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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bekanntmachung
der Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters nach § 66 Absatz 9 Satz 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) und nach § 118 Absatz 9 Satz 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG)
Vom 14. Dezember 2012
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gibt gemäß § 66
Absatz 9 Satz 2 EEG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I
S. 2074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754)
geändert worden ist, und nach § 118 Absatz 9 Satz 2 EnWG in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74) geändert worden ist, bekannt:
Das Umweltbundesamt nimmt das Herkunftsnachweisregister nach § 55 Absatz 3 EEG am
1. Januar 2013 in Betrieb.
Berlin, den
14. Dezember 2012
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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