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vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Gesundheit
BAnz AT 29.05.2024 B1
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Sitzungen am 7. März 2024 und 4. April 2024 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. März 2024 (BAnz AT 21.05.2024 B3) geändert worden ist, zu ändern.
In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile „Meningokokken“ wie folgt geändert:
Der Abschnitt „Grundimmunisierung“ wird wie folgt geändert:
In der Tabelle in Anlage 2 wird die Zeile
Impfungen | Dokumentationsnummer1 | ||
---|---|---|---|
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie |
letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung |
Auffrischungsimpfung | |
1 | 2 | 3 | 4 |
„Meningokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung)
|
89114“ |
ersetzt durch die Zeilen
Impfungen | Dokumentationsnummer1 | ||
---|---|---|---|
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung | Auffrischungsimpfung | |
1 | 2 | 3 | 4 |
„Meningokokken B (Standardimpfung)
|
89116 A | 89116 B | |
Meningokokken C (Standardimpfung)
|
89114“ |
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
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