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vom: 20.12.2021
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 17.01.2022 B11
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 28/21/31
über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
für den Bereich „Regionale Bio-Wertschöpfungsketten“
im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Der Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2021 belegt, dass die Regionalität bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin ein wichtiges Kaufkriterium beim Lebensmitteleinkauf ist. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine Nahrungsmittelproduktion, in der die regionale Versorgung sowie der lokale und regionale Handel wieder mehr an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus verbinden Verbraucherinnen und Verbraucher regionale Erzeugung mit der Sicherung der Ernährungsversorgung auf regionaler Ebene. Auch der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unterstreicht in seinem Beschluss vom 13. Juli 2020 eine systemrelevante Bedeutung regionaler Nahrungsmittelproduktion in Deutschland und weltweit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Dabei soll die gesamte Wertschöpfungskette in den Fokus gestellt und als nachhaltiges Ernährungssystem begriffen werden. Überdies wird das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft hervorgehoben, welche die natürlichen Ressourcen schont, tiergerecht ist und die biologische Vielfalt erhält.
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform. Mit dem Ziel, den Öko-Landbau in Deutschland zu stärken und den Flächenanteil der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche zu erhöhen, hat das BMEL gemeinsam mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Bundesländer und der Wissenschaft, die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) erarbeitet. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) dient u. a. zur Umsetzung dieser Strategie.
Regionale Bio-Wertschöpfungsketten können einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Ausweitung des ökologischen Landbaus in Deutschland leisten und spielen eine zentrale Rolle für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem sowie die Vitalisierung der ländlichen Räume.
Im Öko-Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Förderung der ökologischen Produktion1 werden mit verschiedenen Maßnahmen die Schwerpunktbereiche Förderung des Verbrauchs, Ausbau der Produktion und Stärkung der Nachhaltigkeit fokussiert, um das geplante Wachstum des Öko-Sektors zu unterstützen. Unter anderem führt der Aktionsplan aus, dass die ökologische Landwirtschaft häufig durch Fragmentierung gekennzeichnet ist und landwirtschaftliche Erzeuger einer begrenzten Zahl an Verarbeitern und Händlern gegenüberstehen. Dadurch können Ungleichgewichte bei Verhandlungen entstehen. Durch Analysen zum Organisationsgrad in Lieferketten zwischen Unternehmen der Bio-Branche soll Optimierungspotential aufgezeigt werden.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe erbringen vielfältige gesellschaftlich relevante Umweltleistungen, z. B. in Bezug auf die Biodiversität, den Gewässerschutz, die Bodenfruchtbarkeit, die Klimaanpassung und die Ressourceneffizienz. Die Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln – insbesondere als Bestandteil regionaler Bio-Wertschöpfungsketten – zeichnen sich durch ein hohes Maß an geschlossenen, regionalen Stoff- und Wirtschaftskreisläufen entlang der einzelnen Stufen der Wertschöpfungsketten aus. Sie leisten damit insbesondere auf regionaler Ebene einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Resilienz. Sie tragen, neben der wirtschaftlichen Stärkung der Region, durch ihre Ökosystemleistungen dazu bei, dass die Wirtschaftsweise der Betriebe in der Region nachhaltiger und ressourcenschonender wird. Angesichts zunehmender umwelt- und ressourcenpolitischer Herausforderungen gewinnen daher regionale Konzepte, Wertschöpfungsketten und -netzwerke, bei denen Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz, Verarbeitung, Logistik und Handel zusammenarbeiten, zunehmend an Bedeutung.
Der Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten sollte auch Impulse für ressourcenschonende Prozesse und Verfahren sowie eine gesundheitsförderliche Ernährung geben. Dabei ist es wichtig, alle an der Wertschöpfung beteiligten Akteurinnen und Akteure, von den Landwirten und Landwirtinnen, über die Händler und Händlerinnen bis zu den Verbrauchern und Verbraucherinnen, in allen Entwicklungs- und Aufbauprozessen mit zu berücksichtigen, da die Teilhabe an und die Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem jeweiligen lokalen und regionalen Ernährungssystem Einfluss auf den Erfolg regionaler Wertschöpfung haben können.
1 Gegenstand der Förderung
Die Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (Geschäftsstelle BÖLN) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht mit Bezug auf die „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. April 2016 (BAnz AT 06.04.2016 B6)“, die durch die Änderung der Richtlinie vom 6. Januar 2021 (BAnz AT 15.01.2021 B3) geändert worden ist, Interessentinnen und Interessenten für die Durchführung von FuE2-Vorhaben sowie gezielten Wissenstransfermaßnahmen in dem Bereich „Regionale Bio-Wertschöpfungsketten“. Die Themenfelder werden im Folgenden benannt.
Neben der rein linearen Wertschöpfungskette kann die Wertschöpfung auch in „Wertschöpfungsnetzwerken“ und „Wertschöpfungsräumen“ gedacht werden, um einen höheren Komplexitätsgrad von Verbindungen und Beziehungen bei der Betrachtung von Wertschöpfung abzubilden.
Über alle Themenfelder und Wertschöpfungsstufen bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern spielt Digitalisierung eine wichtige Rolle bei der Stärkung von Wertschöpfungsketten und -netzwerken und kann mit innovativen Ideen aufgegriffen werden.
Des Weiteren kann der Bereich Klimaschutz und -anpassung und der Bereich gesundheitsförderliche und ressourcenschonende Ernährung Bestandteil bei der Betrachtung, Analyse und Bewertung von Wertschöpfungsketten sein. In Betracht kommen hier unter anderem ökonomische Fragestellungen zum Bedarf an regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken, z. B. mit dem Ziel der Reduzierung von Importen und der Erhöhung des Selbstversorgungsgrades auf regionaler und nationaler Ebene.
Im Speziellen können die im Rahmen der hier skizzierten Förderbekanntmachung eingereichten Vorhaben und Maßnahmen folgende Themenfelder umfassen:
- a)
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Analyse, Bewertung und Transparenz von Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken
- –
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Erfassung und Bewertung von Potentialen in der regionalen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen Produkten innerhalb der Wertschöpfungskette und des Wertschöpfungsnetzwerks (Methoden, Mengen, Umweltfaktoren, Strukturen, Logistik, Wirtschaftlichkeit, Benchmarking, Digitalisierung, etc.),
- –
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Identifizierung und Messung von Faktoren zur Bewertung und Erhöhung der Transparenz, Wertschätzung und Identitätsstiftung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerke,
- –
-
Beiträge von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken für die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung der Region durch Leistungen in Bezug auf die Steigerung der monetären Wertschöpfung sowie gesellschaftlichen Leistungen wie u. a. Biodiversität, Gewässerschutz, Bodenfruchtbarkeit, Ressourceneffizienz, Vermeidung von Lebensmittelabfällen (z. B. erhöhte Lebensmittelwertschätzung, angepasste Produktionsverfahren und Vermarktungswege), regionale Identität, Klimaschutz, Entwicklung ländlicher und urbaner Räume.
- b)
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Kooperation und Netzwerkbildung
- –
-
Identifizieren und Analysieren von Erfolgsfaktoren und Hemmnissen (u. a. rechtlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen und Instrumenten) einschließlich Lösungsvorschläge zum Abbau der Hemmnisse im Auf- und Ausbau von Netzwerken mit dem Ziel, die Resilienz von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und Bio-Wertschöpfungsnetzwerken zu steigern,
- –
-
Identifizieren und Analysieren von innovativen Netzwerkstrukturen und -nischen oder Kooperationsmodellen, um die Bildung von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken zu optimieren (bspw. Einführung neuer Verarbeitungsstufen, Kooperation von Erzeugern und lokalen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen).
- c)
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Nachfrage nach regionalen Produkten
- –
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Identifizierung und Bewertung von innovativen und wirkungsvollen Absatzkanälen und Marketingmethoden einschließlich Kommunikationswegen zur Nachfragesteigerung nach regionalen Bio-Lebensmitteln (einschließlich der Außer-Haus-Verpflegung).
- d)
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Wissensvermittlung, Kapazitätsausbau
- –
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Entwicklung von Konzepten und Inhalten, die gezielt den Auf- und Ausbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken adressieren, um die Kompetenz sowohl von Akteurinnen und Akteuren in der Wertschöpfung als auch in der Koordination der Wertschöpfung zu steigern (z. B. Entwicklung eines Kompetenzprofils sowie neue Berufsbilder).
Der Beitrag der geplanten Vorhaben zu regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken ist sowohl in der Vorhabenbeschreibung als auch in der Kurzfassung zu konkretisieren. Zudem ist vom Skizzeneinreichenden ein Verwertungsplan hinsichtlich der möglichen wirtschaftlichen und ökologischen Konsequenzen der Vorhabenziele und beabsichtigten Ergebnisse sowie entsprechender Anwendung im Arbeitsplan zu verankern, welche in den Zwischen- und Abschlussberichten fortlaufend zu aktualisieren sind. Vorhaben, die sich auf regionale und produkt- oder branchenspezifische Schwerpunkte beziehen, sollen so konzipiert sein, dass eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auch auf andere Regionen und Bereiche bundesweit gewährleistet ist. Dies muss in der Projektskizze nachvollziehbar dargestellt werden.
Vorhaben, die im Rahmen der Förderrichtlinien (RIGE3, RIWert4) des BÖLN-Informationsmanagements gefördert werden, greifen die vielfältigen Themenfelder sowie den Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten auf. Sie können wie andere bestehende Wertschöpfungsketten ebenfalls bei der Bearbeitung der oben genannten Themenfelder als Praxisbeispiele berücksichtigt werden.
Die FuE-Vorhaben können maximal mit einer dreijährigen Projektlaufzeit bewilligt werden, der Maßnahmenbeginn ist voraussichtlich ab November 2022 geplant.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Vorhaben, die Wertschöpfungsketten von nachwachsenden Rohstoffen betreffen, nicht gefördert.
2 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.
Gemäß Nummer 3 der „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. April 2016 (BAnz AT 06.04.2016 B6)“, die durch die Änderung der Richtlinie vom 6. Januar 2021 (BAnz AT 15.01.2021 B3) geändert worden ist,, können dies, unabhängig von der gewählten Rechtsform, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 bzw. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sein, oder Forschungseinrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 83 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden große Unternehmen, welche nicht den Voraussetzungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 bzw. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 entsprechen, nicht gefördert.
3 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis, der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie auf Basis der Richtlinien des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft:
http://www.ble.de/DE/03_Forschungsfoerderung/02_OekologischerLandbau/OekologischerLandbau_node.html durch Zuwendungen gefördert werden. Alle genannten Programme/Richtlinien beruhen auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber (BLE) entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.
4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen
Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen
oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel, langfristige
Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden
die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung
gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement
betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist.
Die für den FDMP erforderlichen Inhalte sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen
https://bundesprogramm.de/fileadmin/2-Dokumente/Richtlinien_und_Antraege/Merkblatt_FDMP.pdf.
Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme können Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
5 Verfahren
5.1 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft:
- –
-
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers (die Fachkunde ist mittels geeigneter Referenzen nachzuweisen),
- –
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wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovation und Kreativität des Ansatzes,
- –
-
Nutzen für den Ökolandbau,
- –
-
effizienter Mitteleinsatz,
- –
-
ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projekts unter Einbezug aktueller Literatur und des vorhandenen Wissens,
- –
-
Integration geeigneter Wissenstransfermaßnahmen in das geplante Vorhaben,
- –
-
ausreichende Berücksichtigung abgeschlossener und laufender FuE-Vorhaben sowie laufender Aktivitäten (z. B. Länderprogramme),
- –
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gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnerinnen und -partnern im Projekt,
- –
-
nachvollziehbarer Arbeits- und Finanzierungsplan für die Gestaltung und Durchführung des Vorhabens.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Expertinnen und Experten hinzuzuziehen.
5.2 Vorlage von Projektskizzen
Einen Leitfaden für die zu verwendende Projektskizzengliederung finden Sie im Informationsangebot
der Geschäftsstelle (GS) BÖLN im Internet unter
https://www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/forschungs-und-entwicklungsvorhaben/projektskizzen-und-berichte/.
Das Einreichen der Projektskizzen unter Bezug auf die oben genannte „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. April 2016 (BAnz AT 06.04.2016 B6)“, die durch die Änderung der Richtlinie vom 6. Januar 2021 (BAnz AT 15.01.2021 B3) geändert worden ist, im Umfang von maximal 15 Seiten für FuE-Vorhaben erfolgt elektronisch über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Sind in Ihrem Projekt mehr als drei Verbundpartner eingebunden, können Sie Ihre Projektskizze um zwei Seiten je weiterem Verbundpartner ergänzen. Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet.
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens
Freitag, den 29. April 2022 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) |
beim Projektträger über easy-Online einzureichen. Neben dieser für die Fristwahrung maßgeblichen elektronischen Einreichung ist die komplette, unterschriebene Projektskizze zusätzlich als Papierdokument postalisch einzureichen oder als Scan bzw. Foto an die unten aufgeführten E-Mail- bzw. De-Mail-Adressen zu übermitteln.
Postanschrift:
Referat 332
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefax: 030/1810 6845-2907
E-Mail:
boeln@ble.de-mail.de (Varianten „absenderbestätigt“ oder „persönlicher und vertraulicher Versand“)
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Frau Isabell Piroth (0228/6845/2678, isabell.piroth@ble.de) oder an
Frau Viola Molkenthin (0228/6845-2944, viola.molkenthin@ble.de).
6 Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Dr. Natt
- 1
- EU ACTION PLAN FOR THE DEVELOPMENT OF ORGANIC PRODUCTION, März 2021, verfügbar unter:
https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/farming/organic-farming/organic-action-plan_en - 2
- FuE = Forschung und Entwicklung
- 3
- Richtlinie über die Förderung von Projekten zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen Angeboten (RIGE)
- 4
- Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert)