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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 23. März 2015

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen festgelegt:

1.
mit Bescheid vom 13. Februar 2015 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Hessen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
FZ Schwalm-Eder-Kreis
MEG Schwalm-Eder-Kreis
ZIG Schwalm-Eder-Kreis
2.
mit Bescheid vom 25. Februar 2015 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Schleswig-Holstein:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
MED Dithmarschen
3.
mit Bescheid vom 13. März 2015 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
BH Ortenaukreis*
Rastatt*
4.
mit Bescheid vom 23. März 2015 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Brandenburg:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
KW Dahme-Spreewald
LC Dahme-Spreewald
LN Dahme-Spreewald
Berlin, den 23. März 2015

LA23/7362.2/3 - 02/2389281

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.