Suchergebnis

 

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiederein­gliederung
nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
(Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie):
Verlängerung der Ausnahmeregelung
zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Vom 29. April 2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im schriftlichen Beschlussverfahren beschlossen, die Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) in der Fassung vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014 B4), zuletzt geändert am 21. April 2020 (BAnz AT 28.04.2020 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Richtlinie wird wie folgt geändert:

In § 4 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „4. Mai 2020“ ersetzt durch die Angabe „18. Mai 2020“.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 5. Mai 2020 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 29. April 2020

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken