verfolgten Strategie zur Verwertung der Ergebnisse und Nachhaltigkeit/Verstetigung der geschaffenen Strukturen und Angebote
Laufzeit und Finanzierungskonzept des Transformations-Hubs

Projektskizzen können zu folgenden Stichtagen eingereicht werden: 31. Januar und 30. April 2022

Bei Bedarf können zusätzlich weitere Termine für die Einreichung von Projektskizzen festgelegt werden.

Aus der Vorlage einer Skizze besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Antragstellenden haben keinen Anspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Skizze.

Mit der Vorlage der Skizze erklären sich die Interessenten damit einverstanden, dass die Skizzen im Auswahlverfahren für die Diskussion sowie fachliche Bewertung der Förderfähigkeit gegebenenfalls auch externen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Sachverständigen vorgelegt werden.

Auf Grundlage der Bewertung wählt die fördermittelgebende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Förderung geeignet erscheinenden Transformations-Hubs aus. Das Auswahlergebnis – einschließlich etwaiger sich aus dem Auswahlprozess ergebenden Auflagen/Anforderungen – wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Interessenten werden bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Aus der Aufforderung zur Antragseinreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Projektvorschläge für Transformations-Hubs zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander.

Hierbei wird nach den folgenden übergeordneten Bewertungskriterien priorisiert, gegebenenfalls unter Einbeziehung von externen Sachverständigen:

Relevanz des Themenschwerpunkts, spezifischer Transformationsbedarf und Herausforderungen
Fähigkeiten, Kompetenzen, Erfahrung und Kapazitäten des Hubs (Konsortium):
Abdeckung des Themenschwerpunktes, Kenntnis relevanter Konzepte, Trends und Lösungen, methodische Expertisen, Zugänge zu Netzwerken, örtliche Zugänge und Demonstrationsmöglichkeiten für die Zielgruppe, Rolle und Position, Kooperation mit Anbieternetzwerken und regionalen Transformationsnetzwerken
Plausibilität des Transformations- und Wissenstransferkonzepts, Funktionalitäten des Hubs
Leistungsportfolio/Maßnahmenplan des Transformations-Hubs nach Art, Umfang und Qualität
Mehrwert des Transformations-Hubs, Positionierung zu anderen Initiativen und Schließen von Lücken
Nachhaltigkeit des Transformations-Hubs und Weiterführung der Transfermaßnahmen
Ausgaben/Kosten

8 Veröffentlichung

Diese Förderbekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einreichung einer Skizze werden die Teilnahmebedingungen dieser Förderbekanntmachung akzeptiert.

Berlin, den 5. Oktober 2021

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Ernst Stöckl-Pukall
1
Ein Expertenausschuss hat Empfehlungen für die Verwendung der Fördermittel des Zukunftsfonds Automobilindustrie erarbeitet.
2
Veröffentlicht am 9. Juli 2021 im Bundesanzeiger, zu finden unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderbekanntmachung-transformationsstrategien-regionen-fahrzeug-zulieferindustrie.pdf?__blob=publicationFile&v=6
3
Befindet sich aktuell in der Vorbereitung
4
FuE = Forschung und Entwicklung