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vom: 19.01.2015
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BAnz AT 13.02.2015 B3
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergieorganisation
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) liegt zur Stellungnahme seitens der Bundesrepublik Deutschland der Entwurf eines neuen Sicherheitsstandards
„Decommissioning of Nuclear Power Plants, Research Reactors and Other Nuclear Fuel
Cycle Facilities“ (Draft Safety Guide DS452; December 2014) |
der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) vor.
Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter der Beteiligung der Mitgliedstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll ein weltweit hohes Maß an Schutz für Mensch und Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Der vorliegende Sicherheitsstandard verfolgt das Ziel, Anleitung für die Planung und Durchführung der Stilllegung von Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung (ausgenommen Uranminen und Endlager für radioaktive Abfälle) zu geben. Der Leitfaden enthält spezifische Empfehlungen zur Planung der Stilllegung während der Lebensdauer der Anlagen, zur Auswahl einer Stilllegungsstrategie, zum Vollzug des endgültigen Stilllegungsplans, zum Abschluss des Stilllegungsprozesses, sowie zu Management und Finanzierung der Stilllegung. Der DS452 präsentiert darüber hinaus Leitlinien für den Übergang vom Betrieb zur Stilllegung und Betrachtungen zur Sicherheitsbewertung während der Stilllegung. Die Anhänge präsentieren in exemplarischer Form die Inhalte eines Stilllegungsplans sowie eines Stilllegungsberichts und stellen zusätzliches Informationsmaterial bereit. Adressaten des Leitfadens sind in erster Linie Anlagenbetreiber, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie technische Sicherheitsorganisationen.
Der DS452 wurde mit Bezug auf die allgemeinen und spezifischen Prinzipien und Anforderungen der IAEO Safety Requirements GSR Part 6 „Decommissioning of Facilities“ (2014) und der „Fundamental Safety Principles“ (2006) der IAEO erstellt. Der neue Leitfaden wird die bisher gültigen IAEO Safety Guides WS-G-2.1 „Decommissioning of Nuclear Power Plants and Research Reactors“ (1999) und WS-G-2.4 „Decommissioning of Nuclear Fuel Cycle Facilities“ (2001) ersetzen.
Im Einzelnen gliedert sich der vorliegende Entwurf wie folgt:
- 1.
-
Introduction
- 2.
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Protection of people and protection of the environment
- 3.
-
Responsibilities associated with decommissioning
- 4.
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Management of decommissioning
- 5.
-
Decommissioning strategy
- 6.
-
Financing of decommissioning
- 7.
-
Planning of decommissioning during the lifetime of the facility
- 8.
-
Conduct of decommissioning actions
- 9.
-
Completion of decommissioning actions and termination of authorization for decommissioning
- Appendix I:
-
Consideration for safety assessment for decommissioning of facilities
- Annex I:
-
Example of the content of a final decommissioning plan and supporting documents
- Annex II:
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Example of the contents of the final decommissioning report
- Annex III:
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Example of the contents of the final radiological survey report
- Annex IV:
-
Example of decommissioning related documents
- Annex V:
-
Relevant literature
Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Leitfaden zu unterbreiten, bevor das BMUB die abschließende Stellungnahme für die Bundesrepublik Deutschland abgibt. Die Änderungsvorschläge sollen insbesondere die folgenden Aspekte behandeln:
- –
-
Relevanz und Nützlichkeit: Ist die Zielsetzung des Leitfadens angemessen und wird diese von dem vorliegenden Entwurf erreicht?
- –
-
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang des Entwurfs angemessen und vollständig?
- –
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Qualität und Verständlichkeit: Geben die im Entwurf aufgestellten Anforderungen den Stand von Wissenschaft und Technik wieder und sind diese Anforderungen verständlich, eindeutig und kohärent?
Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem
IAEO-Formblatt für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese bis zum 27. März
2015 an die folgende Adresse:
Referat RS III 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Telefon: 02 28/9 93 05 29 31
E-Mail: Christian.Goetz@bmub.bund.de
Der Entwurf des Safety Guides DS452 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können von den IAEO-Internetseiten unter http://www-ns.iaea.org/standards/documents/draft-ms-posted.asp heruntergeladen oder vom BMUB (obige Adresse) bezogen werden.
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass
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Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst ist,
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der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, eingetragen wird,
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jeder Kommentar in einer separaten Zeile dargestellt wird,
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zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
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jede Veränderung im Entwurfstext kenntlich gemacht wird; dabei sollte eine „Einfügung“ unterstrichen und eine „Löschung“ durchgestrichen werden.
Ein Archiv der bisherigen Entwürfe mit der Dokumentation über den Verbleib der Kommentare wird im Auftrag des BMUB von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH unter folgender Adresse im Internet aufgebaut: http://regelwerk.grs.de/iaeo_safety
Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung von Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird auf die IAEO-Internetseite http://www-ns.iaea.org/standards/ verwiesen.
RS III 3
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Dr. Götz