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Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Levodopa + Carbidopa, Gruppe 1, in Stufe 1
Vom 18. März 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 beschlossen,
die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz.
Nr. 49a vom 31. März 2009), die durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 4. Februar
2021 (BAnz AT 19.04.2021 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
I.
In Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie wird die Festbetragsgruppe „Levodopa + Carbidopa, Gruppe 1“ in Stufe 1 wie folgt gefasst:
„Stufe:
1
Wirkstoff:
Levodopa + Carbidopa
Festbetragsgruppe Nr.:
1
Status:
verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung:
orale Darreichungsformen, normal freisetzend, im Verhältnis 4 : 1
Darreichungsformen:
Tabletten, Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen für ein Dosiergerät“
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter
www.g-ba.de veröffentlicht.
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