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vom: 08.04.2014
Land Hessen
BAnz AT 24.04.2014 B12
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Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), wird auf Folgendes hingewiesen:
Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom 6. August 2012 die Erteilung zweier Genehmigungen nach § 7 Absatz 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Biblis, Block A und B, beantragt. Gegenstand der beiden Anträge sind die Stilllegung inklusive des Restbetriebs der beiden Kraftwerksblöcke und in einem ersten Abbauschritt der Abbau der zu den atomrechtlichen Anlagen gehörenden Systeme, Systembereiche, Komponenten, Anlagenteile und inneren Gebäudestrukturen sowie der Abbau der Einbauten der beiden Reaktordruckbehälter.
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens wird im
und in den Tageszeitungen
voraussichtlich in der jeweiligen Ausgabe vom 28. April 2014
voraussichtlich in der Ausgabe vom 30. April 2014 veröffentlicht werden.
IV 1 - 99 d 02.05.02 (A 022/12)/99 d 06.05.02 (B 022/12)
Hessisches Ministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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