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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
Vom 5. Mai 2014
Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1
in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen
festgelegt:
1.
mit Bescheid vom 10. April 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk
BE
Warendorf
2.
mit Bescheid vom 28. April 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk
LH
Coesfeld
3.
mit Bescheid vom 5. Mai 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk
GEL
Kleve
Berlin, den
5. Mai 2014
LA23/7362.2/3 - 02/2215616
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
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