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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 5. Mai 2014

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt:

1. mit Bescheid vom 10. April 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk:
  Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
  BE Warendorf
2. mit Bescheid vom 28. April 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk:
  Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
  LH Coesfeld
3. mit Bescheid vom 5. Mai 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk:
  Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
  GEL Kleve
Berlin, den 5. Mai 2014

LA23/7362.2/3 - 02/2215616

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht