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Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
– Büro –

Bekanntmachung
des Königsteiner Schlüssels für das Jahr 2013

Vom 17. Mai 2016

Nachstehend wird auf Grund des § 45 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes und auf Grund des § 8 Absatz 3 Satz 2 des Bundesvertriebenengesetzes in der jeweils ­gültigen Fassung der Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2013 bekannt gegeben (Anlage).

Bonn, den 17. Mai 2016

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
– Büro –

Im Auftrag
Dr. Andrae
Anlage

Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2013

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Baden-Württemberg 13,01101
Bayern 15,29334
Berlin 5,02487
Brandenburg 3,06367
Bremen 0,94745
Hamburg 2,54426
Hessen 7,27613
Mecklenburg-Vorpommern 2,05085
Niedersachsen 9,36224
Nordrhein-Westfalen 21,23502
Rheinland-Pfalz 4,80626
Saarland 1,22993
Sachsen 5,12165
Sachsen-Anhalt 2,88678
Schleswig-Holstein 3,37760
Thüringen 2,76894
Insgesamt 100,00000

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