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Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend Flurstücke in Gottmadingen –

Vom 21. März 2012
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, ist ein Antrag der Gemeinde Gottmadingen auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke, Strecke 4000 Mannheim–Basel–Konstanz, km 378,170–378,392, eingegangen:
Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Fläche (m2)
Gottmadingen Gottmadingen 517/23 2 061
Gottmadingen Gottmadingen 517/24 551
Gottmadingen Gottmadingen 517/25 5 308
Gottmadingen Gottmadingen 517/26 384
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Karlsruhe, den 21. März 2012

59140 - 591pf/006 - 2305#061

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart –

Im Auftrag
Lederle