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Land Mecklenburg-Vorpommern

Bekanntmachung
eines Vereinsverbots gegen die Vereine
„Nationale Sozialisten Rostock“ und „Baltik Korps“

Vom 17. Mai 2021

Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, erlässt das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern die folgende

Verfügung

1.
Der Verein „Nationale Sozialisten Rostock“ (auch handelnd und auftretend unter der Bezeichnung „NSR“ und „Aktionsblog“, im Weiteren als „NSR“ bezeichnet) sowie der Verein „Baltik Korps“ (auch handelnd und auftretend unter der Bezeichnung „BK“) als Teilorganisation der NSR, laufen nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
2.
Die Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ sowie „Baltik Korps“ als dessen Teilorganisation sind verboten und werden aufgelöst.
3.
Es ist verboten, Ersatzorganisationen für „Nationale Sozialisten Rostock“ oder „Baltik Korps“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.
4.
Es ist verboten, den unter der URL https://t.me/aktionsblogmup abrufbaren Informationskanal, einschließlich deren Bereitstellung und Hosting, zu betreiben und weiter zu verwenden. Dies gilt auch für die sonstigen Internet- und Social-Media-Präsenzen des Vereins wie z. B. das Facebook-Profil „Aktionsblog“ sowie das vk-Profil „aktionsblog“. Sämtliche E-Mail-Adressen des Vereins, insbesondere netzwerk.rostock@mail.ru, sind abzuschalten.
5.
Es ist verboten, Kennzeichen von „Nationale Sozialisten Rostock“ und „Baltik Korps“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung der unten abgebildeten Kennzeichen von „Nationale Sozialisten Rostock“ und „Baltik Korps“ sowie die Schriftzüge „Nationale Sozialisten Rostock“, „NSR“, „Aktionsblog“ und „Baltik Korps“.
Banner der „Nationalen Sozialisten Rostock“ mit Logo
Logo „Nationale Sozialisten Rostock“ rund
Logo „Nationale Sozialisten Rostock“ rund zur Verwendung auf Twitter
Grafik mit Schriftzug „NSR“ und Greif aus dem Stadtwappen Rostock
Grafik vermummte Person mit Schriftzügen „Aktionsblog“ und „netzwerk.rostock@mail.ru“
Logo „Aktionsblog“ rund
Logo „Baltik Korps“
6.
Das Vermögen der Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ und „Baltik Korps“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingezogen.
7.
Forderungen Dritter gegen die Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ oder „Baltik Korps“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen der Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ oder „Baltik Korps“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte der Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ oder „Baltik Korps“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens der Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ oder „Baltik Korps“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte.
8.
Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an die Vereine „Nationale Sozialisten Rostock“ oder „Baltik Korps“ dessen gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.
9.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 6, 7 und 8.

Schwerin, den 17. Mai 2021

Ministerium
für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Im Auftrag
Dietrich Gohde