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Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG)
Vom 3. Mai 2016
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Antrag der E.ON Kernkraft GmbH auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des
Kernkraftwerks Grafenrheinfeld nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes wird im Bayerischen
Staatsanzeiger (Ausgabe vom 20. Mai 2016), in der Main-Post (Ausgabe vom 20. Mai 2016)
und auf
http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm öffentlich bekannt gemacht.
München, den
3. Mai 2016
87a - U8811.07 - 2015/181 - 7
Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz
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