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vom: 06.08.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31. Mai 2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1) wird geändert:
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. August 2024 in Kraft. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung gestellt wurden, gilt die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung geltende Fassung der Förderrichtlinie.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
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