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Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung
zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Vom 3. Dezember 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 beschlossen,
die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Fassung vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014
B4), die zuletzt am 15. Oktober 2020 (BAnz AT 12.11.2020 B3) geändert worden ist,
wie folgt zu ändern:
I.
Die Richtlinie wird wie folgt geändert:
In § 8 Absatz 1a wird die Angabe „31. Dezember 2020“ ersetzt durch die Angabe „31. März
2021“.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter
www.g-ba.de veröffentlicht.
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