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vom: 23.10.2014
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 10.11.2014 B1
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Die Richtlinie zur Förderung einer Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen – EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule vom 8. April 2010 (BAnz. S. 1322) wird geändert.
In Nummer 1 „Zuwendungszweck“ wird in Absatz 2 die Behördenbezeichnung „Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie“ durch die Behördenbezeichnung „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ ersetzt.
In Nummer 2.2 „Projektphase“ wird der letzte Satz wie folgt neu gefasst:
„Es muss sich um Leistungen nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit gemäß Nummer 2.1.1. des Gemeinschaftsrahmens für Staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) bzw. der analogen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung des Gemeinschaftsrahmens handeln.“
Nummer 6.1 „Einschaltung eines Projektträgers“ wird wie folgt neu gefasst:
„Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi seinen Projektträger
Der Projektträger gibt auf Anfrage weitere Informationen und ist bei der AntragsteIlung behilflich. E-Mail: ptj-exist-gruendungskultur@fz-juelich.de
Es wird empfohlen, bereits vor Antragstellung Kontakt zum Projektträger aufzunehmen.
Richtlinien, Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen
können unter der Internetadresse:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmwi
(„Formularschrank“ des BMWi) abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easyonline“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) dringend empfohlen.
Um die elektronische Bearbeitung beim Projektträger weiter fortführen zu können, benötigt dieser die weiteren Antragsunterlagen in elektronischer Form. Bitte schicken Sie die Dateien per E-Mail an: ptj-exist-gruendungskultur@fz-juelich.de.
Der Leitfaden ist unter http://www.exist.de abrufbar.
Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Deutschland können unter http://www.esf.de abgerufen werden.“
In Nummer 7.1 „Rechtsgrundlage“ wird der Absatz 2 gestrichen.
Diese Änderungen treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2018.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
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